Sonstiges - Auffahrunfall

Ich bin kein Fachmann bei dem Thema
..........:hmmmm: ja, da hast Du leider Recht............
.. und konnte und musste mehrfach lernen, dass bei Unfällen ein Typ Mensch stets gegen Dich arbeitet: Die Versicherungsleute. Daher vertraue ich diesen nicht mehr und informiere mich zu diesem Themenbereich bei den Automobilclubs, Anwälten und ähnlichen Quellen mehr. Und das über verschiedene Medien.

Hutzelwicht, lass es mich so formulieren: Was Du hier geschrieben hast ist das, was die Versicherungen, ihre Mitarbeiter, Vertreter & Co. erzählen, nicht das, was neutrale Quellen sagen. Übrigens zähle ich Anwälte auch nicht zu den neutralen Quellen, die Anwälte raten immer zum Anwalt. Warum ist klar, wie die Versicherungen haben sie eigene wirtschaftliche Interessen.

Aber es raten eben auch die neutralen Quellen nicht auf einen Anwalt zu verzichten. Ich habe einfach mal 10 Sekunden gegoogelt. Die obersten Treffer sind jede Menge Anwälte & Co., der erste Treffer einer definitiv neutralen Quelle den ich finden konnte ist die Stiftung Warentest: https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/ Eine sehr lesenswerte Quelle, wie ich finde!

Es steht jedem frei, je nach Sachlage zu handeln. Bei dem Schaden würde ich auch erst einmal auf einen Anwalt verzichten, denn der kann die Abwicklung auch verzögern. Sollte der Schaden aber größer sein, würde ich zum Anwalt raten. Einfach weil das wirtschaftliche Risiko erheblich größer wird.


Gruß Michael
 
.. und konnte und musste mehrfach lernen, dass bei Unfällen ein Typ Mensch stets gegen Dich arbeitet: Die Versicherungsleute. Daher vertraue ich diesen nicht mehr und informiere mich zu diesem Themenbereich bei den Automobilclubs, Anwälten und ähnlichen Quellen mehr. Und das über verschiedene Medien.

Hutzelwicht, lass es mich so formulieren: Was Du hier geschrieben hast ist das, was die Versicherungen, ihre Mitarbeiter, Vertreter & Co. erzählen, nicht das, was neutrale Quellen sagen. Übrigens zähle ich Anwälte auch nicht zu den neutralen Quellen, die Anwälte raten immer zum Anwalt. Warum ist klar, wie die Versicherungen haben sie eigene wirtschaftliche Interessen.

Aber es raten eben auch die neutralen Quellen nicht auf einen Anwalt zu verzichten. Ich habe einfach mal 10 Sekunden gegoogelt. Die obersten Treffer sind jede Menge Anwälte & Co., der erste Treffer einer definitiv neutralen Quelle den ich finden konnte ist die Stiftung Warentest: https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/ Eine sehr lesenswerte Quelle, wie ich finde!

Es steht jedem frei, je nach Sachlage zu handeln. Bei dem Schaden würde ich auch erst einmal auf einen Anwalt verzichten, denn der kann die Abwicklung auch verzögern. Sollte der Schaden aber größer sein, würde ich zum Anwalt raten. Einfach weil das wirtschaftliche Risiko erheblich größer wird.


