"Kennzeichen-Ver-Fälschung"

.............hab´ne Tonne Popcorn mit dabei. .........................................mit Rotwein.......................

Wer macht Schnittchen ?
 
Findest Du nicht, dass das nun ein wenig böse gewesen ist ?:hmmmm::eek::rolleyes:
 
Ja, ganz ein wenig. Okay, ich mach' auch ein paar Schnittchen. :tee:
 
Ab Beitrag 78 wirds unappetitlich!!

Schade!
 
Eigenartig, welche Themen hier manchmal das Rennen machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab Beitrag 78 wirds unappetitlich!!

Schade!
Da magst Du Recht haben.
Eigenartig, welche Themen hier manchmal das Rennen machen.
Ja, und noch eigenartiger ist, wie auf einmal eine Dynamik in den Threat gekommen ist, als die ersten Beiträge richtig ernst wurden und die Gesetzeslage zitiert wurde. Ich war einen Tag nicht da und lese dann am Abend mehr als erschrocken wo auf einmal die Reise hingegangen ist. Damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet.
 
Tja, was soll ich jetzt sagen: Da hast Du Dich ein wenig vertüddelt:
§ 22 StVO: Die rechtswidrige Absicht war keinesfalls gegeben. Weiterhin will ich es mal mit Fragmenten aus meinem ersten Beitrag machen:
( Nun muss ich aber auch zugeben, dass ich mich vorher mal ganz genau bei einem Freund erkundigt habe, der Erster Krimminalhauptkommissar in Hannover ist und das durch seine Fachabteilung Verkehr mal kommentieren lassen hat............ )
Der Hauptkommissar, der um die Ecke kam war ein ganz anderer.
Tja, :hmmmm: und falls ich mich als Opfer dargestellt habe bitte ich das zu entschuldigen. Das war nicht meine Absicht, das wollte ich wirklich nicht. Das tut mir auch sehr leid, dass das so aufgefasst wurde.

Du hast Dich da aber auch vertüddelt §22 STVO befasst sich mit Ladungssicherung.

Ob nun "vorsätzlich" oder in "rechtswidriger Absicht" hängt ja immer davon ab wer das wie interpretiert. Ganz ganz schwieriges Thema!
Wenn man es aber ganz genau nimmt ist jede Veränderung am Kennzeichen, nachdem es aus der Druckmaschine kam und mit den Plaketten und Siegeln beklebt wurde, eine Urkundenfälschung (z.B. Löcherbohren zur Monatge, etc.).
 
Das böte ja eine wunderbare Grundlage für die Antwort auf die Nachfrage, warum an meinem KFZ keine Schilder angebracht sind ... :rolleyes:
So einfach ist das nun auch wieder nicht, es gibt doch die Kennzeichenhalter! Also man muß sich schon ein bisschen Mühe geben um in der jur. Grauzone zu bleiben.
 
Du hast Dich da aber auch vertüddelt §22 STVO befasst sich mit Ladungssicherung.

Ob nun "vorsätzlich" oder in "rechtswidriger Absicht" hängt ja immer davon ab wer das wie interpretiert. Ganz ganz schwieriges Thema!
Wenn man es aber ganz genau nimmt ist jede Veränderung am Kennzeichen, nachdem es aus der Druckmaschine kam und mit den Plaketten und Siegeln beklebt wurde, eine Urkundenfälschung (z.B. Löcherbohren zur Monatge, etc.).
Jau, hast Recht, aber ich habe ja auch nur zitiert. Und ich wollte das Zitat nun nicht verfälschen....................( eine bessere Ausrede fiel mir spontan nicht ein )
Und Interpretation ist in der Tat ein ganz schwieriges Thema. Das kann man ja an diesem Threat mustergültig sehen. Ich hatte ein Erlebnis mit einem zwinkernden Auge geschrieben und plötzlich wurde das hier toternst...............
 
Könntest Du dir vorstellen als Ersteller oder indirekter Initiator eines Themas dezent Einfluss auf die Entwicklung zu haben - oder zumindest nehmen zu können?
 
Ja, ich denke schon. Wenn man den Beitrag geschrieben hat und dann auch "am Ball" bleibt und nicht, wie ich, einen Tag "abtaucht". Wenn ich zu Hause gewesen wäre hätte ich sicherlich viel früher in die Diskussion eingegriffen.
 
... (z.B. Löcherbohren zur Monatge, etc.).
Das machen die schon im Schilderladen, das StVA stempelt anschliessend, also völlig legal. ;)

So einfach ist das nun auch wieder nicht, es gibt doch die Kennzeichenhalter! Also man muß sich schon ein bisschen Mühe geben um in der jur. Grauzone zu bleiben.
Die sind aber widerum auch illegal, weil man ... bitte mal einer die FZV zitieren.... das Schild fest anmontieren muss, entweder wörtlich oder nach Rechtsprechung bedeutet das "nicht ohne Werkzeug", und das trifft auf diese Ha]lter nicht zu.
h wurde das hier toternst...............
da wir schon beim Klugscheissen um die Ecke sind: todernst.
 
Die sind aber widerum auch illegal, weil man ... bitte mal einer die FZV zitieren.... das Schild fest anmontieren muss, entweder wörtlich oder nach Rechtsprechung bedeutet das "nicht ohne Werkzeug", und das trifft auf diese Ha]lter nicht zu.

da wir schon beim Klugscheissen um die Ecke sind: todernst.

Klugsch... weiter - meine Kennzeichenhalter bekomme ich ohne Werkzeug nicht auf - ein spitzes Werkzeug benötige ich hier schon, um die Klammern zu entfernen....:vroam:
 
@hutz: eher ein Klassiker, oder?
 
Tja, das mit den Schildern ist schon arg grenzwertig. Und zwar völlig egal, wo man nun die Grenze zieht!

- Viele Unterlagen decken den weißen Rand, welchen es der betreffenden Anlage nach haben muss, zu durchaus nenenswerten Teilen ab.
- Schraubenlöcher sitzen nicht nur im 'Weißen', sondern oftmals in Buchstaben/Zahlen oder sogar an deren Kanten, weil das Maß am Auto nun mal fix ist.
- Die Vermeidung beider vorgenannter Probleme durch (ggf. vollflächiges) Aufkleben ist auch nicht wirklich korrekt.
- Eine wirklich diebstahlssichere Befestigung stellt keine der vorgenannten Varianten dar.

Und nun? Kann also alles doch nicht so heiß gegessen wie gekocht werden!
Das alles tut dem eigentlichen Sinn und Zweck, nämlich der einfachen und schnellen Identifizierbarkeit des KFZ, keinerlei Abbruch.

Letzteres triff allerdings vollumfänglich auch auf die netten kleinen Sticker, bei denen ich schon allein ob der ja teilweise doch überaus kleingeistigen wie auch obrigkeitshörigen Diskussion hier schwer am Überlegen bin, mal 12 Stück davon zu verkleben, zu.
(Allerdings hätte ich dann doch gern das klassische SAAB-Scania-Logo. Wenn es das irgendwo in der passenden Größe gibt, bin ich für jede Info dankbar.)
 
Psssstt!!! Habe ich .....................:vroam::stupido3:
 
Eieieieiei!!! Jetzt kommt auch noch Dealen mit verbotener Ware dazu. :biggrin:
 
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