Saab 9-5 2.3 Turbo Griffin Aero Autom.

Würde ich auch so sehen. Kannst aber auch 102 und 95 Oktan tanken. Wobei du dann bei Super mit nur 95 Oktan wahrscheinlich nicht deine von Werk angegebene Leistung hast. Der Motor an sich sollte alle 3 Sorten abkönnen ohne Schaden zu nehmen. Ich tanke auch quer Beet und bis jetzt läuft die Kiste noch. Den Rest regelt die Trionic.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Super Plus hat eine Oktanzahl von 98, es ist klopffester als Super. Je höher die Oktanzahl, also die Klopffestigkeit des Benzins, ist, desto effektiver kann der Motor arbeiten. Da heißt, der Benzinverbrauch sinkt.
Auf der Tankklappe steht "98 Oktan" - also benötigt der 9-5 Superplus ! - Sehe ich das richtig ?

Ja, mindestens :smile:
 
Also kein 95 ROZ Super einfüllen ? Ist das schädlich für den Motor ?
 
Das ist ein serienmäßiger Aufkleber in der Tankklappe - deshalb meine Frage, ob dieser Saab mit Super-Plus gefüttert werden muß.
 
Das ist ein serienmäßiger Aufkleber in der Tankklappe - deshalb meine Frage, ob dieser Saab mit Super-Plus gefüttert werden muß.
Muss nicht, kann. Die volle Leistung erzielt der Motor mit ROZ98. Sofern die Trionic einwandfrei arbeitet, sollten mit ROZ95 keine Schäden entstehen.
 
98 ROZ ist (zumindest ab MY06, der letzten Generation bis inkl'10) für den T und Aero vorgegeben. ROZ 95 kann trotzdem getankt werden und ist im Handbuch mit einem Hinweis auf Leistungsminderung versehen.
 
Sofern es ein serienmäßiger Aero ist;

E10 reicht in der kühlen Jahreszeit auf jeden Fall aus ohne dass die Leistung gemindert ist, das ist meine eigene Erfahrung aus Logs.
Wenns gut läuft bleibt gar noch eine Zündwinkelverstellung nach früh übrig dank der kalten Luft.

Im Sommer würde ich vom Gefühl aber zu Super Plus tendieren, insbesondere dann, wenn noch der serienmäßige Ladeluftkühler verbaut ist!

Wie sich das bei 40-80°C Ladeluft bei Seriensoftware auf E10 im Detail verhält weiß ich nicht, hatte das nie geloggt. Möglicherweise haben Andere da mehr Erfahrungen.



Besser wäre es aber, insbesondere beim Aero, einen Ladeluftkühler einzubauen der auch tatsächlich die Ladeluft kühlt. Dann könnte das durchaus auch auf E10 bei flotterer Fahrweise noch gut funktionieren.

@DL_SYS kann da bestimmt genauere Erfahrungen liefern
 
Um nochmals das Thema CoC anzusprechen.
In meinem Fall, was eine absolute Ausnahme ist, mal wieder, wurde der Saab 2009 in Deutschland zugelassen (war aber ein Import) und wurde dann 2013 nach Holland verkauft, wo ich ihn 2021 wieder zurück gekauft habe. Daten zu diesem Fahrzeug, weil kein EU Wagen, gibt es nicht mehr bzw. sind nach 7 Jahren beim Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht. Mir ist es aber jetzt gelungen über die holländischen Behörden die seinerzeitigen deutschen Zulassungsbescheinigungen I und II in Kopie zu bekommen. Somit liegen jetzt alle relevanten Daten zu diesem Fahrzeug vor. Meine Frage jetzt, reichen diese Bescheinigungen für eine Wiederzulassung nach ** Jahren aus ? Meine sehr nette und kompetente Zulassungs-Sachbearbeiterin ist am nachforschen. Ich war der Meinung, daß diese Kopien der deutschen Zulassung, gesendet von der holl. Behörde, doch ausreichen müssen ? Hat jemand so einen oder ähnlichen Fall schon erlebt ?
Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.
 
Hast Du mal bei der Prüforganisation die damals den Wagen abgenommen hat nach einer Kopie des Gutachten gefragt?
 
Hast Du mal bei der Prüforganisation die damals den Wagen abgenommen hat nach einer Kopie des Gutachten gefragt?
Gute Idee, aber dafür müßte ich wissen, bei welcher Organisation das Gutachten erstellt wurde. Dafür müßte ich den seinerzeitigen Halter kontaktieren und ob der überhaupt noch lebt ?
 
SAAB hat uns mitgeteilt, das Ihr Fahrzeug YS3EH49G67************ ein "Middle East Import" wäre - für diese Fahrzeuge ist kein COC Dokument ausstellbar teilte SAAB uns mit.
Also, es scheint zu stimmen, wenn keine Nr. auf dem Typenschild ist, gibt es keine EU-Übereinstimmung.
Wir werden noch so alt, lernen aber immer noch dazu !
Von wann stammt diese Aussage?
Und wer ist "Saab"?
Und wie wurde dann 2009 die Kiste in D zugelassen? Auch per Einzelabnahme? > das müßte doch dann damals in den Unterlagen vermerkt worden sein?
 
Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.
 
Um nochmals das Thema CoC anzusprechen.
In meinem Fall, was eine absolute Ausnahme ist, mal wieder, wurde der Saab 2009 in Deutschland zugelassen (war aber ein Import) und wurde dann 2013 nach Holland verkauft, wo ich ihn 2021 wieder zurück gekauft habe. Daten zu diesem Fahrzeug, weil kein EU Wagen, gibt es nicht mehr bzw. sind nach 7 Jahren beim Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht. Mir ist es aber jetzt gelungen über die holländischen Behörden die seinerzeitigen deutschen Zulassungsbescheinigungen I und II in Kopie zu bekommen. Somit liegen jetzt alle relevanten Daten zu diesem Fahrzeug vor. Meine Frage jetzt, reichen diese Bescheinigungen für eine Wiederzulassung nach ** Jahren aus ? Meine sehr nette und kompetente Zulassungs-Sachbearbeiterin ist am nachforschen. Ich war der Meinung, daß diese Kopien der deutschen Zulassung, gesendet von der holl. Behörde, doch ausreichen müssen ? Hat jemand so einen oder ähnlichen Fall schon erlebt ?
Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.
Das liegt jetzt an deiner örtlichen Zulassungsstelle ob die sich damit zufrieden geben. Das solltest Du mit denen klären, vor allem mit der zuständigen Behördenleitung. Wenn die also von der niederl. Behörde direkt die alten Unterlagen bzw. die Kopien bekommen und wenn Du denen den Ansprechpartner in den Niederlanden mitteilst, so das die mit denen direkt in Kontakt treten könnten. Ob es dann möglich wäre den Wagen hier wieder neu zu zulassen. Ich würde in dem Fall das Amt da mit ins Boot holen und mich von denen beraten lassen, was nötig ist um den Wagen hier wieder anzumelden und was Du den zur Verfügung stellen kannst. Du warst ja schon da und die Dame wollte sich erkundigen. Also da musst Du dranbleiben und evtl., wie erwähnt, bei der Behördenleitung vorstellig werden.
 
Ja, das läuft simultan.
Danke, genau so denke ich auch.
 
Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.
Falls Du meine Fragen gemeint hast: wenn Du diese beantworten kannst (möchtest), dann könnte ich aus Erfahrung mit meinen Importen anhand Deiner konstruktiven Antworten wiederum eine konstruktive Antwort geben.
 
Eine konstruktive Antwort würde mich sehr freuen. Vielen Dank.
Ok, ich versuche es:
Dein Auto hat keine Allgemeine BetriebsErlaubnis bekommen und keine EG-Typgenehmigung da es als Importfahrzeug in den Verkehr gekommen ist.
Sowie ein Ami-Import. Deshalb fehlt die EG-Nr. auf deinem Typschild und es gibt kein COC Papier. TSN (2.2.): 00000000
Seinerzeit wurde eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21StVZO durchgeführt (Vollgutachten, wie oben schon erwähnt Altbundesländer/Westberlin die TÜV, Rest DEKRA). Dabei wurden alle technischen Daten festgelegt, die dann in den Fahrzeugdokumenten auftauchen (Zulassungsbescheinigung 1/2).
Da das Fahrzeug in D zugelassen war, hat es eine Betriebserlaubnis erhalten und diese erlischt nicht.

Das Problem ist nur das die Daten in der Zulassungsbehörde bzw. dem KBA nicht mehr gespeichert sind.
Wenn du jetzt von der Niederländischen Behörde die Dokumente in Kopie hast, am Besten mit Amtssiegel, dann solltest du zu einer Prüforganisation fahren die auch §21 Begutachtungen anbietet und dir eine Datenbestätigung zu den Dokumenten erstellen lassen.
Das heißt, die bestätigen dir und der Zulassungsstelle das die Daten vom Fahrzeug noch immer mit der damals erstellten ZB 1 übereinstimmen.
HU wirst du ja ohnehin machen lassen müssen, dann lässt sich das verknüpfen.
Zulassung theoretisch kein Problem, ABER die Zulassungsbehörden sind "Herr des Verfahrens" können also sonst was an Papieren von dir verlangen. Deshalb ist der Ansatz, vorher alles mit einer Sachbearbeiterin einzutüten sehr sinnvoll.
Noch konkreter wäre ein Duplikat des 2009 ausgestellten Gutachten §21 mit einer Datenbestätigung, dann muss die ZS das Fahrzeug zulassen.

Beste Grüße
steini
 
@steini Danke für Deine äußerst konstruktive Antwort. Das mit dem CoC ist mir klar und nicht mehr das Problem. Aber dieses Gutachten, was 2009 erstellt ist, wo soll ich dieses anfordern ? Und das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, ist wohl eher ein Wunschdenken. Ich denke mal, da der Erstbesitzer und Einführer seinen Sitz in Hamburg hatte, daß der TÜV Nord dann dieses Gutachten haben müßte. Ich werde weiter am Ball bleiben. Danke nochmals
Grüße zurück
Manni
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Erstbesitzer hat das Gutachten nicht mehr? Meine Gutachten durfte ich behalten. Wollte die Zulassung nicht haben.
 
Zurück
Oben