Sonstiges - Juhu, ich hab ihn gekauft!

Klingt nach einem für das Auto, so wie sich diese hier bisher darstellt, überaus fairen Preis. :top:
 
Dienstag abend hole ich das Auto, drückt mir die Daumen, dass es auch so ist, wie es aypuf den Fotos aussieht und der Verkäufer verspricht
 
Noch ne Frage zu den Zusatzscheinwerfern und der schwedischen Anhängerkupplung: Was muss ich beachten, dass ich das Zeug bei der Vollabnahme eingetragen bekomme?
 
Dienstag abend hole ich das Auto, drückt mir die Daumen, dass es auch so ist, wie es aypuf den Fotos aussieht und der Verkäufer verspricht
Ich drücke ganz feste und hoffe das beste für Dich……:smile:……

Gruß, Thomas
 
Noch ne Frage zu den Zusatzscheinwerfern und der schwedischen Anhängerkupplung: Was muss ich beachten, dass ich das Zeug bei der Vollabnahme eingetragen bekomme?

Meines Wissens bekommt man die AHK nicht durch.
Aber Alternativen z.B. von Westfalia gibt es ja.
 
Bestenfalls wird sie ignoriert - oder sie muß abmontiert werden.
aypuf? Klingt nicht schwedisch
 
Meines Wissens bekommt man die AHK nicht durch.
Aber Alternativen z.B. von Westfalia gibt es ja.
Was ist das Problem?
Die Kupplung war in Schweden und Holland eingetragen, warum machen dann die Deutschen Probleme?
Was ist anders?
Anbei die holländische Zulassung!

Uwe
 

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Die Kupplung war in Schweden und Holland eingetragen, warum machen dann die Deutschen Probleme?
Was ist anders?
Die holländische Zulassung ist hier belanglos. Wenn die Kupplung ein E-Prüfzeichen hat, kannst Du sie m. W. eintragen lassen. Ansonsten mußt Du sie entfernen.
 
Abgesehen davon hast Du mit dem o.g. Exemplar nicht unbedingt eine Zugmaschine erworben,
die ersatzlose Demontage des Agrarhakens ist deshalb kein wirklicher Verlust.
 
Mein EMS hatte auch son Schwedenhaken. Der aaS lies sich da aber nicht drauf ein, also weg damit.
Wer den braucht, kann ihn sich abholen, ansonsten geht er demnächst zum Verwerter.
 
Eine Anhängerkupplung ist immer häßlich und verschandelt die gesamte Optik des Fahrzeugs.
 
Mir hat man vor Jahren beim TÜV gesagt, dass die AHK nicht mehr eingetragen werden.
Gemeint waren die T8 oder wie die heißen. Inwieweit dass hier von belang ist ....
Immerhin abnehmbar im Ggs. zu den vom 99.
 
Mir hat man vor Jahren beim TÜV gesagt, dass die AHK nicht mehr eingetragen werden.
Dies betrifft nur 'aktuelle' AHK mit EG-BE. Alles, was keine hat, benötigt meines Wissens nach wie vor ein Gutachten und eine Einzelabnahme.
 
Ja, so hab ich das auch im Ohr
 
ich dachte da an ältere AHK, aus den 80zigern, ... TP heißt die Abkürzung.
 
Das sind meines Wissens immer Einzelabnahmen gewesen. Aber wenn sich da etwas verändert haben sollte, wäre das natürlich a) prima und b) der entsprechende STVZO-Passus interessant.
 
Muss ja eh ne Vollabnahme machen, dann kann der Prüfer ja auch gleivh die AHK mit abnehmen. Die Kupplung an meinem Buckelvolvo hatte auch kein Schild und wurde eingetragen. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
 
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