Gibt es Camper unter uns?

Als Faustregel kann man den Verbrauch des unter gleichen Bedingungen fahrenden Solofahrzeugs verdoppeln. Von daher mögen 13l gut angehen. Den Gegenwindzuschlag bekommt man im Zweifel auf dem Rückweg zurück.

Nee, solo braucht der 9-5 schon 9,5 Liter in unserer Gegend...
@alle, die sich beteiligt haben: Danke für alle Rückmeldungen, ich kalkuliere mal mit 18-19 Litern. Wenn er weniger braucht, bin ich ihm nicht bös' :smile:

Danke für den Tipp mit dem Trollstieg, der liegt aber leider nicht auf der Route... Nicht mal in der Nähe.

Noch zwei blöde Fragen hinterher:
1. Wenn der Anhänger ne 100er Kennzeichung hat, darf ich ihn auf der BAB mit eben solchem Tempo maximal bewegen? Zumindest in Deutschland?
2. Stellplatz für Wohnmobile heißt nicht zwangsläufig auch Stellplatz für Wohnwagen? Nicht das da eine Falle lauert...:biggrin:
 
1. Wenn der Anhänger ne 100er Kennzeichung hat, darf ich ihn auf der BAB mit eben solchem Tempo maximal bewegen? Zumindest in Deutschland?
Ja, wenn die Bbedingungen dafür erfüllt sind. Also Gewichtsverhältnis, Reifenalter, ..http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

2. Stellplatz für Wohnmobile heißt nicht zwangsläufig auch Stellplatz für Wohnwagen? Nicht das da eine Falle lauert...:biggrin:
Zusatzschild Wohnmobil 1048-17? Also P-Schilf mit WoMo-Zusatzschild darunter? Ja, nur Wohnmobile! "Zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" darfst du aber auch auf normalen Parkplätzen (die nicht durch sonstige Schilder eingeschränkt sind, wie nur WoMo, nur LKW (=Fahrzeuge über 3,5t), maximale Breite, ...) dich schlafen legen.
 
Zu 1: gilt nur in D

Zu 2: habe mich mit Wowa da auch mal hingestellt - eigentlich nicht gerne gesehen - ABER in Skandinavien darfst Du halten, wo du willst, wenn Du den Platz nicht versaust (nicht in Südeuropa ausprobieren....)
 
Mit dem Gewicht des Zugfahrzeugs könnts knapp werden mit den 100 km/h bei einem 1500 kg-WoWa.
 
Wie sieht das eigentlich aus, mit Wohnwagen, die vor der aktuellen 100-Regeländerung Ihre 100er Zulassung bekommen haben ? In meinem steht nur drin, dass er fuer 100 zugelassen ist..nicht welches Leergewicht das Zugfahrzeug haben muss wie das aktuell wohl üblich ist. (nicht, dass mit das mit meiner 1750kg-Karre stören würde ;)
 
Es ist Dein Verantwortungsbereich daß die Auflagen für 100 km/ erfüllt sind.
 
Und es gelten die Daten laut Papieren, insb. beim Hänger hilft weniger einladen nicht, da das zGG gilt. :hmpf:

Harbeck gibt da noch mehr an, damit käme man sogar nur auf 80% des Leergewichtes. Wenn man keine Stabilisierungseinrichtung, etc. hat.

Und die Reifen werden immer so schnell so alt :mad:. Null gefahren und schon nicht mehr geeignet.
 
Ja, wenn die Bbedingungen dafür erfüllt sind. Also Gewichtsverhältnis, Reifenalter, ..http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

Zusatzschild Wohnmobil 1048-17? Also P-Schilf mit WoMo-Zusatzschild darunter? Ja, nur Wohnmobile! "Zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" darfst du aber auch auf normalen Parkplätzen (die nicht durch sonstige Schilder eingeschränkt sind, wie nur WoMo, nur LKW (=Fahrzeuge über 3,5t), maximale Breite, ...) dich schlafen legen.
Danke!

Das wird dann nix mit Tempo 100, wenn der Wowa keine Stabilisierungseinrichtung hat...

