Sonstiges - Unfall - was jetzt

Eine Rechtsschutzversicherung sollte man haben, die aber nur einschalten, wenn es nötig ist. Vorteil: Die vermitteln auch einen Anwalt, der sachkundig ist. Nicht jeder Anwalt ist so ehrlich, ein Mandat abzulehnen, weil er sich mit dem Verkehrsrecht seit dem Studium nicht mehr befasst hat.

Ich habe bisher alles selbst geregelt. Als ein 3.5-Promille-Fahrer meinen Thema beschädigte, Kostenvoranschlag der Werkstatt 1.350,--, der Zeitwert lag 1999 nur wenig darüber, km-Stand ca. 230.000, schrieb ich der Versicherung, dass dieses Auto sehr selten ist und von mir sozusagen als "Dienstfahrzeug des Clubpräsidenten" genutzt wird. Ich habe vom KBA mir die aktuelle Bestandszahl lt. TSN* geben lassen. Da dieser Chaot gleich an mehreren Autos entlanggeschrammt war, den Toyota meiner Frau dabei so beschädigte, dass die Fahrertür nicht mehr aufging, bestand ich auf Abrechnung auf Reparaturkostenbasis. Mein Auto war ja noch fahrbereit, der Toyota nicht. Das Geld kam wenige Tage nach dem Unfall. Aber beim Toyota mit weniger km und höherem Zeitwert gab es eine längere Diskussion und erst die Drohung, einen Anwalt einzuschalten, half.

* In der TSN sind alle möglichen Dinge verschlüsselt. Deshalb ist dann die Bestandszahl entsprechend klein. Das macht mehr Eindruck als eine einfache Typbezeichnung. Würde ich SAAB 9000 angeben, wären das immer noch relativ viele. Aber nach TSN gab es meinen per 1.1.2014 genau 147 mal. Der Thema war ein LE (das war sogar die magerste Ausstattung, aber dadurch viel seltener als der LS).

Mit relativ seltenen Autos hat man immer bessere Karten als mit Massenprodukten.

Noch etwas: Hin und wieder bieten Versicherungen einen Vergleich an, weil sie einem eine Mitschuld unterjubeln wollen. Das ist ganz gefährlich. Viele Leute denken, mit der großen Versicherung kann man sich nicht anlegen und es sei besser, dem Vergleich zuzustimmen. Das ist grundsätzlich falsch, da das eine Masche ist. Angenommen der Schaden liegt bei 15.000,--. Die Versicherung bietet "großzügig" an, 2/3 zu übernehmen. Je nach Unfall sind aber weitere Kosten aufgelaufen, die nicht an einen selbst gerichtet werden, sondern direkt an den Verursacher bzw. seine Versicherung. Z.B. Krankenwagen, Feuerwehr usw. Weiter angenommen, es sind solche Nebenkosten in Höhe von 6.000,-- entstanden. Dann zahlt die Versicherung auch hiervon nur 2/3 und man bekommt statt 10.000,-- nur 8.000,--.
Ich hatte einen solchen Fall und wies den Vorwurf der Teilschuld zurück, setzte einen knallharten Termin und die Überweisung des vollen Betrages kam ohne weitere Diskussion. Ein Insider sagte mir, 8 von 10 Leuten akzeptieren das, wenn sich aber 2 dagegen stellen, ist es unter'm Strich immer noch ein Gewinn für die Gesellschaft. Deshalb wird das zeitlich ausgereizt, bis weitere Kosten drohen, dann gibt man in letzter Minute nach.

Wenn es zu einem Crash kommt, kann man ja auch ein Schleudertrauma (mit Schmerzensgeld) haben. Auch gibt es Pauschalen für die Bearbeitung und km-Geld, wenn man keinen Mietwagen nimmt. Das gleicht oft noch etwas aus. Die Abtretung der Schadensregulierung mag bequem sein, selber regeln bringt oft mehr.
 
.... Gutachter müßte man sein...
Und der selbstständige Gutachter hier um die Ecke ist unter das Dach des TÜV gewechselt, damit er sein Geld über deren Inkasso bekommt, da die Versicherungen so schlechte Zahler sind. Oh man.
 
...Wenn es zu einem Crash kommt, kann man ja auch ein Schleudertrauma (mit Schmerzensgeld) haben. ....

Falls man DABEI auf einen Anwalt verzichtet, kann man die Regulierung auch gleich adacta legen...und selbst mit Anwaltshilfe sind die Chancen sehr gering.
 
Entschuldigt bitte meinen Sarkasmus, aber wenn ich hier bei Unfallthemen immer gleich "sofort Anwalt einschalten" lese stellen sich mir die Nackenhaare hoch. Ich bin beruflich im Versicherungsbereich zu Hause, da ist ohne Anwalt oftmals mehr zu erreichen als mit Anwalt. Es gibt sicherlich Fälle wo ein Anwalt durchaus Sinn macht. Aber doch nicht bei so eindeutigen Sachverhalten. Es sei denn man ist strunzdoof, was auf einen Saab-Fahrer in der Regel aber nicht zutrifft. Insofern hatte ich mit meinem Beitrag #16 ja schon den richtigen Riecher.


