900 16S MJ89 Trionic, basis 5.2

In diesem Fall steht aber nicht mehr Euro2.
Es steht doch da nur noch historisches Fahrzeug.
Ne Plakette auf der Scheibe gibt es auch nicht mehr.
 
Natürlich bleibt die AG Norm erhalten. Es könnte ja sein, dass durch künftige Umbauten das H aberkannt wird. Dann muss er doch mit der bestehenden Norm weiter fahren können. Sonst verliert das KFZ doch die ABE.
 
Bei 14 steht schlicht Oldtimer, daher alles andere für den Fall der Fälle aufbewahren.
Es geht nur nach TSN und was hatte der Wagen 88, welche Werte hatte der, Euro1 war nicht bekannt.
Die AU erfolgt an gesetzlichen Grenzwerten 1988.
Das Gleiche hatten wir doch hier schon mit einem 8v Turbo, dieser wurde nach den H auch nicht mehr auf Werte Euro1 geprüft.
warum denke ich darüber nach?
Dann tun es sicher auch 100 Zellen.
 
Selbst mit H sollte der die Euro2 dennoch behalten...
 
Aber bantansai hat Recht, bei meinem war das bei der ersten AU nach dem H auch so:
upload_2020-6-27_22-5-22.png

Im Schein steht jetzt ebenfalls unter (14) OLDTIMER, unter (14.1) 0098.
 
Ändert nichts an der Tatsache, dass man die Euro2-Einstufung inclusive der damit verbundenen Technik (Sonde, Steuerung und Kat) nicht aufgeben sollte!
 
Die Einstufung gebe ich doch zwangsläufig auf, ich kann nichts daran ändern, sobald ich jetzt das Kennzeichen hole hat er 98.
Einzig die alten Papiere weisen ihn bei Bedarf auf Euro2 25 aus.
Rein theoretisch könnte auch die Sonde rausfliegen, müsste nur ausprogrammiert werden, da jegliche Adaption wegfallen muß, muß die Firmware viel gewissenhafter gemacht werden.
Mein Gedanke geht ja aber dahin, den geringen Gegendruck noch etwas zu verringern.
Sonde und Steuerung gehören ja eh schon nicht mehr zu dem Kat.
 
Ändert nichts an der Tatsache, dass man die Euro2-Einstufung inclusive der damit verbundenen Technik (Sonde, Steuerung und Kat) nicht aufgeben sollte!
Ich hab es auch nicht getan, und das Argument mit möglicherweise verlorengehendem H-Status ist zumindest nicht abwegig...
 
Ich hab es auch nicht getan, und das Argument mit möglicherweise verlorengehendem H-Status ist zumindest nicht abwegig...

Das kann schneller gehen als du "hoppla" sagen kannst. Mein Kollege hat kürzlich von seiner früheren Arbeitsstätte, einer Oldtimerwerkstatt, berichtet.
Dort wurde vor zwei Jahren einem VW T3 vom AAS ein H-Gutachten ausgestellt, das Fahrzeug anschließend zugelassen und mangels Zeit kaum 500 km bewegt. Zwei Jahre später kommt das unveränderte KFZ zur HU wieder in die Werkstatt und der selbe AAS befindet, dass das Fahrzeug aufgrund geänderter Vorgaben nicht mehr den H-Kriterien entspricht und will den Status aberkennen. :eek:
Erst durch massive Intervention durch den Werkstattinhaber und der konkreten Drohung bei der Dienststelle, die jahrelange Zusammenarbeit zu beenden, konnte der Irrsinn abgewendet werden.
Insofern sollte man mit solchen Experimenten sehr vorsichtig sein und sich nicht in einer trügerischen Sicherheit wiegen.
 
Ja, das ist durchaus möglich und auch schon vorgekommen, daß ein Auto das H wieder verliert. Kann passieren, wenn sich der Zustand so weit verschlechtert, daß beim besten Willen die H-Kriterien nicht mehr erfüllt sind. Wenn der Eigner dann nicht bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand wieder auf ein passables Niveau zurück zu bringen, ist das H halt weg.
 
Ja, die H-Kriterien werden bei jeder HU geprüft.
 
alles super,
Ich habe da Grade Top aktuell Kriterien für die H Zulassung.
Ich finde nirgends etwas zu einer Abgasnorm.
Einzig "Abgasanlage original oder zulässiger Umbau"
zumindest kann ich auf original Rückrüsten, das wäre 88?
Schafft die 5 das ohne Kat?
Wie gesagt, ich kläre mir das die Woche.

Edit: Fakt mit H ist die Einstufung weg, daher Alte Papiere aufbewahren.
Das ganze hat mit der H Abnahme nichts mehr zu tun. Auch nicht bei der nächsten HU.
Dafür muss das Fahrzeug H würdig bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Greta ist gerade für die Wiederbefüllung Klima in der Werkstatt, ist ja jetzt zuverlässig.
In dem Zuge Mal nach dem Ding um H und Au angefragt.
wir nehmen die letzten Werte, OK das Auto ist da bekannt, wenn nicht?
Wir nehmen die gesetzliche Vorschrift aus dem MJ.
Da nur LL mit 1% CO und Drehzahl selbst.
Das ist jetzt meine Info, und das erreicht er mit der 5.2 locker. Drehzahl stell ich nach belieben ein, darf aber gern bei 842 bleiben.
CO mit Kat bei 0,026.
Da sehe ich Luft und Flammen aus dem Auspuff:biggrin:
 
In diesem Zusammenhang nochmals ein ganz klares statement zu "Rückrüstung" von Katalysatoren:

1. Wird dadurch kein technischer Vorteil erzielt.

2. Werden dadurch der aktuellen Diskussion gegen die H-Regelung weitere Argumente geliefert.
 
Vorab: Ich finde Trionic-Umbauten gut. Und möchte jetzt hier gewiss keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen.

Allerdings findet sich in den »Allgemeinen Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO« des Tüv Süd folgender Passus, den ich in diesem Zusammenhang hier für zumindest bemerkenswert halte:

»Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig«

Die zeitgenössisch belegte Trionic-Umrüstung bis zum Jahr 2000 ist mir persönlich noch nicht begegnet (Was wirklich nichts zu sagen hat!). Wenn ein ambitionierter Prüfer Notiz von dem Umbau nimmt, könnte dieser Punkt jedoch sehr schnell ein relevantes Kriterium für die positive Begutachtung werden.
 
Die verbaute Trionic5 gibt es seit 1994. Man hätte damals durchaus so einen Umbau machen können. Mit der SW vom 2.0 Liter wäre das schon gut gelaufen mit dem B202. Ich kenne aus der Zeit zumindest Umbauten mit DI/APC, der Vorstufe der Trionic.

Letztlich muß man halt auf einen Prüfer treffen, der da wohlwollend mit umgeht. Ist das nicht der Fall, wird sich immer ein Gegenargument finden...
 
Zurück
Oben