Von einem der auszog ein Elektroauto zu kaufen

Echt? Hab ich garnicht gesehen. Ich habs mich nur gefragt weil man ja aus dem Leasing nicht so ohne weiteres herauskommt, außer möglicherweise mit dem Totalschaden.
Der Jordanienexport geht natürlich schon von der Leasinggesellschaft her nicht, das ist schon klar.
 
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So Anwalt ist beauftragt, Schreiben an gegnerische Versicherung ist raus und Gutachter beauftragt. Wenn der Schaden reparabel ist, dann soll das Auto nach VS zur Reparatur beim Renault Fachhändler. Nachfrage nach der Schadenshöhe von Seiten der Leasinggesellschaft ist auch schon eingegangen
 
Echt? Hab ich garnicht gesehen. Ich habs mich nur gefragt weil man ja aus dem Leasing nicht so ohne weiteres herauskommt, außer möglicherweise mit dem Totalschaden.
Der Jordanienexport geht natürlich schon von der Leasinggesellschaft her nicht, das ist schon klar.
Genau, das brauche ich nicht in JOD, da kriege ich einen grossen Allrad SUV mit Fahrer
 
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Ich wiederhole mich da echt gerne: Woher weißt Du denn jetzt schon, dass es mit der gegnerischen Versicherung lange Diskussionen gibt? Und wenn die Leasinggesellschaft informiert ist wird die selbst schon aufpassen, dass da auch eine entsprechende Wertminderung angesetzt wird. Die steht nämlich der Leasinggesellschaft zu und nicht Dir.
Stimmt, aber ich will alles ordentlich geregelt haben und keine Überraschungen am Ende
 
Mir ist mal während dem Nachtdienst , als ich auf einer Bundesstraße fuhr , eine Frau in meine Fuhre geknallt . Sie überfuhr eine ausgeschaltete Ampelkreuzung und knallt mir in die linke Seite . Klar , Polizei gerufen, die alles aufgenommen hat und einen Abschlepper hat die Polizei ebenfalls bestellt . Da ich ja noch im Dienst war , benötigte ich einen Ersatzwagen . Dieser Firma , die unter anderem auch einen Abschleppdienst nebst Autovermietung betreibt , habe ich den Fall kurz geschildert und keine Stunde später stand der Mietwagen da , wobei ich den Kleinsten Mietwagen genommen hatte, den man mit angeboten hat Die haben dann sich von mir eine Vollmacht geben lassen und alles für mich erledigt . Der Schaden bei mir wurde nebst Mietwagen nach 2 Gerichtsverhandlungen schlussendlich von der gegnerischen Versicherung bezahlt . Den Anwalt hatten die mir besorgt m der sich der Sache erfolgreich annahm . Ärger oder eine Rennerei hatte ich keine , bis auf die beiden Verhandlungen auf dem Gericht , aber nur, weil die gegnerische Versicherung meinen Mietwagen nicht zahlen wollten , aber mein Anwalt hat das abgeschmettert , am Ende wurde alles bezahlt . Übrigens habe ich natürlich eine Rechtsschutzversicherung schon seit Jahren , was empfehlenswert ist , wo doch jeder gerne vors Gericht zieht . Aber die Abwicklung durch die Mitwagenfirma verlief reibungslos , die haben ja auch Erfahrung in diesen Dingen , so , wie auch deren Anwälte .
 
Das deckt sich mit meinen Erfahrungen, daß man sich mit manchen Versicherern trotz eindeutiger Schuld- und Sachlage trotzdem vor Gericht wiederfindet. Nachdem man vorab nicht weiß, an wen man gerät, ist es sinnvoll, daß die gesamte Korrespondenz von Anfang an professionell abgewickelt wird. Das fängt schon bei der Gutachterwahl an. Es wäre sehr schön und insgesamt auch kostensenkend, wenn es ohne Anwalt oder Gericht gehen würde, die Realität sieht leider oft anders aus.
 
