Sonstiges - Unfall - was jetzt

Ich bin der Meinung, dass es bei einem Schaden, den nicht die eigene, sondern die "gegnerische" Versicherung reguliert, immer ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Bei einem Kaskofall oder einem Hausratfall kann der eigene Versicherungsvertreter sicher bei der eigenen Versicherung mehr auf Kulanz bewegen...Aber beim Unfall hat die gegnerische Versicherung ( die einen ja nicht als Kunde verlieren kann) nur ein Interesse: so wenig zahlen wie möglich.... Daher versuchen die auch immer reinzugrätschen, am liebsten einen eigen Gutachter zu vermitteln, der den Schaden klein oder derart gross rechnet, dass ein 130 Prozentfall klar überschritten sein soll.
Mittlerweile gibt es auch eine recht komplizierte Rechtsprechung zur Kürzung von Stundensätzen (Vergleichswerkstätten), Haltefristen usw... Da gibt's dann "carexpert-Prüfberichte" mit seltsamen Kürzungen...Und wenn man da nicht informiert ist, wird man regelmäßig über den Tisch gezogen...zumindest bei den Fällen, die etwas komplexer sind, also in den Totalschadensbereich gehen, was leider auch bei leichteren Unfällen bei älteren Kfz oft der Fall ist....Aber richtig ist sicherlich, nur einen versierten Anwalt einzuschalten und mit ihm zu vereinbaren, dass er nur die Kosten abrechnet, die er erstattet erhält... Nicht das er zuviel geltend macht und man die Differenz dann selbst zahlen soll..
Du hast als Geschädigter immer die freie Gutachterwahl und musst nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nehmen. Was die Kürzung der Stundensätze und weitere Kürzungen angeht:
Diese werden in der Regel vorgenommen wenn der Wagen nicht reapriert wird, sondern der Geschädigte nach KV abrechnen will. In der Vergangenheit haben die Geschädigten oftmals dabei noch einen guten Schnitt gemacht. Billig reparieren und den Rest bar einstreichen ist aber nicht der Sinn einer Versicherung. Der Sinn ist, dass wenn ein Schaden entstanden ist, die Kosten die durch die Beseitigung des Schadens entstehen von der Versicherung übernommen werden..
Zum anderen rechnen verschiedene Werkstätten oftmals mit zu hohen Stundensätzen oder auch mit Schadensfeststellungen ab, die jeglicher Grundlage entbehren sobald sie hören dass eine Versicherung im Spiel ist.
Habe im letzten Jahr so eine Fall auf dem Tisch gehabt: Parkrempler, Schrammen in der Frontschürze ( Mercedes E-Klasse ) Kosten lt. Werkstatt ( Austauschen der Schürze, kompletter Umbau der Technik ( Kamera, Abstandwarner und weiß der Himmel was ) über 5.000,-- €. Gutachter stellt fest: lackierfähige Schrammen, maximaler Schaden 500,-- € Die Schürze war weder gebrochen noch deformiert, sämtliche Technik hat tadellos funktioniert.
 
Du hast als Geschädigter immer die freie Gutachterwahl und musst nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nehmen. Was die Kürzung der Stundensätze und weitere Kürzungen angeht:
Diese werden in der Regel vorgenommen wenn der Wagen nicht reapriert wird, sondern der Geschädigte nach KV abrechnen will. In der Vergangenheit haben die Geschädigten oftmals dabei noch einen guten Schnitt gemacht. Billig reparieren und den Rest bar einstreichen ist aber nicht der Sinn einer Versicherung. Der Sinn ist, dass wenn ein Schaden entstanden ist, die Kosten die durch die Beseitigung des Schadens entstehen von der Versicherung übernommen werden..
Zum anderen rechnen verschiedene Werkstätten oftmals mit zu hohen Stundensätzen oder auch mit Schadensfeststellungen ab, die jeglicher Grundlage entbehren sobald sie hören dass eine Versicherung im Spiel ist.
Habe im letzten Jahr so eine Fall auf dem Tisch gehabt: Parkrempler, Schrammen in der Frontschürze ( Mercedes E-Klasse ) Kosten lt. Werkstatt ( Austauschen der Schürze, kompletter Umbau der Technik ( Kamera, Abstandwarner und weiß der Himmel was ) über 5.000,-- €. Gutachter stellt fest: lackierfähige Schrammen, maximaler Schaden 500,-- € Die Schürze war weder gebrochen noch deformiert, sämtliche Technik hat tadellos funktioniert.

