Sonstiges - Auffahrunfall

Die Stoßfänger Hüllen und Seitenteile müssen natürlich nicht lackiert werden, wenn man sie in gebrauchtem, tadellosem Zustand erwerben kann.
Und selbst wenn minimale Gebrauchsspuren vorhanden sind, wäre das nicht nur ok sondern auch zeitwertgerecht. Man hat bei einem fremdverschuldeten Schaden kein Recht auf Wertverbesserung, auch wenn es natürlich nahezu unmöglich ist den exakt gleichen Zustand wie vor dem Ereignis wieder herzustellen.

Der Karosseriebereich oberhalb der Rückleuchte sieht für mich so aus als würde polieren ausreichen, will mich aber aufgrund der Bilder hier nicht festlegen. Aber es wäre zu wünschen, dass dem so wäre.
Ärgerlich und überflüssig ist sowas in jeden Fall.
 
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Ein kompetenter Gutachter wird den Schaden definitiv vollumfänglich beziffern können. Danach bleibt Dir die Wahl auf Basis Gutachten abzurechnen und dich selbst um die Reparatur zu kümmern oder eine Werkstatt Deiner Wahl mit der kompletten Abwicklung zu beauftragen.

Es handelt sich hier nicht um einen selbst verursachten Kaskoschaden sondern um einen fremdverschuldeten Haftpflichtschaden.
 
Ja, und leider habe ich heute Nachmittag zufällig auch noch gesehen, dass die Heckklappe nicht mehr gleichmäßige Spalte nach rechts und links hat. Auf der Seite, wo der Treffer war, steht sie gegenüber der Außenseite um ca. 1 - 2 mm hoch, der Spalt dort ist vergrößert, und auf der rechten Seite, also der Beifahrerseite, ist er verkleinert. Da scheint ja doch mehr als am Anfang gedacht kaputt gegangen zu sein. Ich werde das Auto am Dienstag zu Borghardt bringen, und der soll entscheiden, ob er auch noch einen Gutachter dazuzieht. Ich selber bin dazu zu sehr Laie, als dass ich das korrekt beurteilen kann.
PS: Die kleine Beule unterhalb des Rückfahrscheinwerfers, die hier auf dem Bild nicht erkennbar ist, hatte ich selber auch nicht gesehen, da hat mich der Inhaber der freien Werkstatt hier vor Ort drauf hingewisen, als ich mit dem Auto bei ihm war.
 
Die Werkstatt ist für die Versicherung nicht massgebend.
Aber die Begutachtung durch den Sachverständigen macht dort natürlich Sinn.
 
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Hallo und guten Abend,

mir ist vor 3 Jahren jemand ins Heck gefahren. Mein Fahrzeug (kein Saab) fuhr sich noch ganz normal. Als sich dann ein Dekra Gutachter das Auto angeschaut hat, hat der mir zu meiner Verwunderung nahe gelegt SOFORT gegen eine gut bekannte deutsche Versicherung einen Anwalt einzuschalten. Zum Glück habe ich das über meine Rechtsschutz Versicherung auch getan! Ich war auch erst der Meinung nicht direkt so ein großes "Kaliber" wählen zu müssen....

Die Versicherungen versuchen auf alle nur möglichen Arten die Ansprüche der Geschädigten runterzurechnen. Fair und den Regeln entsprechend ist das nicht!
Daher bin ich froh, daß mir meine Rechtsanwältin das Geld komplett auf Kosten der gegnerischen Versicherung rausgeholt hat, denn das hätte ich mangels juristischem Know-how nicht geschafft.

Wenn Du willst, gebe ich Dir den Kontakt zu der Anwältin, die ist darauf spezialisiert.

Gruß
Spitti
 
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Hallo @spitti, wo wäre diese denn lokalisiert?
 
Nach meiner Kenntnis gibt es keinen Nutzungsausfall, wenn mir mehrere Autos zur Verfügung stehen, und die Versicherungen fragen so etwas auch ab.
Aber ich lasse mich mal überraschen, wenn möglich, positiv!

Genau wegen solcher Fragen würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Und auch auf einen selbst ausgewählten Gutachter würde ich nicht verzichten. Dann kannst du einen suchen der sich mit Oldies auskennt und auch die Probleme der Ersatzteilbeschaffung würdigt.

