"Kennzeichen-Ver-Fälschung"

Das in Beitrag 1 ist das die Version der einen Seite. Ich würde gerne mal die Version der anderen Seite hören. Und wie man in den Wald hinruft, so schallt es zurück!
 
... Daher scheint mir dieses Story total unglaubwürdig.

Wenn ich mich recht entsinne, wurde erzählt, dass das in einem südlichen Bundesland passierte.
(Ist mir eigentlich auch egal. Das Niveau ist dem des Ausgangsposts auf jeden Fall "ebenbürtig".)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde den Beipackzettel noch einmal einscannen,und vorher den Namen des Rennleiters schwärzen.
 
Das in Beitrag 1 ist das die Version der einen Seite. Ich würde gerne mal die Version der anderen Seite hören. Und wie man in den Wald hinruft, so schallt es zurück!

Das da bisher noch keiner drauf gekommen ist......... :cool:

Wenn man Beitrag 1 aufmerksam liest, ist durchaus Platz für die "Gegenseite".
:smile:
 
Die Gegenseite wurde "zitiert" und konnte sich nicht "äußern"! Ichk kenne solche Gegenüber aus eigener dienstlicher Erfahrung!
 
Selbst bei der Polizei?
Aktiv, ehemalig?
 
Wenn ich mich recht entsinne, wurde erzählt, dass das in einem südlichen Bundesland passierte.
schon eher, aber selbst das ?

All Cops are assholes
...bastards
...cocks
...dumbasses
...evil
...f*ckers
...geil
...horny
...idiots
...jerks
...(o, da fällt mir jetzt spontan nix für 'k' ein...)

aber Ihr wisst schon worauf ich hinauswill.....
 
Die Frage bleibt, wie repräsentativ ist das was mit den AC Kenzeichen passiert ist....
 
Und ändert auch nichts daran dieses schwere Vergehen vor jedweder Eskalation zu verfolgen.
 
selbst unserem geschätzten Motor-Talk-Admin ist der Beweis, dass es verboten ist NICHT gelungen - aber vielleicht kannst du uns "erleuchten"
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php Absatz 2: "Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften"
Oder auch: https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html : "Wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
 
Erzähl das mal 96er Fahrern mit den original (!) abgewinkelten Kennzeichenträgern, die blitztechnisch nicht erfasst werden können… :biggrin:
 
Okay, die fahren wahrscheinlich auch nicht schneller als 96 km/h, und vor Kindergärten sind sie mit Freilauf zwischen 2. und drittem Gang beschäftigt :biggrin:
 
Fassen wir die Fakten kurz zusammen:
- ein Auto mit seiner FIN, der Zulassungbescheinigung I und II und dem amtlichen Kennzeichen
bilden eine zusammengesetzte Urkunde. Die Ausgestaltung des Kennzeichen ist in der StVZO
abschließend geregelt und eine Änderung, wie z.B. ein Aufkleber ist im Umkehrschluß nicht
gestattet. Änderungen am Kennzeichen sind objektiv gesehen Urkundenverfälschung nach
§ 267 StGB.

- der Beamte stellte einen Mängelbericht aus der die Aufforderung enthält den Aufkleber zu
entfernen, mehr nicht.

-es wurde kein Verwarnungsgeld ausgesprochen oder eine Strafanzeige erstattet.

Aus diesen Umständen eine Staataktion zu machen geht mir nicht ein.

Übrigens der Inhaber des Kfz-Zulieferers Br... in Coburg muste zur Verschönerung seine Porsches unbedingt das vordere Kennzeichen abmachen und ein Klebeschild auf den Kofferraumdeckel anbringen. Die Anzeige brachte ihm einen Strafbefehl von über 1 Milliom Euro ein nachdem er mit seinem Einkommen geprahlt hatte. In der Verhandlung vor Gericht wurde die Summe zwar reduziert aber immerhin auf über 100.000,00 Euro.
 
Am Ende gehen Dir die Fakten leider aus.
Oder wie kommst Du zu der Behauptung, Michael Stoschek habe mit seinem Einkommen geprahlt? Dies ist eher nicht seine Art. Wer hat den Brandopfern in Coburg 2012 schnell und unbürokratisch finanziell geholfen? Richtig, er kann sich das leisten, aber er hätte es auch lassen können.