Kann man sehen wie man will...du hast ja auch das Recht einen Anwalt, dessen Kosten die Versicherung zu tragen hat, einzuschalten... Nur die Versicherungen fangen ja rechtswidrig an, die Gutachterrechnungen, Anwaltsrechnungen und Mietwagenrechnungen zu kürzen, um Druck auf die Geschädigten auszuüben und Angst zu verbreiten, dass man auf Kosten sitzenbleibt. FOLGE:viele entscheiden sich, kein freier Gutachter, kein Anwalt, kein Mietwagen,....und die Versicherung lacht....Die Versicherungen sollten eigentlich froh sein, dass viele nur die Netto-reparaturkosten einstreichen wollen, da sie ja dabei schon 19 Prozent sparen....wenn jeder sein Auto beim Vertragshändler reparieren lassen würde, was ja deren gutes Recht wäre, würden die Versicherungen dumm aus der Wäsche schauen.... Stattdessen werden genau die Leute, die für den Versicherer ohnehin günstig sind, da diese fiktiv abrechnen, mit Kürzungen drangsaliert und schikaniert und auf Stundensätze jenseits von gut und böse verwiesen... Mit dem Argument: böse Leute wollen fiktiv Abrechnen und nen Schnitt machen und Schwarzarbeit fördern...Leider sagt das Gesetz eben was anderes...Durch jahrelanges Prozessieren haben es die Versicherer geschafft , eine gefestigte über Jahrzehnte geltende Rechtsprechung bei der fiktiven Abrechnung aufzuweichen, zum massiven Nachteil der Geschädigten...Im Interesse aller Geschädigten sollte jeder im Falle eines Unfalls einen Anwalt und eigenen Gutachter einschalten, um diesem Ansinnen der Versicherungswirtschaft entgegenzutreten, dort Kürzungen durchzuführen, wo die Kosten ohnehin niedrig sind....
 
............aber keine 3 Jahre. Ein Anwalt setzt im Übrigen Fristen. Gerichte auch. Wie schon erwähnt: Ich mache den Job schon seit 25 Jahren und das Längste an das ich mich erinnern kann waren mal so ca. 15 Monate bei einem echt komplizierten Sachverhalt. Wenn es allerdings um Personenschäden geht kann das in der Tat länger dauern. Gerade wenn es um hohe Summen geht.
:confused:
 
............aber keine 3 Jahre. Ein Anwalt setzt im Übrigen Fristen. Gerichte auch. Wie schon erwähnt: Ich mache den Job schon seit 25 Jahren und das Längste an das ich mich erinnern kann waren mal so ca. 15 Monate bei einem echt komplizierten Sachverhalt. Wenn es allerdings um Personenschäden geht kann das in der Tat länger dauern. Gerade wenn es um hohe Summen geht.
:confused:

Also ich kenne genug Gerichtsverfahren, in denen der Sachverhalt eigentlich glasklar ist, die Prozesse sich aber in die Länge ziehen, da Versicherer alles bestreiten, angefangen von der Höhe der Wertminderung, der Höhe der Stundensätze, dem festgestellten Reparaturweg usw., das Gericht aber Beweis erheben muss, was leider sehr lange dauert. Oft dauert es schon 6 Monate bis zum ersten Gerichtstermin, dann dauert die Bewiserhebung, nochmal ein Termin und ruckzuck sind 15 Monate vorbei ohne Entscheidung.... Das hat nichts mit der Kompetenz eines Anwalts zu tun, sondern mit der Belastung der Gerichte...Das weiss natürlich die Versicherungswirtschaft und reguliert entsprechend...Viele geben sich dann mit schlechten Angeboten zufrieden....
 