Ist leider auch meine Erfahrung. Glasklare Sachlage, polizeilich dokumentiert, Gutachten vorgelegt.
Dann wurde seitens der Sachbearbeitung der gegnerischen Versicherung das Gutachten angezweifelt und um die Hälfte gekürzt.
(Man fragt sich, woher die Sachbearbeitung die Expertise nimmt, ein Gutachten eines staatlich gepr. Sachverständigen anzuzweifeln und eigenmächtig zu kürzen).
Ist vor Gericht gelandet, war alles in allem sehr eklig und für mich, nebem großem zeitlichen und finanziellen Aufwand, im Ergebnis sehr unbefriedigend.

Seitdem Rechtsschutz und nie wieder ohne Anwalt.
 
Die Realität sieht so aus, dass der weit überwiegende Teil der Schäden ordentlich abgewickelt wird. Darüber spricht man aber nicht, man spricht nur dann darüber wenn etwas nicht richtig läuft oder es ( ja das ist leider so ) der eigenen Nase nicht passt. In wenigen Fällen kommt es zu Problemen. Oft auch deshalb weil es immer noch viele Zeitgenossen gibt, die bei einem Schaden, den ihnen ein anderer zugefügt hat, das Dollarzeichen im Gesicht haben. ( Oder die Post vom Unfallgener kommt aus Coburg )
Zudem muss man auch immer differenzieren ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Außerdem soll es ja oft auch möglich gemacht werden die Delle oder den Kratzer, mit dem man schon seit einiger Zeit rumfährt, der gegenerischen Versicherung bei der Schadenabwicklung unterzujubeln.
Jeder Geschädigte hat auch eine sog. Schadensminderungspflicht. Man darf also die Kosten für einen Unfall nicht unnötig in die Höhe treiben.
Für den Geschädigten bedeutet das, dass er keine überteuerten Kfz-Reparaturen erstattet bekommt, lediglich die Reparaturen nach Herstellervorgaben. Auch Rechtsanwälte sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn ein Bedarf vorliegt – etwa weil die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht begleichen möchte.
Macht man also in Verbindung mit dem Unfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld eingestanden hat und zahlt die Versicherung anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.
 
@Hutzelwicht Das ist aus deiner Sicht sicher alles richtig und gut begründet.

Dumm wird es halt nur, wenn man zu den wenigen Fällen gehört, die halt nicht rund laufen.
Ich persönlich habe das Verhalten der gegnerischen VS. als vollkommen unangemessen und unseriös wahrgenommen.
Das möchte ich in dieser Form nicht noch einmal erleben müssen.
 
Macht man also in Verbindung mit dem Unfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld eingestanden hat und zahlt die Versicherung anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.
Das weiß man ja vorher nicht. Diese Aussage gilt nur dann wenn die Schuld annerkannt und der Schaden bezahlt ist und man danach einen Anwalt beauftragt.
 
Es gibt mittlerweile ganz klare Rechtssprechung, dass schon alleine die Tatsache, dass ein Auto geleast ist, Ausreichend Begründung für die Einschaltung eines Anwalts auf Kosten der gegnerischen Versicherung ist.
Schon alleine die Wertminderungsanfrage der Leasinggesellschaft unmittelbar nach dem Unfall hat mir bewiesen, dass mir Zeit und Kompetenzen fehlen mich selbst professionell darum zu kümmern.

Hoffe, dass diese Woche noch das Gutachten des von meinem Anwalt beauftragten Büros kommt. Man darf gespannt sein.
 
@Cameo Die Wertminderungsfrage kümmert Dich auch nicht, das ist eine Sache der Leasinggesellschaft und der generischen Versicherung. Da würde ich ganz vorsichtig sein und erst einmal nicht dazwischenfunken.
Das weiß man ja vorher nicht. Diese Aussage gilt nur dann wenn die Schuld annerkannt und der Schaden bezahlt ist und man danach einen Anwalt beauftragt.
Nein, das ist nicht richtig. Mit dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht kann die Versicherungsgesellschaft die Übernahme für die Kosten des Anwaltes verweigern wenn der Geschädigte bei klarer Sachlage unnötigerweise einen Anwalt eingeschaltet hat bevor die Versicherung überhaupt reagieren konnte. Das haben wir bei uns im Hause schon erlebt und ich gehe davon aus, dass die Versicherer in Zukunft hier auch genauer hinschauen werden, da sie unter recht hohen Kostendruck stehen.
 