Meine Erfahrung ist, Versicherungen versuchen zunehmend häufiger Geld zu sparen, gern beim Nutzungsausfall. Löbliche Ausnahme, meine eigene Versicherung HUK, zumindest bei Vollkaskoschaden wurde ohne Diskussion reguliert.

Grüße
Ralf
 
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Ich glaube ich muss hier mal mit einem Irrtum aufräumen: Wenn ein KFZ-Unfall passiert ist und der Unfallgegener Schuld hat, dann ist das ein Haftpflichtschaden, soweit ist das ja klar. Nun hat man als Geschädigter Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands seines Fahrzeuges. Man hat, und das ist wohl immer noch ein großer Irrtum, KEINEN Anspruch auf eine Geldleistung! Diese kommt nur zum Tragen, wenn beim Unfall auch ein Personenschaden eingetreten ist. Dann wird der Parsonenschaden (mangels anderer Alternativen ) in einer Geldleistung abgefunden. Versicherungen rechnen also nicht auf alle nur möglichen Arten runter, sondern machen das, was in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung steht.
Wenn ich mich dann auf das Angebot der Versicherung einlasse nach Gutachten abzurechnen, dann ist weder die MwSt. angefallen, das Fahrzeug wurde nicht zum Lackierer verbracht und die Preisaufschläge für schwierige Ersatzteilbeschaffung ist auch nicht angefallen. Ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur war auch nicht vonnöten. Wenn diese Kosten nicht angefallen sind, warum sollen die dann erstattet werden?
Es kann zudem durchaus sein, dass die eine oder andere Versicherung bei einem z. B. 20 Jahre alten Fahrzeug den neuen Kotflügel mit der Neulackierung als Wertverbesserung betrachtet. Daher ist bei unseren älteren "Schätzchen" ein Wertgutachten zu
haben immer ratsam. Gerade was z. B. die 902, 9-3-I die frühen 9-5 oder die 9000er angeht reicht die Bandbreite von Jahreswagenzustand bis Ranzkarre.
Und was den Anwalt angeht: Da weigern sich ( verständlicherweise ) mittlerweile auch einige Versicherungen, diese Kosten zu übernehmen, wenn die Schuldfrage so eindeutig war, dass es gar keinen Anwalt bedurft hätte. Auch hier besteht immer noch der Irrtum, man hätte das Recht als Geschädigter sofort einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung einzuschalten.
 
Danke @Hutzelwicht, für diese professionelle Klarstellung. Das ist ja im Großen und Ganzen auch das, was mir die Mitarbeiterin des "Vertrauensmanns" meiner Versicherung geraten hat, also zunächst keinen Anwalt einzuschalten, solange die Schuldfrage klar ist und die gegnerische Versicherung sich nicht weigert, den Schaden korrekt zu beheben. Und da ich, wie schon geschrieben, die Reparatur der SAAB-Werkstatt in Paderborn überlassen möchte, gehe ich davon aus, dass nach der Reparatur auch alles wieder wie vorher sein wird. Sollte ein Sachverständiger für die Quantifizierung des Schadens erforderlich sein, dann wird die Werkstatt den einschalten. Du bestätigst auch die mir vorliegende Information, dass ich kein Anrecht auf eine Zahlung für einen Nutzungsausfall habe, was für mich auch logisch ist, da ich weitere fahrtüchtige Autos zur Verfügung habe.
Wenn allerdings die gegnerische Versicherung der Meinung ist, dass auf irgendeine Weise eine "Wertverbesserung" eingetreten sein sollte und ich anteilmäßig belastet werden sollte, oder sonstwie versucht, mich mit irgendwelchen Tricks abzuzocken, dann werde ich noch einen Anwalt einschalten. Aber eben auch nur dann.
Mein 900 CV war zuvor in einem außerordentlich guten Zustand, fast wie neu, ohne Dellen, Rost oder irgendwelche technischen Probleme. In der Woche vorher wurde noch die Jahresinspektion durchgeführt, allerdings ohne Ölwechsel, da seit der letzten Inspektion in 2021 nicht einmal 800 km gefahren wurden. Und ich hatte sowieso vor, nach dieser Inspektion in Kürze ein Wertgutachten erstellen zu lassen.
 