Gruß Michael
Ich bin seit mehr als 30 Jahren Versicherungsmakler Glaube mir, ich weiß wie das Geschäft läuft. Leute mit "gefährlichem Halbwissen" sind da natürlich bevorzugte "Beute" der Versicherungsunternehmen. Leider sind viele Leute der Ansicht, dass der Versicherungsbereich ja nicht so schwer sein kann und machen schon bei der bloßen Schadensmeldung eklatante Fehler. Versicherungskaufmann ist ein 3-jähriger Ausbildungsberuf und den Versicherungsfachwirt bekommt man auch nicht mit Handauflegen. Entschuldige Meine Wortwahl, aber hier ist schon wieder so viel Unsinn geschrieben worden............
Die Zusammenstellung der Stiftung Warentest ist für mich nicht neu. Man muss aber im Einzelfall genau hinschauen. Da geht es nicht nur um die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern auch um die Kasko-Versicherung oder im Falle der Tankstelle um die Betriebshaftpflichtversicherung. Und dann muss man den Einzelfall mal genau lesen und dann betrachten warum die Gerichte die Urteile so gefällt haben.
Wir halten es grundsätzlich so, dass wir, egal was für ein Schaden eingetreten ist, die Schadensbearbeitung für den Kunden durchführen, weil wir wissen was die Versicherung für eine schnelle und korrekte Schadensabwicklung benötigt. Das klappt in den allermeisten Fällen und ist erheblich schneller als wenn man eine Anwalt einschaltet, der erst die Ermittlungsakte anfordert und dann tätig werden kann.
Natürlich gibt es auch Fälle bei denen wir raten einen Anwalt einzuschalten, keine Frage, aber das ist in den seltensten Fällen notwendig.
 
Ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur war auch nicht vonnöten. Wenn diese Kosten nicht angefallen sind, warum sollen die dann erstattet werden?
Gilt das auch für die Zeit bis zur Feststellung der Schadenshöhe und der Entscheidung der (gegnerischen) Versicherung, wie weiter verfahren werden kann/darf?

Das kann ja ein paar Tage dauern.
 
@Hutzelwicht Es mag ja sein, dass Du Deine Kunden fair und sachlich richtig berätst, ihnen in bester Absicht freundlich den Schnellschadensdienst der Versicherung andienst und vieles mehr, aber das Vorurteil, dass die Versicherung versuchen wird den Geschädigten über den Tisch ziehen ist halt ein Vorurteil, das auf vielen vielen vielen Erfahrungen Geschädigter basiert. Dich und Deine Arbeit wollte und will ich damit in keiner Weise kritisieren, siehe P.S..

Nehmen wir zum Beispiel diese Geschichte mit fast wahllos durch Dienstleister der Versicherungen gekürzten Gutachten, der Trick mit dem Kaufangebot des Fahrzeugs mit Totalschaden nach Wochen, also längst nach dem Verkauf des Schrottfahrzeugs - ich habe selber mehrere leider ganz typische Fälle erleben dürfen.

Der erste Fall war war noch in den 80er Jahren. Ich hatte zum zweiten Mal an demselben Auto einen absolut identischen Schaden, einen mittig über dem Rad eingedrückten Kotflügel vorne links. In beiden Fällen war mir ein anderes Fahrzeug in meinen stehenden Wagen gefahren. Ich war Student mit geringen finanziellen Mitteln und habe - legal! - mit dem ersten Unfall ein paar Mark verdient, indem ich den Schaden selber behoben habe. Das war wie ich immer sagte die legale Schwarzarbeit. Um nicht lackieren zu müssen suchte ich einige Zeit alle Schrottplätze ab, bis ich einen Kotflügel in passender Farbe fand. Das Vermessen der Achse zur Sicherheit war preiswert bei einem Reifenhändler gemacht. Ich investierte also viel Zeit und wenig Geld, bekam dafür dank der fiktiven Abrechnung mehr ausbezahlt, als mich der Schaden gekostet hatte. Wie gesagt, das war und ist mein Recht als Geschädigter, ob es den Versicherern nun gefällt oder nicht.