Entschuldige, das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen.
Gerade wenn man nicht strunzdoof ist, kann man sich die Position ausrechnen die man hat, wenn man als unerfahrener Privatmensch einem (Profi) Versicherungskonzern gegenüber seine berechtigten Ansprüche geltend machen muss.
Wenn ich da an die Schreiben des Sachbearbeiters der gegnerischen Versicherung denke, bei denen mir noch heute die Galle hochkommt, bin ich sehr froh, dass ich nicht meine Lebenszeit darauf verwendenen musste, diese zu beantworten.
Als Geschädigter hat man ja schon genug Aufwand mit der Rekonvaleszenz und ggf. der Beschaffung eines alternativen Fahrzeugs.
 
Weitere Gründe FÜR die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sind, sollte der Unfallgegner im nachhinein seine Schuld der Versicherung gegenüber abstreiten, kann der Anwalt das polizeiliche Vernehmungsprotokoll und die Unfallaufnahme einsehen, sofern aufgenommen. War bei mir der Fall. Die Dame hat abgestritten, bei der Vernehmung am Unfallort aber eingeräumt am dem Unfall schuld zu sein. War eine rechts vor links Situation, ich kam von rechts und hatte Vorfahrt. Selbst so offensichtlich simple Sachverhalte können ohne Rechtsbeistand kompliziert werden. Dafür ist mit meine Lebenszeit echt zu schade. Abgesehen davon zahlt man doch nichts, sofern unverschuldet.
 
Entschuldige, das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen.
Gerade wenn man nicht strunzdoof ist, kann man sich die Position ausrechnen die man hat, wenn man als unerfahrener Privatmensch einem (Profi) Versicherungskonzern gegenüber seine berechtigten Ansprüche geltend machen muss.
Wenn ich da an die Schreiben des Sachbearbeiters der gegnerischen Versicherung denke, bei denen mir noch heute die Galle hochkommt, bin ich sehr froh, dass ich nicht meine Lebenszeit darauf verwendenen musste, diese zu beantworten.
Als Geschädigter hat man ja schon genug Aufwand mit der Rekonvaleszenz und ggf. der Beschaffung eines alternativen Fahrzeugs.
Ich habe ja auch geschrieben, dass es sicherlich Fälle gibt, wo ein Anwalt durchaus Sinn macht. Du magst nun einen solchen Fall gehabt haben. Bei Cameo liegt der Fall anders und die Schuldfrage scheint zudem recht eindeutig zu sein. Was mich ärgert ist das pauschale "Sofort-Anwalt-Gerufe". Wenn der Fall unklar ist mag das auch das Mittel der Wahl sein. In vielen Fällen ist der Anwalt aber überflüssig oder sogar kontraproduktiv. JEDER Fall ist im übrigen anders und kann nicht mit anderen vergleichen werden. So sind meine Erfahungen nach über 25 jähriger Berufserfahrung im Versicherungsbereich.
 
@Hutzelwicht
Bei mir waren es zwei unverschuldete Unfälle mit glasklarem Sachverhalt. Trotzdem hätte ich keinesfalls die Abwicklung eigenhändig in meiner (Frei)zeit durchführen wollen. Man hat ja auch noch andere Aufgaben im Leben.
 
Für 2k nen "vermoosten" Aero gekauft, a bisserle daran herumgebrutzelt, wahrscheinlich nochmal 1-2k an gebrauchten und Neuteilen verbaut
Der Gutachter stellt 4.500 wert fest (also bis 5.400 schonmal rep Freigabe), und scheint sich nicht zu sträuben drüber zu gehen....
??? Kann es denn besser laufen ???
Verstehe die ganze Aufregung gerade nicht....
"Ewige sentimentale Verbundenheit" kann es bei dem Wagen noch nicht gegeben haben bei der doch noch recht kurzen Beziehung...
 
@Hutzelwicht
Bei mir waren es zwei unverschuldete Unfälle mit glasklarem Sachverhalt. Trotzdem hätte ich keinesfalls die Abwicklung eigenhändig in meiner (Frei)zeit durchführen wollen. Man hat ja auch noch andere Aufgaben im Leben.
Naja, für Normal sollte da aber auch eine Werkstatt und Abtretungserklärung reichen. Die Anwälte kosten ja nur zusätzlich.
 
Wenn ich meine Meinung darüber kund tun dard, würde ich im Falle Anspruchsteller gegen AXA immer einen Rechtsanwalt einschalten. Was ich in meinem Bekanntenkreis bisher so mitbekommen habe, lassen mir meine wenigen Haare zu Berge stehen. Der Karosseriebauer, bei dem ich bisher meine (Nichsaab-) Blechschäden habe instandsetzen lassen, macht gar nichts mehr ohne Abtretung. RA läuft dann über Werkstatt und meine Autos waren aufs beste repariert. Und nicht vergessen: Abrechnung nach Gutachten ist immer ohne MwSt. Sollte man dann aber anstelle reparieren ein anderes Fahrzeug kaufen, muss die Mehrwertsteuer von der Versicherung des Verursachers nachgezahlt werden.
 
