Hutzelwicht
Herr Kaiser
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Du hast als Geschädigter immer die freie Gutachterwahl und musst nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nehmen. Was die Kürzung der Stundensätze und weitere Kürzungen angeht:Ich bin der Meinung, dass es bei einem Schaden, den nicht die eigene, sondern die "gegnerische" Versicherung reguliert, immer ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Bei einem Kaskofall oder einem Hausratfall kann der eigene Versicherungsvertreter sicher bei der eigenen Versicherung mehr auf Kulanz bewegen...Aber beim Unfall hat die gegnerische Versicherung ( die einen ja nicht als Kunde verlieren kann) nur ein Interesse: so wenig zahlen wie möglich.... Daher versuchen die auch immer reinzugrätschen, am liebsten einen eigen Gutachter zu vermitteln, der den Schaden klein oder derart gross rechnet, dass ein 130 Prozentfall klar überschritten sein soll.
Mittlerweile gibt es auch eine recht komplizierte Rechtsprechung zur Kürzung von Stundensätzen (Vergleichswerkstätten), Haltefristen usw... Da gibt's dann "carexpert-Prüfberichte" mit seltsamen Kürzungen...Und wenn man da nicht informiert ist, wird man regelmäßig über den Tisch gezogen...zumindest bei den Fällen, die etwas komplexer sind, also in den Totalschadensbereich gehen, was leider auch bei leichteren Unfällen bei älteren Kfz oft der Fall ist....Aber richtig ist sicherlich, nur einen versierten Anwalt einzuschalten und mit ihm zu vereinbaren, dass er nur die Kosten abrechnet, die er erstattet erhält... Nicht das er zuviel geltend macht und man die Differenz dann selbst zahlen soll..
Diese werden in der Regel vorgenommen wenn der Wagen nicht reapriert wird, sondern der Geschädigte nach KV abrechnen will. In der Vergangenheit haben die Geschädigten oftmals dabei noch einen guten Schnitt gemacht. Billig reparieren und den Rest bar einstreichen ist aber nicht der Sinn einer Versicherung. Der Sinn ist, dass wenn ein Schaden entstanden ist, die Kosten die durch die Beseitigung des Schadens entstehen von der Versicherung übernommen werden..
Zum anderen rechnen verschiedene Werkstätten oftmals mit zu hohen Stundensätzen oder auch mit Schadensfeststellungen ab, die jeglicher Grundlage entbehren sobald sie hören dass eine Versicherung im Spiel ist.
Habe im letzten Jahr so eine Fall auf dem Tisch gehabt: Parkrempler, Schrammen in der Frontschürze ( Mercedes E-Klasse ) Kosten lt. Werkstatt ( Austauschen der Schürze, kompletter Umbau der Technik ( Kamera, Abstandwarner und weiß der Himmel was ) über 5.000,-- €. Gutachter stellt fest: lackierfähige Schrammen, maximaler Schaden 500,-- € Die Schürze war weder gebrochen noch deformiert, sämtliche Technik hat tadellos funktioniert.