Als ein halbes Jahr oder so später der zweite Schaden passierte, war die Haftpflichtversicherung so freundlich, mir den Schnellschadendienst anzubieten. Naiv und unerfahren nahm ich das Angebot erfreut an. Ich ging davon aus, dass es keine wesentlichen Unterschiede in der Schadenshöhe geben könne, schließlich waren die Schäden absolut gleich. Als mir dann das Ergebnis der Begutachtung präsentiert wurde, habe ich zunächst an einen Irrtum geglaubt, denn der Schaden sollte für mehr als ein Drittel weniger repariert werden können. Ich fand sogar offensichtliche Fehler: Z. B. wurden die Zierleisten und Chromteile nicht berücksichtigt. Als ich das ansprach kam für mich der Hammer: Ich hatte unterschrieben, den Schnellschadendienst nutzen zu wollen. Damit hatte ich den Gutachter ausgewählt und mögliche Irrtümer automatisch akzeptiert, wie man mir erklärte. Das stünde irgendwo in dem mehrseitigen (!) Kleingedruckten. Ich war in die Falle getappt.

Nehmen wir mal die Sache mit dem Kaufangebot für ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden. Wochen nach dem Unfall und eben auch z. B. zwei Wochen nach dem Gutachten. Das habe ich gleich zweimal in den letzten 10 Jahren erlebt. Der Gutachter hat den Restwert ermittelt, indem er in der Region drei feste Ankaufangebote eingeholt hat. Das sind also für den Geschädigten tatsächlich nutzbare Angebote. Mit der frechen Begründung die Versicherung habe ja zunächst das Gutachten benötigt, um andere Angebote einholen zu können, kommt die Versicherung deutlich später mit einem Ankaufangebot eines Aufkäufers aus Timpukistanhausen oder sonstwo. Das Angebot ist natürlich deutlich höher! Also wird der Restwert hoch und die Schadenssumme runter gesetzt. Nur hat der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt längst Fakten geschaffen und das Fahrzeug selbst verwertet. Ist ja klar, denn Unterstellkosten werden angesichts der Schadenminderungspflicht nur bis zu dem Zeitpunkt erstattet, bis der Geschädigte das Fahrzeug hätte verwerten können.

Die Versicherungen haben durch in ihrem Sinne sehr guter Lobbyarbeit über die Jahrzehnte viele für die Geschädigten nachteilige und für die Versicherungen positive Veränderungen der Rechtslage durchgesetzt. Aber wenigstens diese Rechtslage sollten die Versicherer dann bitte auch beachten und diesen permanenten Beschiss sein lassen! Es ist branchenüblich, dass im Bereich Kraftfahrzeughaftpflicht und selbst bei der Kasko versucht wird, den letztlich alleine immer am weit kürzeren Hebel sitzenden Kunden über den Tisch zu ziehen.

Auch zur Kaskoversicherung habe ich mehrere negative Erfahrungen gemacht. Zum Beispiel auch hier die Masche mit dem Restwert betreffend: Mein geklautes Motorrad war mit Totalschaden wieder aufgefunden worden. Die Versicherung beauftragte die DEKRA, die von einem Sachverständigen ein absolut faires und korrektes Gutachten erstellen ließ. Einige Zeit später, als ich den Schrott längst verkauft hatte kam von der Versicherung das Schreiben mit dem Scheck, der leider nicht dem Gutachten entsprach. Man habe ein Angebot eines Aufkäufers, das deutlich höher als im Gutachten berücksichtigt war. Die Versicherung zahlte zwar ohne Murren doch noch, als ich darauf hinwies, dass ich das Fahrzeug im Sinne meiner Schadenminderungspflicht bereits kurz nachdem ich das Gutachten erhalten hatte veräußert hatte. Aber versuchen kann man es ja!

@Hutzelwicht Ich kann mir vorstellen, dass es Dir gegen Deine Berufsehre geht, wie die Versicherer mit den Geschädigten umgehen, aber jeder Branchenkenner weiß, dass es so ist. Deshalb als P.S. zur Versöhnung auch eine selbst erlebte Geschichte, wo mir einer Deiner Kollegen sehr geholfen hat.


