Saab 9-5 2.3 Turbo Griffin Aero Autom.

Mehr Unterschied gibt es nicht ?

Was macht ein Hersteller, wenn er zur Messe kein neues Modell in Petto hat? Er zeigt ein Sondermodell. Saab will auf der NAIAS 2009 die Kunden mit der 9-5 "Griffin Edition" ködern, die in Detroit mit einer nahezu kompletten Ausstattung vorfährt. Zum Paket gehören unter anderem 17-Zoll-Leichtmetallräder im Fünfspeichen-Design, ein verchromter Grill, ein Heck- (Limousine) oder Dachkantenspoiler (Kombi) sowie Xenonlicht. Innen gibt es Ledersportsitze mit farblich abgesetzten Nähten, die auch das Lenkrad, den Handbrems- sowie den Schalthebel zieren. Dazu liefern die Schweden eine Einparkhilfe, beheizbare Außenspiegel oder ein Satellitenradio.
 
Was erwartest du ? Fliegen können sie alle nicht auch wenn der ein oder andere das denkt :)

Das einzig wirklich begehrenswerte „Sondermodell“ ist der Troll R
 
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Was erwartest du ? Fliegen können sie alle nicht auch wenn der ein oder andere das denkt :)

Das einzig wirklich begehrenswerte „Sondermodell“ ist der Troll R

Fliegen wäre nicht schlecht, zumal bei der Vorgeschichte von Saab.
 
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Saab 9-5 2.3 T. Griffin Aero
FavoritMein AutoHinweis
Dieser Saab 9-5 stammt aus dem Jahr 2009, wurde vom 20.10.2008 bis zum 30.09.2009 ausgeliefert und kostete damals 61.085 €. Dieser importierte Pkw ist seit 2013 zugelassen und mit einem Benzinmotor ausgestattet. Der Benzinmotor hat eine maximale Leistung von 191 kW (260 PS) und einen Hubraum von 2290 ccm.

Das Auto hat eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km / h und erreicht aus dem Stand in 6,9 Sekunden 100 km / h. Der TÜV ist bis zum 02.12.2022 gültig und die Kfz-Steuer beträgt 226 € pro Quartal.
 
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Dieser Saab 9-5 stammt aus dem Jahr 2009, wurde vom 20.10.2008 bis zum 30.09.2009 ausgeliefert und kostete damals 61.085 €. Dieser importierte Pkw ist seit 2013 zugelassen und mit einem Benzinmotor ausgestattet. Der Benzinmotor hat eine maximale Leistung von 191 kW (260 PS) und einen Hubraum von 2290 ccm.

Das Auto hat eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km / h und erreicht aus dem Stand in 6,9 Sekunden 100 km / h. Der TÜV ist bis zum 02.12.2022 gültig und die Kfz-Steuer beträgt 226 € pro Quartal.
Also geht das jetzt um dein evtl. zukünftiges Auto? Also ist der doch nicht Modelljahr 2007?
Wie schon erwähnt den Griffin gab es erst mit Modelljahr 2009, also passt das dann wieder.
 
..........deshalb wollte ich ja wissen, ob auf jedem Griffin der Schriftzug draufstehen muß oder nicht !
 
Bei dem 9-5 Griffin BJ 2009 waren die Griffin Schriftzüge auf den vorderen Kotflügeln immer vorhanden, nur die hinteren Schriftzüge konnte man abbestellen. Es sei denn, beide Kotflügel wurden getauscht. Mit BJ 2009 gab es auch keine andere Ausführung.

Ich glaube auch die Bezeichnung AERO verschwand. Zumindest ist in meinem Prospekt nicht mehr die Rede davon und der Motor wurde als 2.3 T bezeichnet.

Es gab zwei Ausstattungslinien Liniar Griffin und Vector Griffin, dazu 6 verschiedene Motoren und zwei/ drei unterschiedliche Getriebe (der Diesel hatte ein anderes automatisches Getriebe- keine Lenkradtasten). Alles nachzulesen im Saab 9-5 Griffin Edition Verkaufsprospekt DE 32015031.

Leider fehlt mir die Preisliste. Hat die jemand? Und wenn ja, könnte mir jemand diese zukommen lassen?

Ich habe auch einen Griffin und finde das Fahrzeug als herrlich ausgereift, solide und auf das notwendige reduziert.
Das Fahrzeug war im Jahr 2009 hoffnungslos überaltert und darum das letzte Angebot mit dem gut ausgestatteten Griffin Modellen. Der Nachfolger der 9-5 NG stand schon in den Startlöchern, sollte ja eigentlich schon 2009 auf den Markt kommen. Vielleicht waren die Griffin Modelle nur eine Notlösung, um die Zeit zum neuen Modell zu überbrücken.
Eine schöne letzte Reminiszenz an ein wundervolles Fahrzeug, dessen Geschichte 1997 begann.