@Cameo Die Wertminderungsfrage kümmert Dich auch nicht, das ist eine Sache der Leasinggesellschaft und der generischen Versicherung. Da würde ich ganz vorsichtig sein und erst einmal nicht dazwischenfunken.

Nein, das ist nicht richtig. Mit dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht kann die Versicherungsgesellschaft die Übernahme für die Kosten des Anwaltes verweigern wenn der Geschädigte bei klarer Sachlage unnötigerweise einen Anwalt eingeschaltet hat bevor die Versicherung überhaupt reagieren konnte. Das haben wir bei uns im Hause schon erlebt und ich gehe davon aus, dass die Versicherer in Zukunft hier auch genauer hinschauen werden, da sie unter recht hohen Kostendruck stehen.
Doch die Leasinggesellschaft wollte von mir schon den genauen Schaden bzw. die Schadenshöhe wissen. Ohne Gutachter, wie soll das gehen.
Lass mich machen, das wird schon passen!
 
Doch die Leasinggesellschaft wollte von mir schon den genauen Schaden bzw. die Schadenshöhe wissen. Ohne Gutachter, wie soll das gehen.
Lass mich machen, das wird schon passen!
Das ist ein Standardschreiben, was immer bei Unfällen rausgeht..............
 
So Gutachten ist da - Reparaturkosten 17.000 Euro. Bewertung Gutachter: reparaturwürdig.
Bin gespannt. Anwalt geht mit dem Gutachten auf gegnerische Versicherung und Leasingfirma zu.
 
Das ist ein hoher Schaden...was sind da die höchsten Einzelposten?
 
So Gutachten ist da - Reparaturkosten 17.000 Euro. Bewertung Gutachter: reparaturwürdig.
Bin gespannt. Anwalt geht mit dem Gutachten auf gegnerische Versicherung und Leasingfirma zu.

Auweia, arme kleine Zoé.
Ich habe bisher nur gespannt mitgelesen, wie das so ist mit einem Elektroauto.Das macht sogar mich neugierig.
So einen Unfall braucht wirklich kein Mensch, zum Glück ohne Personenschaden.
Aber ich denke, dass du in dem Fall alles richtig gemacht hast, denn 17000€ sind eine richtige Ansage :eek:
Ich hatte auch schon mehrere nicht selbst verschuldete Unfälle, aber nicht mit dieser Summe. Vermutlich war deswegen die Schadensabwicklung recht einfach, ohne Anwalt, sondern nur mit Gutachter und Werkstätten.
Ich drücke meine Daumen, damit du deine Zoé schnell wiederbekommst.
 
Danke euch hoffe auch dass alles klappt.
Richtig hohe Einzelposten sind im Gutachten nicht drin, aber jede Menge Teile von Heckklappe bis neuer Reifen. Bodenblech hinten mit Montage und Verstärkungen hinten jeweils 400 + 400 Montage und natürlich Lackarbeiten
 
Danke euch hoffe auch dass alles klappt.
Richtig hohe Einzelposten sind im Gutachten nicht drin, aber jede Menge Teile von Heckklappe bis neuer Reifen. Bodenblech hinten mit Montage und Verstärkungen hinten jeweils 400 + 400 Montage und natürlich Lackarbeiten

Der AW machts dann.
Ich bin bei einem Wildschaden beinahe zusammengebrochen:
1. Polizei schätzt 500€ (sie müssen irgendwas aufschreiben und sind keine Gutachter)
2. Werkstatt: naja, so ca. 3000€ mit Lackieren. Dafür hat mir die Werkstatt für einen 10-er in die Kaffeekasse den Scheinwerfer gerichtet, damit Vögel nicht mehr tot aus den Bäumen fallen.
3. Gutachter: sehr penibel, richtig penibel: Schadenshöhe 6600€ :eek:. Der Bruch im an der Halterung des Neblers war schuld, da das ein komplettes Teil samt Stossstange und Spoiler war, zusätzlich zu einer kaputten Motorhaube und einer Beule im Dach.
4. in dem Fall war es das dann = finanzieller Totalschaden.
 
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