JR´s Gedanken zur Bananenrepublik Deutschland

Zur DDR:

Lest einfach mal "Ich war Staatsfeind Nr. 1" von Wolfgang Welsch http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Welsch_(Fluchthelfer)
Sicher nicht in allen Details 100%ig perfekt erinnert und wiedergegeben, aber schon ein bemerkenswertes Zeugnis und wirksames Gegengift gegen allzu beschönigende Erinnerung an die rote "Demokratie".

War da nicht noch was...?

Ach ja, ganz richtig. Eine FDJ Jugendsekretärin für Agitation und Propaganda - kurz AgitProp - die somit für diese Mörderbande Reklame gelaufen ist. Mittlerweile firmiert sie als "Regierungsbildende Kraft" in einem uns durchaus nicht ganz unbekannten, ach so demokratischen Staate. Unerem eigenen.

Gerade hat sie wieder mal gekräht.

Da ging es um "kompromissloses" Weiterbauen eines uns ebenfalls nicht ganz unbekannten Sinnlos-Bahnhofes. Zu den zusätzlichen 1,1 Milliarden kommen ja noch die 1,2 Milliarden "Risikopotential" die bereits fest eingeplant wurden. Somit 6,8 Milliarden für einen Provinzbahnhof einer Stadt, mit Anbindung eines Flughafens, der international so gut wie bedeutungslos ist. Prima, die erklärende Ansage: "Soll halt alles etwas schlanker gebaut werden" - Gut, dann halt wie in Köln: Jede zweite Verschalungs-Strebe wird eingespart - und wenn am Ende der Turm ein wenig schief steht, ist das auch kein Problem.
http://www.welt.de/newsticker/news3...el-dringt-auf-Weiterbau-von-Stuttgart-21.html

Die Diskussion soll keinesfalls vor der "Wahl" Ende des Jahres losgetreten werden, alles auf kleiner unverfänglicher Flamme köcheln. - Tjaaaaaa... - Wie wär's stattdessen, wenn wir einfach genau das Gegenteil tun, all diese Fehlleistungen der Wehndehals-Zosse an die große Glocke hängen, um ihr ein wenig Spaß zu bereiten...?

Gleichzeitig schickt dann die erbärmliche Parlamentsbande *mal-wieder* mit Billigung und Beschluß dieser Anhäufing von parlamentarischen Abnickern ein paar Dummhansel in den Krieg. Deutschland wird wohl auch in Mali verteidigt, genau so wie derzeit in Afghanistan. So oder ähnlich tönte der uns international so glücklich und souverän vertretende Bundes-Außenkriegsminister der Regierung. Hmmmm... - Offenbar hat da jemand in Geographie gepennt:
http://deutsche-wirtschafts-nachric...ali-liegt-vor-unserer-europaeischen-haustuer/
http://deutsche-wirtschafts-nachric...-beschliesst-eintritt-in-den-krieg-in-afrika/
 
Schoen zu lesen, noch schoener zu leben - ich hoffe Du traegst die Worte auch in Dir. :smile:
Nee, nicht Worte - Taten!
Was meinst Du, warum ich, kurz bevor der zweite Kurze kam, die Bude erstmal zugemacht hatte?! Danach dann anderthalb Jahre nur den 'Papa-Job', bevor ich mich überhaupt erst wieder mit dem Broterwerb beschäftigt habe.

Die Diskussion soll keinesfalls vor der "Wahl" Ende des Jahres losgetreten werden, alles auf kleiner unverfänglicher Flamme köcheln. - Tjaaaaaa... - Wie wär's stattdessen, wenn wir einfach genau das Gegenteil tun, all diese Fehlleistungen der Wehndehals-Zosse an die große Glocke hängen, um ihr ein wenig Spaß zu bereiten...?
Und was bringt dies dann bitte? Es ist ja nun nicht so, dass die sich bietende Alternative irgendwie besser wäre. Da ist wohl eher das klare gegenteil der Fall.
 