Die Stoßfänger Hüllen und Seitenteile müssen natürlich nicht lackiert werden, wenn man sie in gebrauchtem, tadellosem Zustand erwerben kann.
(...)
Ja wenn …
Aber wie wahrscheinlich ist dieser optimale Fall? Nicht jeder hat ein Teilelager oder entsprechende Kontakte.

Nach meinem Auffahrunfall letztes Jahr war ich froh überhaupt irgendeinen einigermaßen intakten Stoßfänger zu bekommen. Unlackiert, für`s Coupé und insgesamt deutlich „benutzter“ als der ursprünglich montierte.
Das der Lackierer versucht hat die Macken dann bestmöglich zu kaschieren kann man natürlich als Wertverbesserung sehen, demgegenüber steht aber auch die Wertminderung als Unfallwagen. Und die Aufwendungen für Suche, Anpassung an CV und den Kaufpreis (privat, ohne Rechnung) werden an mir hängenbleiben. Das wird in dem Fall hier aber hoffentlich anders sein.

(...), dass ich kein Anrecht auf eine Zahlung für einen Nutzungsausfall habe, (...)
Hutzelwicht schrieb dies im Zusammenhang mit „nach Gutachten abrechnen“. Wie das gehandhabt wird wenn der Wagen in einer Werkstatt instandgesetzt wird, keine Ahnung. Mein Fall ist auch noch nicht durch.

Ja, und leider habe ich heute Nachmittag zufällig auch noch gesehen, dass die Heckklappe nicht mehr gleichmäßige Spalte nach rechts und links hat. Auf der Seite, wo der Treffer war, steht sie gegenüber der Außenseite um ca. 1 - 2 mm hoch, der Spalt dort ist vergrößert, und auf der rechten Seite, also der Beifahrerseite, ist er verkleinert. Da scheint ja doch mehr als am Anfang gedacht kaputt gegangen zu sein. (...)
Das läßt sich hoffentlich durch Einstellen wieder richten. Vielleicht waren die Schrauben an Schloß oder Scharnier für den Normalbetrieb zwar fest genug angezogen, haben sich durch den Schlag aber etwas verschoben.
Nach den Schilderungen standst Du ja wohl fast senkrecht zur Straße und es hat sich nichts verhakt als der Transporter das Heck gestreift hat. Da stehen die Chancen gut dass die Struktur nichts abbekommen hat.
Aber erstmal muß der Stoßfänger ab …
 
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In einem Punkt muss ich Hutzelwicht widersprechen: Natürlich hat man Anspruch auf eine Geldleistung! Das Eigentum wurde beschädigt und es ist jedem Geschädigten freigestellt, wie er den Schaden reguliert haben möchte. Nach meinem Wissensstand gab es über die Jahre einige einschlägige Urteile, z. B. die Mehrwertsteuer betreffend. Die muss beglichen werden, sofern sie angefallen ist. Kauft der Selberschrauber im Handel Ersatzteile, muss die auf den Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer sehr wohl beglichen werden! Auch die Mehrwertsteuer von Werkstattarbeit, die der Selberschrauber hat machen lassen (ich habe z. B. mal mein beschädigtes New Beetle Cabrio selber repariert, aber wegen des Aufpralls vorne links den Wagen zur Vermessung und Einstellung der Achse in eine Werkstatt gegeben). Es gibt nur keinen Ersatz für fiktive Mehrwertsteuer, also etwa für selbst erbrachte Arbeitsleistung.

Womit Versicherungen sehr gerne versuchen, die Geschädigten über den Tisch zu ziehen ist der Ansatz von geringeren Stundensätzen. Die sind aber regional unterschiedlich. Wenn in A-Stadt (meist im Westen der Republik) der ortsübliche Stundenverrechnungssatz 120 € beträgt, dann kann die Versicherung nicht auf den Stundenverrechnungssatz von nur 80 € in einer Werkstatt in B-Dorf verweisen (meist im Osten der Republik). Übrigens auch dann nicht, wenn die Versicherung erklärt, im Falle einer Reparatur die zusätzlichen Verbringungskosten zu der billigeren Werkstatt zu übernehmen.