Gruß Michael


P.S.: 1984 kaufte ich mein erstes fabrikneues Motorrad. Es wurde nur neun Tage alt, da war es bereits geklaut(*). Es gab zu dem Zeitpunkt weder Versicherungsschein, noch Rechnung und natürlich auch noch keine bezahlte Prämie. Laut Doppelkarte war bis zur Zahlung der Erstprämie nur der Haftpflichtschutz zugesagt worden, weil ich mein vorher gefahrenes erstes Motorrad nicht kaskoversichert hatte. Im Klartext: Ich hatte keinen Versicherungsschutz! Der Vertreter der Allianz erklärte in einem Brief den Sachbearbeitern aus der Schadenabteilung jedoch, dass wir über die sofortige Deckung gesprochen hatten. Das war tatsächlich der Fall. Mit einer Entschuldigung für sein Versehen betonte der Allianz-Vertreter, dass er mündlich die Zusage gemacht habe und lediglich übersehen hatte, die Kaskodeckung anzukreuzen. Ich habe den Brief selber als Kopie erhalten. Obwohl alles der Wahrheit entsprach hätte die Geschichte für mich auch anders ausgehen können, so bekam ich den Schaden bezahlt.

(*) Da der Händler die Fahrzeug bzw. Fahrzeugpapiere über Kreuz vertauscht hatte war mein Motorrad auf dem Papier schon vier Wochen alt und ich war bereits der zweite Halter und Eigentümer. Aber das ist eine andere Geschichte...
 
Um Gottes Willen, ich werde keinem den Schnellschadendienst empfehlen, wie kommst Du da denn jetzt drauf ?
Zudem ist es in keinster Weise branchenüblich den Kunden über den Tisch zu ziehen. So ein ausgemachter Quatsch. Ein großes Problem ist, dass viele Versicherte ihre KFZ-Versicherung über das Internet abschließen. Da sind die Tarife ja viel billiger. Ja, das sind sie, aber leider nicht preiswerter. Wenn es dann zu einem Schaden kommt fallen viele schier aus den Wolken, wenn sie feststellen was sie alles nicht versichert haben.
...............der "permanente Beschiss" kommt doch auch viel zu oft durch den Geschädigten selbst. Denn wenn das Wort "Versicherung" fällt, dann wollen sehr viele Geschädigte "soviel rausholen wie möglich". Wenn die Versicherung schon zahlt "muss da wenigstens noch was bei rausspringen".
Das ist nicht der Sinn einer Versicherung.
Wenn die einem erst einmal auf die Schliche gekommen sind können die in der Tat sehr unangenehm werden. Oft tragen aber auch die Werkstätten dazu bei das der Versicherer "aufmerksam" wird. Weit über 50 % der Kürzungen beruhen auf unplausible Rechnungen, oder gar Gutachten. Vor Ostern flatterte eine Rechnung einer Werkstatt zu uns zurück mit der Bitte um Klärung.
Nun, Demonage der Motorhaube und des rechten Kotflügels. Soweit, so gut. Verbringung des Fahrzeuges zum Lackierer, hmm, die Lackierung hat im selben Betrieb stattgefunden, wie die Reparatur. Lackiervorbereitung........... warum muss das Fahrzeug abgeklebt werden, wenn die Teile demontiert wurden.......... ???
Dann Stundenverrechnungssätze, die mehr als 30 % über denen der Herstellerangaben lagen - ohne Begründung. Da würdest auch Du mal mit der Wimper zucken............

Und dann kommt der Kunde um die Ecke quakt erst, dass die Versicherung nicht alles zahlt und im gleichem Atemzug mault er, dass die Beiträge so teuer sind.
 
Ich muss sagen, ich habe bisher auch keine Probleme gehabt. Aber zu dem was du da im letzten Beitrag schreibst sollte man noch gar sagen, dass man selber ja die gegnerische Haftpflicht nicht selber abschließt. Wenn mir also jemand rein fährt, dann kann das, ohne dass ich das was für kann, so ein krummer Hund sein.
 
