"Kennzeichen-Ver-Fälschung"

Hab eben schmunzeld den Beitrag gelesen und darf euch versichen - das ist kein typisch deutsches Problem.

Ich bin oft in Kalatonien und die Katalanen sind ja bekanntlich die Bayern Spaniens.
Und so hatte eine grosse regionale Zeitung mal einer Ausgabe einen CAT- Sticker (für Catalunya) beigelegt, um das E auf dem Nummernschild zu überkleben.

Und - so sind die Katalanen halt -> das haben dann auch fast alle gemacht.
Und was macht die Regierung in Madrid?
Erlässt eine Verordnung, dass diese Aufkleber zu entfernen sind - sonst droht eine Strafe.
Und was machen die Katalanen?
Ihr glaubt doch nicht, dass einer den Aufkleber abmacht - sie zahlen wenn sie angehalten werden brav ihre Strafe machen ein bedauerndes Gesicht . . . und lassen ihn dran . . .

Das geht so weit, dass zwischenzeitlich sogar eine Gesetzesvorlage in Madrid liegt, den Katalanen das CAT Kennzeichen offiziell zu erlauben. Ist aber noch nicht durch . . .

Grüsse - Jörg
 
Der Thread zeigt doch, dass beide Seiten emotional reagieren können.

Hier wie dort findet die alte Psychologenregel Anwendung:
"Wir kennen nicht unsere "Gegenüber", wir kennen nur die Vorurteile die wir über sie haben":

"Die" Polizei gibt es nicht. Kenne persönlich eine Menge patenter Menschen die bei der Polizei sind,
kenne auch einen, der seine "Macht" ausspielt. Insgesamt bin ich froh, dass sie da sind.
Und tauschen möchte ich nicht mit Ihnen. Ist kein gutes "Preis/Leistungs-Verhältnis"!
Sind oft weisungsgebundene Spielbälle unserer Gesellschaft.
:beer:

Der gegenseitige Respekt dürfte meistens eine Eskalation vermeiden helfen. Allerdings gibt es ja solche Typen, die daheim winselnd unterm Tisch sitzen, aber sich dann aufspielen, wenn sie eine Uniform an haben. Da muss man souverän bleiben, denn in unserem etwas merkwürdigen Rechtssystem kann Beamtenbeleidigung sehr teuer werden, während sich ganze Scharen von Gutachtern bemühen, Kinderschänder als schuldunfähig zu erklären.
 
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index.php

http://www.vitamin-ha.com/wp-content/uploads/2014/01/Bst-Demotivational-Posters-Ever-004.jpg
 
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php Absatz 2: "Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften"....
Hatte auch im Sinn, dass es mittlerweile die FZV ist und nicht mehr die StVZO, hätte man dem Herrn Beamten noch mitteilen können ;)
 
Moin,

da ist man mal einen Tag nicht da und dann sowas:eek:

Also, dann will ich mich noch mal äußern:
Die Gegenseite wurde "zitiert" und konnte sich nicht "äußern"! Ichk kenne solche Gegenüber aus eigener dienstlicher Erfahrung!
Die Gegenseite war am Telefon schon ausgesprochen unfreundlich. Ich würde es als pampig und auch ein bissen machtbewusst / herablassend bezeichnen. Wer mich kennt weiß, dass ich auf Eskalation überhaupt gar keine Lust habe. Dem aufmerksamen Leser meiner Beiträge ist das sicherlich bekannt. Ich habe oft deeskalierende Beiträge hier im Forum geschrieben. Dass dieser Jungspund allerdings seine Kollegin im Nebenraum derart auflaufen lässt zeigt für mich aber ( Vorsicht, das ist meine ganz persönliche Meinung !!! ) mangelde Sozialkompetenz.
Ab und zu in Benutzung? :eek:
Nein, niemals.
Das in Beitrag 1 ist das die Version der einen Seite. Ich würde gerne mal die Version der anderen Seite hören. Und wie man in den Wald hinruft, so schallt es zurück!
Genau so, der Polizist hat in den Wald gerufen und ich habe zurückgerufen. Das hast Du richtig erkannt. Nicht richtig erkannt hast Du aber den Ton zwischen den Zeilen. Ich meinte ( ja, das ist schwer zu erkennen ) das mit einem zwinkernden Auge geschrieben zu haben, was die ersten Antworter auf diesen Beitrag auch richtig erkannt haben.
Fassen wir die Fakten kurz zusammen:
- der Beamte stellte einen Mängelbericht aus der die Aufforderung enthält den Aufkleber zu
entfernen, mehr nicht.
-es wurde kein Verwarnungsgeld ausgesprochen oder eine Strafanzeige erstattet.
Aus diesen Umständen eine Staataktion zu machen geht mir nicht ein.
Also, nur als Hinweis: Urkundenfälschung, nicht Verfälschung. Und ich habe da beileibe keine Staatsaktion draus gemacht.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php Absatz 2: "Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften" Ich habe es niocht abgedeckt !
Oder auch: https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html : "Wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Ja, ich habe es verändert, aber ganz sicherlich nicht in rechtswidriger Absicht. Ich denke ( Vorsicht, schon wieder meine ganz persönliche Meinung !!! ), dass sich der Gesetzgeber das auch anders gedacht hat, nämlich dass man z.B. aus einem P eine R macht oder aus einer 3 eine 8. Das wäre in der Tat vorsätzlich.