Und was bringt dies dann bitte? Es ist ja nun nicht so, dass die sich bietende Alternative irgendwie besser wäre. Da ist wohl eher das klare gegenteil der Fall.

Keine der sich bietenden "Alternativen" in dem Sinne, wie Du es gemeint hast, ist überhaupt wählbar. Selbst das am wenigsten erbärmlichste was übrig bleibt anzukreuzeln, wenn man zunächst den komplett extremistischen Dreck wegstreicht, ist keine Alternative, weil letztlich doch immer der gleiche Scheiß dabei rauskommt, egal mit welchen Farben auch immer angepinselt.

Jede einzelne Wähler-Stimme, die aufgrund von Zweifeln durch vermehrte Information am aktuellen Elend von Lug und Trug dem gleichgeschalteten CduCsuFdpSpdGrüneWeissDerGeierWas-Einheitsbrei verloren geht, ist eine gute Stimme. Wählt irgendwas, selbst wenn es eine der Promillestimmen-Kleinparteien ist, die eh an der Fünfprozent-Hürde scheitert - aber fallt nicht wieder auf diesen durchgequirlten Sumpf von Heuchlerei und Volksbetrug durch die etablierten "Volks"-Parteien rein. Egal, welche dies auch sein möge.
 
Es ist ja nun nicht so, dass die sich bietende Alternative irgendwie besser wäre. Da ist wohl eher das klare gegenteil der Fall.

Eine sich bietende Alternative? Wie, wo, was - hab' ich irgendwas verpaßt?

Aber im Ernst: ich werde mit Sicherheit keinem weiteren Landesverräter zum Kanzlerposten verhelfen,
dessen vorrangiges Ziel es nicht ist, Deutschlands Souveränität zurückzuerlangen, d. h. endlich einen
Friedensvertrag mit den Alliierten und der Welt zu schließen.
 
Ich würde die Piraten wählen. Die haben zwar kein Programm, aber evtl. die Chance, ganz knapp die 5%-Hürde zu überspringen. Damit erreiche ich zweierlei. Erstens geht meine Stimme nicht indirekt an die Extremisten und zweitens ist jeder Sitz im Bundestag, der nicht zu den Etablierten gehört, ein Störfaktor im positiven Sinn. Wenn es darum geht, irgendetwas am Volk vorbei zu beschließen, passen solche Außenseiter besser auf, werden nicht von der Parteiführung vergattert und könnten auch u.U. je nach Zusammensetzung der Abstimmung etwas erreichen. Wenn es nur dazu dient, die Öffentlichkeit zu informieren und evtl. etwas sorgfältiger die Sache durchzudiskutieren, wäre es das schon wert. Das ist so ähnlich wie mit den Grünen in ihrer Anfangszeit. Bloß nicht in die Regierung, da die schon ziemlich einseitig ausgelegt sind. Aber in der Opposition waren die zumindest dafür gut, dass einige Probleme auf den Tisch kamen, die die anderen lieber ignoriert hätten. Sobald aber eine solche Partei zu stark wird, ist es mit dem Idealismus vorbei. Macht verdirbt den Charakter.
 
Eine sich bietende Alternative? Wie, wo, was - hab' ich irgendwas verpaßt?

Aber im Ernst: ich werde mit Sicherheit keinem weiteren Landesverräter zum Kanzlerposten verhelfen,
dessen vorrangiges Ziel es nicht ist, Deutschlands Souveränität zurückzuerlangen, d. h. endlich einen
Friedensvertrag mit den Alliierten und der Welt zu schließen.

Mal GAAAAAAAAAAANZ vorsichtig...!!