Ich muss sagen, ich habe bisher auch keine Probleme gehabt. Aber zu dem was du da im letzten Beitrag schreibst sollte man noch gar sagen, dass man selber ja die gegnerische Haftpflicht nicht selber abschließt. Wenn mir also jemand rein fährt, dann kann das, ohne dass ich das was für kann, so ein krummer Hund sein.
Ja, da hast Du recht. Daher ist es auch sehr ratsam die Schadensmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen so einzureichen, damit das kein krummes Ding wird. Leider gibt es im "Kollegenkreis" viele Vermittler, die das anders sehen. Die unterstützen in der Regel nur dann, wenn es den selbst vermittelten Vertrag betrifft. Wenn der Kunde aber ein umfassendes Maklermandat erteilt hat, dann muss sich der Vermittler auch um Schäden kümmern, die die gegnerische KFZ-Haftpflicht betrifft. Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig.
 
Fahrzeug in die Werkstatt bringen, Abtretungserklärung unterschreiben...und die Werkstatt machen lassen.
Die bestellt einen Gutachter, mit dem sie besonders gut auskommt, und wenn das Gutachten fertig ist, mit allem pipapo, geht eine Kopie an die Versicherung, eine Kopie an den Fahrzeughalter und eine Kopie an die Werkstatt.
Und wenn das Gutachten plausibel ist, keine doppelten Posten enthält oder überhöhte Lohnkosten, dann kann die Werkstatt sofort mit der Reparatur beginnen.
Sollte die gegnerische Versicherung allerdings berechtigte Zweifel haben, dann wird sie einen eigenen Gutachter schicken und das Gutachten anfechten wollen.

Inzwischen arbeiten fast alle Werkstätten, Gutachter, Versicherungen mit den gleichen Computer-Programmen von DAT und Co., da sind Ungereimtheiten äusserst selten. Wenn eine Werkstatt einen Kostenanschlag per DAT schreibt, dann steht da in der Regel nicht mehr oder weniger drin, wie in einem Gutachten der DEKRA.
Lohnkosten werden "ortsüblich" eingepflegt. Mechanik hat auch niedrigere Stundensätze, wie die Lackiererei, weil dort die Kosten für Verbrauchsmittel mit einberechnet sind. (Schleifpapier, Spachtelmasse, Verdünnung und Silikonentferner, usw.)
Eine Werkstatt auf dem Land ist in der Regel preiswerter, wie eine Bude in einem Ballungsgebiet. Und nur dort kann es bei den Gutachten Unterschiede geben.

@jfp bringt den Wagen morgen nach Paderborn...und den Rest erledigt die Firma Borghardt. :smile:
Innerhalb von 40 Jahren habe ich vielleicht 5x erlebt, daß eine Versicherung eine Kostenübernahme nach Kostenanschlag verweigert hat. Da wurde dann nachträglich noch ein Gutachten durch die GTÜ oder DEKRA erstellt, wo dann auch nichts anderes drin stand, aber damit war die Versicherung dann zufrieden.
Muß man nicht verstehen, denn da ging es um Schäden unterhalb 1000,-€...oder 2000,-DM.
Und richtig Ärger mit einer namhaften Versicherung gab es bei einem 9000 CD, der mal grade 4 Wochen alt war, und ein komplett neues Heck bekommen musste.
Gutachten, Gegengutachten, dann nochmals gemeinsam begutachtet...bis man sich schliesslich einig wurde, wer denn nun den Schaden begleicht. Haftpflichtversicherung des Gegners zu 100%...oder ob sich die Versicherungen den Schaden teilen sollen, da ja Vollkaskoversichert...bei der gleichen Versicherung!!!
Unterm Strich eigentlich völlig egal, weil Beides von der Allianz war, aber man hat dadurch die Zahlung von damals 20.000,-DM schön in die Länge gezogen.
Die Werkstatt bekam ihr Geld erst nach 9 Monaten.