Was habe ich nun aus meinem Beitrag gelernt: Humor ist für den einen oder anderen eine echt subtile Angelegenheit.:hello:
 
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Was habe ich nun aus meinem Beitrag gelernt: Humor ist für den einen oder anderen eine echt subtile Angelegenheit.:hello:


Danke
 
Humor im Stammtisch :rolleyes: , ja gehts noch , soweit kommts noch :biggrin: . Frau Merkel saacht : Wir schaffen das ....................
ab :biggrin:
 
Hmm,

klassische Urkundenfälschung § 267 StGB i.V. m Kennzeichenmissbrauch (tritt zurück). Nur wenn die Erkennbarkeit beeinträchtigt (z.B. Spiegelfolie) gewesen wäre, nur § 22 StVG. Eigentlich hätte eine Anzeigenerstattung erfolgen müssen. Rechtswidrigkeit und Schuld wird von der Polizei zwar geprüft, ändert aber an der Anzeige nix. Einen VOWI Tatbestand gibt es für eine solche Handlung nicht. Je nachdem wie sich der Halter des Fahrzeuges im Verlauf der Anzeigenerstattung verhalten hätte, wäre das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt worden. So gesehen würde ich mal sagen "Schwein gehabt". Wie in anderen Threats schon genannt, stellt das (Anlage IV zu § 10 FZV normierte) Kennzeichen mit dem Pkw und dem Zulassungsstempel der Behörde eine zusammengesetzte Urkunde dar. Jegliche Veränderung (auch das Aufkleben eines Logos, Fußballvereins usw. im EU Sternenkreis) ist nicht erlaubt. PUNKT. Wer es drauf ankommen lassen will, bitte.

Der Polizeibeamte hat komischerweise erst mal auf den Rechtsverstoß hingewiesen und um Abhilfe, na ja, "gebeten". Es ist richtig, dass mittlerweile die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen seit 2007 in der FZV mit den entsprechenden Anlagen (Größe, Material, Muster, blablabla) und Ausnahmen und nicht mehr in der StVZO geregelt ist. Der befreundete "Erste Kriminalhauptkommissar" sollte lieber bei der Verfolgung seines Fachgebietes (Mörder, Einbrecher, Betrüger oder sonst was) bleiben. Von Verkehrsrecht und den damit zusammenhängenden Straftaten hat er auf jeden Fall wenig Ahnung. Na ja, aber zumindest kann er ja scheinbar recht gut feiern und ist gesellig. Auch was wert.

Wäre in diesem Falle (zusätzlich zur Strafanzeige) eine Mängelbescheinigung ausgestellt worden und diese nicht fristgerecht wieder eingegangen, dann hätte die Zulassungstelle das Fahrzeug kurzerhand gebührenpflichtig entstempeln lassen (und das hätte vermutlich der bemängelnde Polizist durchgeführt, ob mit oder ohne Grinsen:biggrin:). Ich möchte dann mal sehen, wie mit dem Aufkleber oder Sticker das Fahrzeug wieder zugelassen worden wäre.