Grüße Matze
 
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Vielen Dank für die wirklich sehr informative Auskunft. Wenn ich ihn dann habe, kommt auch ein Foto.
Gruß
Manfred
 
Und Du hast auch für das richtige Auto den richtigen Kennzeichen-Check gemacht? Denn der Check sagt laut Deinem Zitat: "ist importiert".
Am Anfang hast Du geschrieben: "Ein niederländisches Modell, 2 Vorbesitzer."

Mal am Rande: ein Bekannter hat mal einen 9k aus Frankreich nach D geholt und in D mit CoC, frz. Papieren und gültiger MOT zugelassen. Bei der Zulassungsstelle hat man sich die Papiere angesehen, die deutschen Papiere ausgestellt und fertig. Eine Sichtprüfung, ob das entsprechende KFZ auch tatsächlich das echte KFZ wie in den Papieren benannt ist, hat überhaupt nicht stattgefunden. Geschweige denn, daß geprüft wurde, ob auf der Typenplakette am 9k das "EG" Symbol war oder nicht.
Nach meinem Wissen und meinem Verständnis ist eben genau das CoC dafür das entscheidende. Dieses dokumentiert, das genau der PKW XY den EU-weiten Richtlinien entspricht. Fertig, aus.
Wenn also Dein VK dieses CoC beibringen kann, dann ist das für die problemlose Zulassung in D völlig ausreichend.
Ich würde das CoC definitiv hinterfragen. Kann auch gefälscht sein.
Ich kenne es nur so wie oben beschrieben. Wenn keine EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild drauf steht, gibt es auch kein CoC. Nachträglich auch nicht, sondern wenn dann nur ein Datenblatt vom Hersteller als Grundlage für die §21 StVZO Abnahme.
Diese Aussage ist definitiv nicht richtig. Weil es ja auch entsprechende Übergangsphasen gab, bis zu denen eben das auf den Plaketten am PKW selbst nicht vermerkt wurde.
Und das mit der Fäschung eines CoC ... bevor man so etwas erwähnt, sollte man die Pferde ruhig halten. Für einen neueren Saab noch ganz offiziell ein CoC zu bekommen, ist überhaupt kein Problem. Der Ablauf ist in allen mir bekannten nationalen Foren (z.B. D, Frankreich, NL) gut dokumentiert und nichts weiter als ein Verwaltungsakt verbunden mit ein paar Euro.
Etwas anderes ist für die "alten" Saabs vor der CoC-Ära: für die braucht man halt immer eine Vollabnahme bei Erstzulassung in D; was aber nun auch kein Problem ist.
 
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Hallo,
danke, daß Du diese Sache so gut hinterfragst. Ich war am Anfang auch etwas irritiert.
Also, der Kennzeichen-Scheck war natürlich von dem hollländischen Kennzeichen. Ich weis gar nicht, ob es so etwas in Deutschland gibt. In Holland heißt das Finnik.
Es ist so etwas ähnliches wie das Carfax in USA. Kostet in der Premium Version 3,99 € pro Auskunft. Dort steht, daß der Wagen aus Deutschland nach Holland importiert wurde.
In Deutschland am 26.02.2009 zuerst zugelassen und in Holland dann am 30.12.2013. Der Verkäufer will mir nicht nur das CoC sondern auch den deutschen Brief
zukommen lassen. Wie er das auch immer anstellt ? Es ist also definitiv ein deutsches Auto, welches nach Holland exportiert wurde und nun von mir wieder zurückgeholt wird.
Wie und was mit den ehemaligen deutschen Papieren geschehen ist, weis ich nicht. In der Auskunft stehen auch alle Reparaturen und der heutige Wiederbeschaffungswert.
Alles in allem ist die Auskunft ihr Geld wert.
Ach so, ein niederländisches Modell war es bei meinem seinerzeitigen Wissensstand und 2 Vorbesitzer ist auch richtig. 1 x deutsch und 1 x hollländisch.
Gruß
Manfred
 