Mal ein Beispiel: Mercedes R Klasse, beide hintere Türen beschädigt, Frontspoiler eingedrückt!
Kostenvoranschlag von Mercedes Niederlassung: 11500€

Reparatur ausgeführt bei freier Werkstatt in GLEICHER Qualität: 2180€
 
Und das ist nun was neues ?

Wer einigermaßen clever ist lässt sich den kva auszahlen und repariert anschließend kostengünstig.

Der nächste bescherrt seinem "freundlichen" halt nen ordentlichen Gewinn und wird dann auch den Rest des Jahres "freundlich" begrüßt.

Jeder wie er es braucht, in jedem Fall kein Grund die Pferde wild zu machen oder schlaflose Nächte zu verbringen.
 
Leute, ich freue mich, dass wir uns hier so angeregt austauschen. Habe jetzt seit drei Tagen nichts mehr gehört und gehe daher davon aus, dass die Reparatur läuft.
Wenn es Probleme gibt, dann lasse ich mir das Geld auszahlen und mache das Auto selber, dann bleibt wenigstens ein ordentliches Taschengeld übrig. Ansonsten, wenn alles klappf, dann freue ich mich über einen neuen Vorderwagen (Quer- und Längsträger, Wasser- und Ölkühler, Klimakompressor....)
 
ich würde das Fahrzeug nicht reparieren (lassen)

a) wenn das Fahrzeug irgendwann verkauft werden soll muss du ungefragt angeben das ein Totalschaden / oder fast Totalschaden vorlag, sonst machst du dich strafbar

b) wenn Längsträger repariert wird( Rahmenschaden ) das geht nur durch Erhitzung - Rost kommt irgendwann garantiert, außerdem ist die Vorderbau bei Unfall nicht mehr so stabil

c) Liebhaberwert hat das Fahrzeug nicht mehr (oder kennt jemand ein Liebhaber das so ein Fahrzeug besitzen will ???)

d) wenn noch ein Unfall passiert muss du angeben das o.g. Totalschaden vorlag (Merkantile Wertminderung ! *) dann zahlt die Versicherung deutlich weniger bist fast nichts

ob das Fahrzeug 130.000, 230.000 oder 500.000Tkm hat , ist nach dem Totalschaden egal, Wert ist 0, bzw, nur die paar brauchbare Erstzteile wert

selbstverständlich, jeder ist selbst überlassen was mit sein Fahrzeug / Geld macht

ich würde das Geld kassieren und mich ein Unfallfreies Auto kaufen, die gibt es noch

die 130% regelung ist für Neuwagen interessant, für so Uralte Fahrzeuge die nur durch Liebhaber noch leben ist ein Totalschaden / Rahmenschaden das Todesurteil
(aus Finanzieller Sicht)

* Zitat:

Der Minderwert ist im Haftpflichtrecht der geringere Wert, den der Markt einer beschädigtenSache (merkantiler Minderwert) nach ihrer Reparatur über den wegen nicht behebbarer Mängel verbliebenen technischen Minderwert hinaus bereits wegen des Risikos verborgener Mängel gegenüber einer vergleichbaren unbeschädigten Sache beimisst. Er wird vor allem im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfallschäden bei Kraftfahrzeugen verwendet. In der Umgangssprache ist häufig von Wertminderung die Rede, obwohl hierunter ein anderer Sachverhalt zu verstehen ist.