Übrigens zwischen Mörder-, Einbrecher-, Vergewaltiger fangen gehört das nunmal auch zum Polizistenalltag. Soviele Schwerverbrecher gibts gar nicht, dass man damit seinen Arbeitstag verbringen kann. :smile: Außerdem ist der Schwerverbrecher einfacher zu handhaben, als der "Normalbürger". :dito:

Der Deutsche neigt dazu alles regelmentieren und regeln zu wollen. Gleichzeitig will er sich nicht dran halten oder versucht bis an die Grenzen und darüber hinaus zu gehen um sich dann als Opfer darzustellen. asdf
 
Eigentlich hätte eine Anzeigenerstattung erfolgen müssen.
Juristisch hast du sicher recht. Doch wo wird hier eine Grenze gezogen. Der Grundsatz "Kein Gleichbehandlungsanspruch im Unrecht" führt halt schnell zum Verdacht der Willkür. Wenn ein Polizist im Dienstfahrzeug den Fahrstreifen wechselt ohne zu blinken, muss er sich selbst anzeigen. Ebenso der neben ihm sitzende Kollege. Geschieht dies jemals?
 
Mal eine allgemeine Frage zu diesen doch recht gebräuchlichen Stickern: Wo bekommt man denn damit TÜV? Oder popelt man die vor jeder HU ab und klebt sie sich danach wieder neu an? Wäre mir die Fummelei nicht wert, zumal wenn man dort ein Herstellerlogo hinpappt, welches in vierfacher Größe und nur 30cm höher an der Heckklappe prangt. Und um die Sympatie zu einem Verein auszudrücken, kann man auch die Heckscheibe, den Nabendeckel etc. nutzen.
 
Und um die Sympatie zu einem Verein auszudrücken, kann man auch die Heckscheibe, den Nabendeckel etc. nutzen.
Wird damit die zusammengesetzte Urkunde nicht auch verändert?

Forumsaufkleber am Heck = Urkundenfälschung
 
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Mal eine allgemeine Frage zu diesen doch recht gebräuchlichen Stickern: Wo bekommt man denn damit TÜV? Oder popelt man die vor jeder HU ab und klebt sie sich danach wieder neu an? ....

hat in den letzten 10 Jahren nie jemanden interessiert :cool:
 
...die zusammengesetzte Urkunde nicht auch verändert?

Forumsaufkleber am Heck = Urkundenfälschung

Ich habe keine Sterne auf der Urkunde. Noch nicht mal so ein blaues Rechteck. Die lassen sich immer wieder was Neues einfallen, damit man was zu diskutieren hat. Ich schlag gleich zu, da habe ich was handfestes.....
 
klassische Urkundenfälschung § 267 StGB i.V. m Kennzeichenmissbrauch (tritt zurück). Nur wenn die Erkennbarkeit beeinträchtigt (z.B. Spiegelfolie) gewesen wäre, nur § 22 StVG. Eigentlich hätte eine Anzeigenerstattung erfolgen müssen.
Der Polizeibeamte hat komischerweise erst mal auf den Rechtsverstoß hingewiesen und um Abhilfe, na ja, "gebeten". Es ist richtig, dass mittlerweile die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen seit 2007 in der FZV mit den entsprechenden Anlagen (Größe, Material, Muster, blablabla) und Ausnahmen und nicht mehr in der StVZO geregelt ist. Der befreundete "Erste Kriminalhauptkommissar" sollte lieber bei der Verfolgung seines Fachgebietes (Mörder, Einbrecher, Betrüger oder sonst was) bleiben. Von Verkehrsrecht und den damit zusammenhängenden Straftaten hat er auf jeden Fall wenig Ahnung. Na ja, aber zumindest kann er ja scheinbar recht gut feiern und ist gesellig. Auch was wert.
Tja, was soll ich jetzt sagen: Da hast Du Dich ein wenig vertüddelt:
§ 22 StVO: Die rechtswidrige Absicht war keinesfalls gegeben. Weiterhin will ich es mal mit Fragmenten aus meinem ersten Beitrag machen:
( Nun muss ich aber auch zugeben, dass ich mich vorher mal ganz genau bei einem Freund erkundigt habe, der Erster Krimminalhauptkommissar in Hannover ist und das durch seine Fachabteilung Verkehr mal kommentieren lassen hat............ )
Der Hauptkommissar, der um die Ecke kam war ein ganz anderer.
Tja, :hmmmm: und falls ich mich als Opfer dargestellt habe bitte ich das zu entschuldigen. Das war nicht meine Absicht, das wollte ich wirklich nicht. Das tut mir auch sehr leid, dass das so aufgefasst wurde.
 
