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Oma hat Recht;
Und zu diesen Dingen gehört auch, Anderen Dope zu unterstellen, nur weil sie vielleicht unterschiedlicher Meinung sind.
Frag Oma, sie wird dirs bestätigen.
Aber zum Thema und von Emotionen zu einfachen Fakten: wo wird denn im Originaltext "willkürlich „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe“ (§130 Absatz 2 StGB) in ehr- und menschenwürdeverletzenden Art und Weise in Zusammenhang gebracht".
Zitiere doch einfach mal 3 Sätze aus dem Text, die diesen Tatbestand erfüllen.
@Tina
ok - lassen wir Oma und das Dope aussen vor. Dann wirds aber extrem trocken.
Vorab:
Das ist formal die Restschnittmenge, die ich Dir wohlwollend unterstellt habe: zumindestens ansatzweise sich den Spielregeln einer rational wissenschaftlichen Argumentation zu unterwerfen. Sprich Thesen durch Konklusion zu beweisen. Im Unterschied zur rhetorischen Argumentation als Verbreitung beliebiger Meinungen. Fehlt noch die Deduktion aus wahren Vorraussetzungen (Fakten), aber die fehlen eh....Zitiere doch einfach mal 3 Sätze aus dem Text, die diesen Tatbestand erfüllen.
Prämisse 1Zu Schulbeginn wurden in Schweizer Schulen die Kinder von ihren Klassenvorständen informiert, wie man sich in der Gesellschaft zu verhalten hätte. Grüssen, Bitte und Danke sagen, einfach höflich und freundlich sein.
Weiter wurde ihnen aber auch mitgeteilt, dass das bei uns in der Schweiz so vertraute "Grüß Gott" nicht mehr verwendet werden darf, da das die muslimischen Mitschüler beleidigen könnte.
Nennung des AdressatenDIE EINWANDERER UND NICHT DIE SCHWEIZER SOLLEN SICH ANPASSEN!!!
Definition des Absenders + Prämisse 2Als Schweizer haben wir unsere eigene Kultur, unsere eigene Gesellschaftsordnung, unsere eigene Sprachen und unseren eigenen Lebensstil.
Abgrenzung zw Absender und Adressat + Prämisse 3Wir sprechen hier Deutsch, nicht Türkisch, Albanisch, Jugoslawisch, Libanesisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch, oder irgendeine andere Sprache.
Konklusion der Prämissen 1 bis 3 ohne beweisbaren Kausalzusammenhang zur These: *Einwanderer (die, die eine andere Sprache als von den Schweizern gesprochene Deutsch sprechen) fühlen sich beleidigt, wenn man sich mit 'Grüss Gott' begrüßt und haben daher veranlasst, dies in Schweizer Schulen zu verbieten. Deswegen sollen sie das Land wieder verlassen.* -> Scheinkausalität, zur Gruppe der sog. Fehlschlüsse (Argumentationstyp, der nicht den Gesetzen der Logik unterliegt) gehörend. Stichwort *willkürlich*.Wenn wir in der Schweiz nicht mehr "Grüß Gott" sagen dürfen, gibt es nur eine Alternative: Wem dieses "Grüß Gott" nicht gefällt, der muss es ja nicht sagen, aber wenn es stört, dass Schweizer untereinander "Grüß Gott" sagen, der hat das Recht, die Schweiz zu verlassen und sich in einem anderen Land niederzulassen!
Jemanden des Landes zu verweisen oder dazu aufzufordern, betrifft seine Grundrechte und setzt die Beeinträchtigung der öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen des Landes voraus. Baut die Begründung dafür allein auf einer Sprachgruppenzugehörigkeit auf und erweist sich die Begründung auch noch als fingiert, berührt dies meines Erachtens §130 Absatz 2 StGB.
Soweit die Antwort auf Deine Frage.
Warum der Exkurs in die Argumentationslehre der griech Antike?
Weil sie die formale Grundlage unseres Rechtssystems ist, auf deren Spielregeln Du und ich bei Verletzung unserer Grundrechte uns berufen können. Und natürlich auch einzuhalten haben.
Sicherheitshalber sei angemerkt, dass die Zitierungen deines Posts nicht unbedingt unterstellen, sie gäben Deine persönliche Meinung wieder.
So, der Oberlehrerzeigefinger ist jetzt endgültig wund. Damit ist die Leistungsgrenze eines Autoforums erreicht. Ich nehme die Einladungen zum Schneeschippen und Dichtungen überprüfen dankend an ...