Der Minderwert ist ein fiktiver Wert. Er soll berücksichtigen, dass ein Kraftfahrzeug nach einer unfallbedingten Reparatur als sogenanntes Unfallfahrzeug einen geringeren Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat als ein unfallfreies Fahrzeug. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind der technische und der merkantile Minderwert zu unterscheiden und der Schadensumfang sowie das Fahrzeugalter zu berücksichtigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich überhaupt nicht so - das Auto hat für mich Liebhaberwert und ist in dem Zustand kaum mehr zu finden. Ich will es noch lange fahren und daher wird es repariert.
Bringe mir mal einer eine Saab 9-5 Aero Sportkombi mit 130.000 KM, volkständige Innenausstattung mit sogar Sitzheizung hinten - innen wie neu (Leder der Sportsitze ohne irgendwelche Mängel auch nur optischer Art).
Für mich ein absolutes Liebhaberfahrzeug und nicht eine billige Kiste zum möglichst günstigen Kaputtfahren, wie viele 9-5 leider genutzt werden.
 
- das Auto hat für mich Liebhaberwert .

Du verstehst mich falsch ....

was für dich persönlich Wert ist ändert nichts an die Tatsache dass das Fahrzeug nach o.g. Totalschaden Tatsächlich

(ich meine alle andere Mitmenschen bzw. Versicherungen :)) kaum noch Wert ist

weder irgendjemand würde es kaufen (ok für klein Geld geht es immer) noch nach eine weiteres Unfall (Gott bewahre) du eine Entschädigung bekommst

natürlich Mann kann es verheimlichen (Fahrzeug als ex- Totalschaden zu melden), aber wenn die Versicherung dahinter kommt, dann gibst ärger...sehr große ärger
 
@SAABerer: Die Versicherungen fangen nicht rechtwidrig an die Gutachterrechnungen, Anwaltsrechnungen und Mietwagenrechnungen zu kürzen, um Druck auf die Geschädigten auszuüben und Angst zu verbreiten, dass man auf Kosten sitzenbleibt. das ist totaler Quatsch.
Erst einmal ist zu trennen: Ist es ein Haftpflichtschaden oder ein Kaskoschaden.
Bei Kaskoschäden sollte sich jeder mal seine Versicherungsbedingungen zu Hand nehmen. Der Beitrag soll ja erst einmal möglichst gering sein. Wenn jetzt der eine oder andere mal seine Versicheungenbedingungen richtig durchlesen würde bin ich mir sicher, dass da auch einige vom Hocker fallen werden, was sie da eigentlich für einen, ( ja ich will das mal so sagen ) Scheiß abgeschlossen haben. Wenn der Schaden dann eingetreten ist wird geschimpft was das Zeug hält, weil die Versicherung dies und das nicht zahlen will. Da kann ich immer nur sagen: Selbst schuld, leider nicht besser verdient.
Was den Haftpflichtschaden und auch Kaskoschaden angeht:
Der Trugschluss den viele haben ist, dass sie meinen sie hätten einen Anspruch auf eine Geldsumme. Mitnichten!!! Der Geschädigte hat lediglich Anspruch auf die Reparatur der beschädigten Sache, in gleicher Art und Güte so wie sie vor den Schaden auch bestanden hat. Bei Kaskoschäden kommt es dann oft zu Problemen, wenn der Versicherte nicht den Baustein "Kein Abzug neu für alt" mit abgeschlossen hat. Das Fahrzeug darf nach der Reparatur ja nicht besser sein als vorher. Und da kommen dann die Versicherer und sagen: Wenn ein Neuteil eingebaut wird ist das eine Wertverbesserung des Fahrzeuges. Diese Teile gibt es aber auch auf den Gebrauchtteilemarkt und deswegen werden wir nur den Gebrauchtteilepreis akzeptieren. ( Nich bei allen Teilen, aber eben bei vielen ) Es kommt also iommer darauf an was ich überhaupt vertraglich vereinbart habe. Und da wissen ganz viele Leute gar nicht was sie da eigentlich unterschrieben haben.
Ich will das mal anhand eines Hausratschadens verdeutlichen: Kunde kauft vor 4 Jahren einen Flachbildschirm für 3.900,--- €. Nun Überspannungsschaden, Versicherung muss zahlen. Mittlerweile gibt es solche Fernseher "in gleicher Art und Güte" für ca. 800,-- €. Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz seiner beschädigten Sache und nicht darauf, was er mal dafür bezahlt hat. Wenn er nun den Ferneher für 800,-- € nicht haben will bekommt er eben nur 672,-- € ausbezahlt. Da er sich kein Ersatzgerät gekauft hat ist ja auch keine MwSt. angefallen.
Also ich kenne genug Gerichtsverfahren, in denen der Sachverhalt eigentlich glasklar ist, die Prozesse sich aber in die Länge ziehen, da Versicherer alles bestreiten, angefangen von der Höhe der Wertminderung, der Höhe der Stundensätze, dem festgestellten Reparaturweg usw., ..
Bist Du Anwalt ? Hast Du beruflich mit Versicherungen zu tun ? Ich bin im Versicherungsgeschäft sein mehr als 25 Jahren tätig. Wir sind wahrlich keine kleine Klitsche, aber ich wüsste im Moment keinen Kunden von uns, der zur zur Zeit ein Verfahren laufen hat.