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:cheers:
Hmm,

klassische Urkundenfälschung § 267 StGB i.V. m Kennzeichenmissbrauch (tritt zurück). Nur wenn die Erkennbarkeit beeinträchtigt (z.B. Spiegelfolie) gewesen wäre, nur § 22 StVG. Eigentlich hätte eine Anzeigenerstattung erfolgen müssen. Rechtswidrigkeit und Schuld wird von der Polizei zwar geprüft, ändert aber an der Anzeige nix. Einen VOWI Tatbestand gibt es für eine solche Handlung nicht. Je nachdem wie sich der Halter des Fahrzeuges im Verlauf der Anzeigenerstattung verhalten hätte, wäre das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt worden. So gesehen würde ich mal sagen "Schwein gehabt". Wie in anderen Threats schon genannt, stellt das (Anlage IV zu § 10 FZV normierte) Kennzeichen mit dem Pkw und dem Zulassungsstempel der Behörde eine zusammengesetzte Urkunde dar. Jegliche Veränderung (auch das Aufkleben eines Logos, Fußballvereins usw. im EU Sternenkreis) ist nicht erlaubt. PUNKT. Wer es drauf ankommen lassen will, bitte.

Der Polizeibeamte hat komischerweise erst mal auf den Rechtsverstoß hingewiesen und um Abhilfe, na ja, "gebeten". Es ist richtig, dass mittlerweile die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen seit 2007 in der FZV mit den entsprechenden Anlagen (Größe, Material, Muster, blablabla) und Ausnahmen und nicht mehr in der StVZO geregelt ist. Der befreundete "Erste Kriminalhauptkommissar" sollte lieber bei der Verfolgung seines Fachgebietes (Mörder, Einbrecher, Betrüger oder sonst was) bleiben. Von Verkehrsrecht und den damit zusammenhängenden Straftaten hat er auf jeden Fall wenig Ahnung. Na ja, aber zumindest kann er ja scheinbar recht gut feiern und ist gesellig. Auch was wert.

Wäre in diesem Falle (zusätzlich zur Strafanzeige) eine Mängelbescheinigung ausgestellt worden und diese nicht fristgerecht wieder eingegangen, dann hätte die Zulassungstelle das Fahrzeug kurzerhand gebührenpflichtig entstempeln lassen (und das hätte vermutlich der bemängelnde Polizist durchgeführt, ob mit oder ohne Grinsen:biggrin:). Ich möchte dann mal sehen, wie mit dem Aufkleber oder Sticker das Fahrzeug wieder zugelassen worden wäre.

Übrigens zwischen Mörder-, Einbrecher-, Vergewaltiger fangen gehört das nunmal auch zum Polizistenalltag. Soviele Schwerverbrecher gibts gar nicht, dass man damit seinen Arbeitstag verbringen kann. :smile: Außerdem ist der Schwerverbrecher einfacher zu handhaben, als der "Normalbürger". :dito:

Der Deutsche neigt dazu alles regelmentieren und regeln zu wollen. Gleichzeitig will er sich nicht dran halten oder versucht bis an die Grenzen und darüber hinaus zu gehen um sich dann als Opfer darzustellen. asdf

:cheers:
 
Killerspruch dazu: "Geht doch besser Verbrecher fangen !"
 
Übrigens zwischen Mörder-, Einbrecher-, Vergewaltiger fangen gehört das nunmal auch zum Polizistenalltag. Soviele Schwerverbrecher gibts gar nicht, dass man damit seinen Arbeitstag verbringen kann. :smile: Außerdem ist der Schwerverbrecher einfacher zu handhaben, als der "Normalbürger". :dito:
Hmm, also dann frage ich mich doch recht ernsthaft, warum dann offenbar in manchen Stadtgebieten nicht einmal solche Kleinigkeiten, auch nur ansatzweise in den Griff zu bekommen sind.
 
...gibt es schon Klappstuhl, Bier und Chips ?
 
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