Aber es ist beruhigend zu lesen, daß es noch Regionen gibt, in denen die Polizei von Überlastung, Kosteneinsparungen, Überstunden, Nachwuchsmangel etc. nicht betroffen ist. Wenn dann noch mit der gleichen Konsequenz auch die Fälle mit noch größerer krimineller Energie als die des werten Hutzelwicht geahndet werden, ist alles okay.
 
Dazu kann ich auch eine Geschichte erzählen.

Vor einiger Zeit habe ich mir aus England einen MG ZT mitgebracht, warum auch immer. :biggrin: Jedenfalls hatte der Wagen hinten rechts vom Vorbesitzer das "GB"-Nationalitätenkennzeichen geklebt. Nachdem ich damit relativ lange Zeit unbehelligt herumgefahren bin, wurde ein Beamter in Augsburg schließlich meines kriminellen Tuns gewahr. Dementsprechend mußte ich auch den Wagen bei der PI vorführen. Die arme Beamtin, die das Auto dann begutachtete, wußte gar nicht, was ich resp. ihr Kollege von ihr wollte. Aber schließlich durfte ich (mit inzwischen legalem und nicht mehr verkehrsgefährdendem Vehikel, da Aufkleber abgepopelt) von dannen ziehen.

Wenn man es drauf ankommen hätte lassen wollen, hätte man evtl. dahingehend argumentieren können, daß das englische "GB"-Schild gar nicht die europäische Norm für ein Nationalitätskennzeichen erfüllt hat (zu klein), aber egal; ich wollte nur meine Ruhe. Andere sind da emotional wohl etwas anders gestrickt, aus denen werden dann auch GEZ-Kontrolleure und sowas. :biggrin:

Edit: Im Nachhinein finde ich ganz witzig, daß auf der Mängelkarte "Totalschaden" als möglicher Mangel zm Ankreuzen aufgeführt ist...

Böses Auto:

HkUSTzb.jpg


Deliktbeschreibung:

kew6QMB.jpg
 
Das soll jetzt wirklich nicht in eine „Staatsaktion“ ausarten.

Soweit ich die oben angesprochene Nummernschild-Aktion mitbekommen habe ging es nicht nur darum das der Porsche-Fahrer sein Kennzeichen auf Klebefolie ausgedruckt hat sondern es auch, seinen Vorstellungen entsprechend, verkleinert hat.
Sich so über bestehende Regeln hinwegzusetzen ist in meinen Augen doch ein, zwei Stufen höher einzuordnen als ein Aufkleber im „Europa-Kreis“. Die Höhe der angedrohten? Strafe ist zwar heftig, setzt sich aber doch aus Tagessätzen zusammen, genau wie bei Otto Normalverdiener auch.

Es ist aber interessant zu sehen wo und wie die Frage: „Aufkleber auf Nummernschild erlaubt oder nicht?“ diskutiert wird wenn man eine Suchmaschine damit füttert.
Unbestritten ist wohl das das Kennzeichen Bestandteil einer zusammengesetzten Urkunde ist.
Um jetzt aber mit den Kanonen Urkundenfälschung oder Kennzeichenmißbrauch auf den Spatz Opel-Aufkleber zu schießen fehlt es doch eindeutig an der „rechtswidrigen Absicht“.
Ob ein Kennzeichen „verschönert“ werden darf scheint eine Frage zu sein mit der sich sogar Staatsanwälte beschäftigen (dürfen).
https://www.spin.de/forum/msg-archive/3/2012/11/485022/485072#m485072
(Die originale Schrift des Aktenzeichens hab ich nicht gefunden. Bin kein Jurist.)

Kleiner Aufkleber, große (Aus-)wirkung.
Aber es ist doch schön das die anderen Probleme noch die Zeit lassen sich mit sowas zu beschäftigen. :biggrin:
 
Der Thread zeigt doch, dass beide Seiten emotional reagieren können.

Hier wie dort findet die alte Psychologenregel Anwendung:
"Wir kennen nicht unsere "Gegenüber", wir kennen nur die Vorurteile die wir über sie haben":

"Die" Polizei gibt es nicht. Kenne persönlich eine Menge patenter Menschen die bei der Polizei sind,
kenne auch einen, der seine "Macht" ausspielt. Insgesamt bin ich froh, dass sie da sind.
Und tauschen möchte ich nicht mit Ihnen. Ist kein gutes "Preis/Leistungs-Verhältnis"!
Sind oft weisungsgebundene Spielbälle unserer Gesellschaft.
 
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