Der zur Zeit "schwebende" völkerrechtliche Status ist zwar hochgradig beknackt, aber vor Abschluß eines formalen und offiziellen Friedensvertrages sollte eingehend geprüft werden, ob nicht irgendwo für "uns" im als *böze-böze* Kriegsverlierer, die wir ja auch drei Generationen später immer noch sind - und uns in den Medien im Fünfminutentakt immer wieder unter die Nase gerieben wird - dann dank eines aufgezwungenen Nachkriegs-Pamphletes irgendwo im Kleingedruckten irgendwelche Reparations-Repressalien im Stile des Versailler Vertrages drohen, an denen wir zur Zeit "ohne" Friedensvertrag haarscharf vorbeischrammen.

Könnte mir durchaus vorstellen, daß die "Alliierten" damals davon ausgegangen sind, daß zunächst lediglich eine gewisse Frist der Nachkriegszeit zur Wiederherstellung von Grundversorgung und Infrastruktur zu überbrücken ist, bis der gerade eben beschriebene Fall eintritt und diese Enteignungen greifen würde, ihnen dann aber die Russkis durch Abtrennung ihrer terretorialen Beute dazwischengefunkt haben - und somit der "fehlende" östliche Teil zunächst die Jahrzehnte bis zur Wiedervereinigung die gesamtvolkswirtschaftlich haftende "Abwicklung" des Tausendjährigen Reiches verhindert hat.

Sollte dies beschriebene, gar nicht so unwahrscheinliche Szenario entgegen meinem Verdacht nicht bestehen, stimme ich Dir natürlich uneingeschränkt zu.
 
Der zur Zeit "schwebende" völkerrechtliche Status ist zwar hochgradig beknackt, ...
Ach, hört doch damit endlich auf. Was soll denn noch ein 'Friedensvertrag'?
Das Thema ist doch längst durch.

Ich zitiere dazu mal einfach den Text zum 2+4-Vertrag aus Wiki):
Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen,[28] gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.

Es gibt sicher Themen, welche tatsächlich immer und immer wieder auf den Tisch gehören. Abder der Kram gehört sicher nicht dazu.
 
Nachdem wir (das Volk ) die Folgen des WW 1 seit Ende 2010 abbezahlt haben, ...
NunJa, mit einer 'kleinen' Zahlungspause. Und was dann ab '90 noch fällig war, gehörte nun wirklich unter die Rubrik 'Erdnüsse'.
 
Ach, hört doch damit endlich auf. Was soll denn noch ein 'Friedensvertrag'?
Das Thema ist doch längst durch.

Ich zitiere dazu mal einfach den Text zum 2+4-Vertrag aus Wiki):


Es gibt sicher Themen, welche tatsächlich immer und immer wieder auf den Tisch gehören. Abder der Kram gehört sicher nicht dazu.

....... das mag für Dich so gelten. Und diese Ansicht gestehe ich Dir auch gern zu!
Ich erwarte allerdings Akzeptanz gegenüber Menschen, die in dieser Angelegenheit nicht Deiner Meinung sind!

Ich bin (und viele andere die wissen, es ist besser, 'Wissen' nicht bei 'WikiLügia' zu beziehen) ganz
und gar der Ansicht, das dieses durch die damaligen Entscheidungsträger vorsätzlich gegen die
Wünsche der Alliierten unvollendete Thema, immer und immer wieder auf den Tisch gehört!
 
Ich erwarte allerdings Akzeptanz gegenüber Menschen, die in dieser Angelegenheit nicht Deiner Meinung sind!
Aber ja doch, gern.

Ich bin (und viele andere die wissen, es ist besser, 'Wissen' nicht bei 'WikiLügia' zu beziehen) ganz und gar der Ansicht, das dieses durch die damaligen Entscheidungsträger vorsätzlich gegen die Wünsche der Alliierten unvollendete Thema, immer und immer wieder auf den Tisch gehört!
Dass Wiki nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist, ist unstrittig. Aber mein dort für #409 entnommenes Zitat dürfte es wohl schon weitgehend sein.
Gut, also mal zum Punkt: Worin siehst Du das 'Unvollendete'?