Wer einigermaßen clever ist lässt sich den kva auszahlen und repariert anschließend kostengünstig..
Da stellt sich die Frage warum ist es okay, wenn man selbst kostengünstig reparieren lässt, wenn es die Versicherung macht aber eben nicht ? Ach ja, weil man ja nicht zusätzlich noch was einstreichen kann................
 
Du verstehst mich falsch ....

was für dich persönlich Wert ist ändert nichts an die Tatsache dass das Fahrzeug nach o.g. Totalschaden Tatsächlich

(ich meine alle andere Mitmenschen bzw. Versicherungen :)) kaum noch Wert ist

weder irgendjemand würde es kaufen (ok für klein Geld geht es immer) noch nach eine weiteres Unfall (Gott bewahre) du eine Entschädigung bekommst

natürlich Mann kann es verheimlichen (Fahrzeug als ex- Totalschaden zu melden), aber wenn die Versicherung dahinter kommt, dann gibst ärger...sehr große ärger

Der Saab soll doch überhaupt nicht verkauft werden -> da ist der Wert ja wohl irrelevant
Und wenn doch noch einmal (was hoffentlich nicht passiert) irgendjemand in den Saab reinfährt, muss die Versicherung ja wohl für adäquaten Ersatz sorgen -> da ist ein Wert von 0
auch egal, denn dafür bekommt auch eine Versicherung kein vergleichbares Modell.
Also alles gut, oder?
 
also ein sachgerechte Reperatur eines Unfallschdens senkt mE mitnichten den Wert auf 0
 
Es geht ja auch nicht um den Marktwert sondern um den Wiederbeschaffungswert.
 
und genau da wird es schwierig bei unseren Kisten und da gehe ich immer von stress mit der gegnerischen Vericherung aus
Was in Cameos Fall aber wohl schon durch den plietschen Gutachter offensichtlich ausgeschlossen wurde. Viele Streitigkeiten mit den Versicherungen kommen auch dadurch zustande, dass der Gutachter ziemlichen Mist zusammengeschrieben hat.
 
So heute gute Nachricht bekommen - Versicherung hat die Reparaturfreigabe übermittelt. Freu!
Schadenshöhe deutlich über 6000 Euro netto! Kalkulierter Wiederbeschaffungswert ca. 8000 Euro.
 
Na das klingt doch erfreulich, dann mal gutes Gelingen bei der Instandsetzung! :top:
 
So heute gute Nachricht bekommen - Versicherung hat die Reparaturfreigabe übermittelt. Freu!
Schadenshöhe deutlich über 6000 Euro netto! Kalkulierter Wiederbeschaffungswert ca. 8000 Euro.
Unglaublich - Gratulation! Dann kann er ja weiterleben!!!
 
So heute gute Nachricht bekommen - Versicherung hat die Reparaturfreigabe übermittelt. Freu!
Schadenshöhe deutlich über 6000 Euro netto! Kalkulierter Wiederbeschaffungswert ca. 8000 Euro.
Das ist doch mal eine gute Nachricht ……:top:……

Gruß, Thomas
 
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