In meinem privaten Fall, wo ein Niederländer meinen Wohnwagen geschrottet hat und das Zugfahrzeug der PKW meines Schwiegervaters ebenfalls beschädigt wurde, hatte sich die gemeinsame Provinzial-Versicherung auch um die Abwicklung gekümmert. Zumindest bei den ersten Schritten. Den Rest habe ich dann selber abgewickelt. Die niederländische Versicherung arbeitet mit der DEKRA zusammen und über diesen Weg wurde auch das Gutachten erstellt und die Zahlung abgewickelt.
Im Oktober 2020 war der Unfall...und das Geld wurde im März überwiesen....also fast 6 Monate.
Das war der einzige Nachteil...und natürlich der Ärger. Aber den hat man auch bei einem kleinen Schaden. :smile:
 
  • Danke
Reaktionen: jfp
So, hier ein Upate: ich habe das Auto gestern zu Borghardt gebracht. Dort wurde die Meinung vertreten, es müsse auf jeden Fall ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Daneben riet mir Borghardt sen. aus seiner Erfahrung heraus auch dazu, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich mit Verkehrsrecht gut auskennt.
 
Das dürfte damit zu tun haben, dass ohne Sachverständigem und ohne Anwalt die Versicherung den Wagen automatisch nicht als wertvollen Oldtimer, sondern eher als alte Möhre mit entsprechend niedrigem Wiederbeschaffungswert betrachten wird.


Gruß Michael
 
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So, hier ein Upate: ich habe das Auto gestern zu Borghardt gebracht. Dort wurde die Meinung vertreten, es müsse auf jeden Fall ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Daneben riet mir Borghardt sen. aus seiner Erfahrung heraus auch dazu, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich mit Verkehrsrecht gut auskennt.
Gut Ding braucht Weile :smile: .... aber eigentlich war das von vornherein klar.

Hier wird wieder mal viel zusammengeschmissen und Salat erzeugt. Nicht der Versicherungsvertrag regelt die Pflichten beim Hervorrufen von Schäden an Dritten, sondern das BGB. der Versicherungsvertrag zur Haftpflicht ist lediglich in den versicherten Risiken und in seiner Summe nach oben begrenzt. Überschreitet der Schaden diese Summe, ist der Verursacher vollumfänglich haftungspflichtig für den Überschreitungsbetrag. Anders gesagt: Die Haftpflichtversicherung tritt also nur anstelle des Verursachers selbst ein, der ja laut BGB haftungspflichtig ist. Das gilt für alle Haftungspflichten also Verkehr und der sog. "Privat-Bereich". Im Verkehr wurde für die Haftung eine Pflichtversicherung eingeführt (dies ist nicht in allen Ländern so). Alle anderen "privaten" Haftpflichtversicherungen sind anzuraten aber nicht Pflicht. Dass ich mich bei einem Drittschaden, also Haftpflicht, von Anwälten und Sachverständigen meiner Wahl beraten lasse, ist wohl selbstverständlich.

https://www.haftpflicht-wissen.de/gesetzliche-haftpflichtbestimmungen.html

Alle Schäden, die nachweislich bzw. plausibel vorhanden und begründbar sind, sind zu ersetzen.

Dies unterscheidet die Haftpflichtversicherung von der Kaskoversicherung und anderen Risikoversicherungen für Schäden, die man bei sich selbst durch eigenes Tun oder durch Einflüsse von außen (höhere Gewalt) oder kriminelle Taten (Diebstahl, Vandalismus etc.) erleidet. Da sollte man genaustens in den Vertrag schauen. Gebäudebrand ist übrigens (meines Wissens) die einzige Pflichtversicherung außerhalb der Haftpflicht. Diskutiert wird zur Zeit vor dem Hintergrund der jüngsten Unwetterschäden eine entsprechende Pflichtversicherung.