Also mehr als hier würde wohl diesbezüglich auch in einem Firedensvertrag nicht stehen können.
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
(http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_vertragZweiplusVierVertrag/index.html)

Und ehrlich gesagt. ist mir ein 'gegen die Wünsche der Alliierten', wie Du es schreibst, doch wirklich Banane. Was interessiert es mich, was die wollen?!

Lies auch gern mal hier: http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Deutschland/2plus4.html
Eine Quelle, welche sicher nicht unbedingt immer jene meiner Wahl wäre. Aber hier hat wohl selbst der Herr Genosse Völkerrechter mal zumindest teilweise etwas realistisch betrachten müssen.

Von allem hin&her mal weg wäre mir auch unklar, was ein formaler Friedensvertrag heute noch hätte (!) bringen sollte - ausser evtl. doch noch irgendwelchen weiteren Kosten.
 
.......... bischen später geworden, Tschuldigung!
Gut, also mal zum Punkt: Worin siehst Du das 'Unvollendete'?

Also mehr als hier würde wohl diesbezüglich auch in einem Firedensvertrag nicht stehen können.

Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
(http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_vertragZweiplusVierVertrag/index.html)

Artikel 7 und selbstverständlich auch alle anderen Artikel des 2+4 Vertrages,sind wirkungslos, da die in
Artikel 1 Abs. 4 für die Wirksamkeit des Vertrages aufgeführten verpflichtenden Punkte durch den Bund
bis einschließlich heute nicht erfüllt worden sind.

Und ehrlich gesagt. ist mir ein 'gegen die Wünsche der Alliierten', wie Du es schreibst, doch wirklich Banane. Was interessiert es mich, was die wollen?!

Meine Ausdrucksweise war etwas unglücklich.
Es handelt sich selbstverständlich nicht um Wünsche der Alliierten, sondern um vertragliche Verpflichtungen,
die wir Deutsche vor den Alliierten eingegangen sind, aber nicht erfüllt haben.

Lies auch gern mal hier: http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Deutschland/2plus4.html
Eine Quelle, welche sicher nicht unbedingt immer jene meiner Wahl wäre. Aber hier hat wohl selbst der Herr Genosse Völkerrechter mal zumindest teilweise etwas realistisch betrachten müssen.

Von allem hin&her mal weg wäre mir auch unklar, was ein formaler Friedensvertrag heute noch hätte (!) bringen sollte - ausser evtl. doch noch irgendwelchen weiteren Kosten.
Nun, da wir bisher keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges ratifiziert haben und
somit die Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") nach wie vor gültig sind, befinden
wir uns in der Konsequenz nach wie vor im Zustand eines Waffenstillstandes und werden von den vereinten
Nationen selbstverständlich auch als 'Feindstaat' betrachtet.

Regierung und/oder deren Büttel behaupten natürlich standhaft, das sei aufgrund jahrzehntelangem,
stillschweigendem Anerkenntnis obsolet, zum Gewohnheitsrecht geworden, sozusagen.
In Zeiten, in denen kein Bedarf bestand, die Deutschen auf das zurück zu stutzen was sie sind,
Kriegsunterlegene nämlich, mag das sogar stimmen.
Wenn man allerdings ein waches Auge darauf richtet, was aktuell um uns herum passiert, sollte man
besser nicht darauf bauen.

Ohne Friedensvertrag keinen Weltfrieden! Ich finde es ist höchste Zeit!

Wer sich das alles nicht vorstellen kann, weil ja schließlich nicht sein kann, was nicht sein darf, beschaffe
sich die entsprechenden Informationen bitte selbst.
Kostet Aufwand, schon klar! Erweitert aber ungemein den Horizont ...........

Ach nochwas: mir fehlt der Wille zum Streit!
Uns bringt er nicht weiter, sondern hilft nur dem Regime (ihr streitet - wir herrschen).
 