@Hutzelwicht
Bei mir waren es zwei unverschuldete Unfälle mit glasklarem Sachverhalt. Trotzdem hätte ich keinesfalls die Abwicklung eigenhändig in meiner (Frei)zeit durchführen wollen. Man hat ja auch noch andere Aufgaben im Leben.
Sollte man meinen, der Rechtsstreit im ersten Fall hat sich über fast drei Jahre gezogen....
Sorry für meine Einwände, aber wenn der Fall so glasklar war, dann zieht sich eine Schadensabwicklung keine 3 Jahre hin. Da frage ich mich allerdings auch, wie es mit der Kompetenz des Anwaltes bestellt war. Wer als Anwalt fast 3 Jahre für die Abwicklung eines Schadens mit einem glasklaren Sachverhalt braucht, der hat seinen Beruf aber tüchtig verfehlt.
 
Sehe ich anders: Versicherungen haben viel Zeit und lassen sich gerne verklagen.

Das stimmt natürlich, aber ein Hinauszögern der Abwicklung auf drei Jahre halte ich ebenfalls für merkwürdig, wenn der Sachverhalt "glasklar" war...
 
Sorry für meine Einwände, aber wenn der Fall so glasklar war, dann zieht sich eine Schadensabwicklung keine 3 Jahre hin. Da frage ich mich allerdings auch, wie es mit der Kompetenz des Anwaltes bestellt war. Wer als Anwalt fast 3 Jahre für die Abwicklung eines Schadens mit einem glasklaren Sachverhalt braucht, der hat seinen Beruf aber tüchtig verfehlt.
Na klar, und hinterher haben es alle vorher gewusst...
 
Gerichte arbeiten seeeehhhhhr langsam.Ich mußte ein Jahr warten,bis das Gericht mal ein Ladung ausstellte.Und wenn da nix bei rauskommt,warte ich wohl wieder ein Jahr,und so sinds schon 2 Jahre.
 
Sehe ich anders: Versicherungen haben viel Zeit und lassen sich gerne verklagen.
............aber keine 3 Jahre. Ein Anwalt setzt im Übrigen Fristen. Gerichte auch. Wie schon erwähnt: Ich mache den Job schon seit 25 Jahren und das Längste an das ich mich erinnern kann waren mal so ca. 15 Monate bei einem echt komplizierten Sachverhalt. Wenn es allerdings um Personenschäden geht kann das in der Tat länger dauern. Gerade wenn es um hohe Summen geht.
Na klar, und hinterher haben es alle vorher gewusst...
:confused:
 
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Heute habe ich nichts gehört, werte das als gutes Zeichen
 
Ich habe ja auch geschrieben, dass es sicherlich Fälle gibt, wo ein Anwalt durchaus Sinn macht. Du magst nun einen solchen Fall gehabt haben. Bei Cameo liegt der Fall anders und die Schuldfrage scheint zudem recht eindeutig zu sein. Was mich ärgert ist das pauschale "Sofort-Anwalt-Gerufe". Wenn der Fall unklar ist mag das auch das Mittel der Wahl sein. In vielen Fällen ist der Anwalt aber überflüssig oder sogar kontraproduktiv. JEDER Fall ist im übrigen anders und kann nicht mit anderen vergleichen werden. So sind meine Erfahungen nach über 25 jähriger Berufserfahrung im Versicherungsbereich.

Ich bin der Meinung, dass es bei einem Schaden, den nicht die eigene, sondern die "gegnerische" Versicherung reguliert, immer ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Bei einem Kaskofall oder einem Hausratfall kann der eigene Versicherungsvertreter sicher bei der eigenen Versicherung mehr auf Kulanz bewegen...Aber beim Unfall hat die gegnerische Versicherung ( die einen ja nicht als Kunde verlieren kann) nur ein Interesse: so wenig zahlen wie möglich.... Daher versuchen die auch immer reinzugrätschen, am liebsten einen eigen Gutachter zu vermitteln, der den Schaden klein oder derart gross rechnet, dass ein 130 Prozentfall klar überschritten sein soll.
Mittlerweile gibt es auch eine recht komplizierte Rechtsprechung zur Kürzung von Stundensätzen (Vergleichswerkstätten), Haltefristen usw... Da gibt's dann "carexpert-Prüfberichte" mit seltsamen Kürzungen...Und wenn man da nicht informiert ist, wird man regelmäßig über den Tisch gezogen...zumindest bei den Fällen, die etwas komplexer sind, also in den Totalschadensbereich gehen, was leider auch bei leichteren Unfällen bei älteren Kfz oft der Fall ist....Aber richtig ist sicherlich, nur einen versierten Anwalt einzuschalten und mit ihm zu vereinbaren, dass er nur die Kosten abrechnet, die er erstattet erhält... Nicht das er zuviel geltend macht und man die Differenz dann selbst zahlen soll..
 
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