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Als Faustregel kann man den Verbrauch des unter gleichen Bedingungen fahrenden Solofahrzeugs verdoppeln. Von daher mögen 13l gut angehen. Den Gegenwindzuschlag bekommt man im Zweifel auf dem Rückweg zurück.
das gilt nur für bergauf - bergab ..Optimist. Also zumindest auf dem Fahrrad hat der Wind bis zur Rückfahrt immer gerne gedreht :-(
Als Faustregel kann man den Verbrauch des unter gleichen Bedingungen fahrenden Solofahrzeugs verdoppeln. Von daher mögen 13l gut angehen. Den Gegenwindzuschlag bekommt man im Zweifel auf dem Rückweg zurück.
Ja, wenn die Bbedingungen dafür erfüllt sind. Also Gewichtsverhältnis, Reifenalter, ..http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne1. Wenn der Anhänger ne 100er Kennzeichung hat, darf ich ihn auf der BAB mit eben solchem Tempo maximal bewegen? Zumindest in Deutschland?
Zusatzschild Wohnmobil 1048-17? Also P-Schilf mit WoMo-Zusatzschild darunter? Ja, nur Wohnmobile! "Zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" darfst du aber auch auf normalen Parkplätzen (die nicht durch sonstige Schilder eingeschränkt sind, wie nur WoMo, nur LKW (=Fahrzeuge über 3,5t), maximale Breite, ...) dich schlafen legen.2. Stellplatz für Wohnmobile heißt nicht zwangsläufig auch Stellplatz für Wohnwagen? Nicht das da eine Falle lauert...
Danke!Ja, wenn die Bbedingungen dafür erfüllt sind. Also Gewichtsverhältnis, Reifenalter, ..http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne
Zusatzschild Wohnmobil 1048-17? Also P-Schilf mit WoMo-Zusatzschild darunter? Ja, nur Wohnmobile! "Zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" darfst du aber auch auf normalen Parkplätzen (die nicht durch sonstige Schilder eingeschränkt sind, wie nur WoMo, nur LKW (=Fahrzeuge über 3,5t), maximale Breite, ...) dich schlafen legen.
100 passt bei den 9-3ern mit 1500 zGG und auflagen - fahre aber meistens zu was bei 95 ...Mit dem Gewicht des Zugfahrzeugs könnts knapp werden mit den 100 km/h bei einem 1500 kg-WoWa.
Alles eine Frage des Leergewichts des Zugfahrzeugs ;)Das wird dann nix mit Tempo 100, wenn der Wowa keine Stabilisierungseinrichtung hat...
Das finde ich nicht... bin letztlich mit einem 100er Wohnwagen ohne Antischlinger unterwegs gewesen... Spass macht das nicht!Gibt schlimmeres.
Wenn ich die Vorposter hier verstehe gelten die aktuellen Regeln trotzdem ????Darum hatte ich mir den WoWa nach dem Leergewicht unseres Zugfahrzeugs (Zafira A) ausgesucht, der vor der 100er Neuverordnung seine 100km/h Zulassung bekommen hat. Und das sogar noch ohne die Antischlingerkupplung.
Es gibt ja auch keinen sachlichen Grund, warum nicht, denn offenbar sind die alten Bedingungen ja enger gefasst gewesen, und die früher erteilten Genehmigungen sollten somit (unter Beachtung der Voaussetzungen) die neuen Bedingungen ebenso erfüllen, selbst wenn das Zugfahrzeug (gegen ein geeignetes) getauscht wird.Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig.
Das hört sich dann nach der neuen Regelung an. Da muss nichts zusätzlich eingetragen werden da die Regeln ganz allgemein gelten wie alle anderen Verkehrsregeln. Mit dem Leergewicht fängt man dann Diskussionen über den Faktor (0,8 oder 1,0) von Vornherein ab.ok, dann scheinen unterschiedliche Zulassungsstellen auch unterschiedliche Eintragungen zu machen (nicht nach Gespann, meine ich jetzt), ich kenn eine, bei der das min. Leergewicht einegetragen ist und eine, wo keine Bedingung drin steht.
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