..., da die in Artikel 1 Abs. 4 für die Wirksamkeit des Vertrages aufgeführten verpflichtenden Punkte durch den Bund bis einschließlich heute nicht erfüllt worden sind.
OK, also hier mal Art 1 (4):
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
Verfassung gibt es nicht, also kann da auch nichts störendes drinnen stehen. Bleibt das GG. Hier also mal der Art 23 daraus:
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der
Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und
dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren
Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates
Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen
Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder
ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der
Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu
erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem
Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42
Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit.
Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu
unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an
Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des
Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden
innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind
oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die
Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung
ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die
Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des
Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund
führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der
schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der
Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom
Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung
und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu
wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Hier sehe ich, zumindest auf den ersten Blick, nichts, was damit kollidieren würde. Um zu wissen, das der 2+4 hier meint, müßte man evtl. mal die Fassung von -'90 sehen. Davon ab halte ich die Referenierung auf einen Satz statt Absatz für unglücklich, und habe auch nicht bis 146 abzuzählen versucht.
Ach nochwas: mir fehlt der Wille zum Streit!
Uns bringt er nicht weiter, sondern hilft nur dem Regime (ihr streitet - wir herrschen).
Ach, das ist doch kein Streit. Wir versuchen doch nur, Sichtweisen zu verstehen.
 
OK, also hier mal Art 1 (4):
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

Verfassung gibt es nicht, also kann da auch nichts störendes drinnen stehen. Bleibt das GG.
Hier also mal der Art 23 daraus:


(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der
Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und
dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren
Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates
Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen
Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder
ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der
Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu
erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem
Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42
Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit.
Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu
unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an
Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des
Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden
innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind
oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die
Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung
ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die
Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des
Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund
führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der
schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der
Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom
Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung
und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu
wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.


Hier sehe ich, zumindest auf den ersten Blick, nichts, was damit kollidieren würde. Um zu wissen, das der 2+4 hier meint, müßte man evtl. mal die Fassung von -'90 sehen.

So, und mit Deinem Hinweis auf GG23 hast Du nun, vermutlich unbewußt, ins pralle Leben gegriffen.
In der aktuellen Fassung steht selbstverständlich nichts, was auch nur entfernt im Zusammenhang
mit dem Art.1, Abs.4 der 2+4 Verträge einen Sinn ergibt. Entschuldige bitte nachträglich mein
Versäumen des Hinweises, das jener Artikel 23 des GG am 17.7.1990 durch den damaligen US-Außenminister
James Baker in Paris gestrichen worden ist. Das ist nicht allgemein bekannt und wird auch nicht an die
große Glocke gehängt.

Hier nochmal zur Nachlesen des Original-Artikels GG23, [24. Mai 1949 bis 18.07.1990, die Löschung wurde
veröffentlicht am 29. 09 1990 BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990]:
Artikel 23 [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
[2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Genau, hier geht es also um den Geltungsbereich. Und dieser ist seit dem 17.07.1990 mit der Streichung
von GG23 ersatzlos aufgehoben.
Was das bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Falls nicht, bitte selbst recherchieren.
Noch sind viele Informationen hierüber frei zugänglich, was sich aber aus nachvollziehbaren Gründen
sukzessive ändert. Ich wünsche schonmal viel Spaß! Ihr werdet Dinge zutage fördern, die kein 'normal'
denkender Mensch für möglich hält und leider (oder auch nicht leider) werden dabei auch Weltbilder
zerstört werden. Auf alle Fälle wird sich ein Verständnis dafür entwickeln, warum aktuell alles so ist,
wie es ist - und warum wir (Menschen auf deutschem Boden) rein garnichts daran ändern können.


Davon ab halte ich die Referenierung auf einen Satz statt Absatz für unglücklich, und habe auch nicht bis 146 abzuzählen versucht.
Diesen Satz verstehe ich leider nicht.