Wo besonders gerne versucht wird, die Geschädigten noch einmal zu schädigen ist beim Restwert, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Nehmen wir mal an, der gepflegte Jung-Oldtimer hat laut Gutachten einen geschätzten Wiederbeschaffungswert von 12.000 €, der Schaden liegt ohne Mehrwertsteuer bei 8.000 € und der Restwert bei 5.000 €. Dann darf der Wagen natürlich in der Werkstatt repariert werden und die Versicherung muss das inkl. der anfallenden Nebenkosten auch komplett bezahlen. Nun möchte der Eigentümer sich aber selber um die Reparatur kümmern und wünscht die Abrechnung laut Gutachten. Dann bekäme der Geschädigte halt die 7.000 € Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. Theoretisch. Aber nun kommen die Herren Sachbearbeiter von der Versicherung und zahlen nach den üblichen zwei Wochen nach Zugang des Gutachtens nur 5.000 €, weil ein Aufkäufer aus Ganzweitweg den beschädigten Wagen für 7.000 € ankaufen würde...

Um es klar zu stellen: Das geht nicht, der Geschädigte darf sich auf die Angabe im Gutachten verlassen. Aber nur unter einer Bedingung: Der Gutachter darf den Restwert nicht wie früher per Daumen festlegen, er muss ortsnahe Angebote eingeholt haben und die müssen im Gutachten stehen. Auch bei der Festlegung des Wiederbeschaffungspreises muss der regionale Markt berücksichtigt werden.

Ich bin kein Fachmann bei dem Thema, habe meine Infos sowohl von meinem Rechtsanwalt, als auch von meinem Sachverständigen. Ich hatte alleine in den letzten fünf Jahren drei unverschuldete leichte Unfälle und hatte 2013 einen sehr schweren Unfall mit bleibenden körperlichen Schäden u. ä. m., weshalb ich meinen Anwalt über Jahre brauchte und mit ihm viele Gespräche über das übliche Regulierungsgebaren der Haftpflichtversicherer führen konnte.

Übrigens habe ich - wie könnte es anders sein - nicht einen Cent Schmerzensgeld bekommen und auch mit dem Haushaltsführungsschaden sah es trotz 2 Jahren, die ich nicht arbeiten konnte mau aus. Es zeichnete sich nach einigen Jahren ab, dass eine Regulierung locker 10 Jahre oder mehr hätte dauern können, weil ja noch immer etwas wieder hätte verheilen können, anderes sich mit den Jahren aber auch hätte verschlimmern können. Ich bekam regelmäßig unverschämte Angebote zur Abgeltung aller Ansprüche und habe irgendwann auf ein Angebot von 10.000 € geantwortet, dass ich über 20.000 € nachdenken würde. Die entsprachen etwa meiner Einkommensminderung durch Krankengeld und Arbeitslosengeld in den zwei Jahren, die ich nicht arbeiten konnte. Das Angebot von 20.000 € hat nur wenige Stunden gedauert, innerhalb weniger als einen Tages war die Geschichte erledigt. Das hatte von meiner Seite natürlich damit zu tun, dass z. B. ein Gutachter feststellte, dass die Körperschäden vorhanden sind, aber das keinen Bewis darstellt, dass sie auf das eine Unfallereignis zurückzuführen sind. Der klassische Spatz in der Hand statt der Taube, nein, eigentlich mindestens einer fetten Pute auf dem Dach. Ich nahm den Spatz, weil man nach Jahren einfach nicht mehr kann oder will.

Wenn die Versicherung bei einem kleinen Bagatellschaden schnell reguliert, mag es ohne Anwalt gehen, sobald es auch nur die Möglichkeit gibt, dass die Versicherung Probleme machen könnte (und das ist bei Old- und Youngtimern schon wegen der Frage des Fahrzeugwertes fast immer der Fall): Anwalt. Den Anspruch hat man bei JEDEM Schaden, bei dem man der Geschädigte ist. Der Grund ist simpel: Der normale Bürger kann doch gar nicht beurteilen, was und wie reguliert werden muss oder nicht.