Moin Manfred,
also, wenn die Kiste eh aus D stammt, dann ist es ja noch einfacher. Du könntest Glück haben und die alten liegen hier in D sogar noch vor:
Bei Fahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen sind die Daten im ZFZR grundsätzlich sieben Jahre nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und seither nicht wieder zum Straßenverkehr zugelassen wurde, zu löschen. Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen sind die Daten im ZFZR grundsätzlich sieben Jahre nach dem Ende des Verkehrsjahres (28./29.02. eines Jahres) zu löschen.
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FaQ/faq_zentraleregister_node.html
7 Jahre sind gerade vorbei, aber die werden nicht zum Stichtag gelöscht. Du könntest ja mal eine email an "Deine" Zulassungsstelle senden mit der Frage, ob noch Daten zu dem PKW XY vorliegen, wiel Du den wieder in D zulassen wollen würdest.
Aber unabhängig davon sehe ich für die Zulassung bei Vorlage eines CoC so oder so keine Probleme. Gerade weil die Kiste aus D stammt, beweist das meine Annahme, daß das Vorhandensein der EG Typgenehmigung auf der Plakette am PKW selbst nicht entscheidend ist. Das wurde irgendwann mal so eingeführt. Entscheidend ist das CoC oder eben der EG-Typenvermerk in den jeweiligen nationalen Zulassungsunterlagen, der reicht an sich auch schon aus. Dann braucht man kein separates CoC.

P.S.: ja, der Kennzeichen-Check ist eine nette Sache. Gibt es auch in einigen anderen Ländern. Vor allem immer da, wo das Kennzeichen stets beim PKW verbleibt.
 
Das ist mein letzter Beitrag dazu, weil man für Ahnungslos hingestellt wird.
Gefälschte CoC gibt es oft. Ich habe nicht geschrieben, dass er es dem Verkäufer erwähnen soll, sondern hinterfragen, ob alles im CoC passt und ich würde gerne ein Fahrzeug sehen, wo es ein CoC gibt ohne EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild. Sogar ein Golf 4 hat eine EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild und davor gab es für in erstmals in Deutschland zugelassene Fahrzeuge die ABE-Nr. auf dem Typenschild.

Wenn das Fahrzeug wirklich vorher in Deutschland lief, definitiv beim SVA nachfragen und alle Infos direkt mitteilen. Meistens reicht es aus, auch wenn das Auto länger als 7 Jahre außer Betrieb ist, mit altem Brief/Schein und einem güligen deutschen HU-Bericht das Fahrzeug direkt wieder anzumelden.
Egal was wir hier schreiben. Verschiedene SVA´s entscheiden unterschiedlich. Bei einigen SVA`s werden sogar bei Import Fahrzeugen mit CoC eine Datenbestätigung vom TÜV angefordert und die ausländische "HU" nicht akzeptiert.
 
Eine kurze Zwischenmeldung von der Zulassungsbehörde:

"das Fahrzeug ist hier in Deutschland nicht mehr im Datenbestand.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag"
 
Eine kurze Zwischenmeldung von der Zulassungsbehörde:

"das Fahrzeug ist hier in Deutschland nicht mehr im Datenbestand.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag"

Frag mal nach, ob trotzdem der alte deutsche Fahrzeugbrief und eine HU ausreicht. Bei einigen Straßenverkehrsämter reichen diese aus um den Datensatz anzulegen.
 
Ich weis ja gar nicht, ob die "alten" deutschen Papiere noch existieren. Womöglich wurden die in Holland vom RDW eingezogen.
 
SAAB hat uns mitgeteilt, das Ihr Fahrzeug YS3EH49G67************ ein "Middle East Import" wäre - für diese Fahrzeuge ist kein COC Dokument ausstellbar teilte SAAB uns mit.

Also, es scheint zu stimmen, wenn keine Nr. auf dem Typenschild ist, gibt es keine EU-Übereinstimmung.

Wir werden noch so alt, lernen aber immer noch dazu !
 
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Also bliebe nur das Vollgutachten bzw. Einzelabnahme ( erinnere mich nicht mehr richtig wie das in D. heisst).
Da kein COC beigebracht werden kann, wäre das ein Grund den Preis neu zu verhandeln, wenn Du weiterhin interessiert bist.
 
Bei dem 9-5 Griffin BJ 2009 waren die Griffin Schriftzüge auf den vorderen Kotflügeln immer vorhanden, nur die hinteren Schriftzüge konnte man abbestellen.
Ich glaube auch die Bezeichnung AERO verschwand
.

Stimmt, für beide letzte Modelljahren 2009 und 2010 gab es keine Bezeichnung - AERO - mehr
(ab Produktionsmonat 11.2008) hießen alle Griffin

260PS Fahrzeuge waren nur noch 2.3T

alle MY2009 und MY2010 Fahrzeuge haben (endlich) die "Aero" Bremsanlage bekommen und die "Aero" Heckschürze mit sichtbarem Auspuffendohr
 
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  • Super Plus hat eine Oktanzahl von 98, es ist klopffester als Super. Je höher die Oktanzahl, also die Klopffestigkeit des Benzins, ist, desto effektiver kann der Motor arbeiten. Da heißt, der Benzinverbrauch sinkt.
Auf der Tankklappe steht "98 Oktan" - also benötigt der 9-5 Superplus ! - Sehe ich das richtig ?
 
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