Ach, das ist doch kein Streit. Wir versuchen doch nur, Sichtweisen zu verstehen.

Hab' ich nur vorsorglich erwähnt um unnötiges Zerfleischen, zu dem sich erfahrungsgemäß einige berufen fühlen,
denen irgendetwas geschrieben stehendes, nicht unter ihren Hut paßt.
Ich selbst vertrete ich keine Sichtweise.

Fröhliche Grüße und noch einen schönen Tag! (Gruß auch an die Schlapphüte)
 
Fröhliche Grüße und noch einen schönen Tag! (Gruß auch an die Schlapphüte)

Du meinst die Teilzeit-Terroranschlag-Inszenierer und dann Glücklicherweise-Kurz-Vorher-Verhinderer...?
Oder etwa auch die Schwarzer-Block-Demonstrations-Einschleicher und Gewalt-Eskalations-Rechtfertiger ...??
Oder doch etwa nur die paar Staatskritiks-Ermittler-Und-In-Klapsmühlen-Wegsperrer...?!?

Sei's drum. Auf das wir *bözen-bözen* 82 Millionen unter Generalverdacht stehenden Nazis und Linksautonomen uns endlich beglückt unter Überwachungskameras einfinden, demokrativersprühenden Drohnen zuwinken und im Sitzkreis treffen mögen, um uns unseren individuellen Kontrolletti-Chip implantieren zu lassen. Denn nur mit Kontrolletti ist alles paletti im Überwachungs-Städti.
 
das kann man so (wie Du) und so: http://krr-faq.net/aufheb.php sehen ...
Ich tendiere da auch eher zu der verlinkten Variante.

Was vor allem meines Erachtens von der 'EsGibtDasDtReichImmerNoch'-Seite grundlegend ausseracht gelassen wird, sind zum einen die Macht des Faktischen und zum anderen, wenn es denn lieber juristisch dargestellt werden soll, die rechtliche Wirksamkeit konkludenten Handelns.
 
Du meinst die Teilzeit-Terroranschlag-Inszenierer und dann Glücklicherweise-Kurz-Vorher-Verhinderer...?
Oder etwa auch die Schwarzer-Block-Demonstrations-Einschleicher und Gewalt-Eskalations-Rechtfertiger ...??
Oder doch etwa nur die paar Staatskritiks-Ermittler-Und-In-Klapsmühlen-Wegsperrer...?!?

Sei's drum. Auf das wir *bözen-bözen* 82 Millionen unter Generalverdacht stehenden Nazis und Linksautonomen uns endlich beglückt unter Überwachungskameras einfinden, demokrativersprühenden Drohnen zuwinken und im Sitzkreis treffen mögen, um uns unseren individuellen Kontrolletti-Chip implantieren zu lassen. Denn nur mit Kontrolletti ist alles paletti im Überwachungs-Städti.


...... richtig J.R., genau die sind gemeint - wer davon ist wurscht, kommen ja schließlich alle aus einem Stall.

Apropos 'Überwachungs-Städti'. Ein wenig Unterhaltungskino dazu gefällig?:

[video=youtube;sb9w_7WFqFY]http://www.youtube.com/watch?v=sb9w_7WFqFY[/video]



@sören
Danke für den Link. Aber ich bin bereits bestens informiert.
Kleinen Tip am Rande: versucht doch mal den Betreiber dieser sogenannten 'Fakten' herauszufinden.
Jedenfalls ehrt es Dich, meinem Aufruf zur eigenständigen Informationsbeschaffung gefolgt zu sein.
Weiter so - kann aber trotzdem nicht schaden, noch andere Quellen zur Festigung des eigenen Verständnisses zu suchen.

Zum Schluß erlaube ich mir noch zu erwähnen, daß ich mit Reichsideologien nichts am Hut habe.
Das gilt aber gleichermaßen für Propagandaseiten der Schlapphüte.
Grüßchen!
 
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