Gibt schlimmeres. Obwohl, 10 mehr geht immer :biggrin: Ich riskiere es und werde mich in die LKW-Kolone einreihen...
 
Das sowieso. Ich finde es immer grausam wenn Leute mit nicht geeichtem Tacho dann Strich 80 fahren und die armen Brummis zur Verzweiflung treiben. Wie weit daneben mancher Tacho liegt merkt man erst so richtig, wenn man mal mit einem Fahrzeug mit Fahrtenschreiber unterwegs ist. Bei konstantem Tempo auf gerader Strecke liefern GPS-basierte Tachos ein recht genaues Messergebnis. Mein Navi kann das. Werden wohl die meisten Saugnapf-Navis können. Reine GPS-Empfänger können z.T. auch mit Nachkommastelle anzeigen.

Zumindst auf 2-streifigen Autobahnen hab ich das als deutlich stressfreier empfunden mit den Trucks mit zu schwimmen. Außer man hat einen hinter sich, der keinen Abstand hält. Naja, dann eben mehr Abstand nach vorne.
 
Mit dem Gewicht des Zugfahrzeugs könnts knapp werden mit den 100 km/h bei einem 1500 kg-WoWa.
100 passt bei den 9-3ern mit 1500 zGG und auflagen - fahre aber meistens zu was bei 95 ...
 
Darum hatte ich mir den WoWa nach dem Leergewicht unseres Zugfahrzeugs (Zafira A) ausgesucht, der vor der 100er Neuverordnung seine 100km/h Zulassung bekommen hat. Und das sogar noch ohne die Antischlingerkupplung.
Das hat sich echt gelohnt auf die 100er Zulassung beim Kauf zu achten.

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Darum hatte ich mir den WoWa nach dem Leergewicht unseres Zugfahrzeugs (Zafira A) ausgesucht, der vor der 100er Neuverordnung seine 100km/h Zulassung bekommen hat. Und das sogar noch ohne die Antischlingerkupplung.
Wenn ich die Vorposter hier verstehe gelten die aktuellen Regeln trotzdem ????
 
Nein. Aus der in #624 verlinkten verlinkten Seite:
Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die 100-km/h-Genehmigung neu gefasst worden. Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen. Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig.
Das waren aber Gespannzulassungen. Wird also das Zugfahrzeug getauscht, dann wird die imho obsolet.

CU
Flemming
 
ok, dann scheinen unterschiedliche Zulassungsstellen auch unterschiedliche Eintragungen zu machen (nicht nach Gespann, meine ich jetzt), ich kenn eine, bei der das min. Leergewicht einegetragen ist und eine, wo keine Bedingung drin steht.
 
Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig.
Es gibt ja auch keinen sachlichen Grund, warum nicht, denn offenbar sind die alten Bedingungen ja enger gefasst gewesen, und die früher erteilten Genehmigungen sollten somit (unter Beachtung der Voaussetzungen) die neuen Bedingungen ebenso erfüllen, selbst wenn das Zugfahrzeug (gegen ein geeignetes) getauscht wird.
 
ok, dann scheinen unterschiedliche Zulassungsstellen auch unterschiedliche Eintragungen zu machen (nicht nach Gespann, meine ich jetzt), ich kenn eine, bei der das min. Leergewicht einegetragen ist und eine, wo keine Bedingung drin steht.
Das hört sich dann nach der neuen Regelung an. Da muss nichts zusätzlich eingetragen werden da die Regeln ganz allgemein gelten wie alle anderen Verkehrsregeln. Mit dem Leergewicht fängt man dann Diskussionen über den Faktor (0,8 oder 1,0) von Vornherein ab.

Unser Gespann hatte, wenn ich das noch richtig erinnere, auch am Zugfahrzeug eine gesiegelte Plakette.
 
Was mich irritiert ist, dass man offenbar (z.B. wenn die Reifen zu alt sind oder eben ein zu leichtes Zugfahrzeug vorgespannt ist) trotzdem mit der geklebten Plakette am Hänger rumfahren darf und soll (nur eben nicht 100 fahren darf). Da verliert sie irgendwie ihren Sinn.
 
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