Im gesamten Zusammenhang wichtig: Gutachten erneuern lassen für Eure Oldtimer ... habe ich erst diese Tage machen lassen :smile::top:
 
. Gebäudebrand ist übrigens (meines Wissens) die einzige Pflichtversicherung außerhalb der Haftpflicht. Diskutiert wird zur Zeit vor dem Hintergrund der jüngsten Unwetterschäden eine entsprechende Pflichtversicherung.
Das ist regional verschieden. Es gibt Städte und Gemeinden, das ist es so, wie Du geschildert hast, aber im überwiegenden Teil Deutschlands ist das keine Pflichtversicherung. Ähnlich wie bei der Hundehaftpflicht, da gibt es auch Bundesländer, da besteht, wenn man einen Hund hat, versicherungspflicht. Und dann gibt es noch diverse Pflichtversicherungen für bestimmte Berufsgruppen. Versicherungsmakler bekommen z. B. gar keine Zulassung wenn sie keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen können. Soviel zu OT.
 
Sachverständiger und RA werden das schon regeln...

Hatte eine Schramme im Stoßfänger (nicht mein Saab, Auto 3 Jahre alt, aufm Stellplatz geparkt) mit Fahrerflucht: war die Nachbarin, Polizei hat´s taggleich ermittelt.
Deshalb sofort Anwalt eingeschaltet.
Regulierung mit Prozess gegen die All.... hat 13 Monate gedauert.
Unfallverursacher war klar, die All... hat aber alles mögliche gekürzt z.B. auch die Desinfektion in der Werkstatt bzgl. Corona, div. Zuschläge für Lack, Zuschläge für Materialbeschaffung etc.
Wollten nur ca. 1850,- von 2.200,- bezahlen, Rechnung war von einer renommierten Karrosseriewerkstatt, welche genau nach Vorgaben (heißt das Allianz-Technik-Zentrum...?) kaluliert und abrechnet.
Letztendlich mussten sie alles bezahlen, ist scheinbar aber grad deren Masche...
 
Ist doch ganz einfach. Wenn ich als Versicherer bei Schäden im Schnitt 10-20% Prozent kürze, von den Betroffenen die Mehrzahl nichts dagegen unternimmt (oder nicht das know-how dazu hat, wie ich z. B.), spare ich Geld, auch wenn ein Teil seine Rechte dann per Anwalt und Gutachter teurer durchsetzt.
Ich hatte leider auch schon öfter das Pech, Opfer eines Verkehrsunfalls gewesen zu sein. Meist Bagatellen.
Seit ich grundsätzlich die Kombination (Polizei)/Gutachter/Anwalt von Anfang an loslasse, habe ich immer schnell meine Forderungen beglichen bekommen.
Vorher gab’s immer ein ewiges hin und her.

viele Grüße

Matthias
 
Ja, ist leider so.... :frown:
Auch ich mach nichts mehr ohne Polizei und Anwalt, schade eigentlich.

Nicht umsonst hat die All... 2021 die höchste Dividende ever ausgeschüttet....
 
Ein weiteres Update: Der Gutachter hat sich das Auto angesehen und den Schaden beziffert: 3537,61 € ohne, und 4209,76 € mit MwSt.
Hammer!! Das hätte ich nicht gedacht.
Aber einen sehr schönen Satz habe ich im Gutachten finden können: "Abgesehen von den beschriebenen Schäden/Mängeln weist das Fahrzeug/Objekt einen, bezogen auf Alter und Nutzung, außergewöhnlich guten Gesamtzustand auf". DAS ist doch mal was Schönes ;-)
Einen Termin bei einem RA habe ich am Donarstag, mal sehen, was sich dabei ergibt und ob er mir zu einem Mandat rät. Aber davon gehe ich inzwischen auch schon aus.
Keine Bange, das ist keiner, der immer zu einem Mandat rät, um Geld zu machen.
 
Den Satz brauche ich auch.
Ich poliere jetzt mein Cabrio, stelle mich an die Landstraße und überholen dann den nächsten übermüdeten LKW Fahrer, um ihn kurz darauf auszubremsen.
 
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