Gruß Michael
 
... also zunächst keinen Anwalt einzuschalten, solange die Schuldfrage klar ist und die gegnerische Versicherung sich nicht weigert, den Schaden korrekt zu beheben.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Der normale Bürger, der mit solchen Themen selten bis gar nicht zu tun hat kann gar nicht beurteilen, ob die Versicherung den Schaden korrekt behebt.


Gruß Michael
 
Schadenregulierung ist ja immer ein emotionales Thema. Und es gibt unter den Geschädigten welche, die aus dem Schaden gern ein Geschäft machen würden, was eine Versicherung legitimer weise zu unterbinden zu versucht und es gibt unter den Versicherungen ebenso die, die versuchen zunächst einmal so günstig wie möglich den Schaden abzuwickeln und dabei etwas übers Ziel hinausschießen. Ob das nun die feine Art ist, dem Unbedarften ein freches Pauschalangebot kurz nach dem Unfall zu machen oder ihm „freundlicher Weise“ die eigenen Gutachter ins Haus zu bestellen (nicht jeder weiß, das man sich einen eigenen nehmen darf) sei mal dahingestellt. Ich hab beides schon erlebt - und ja ich war auch schon einmal froh, dass ich dann einen Anwalt in einem solchen Fall an meiner Seite hatte. Ebenso hatte ich auch schon Fälle, wo sich die gegnerische Versicherung absolut korrekt verhalten hat und die Notwendigkeit eines Anwaltes nicht bestand.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob man einen Anwalt braucht, kann man auch mal seine Werkstatt fragen. Gute Werkstätten beraten einen da nach eigener Erfahrung auch recht kompetent, bei welcher Versicherung die Regulierung eher „problematischer“ ist und ob der Schaden selbst überhaupt die Einmischung eines Anwaltes rechtfertigt. Auch seriöse Verkehrsanwälte lehnen die Bearbeitung von Bagatellen ab. So ist meine Erfahrung und von daher würde ich im Fall des TE ebenso verfahren, wie er es vorhat.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ jfp,
Borchhart ist eine gute Werkstatt. Der besorgt dir bestimmt auch einen Stoßfänger. Dein Auto wird wieder wie vorher aussehen.
Alles andere sind momentan hypothetische Annahmen von denen keine bisher bei dir eingetroffen zu sein scheint. Ich hoffe das bleibt auch so. Wahrscheinlich , ja.

Viele Grüsse
Frank
 
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Der normale Bürger, der mit solchen Themen selten bis gar nicht zu tun hat kann gar nicht beurteilen, ob die Versicherung den Schaden korrekt behebt.
Naja, deshalb darf man das ja im ersten Schritt einem Gutachter überlassen. Und den darf man als geschädigter sogar selber wählen. Und sobald man die Behebung des Schadens nicht einer Werkstatt überträgt hat man erstmal die Arbeit am Hals, die die Werkstatt sonst mit erledigt. Aber immerhin haben wir die freie Wahl.
 
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Euch allen nochmal vielen Dank für eure Mühe, mich zu unterstützen.
Ich werde (nicht wie zuletzt vorgehabt, morgen, sonderen kann das aus gesundheitlichen Gründen erst am Freitag) das Auto zu Borghardt bringen, und dann werden wir weiter sehen. Ich halte euch auf dem Laufenden. Selber kann ich momentan leider nichts am Auto machen. Insofern stellt sich die Frage Mehrwertsteuer oder nicht gar nicht.
 
Hallo jfp,

sorry für die späte Antwort, aber ich 'bade noch die Folgen eines Besuchs von Omi Kron aus'.

Die Rechtsanwältin sitzt in Mainz.
Obwohl ich nur ca. 35km entfernt im Taunus wohne habe ich die Frau nie getroffen. Insofern -glaube ich- ist ihr Standort unerheblich.

In meinem Fall hat die gegnerische Versicherung den Schaden zusammenstreichen wollen, wo es nur ging. Sie hat jeden Cent für mich rausgeholt.

Gruß
Spitti
 
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Sie hat z.B. die Ersatzteilbeschaffungskosten durchgesetzt, die die gegnerische Versicherung streichen wollte, weil ich den Wagen nicht habe reparieren lassen. Die stehen Dir als Geschädigten zu.
 
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