Reaktivierung 99 GL Bj 83

Er bekommt ja keine Kennzeichen. Da der Wagen 16 Jahre stillgelegt war und seit 4 Jahren instandgesetzt wird, ist eine Vollabnahme nötig. Und ohne die TÜV Bescheinigung gibt es nach der neuen Regelung auch kein Kurzzeitkennzeichen.

So ist das.
Noch dazu Umweltzone, und von daher Pflicht zum H Kennzeichen...

Es ist auch nicht so das Problem mit der Werkstatt.
Muß ich dann halt in München fertig machen, macht au h Spaß.
Bloß wenn was schief geht habe ich ein Problem, weil ich immer in die Garage meiner Mutter zum schrauben fahre, die ist recht gut ausgerüstet.
Wenn ich den Wagen da aber nicht mehr weg bekomme ist s schlecht.
Jedes Auto was dort im Freien steht wird übel von Mardern zernagt.

Gestern ging ja schon einiges, von den Sachen wo ich dachte das ich sie nicht selber kann.

Was mich nervt, ist das es hier einfach keine Infrastruktur zum Schrauben gibt.
Ich bin nicht so der Typ der einen "Oldtimer in der Tiefgarage hat" (Ford Rollbraten Werbung O-Ton)

Und ja ich habe keinen Bock weiter zu fahren um mein Auto zu pflegen, sonst kann ich es da lassen... Ist kein Unterschied.

Gruß

PS das Fahrwerk kann man noch machen, ist halt bisschen angegammelt.
Problem sind eher die Bremsen, und da vor allem die Leitungen.
 
Naja, ist trotzdem die Frage, was denn dafür alles noch gemacht werden müsste. Eine Seite vorne ist ja wohl jetzt erledigt. Die andere? Und was kann hinten schlimmes sein?

Es gibt da noch einige Sachen...
Ich kann mal aufzählen.
Aber dann demnächst.
 
Er bekommt ja keine Kennzeichen. Da der Wagen 16 Jahre stillgelegt war und seit 4 Jahren instandgesetzt wird, ist eine Vollabnahme nötig. Und ohne die TÜV Bescheinigung gibt es nach der neuen Regelung auch kein Kurzzeitkennzeichen.

Die Vollabnahme gibt es in solchen Fällen seit einigen Jahren nicht mehr - es ist bei deutschen Papieren nur wieder eine gewöhnliche Hauptuntersuchung nötig.
Auch mit der neuen Kurzzeitkennzeichenregelung seit April 2015 gibt es noch Kurzzeitkennzeichen, wenn das Fahrzeug keinen aktuellen TÜV hat - mit der Bemerkung im Fahrzeugschein, dass nur Fahrten zur Erlangung einer Hauptuntersuchung im Zulassungsbezirk und angrenzendem erlaubt sind.
 
Die Vollabnahme gibt es in solchen Fällen seit einigen Jahren nicht mehr - es ist bei deutschen Papieren nur wieder eine gewöhnliche Hauptuntersuchung nötig.
Auch mit der neuen Kurzzeitkennzeichenregelung seit April 2015 gibt es noch Kurzzeitkennzeichen, wenn das Fahrzeug keinen aktuellen TÜV hat - mit der Bemerkung im Fahrzeugschein, dass nur Fahrten zur Erlangung einer Hauptuntersuchung im Zulassungsbezirk und angrenzendem erlaubt sind.
Ich zitiere mal den Gesetzgeber:
  1. Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

Und die von dir angesprochenen KKZ gelten ausschließlich für die Fahrt zum TÜV.

Wäre aber auch keine Lösung des Problems des TE, da der Wagen im derzeitigen Zustand weder HU noch Vollabnahme bestehen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
.....Und die von dir angesprochenen KKZ gelten ausschließlich für die Fahrt zum TÜV.

Wäre aber auch keine Lösung des Problems des TE, da der Wagen im derzeitigen Zustand weder HU noch Vollabnahme bestehen würde.

Das Fahrzeug wäre zumindest zum gewünschten Ort überführbar.
Und der TÜV-Bericht eine grundlegende Mängel-to do Liste für die weitere Instandsetzung.
Bleibt die Frage ob sich der (finanzielle) Aufwand lohnt.

Gruß->
 
Ich zitiere mal den Gesetzgeber:
  1. Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

Und die von dir angesprochenen KKZ gelten ausschließlich für die Fahrt zum TÜV.

Wäre aber auch keine Lösung des Problems des TE, da der Wagen im derzeitigen Zustand weder HU noch Vollabnahme bestehen würde.

Wichtig ist das 'und' - nach meiner Erfahrung, wenn dt. Papiere vorliegen, ist keine Vollabnahme mehr nötig. Aber selbst wenn: die kostet nicht viel mehr als eine gewöhnliche HU und wenn der Wagen grundsätzlich gut ist, gibt's da auch nicht mehr, das dem Wagen die Plakette verweigern könnte.

Ja, die von mir angesprochenen Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU werden ausgegeben für die Fahrt zur Prüfstelle im Bezirk und angrenzend sowie zur Fahrten zur Werkstatt (ebenfalls Zulassungsbezirk und angrenzend, je nach Zulassungsstelle ist der zusätzliche Passus im ausgegebenen Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen abweichend). Dennoch: es werden auch weiterhin Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge ohne HU ausgegeben, die außer der zusätzlichen Bemerkung im Kurzzeitkennzeichen-Fahrzeugschein keinen Unterschied zu Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge mit gültiger HU haben.
 
In München kann ich mir so ein Kennzeichen holen, dann aber dort zum TŪV.
Ländergrenzen geht meines Erachtens nicht.
Ist aber kein Problem, man bekommt die Strecke für unter 200€ getrailert ohne das man einen Finger krumm macht.
Dan muß aber die Infrastruktur vor Ort stimmen, sprich Garage und SAAB kundige Werkstatt.
Das paßt noch nicht, daher nun die Überlegung dort weiter zu machen, oder es zu lassen weil die Perspektive fehlt...
 
Dann gibt es doch nur eine Alternative, eine fachkundige Werkstatt suchen, den 99 hintrailern und später auf eigener Achse mit H-Kennzeichen zurückholen, fertig.
 
Ja genau, die muß in Karlsruhe sein.
Fernstrecke fahr ich nicht nach der Standzeit, da hat es schon viele zerlegt.
Trotz Durchsicht und Bla bla...
 
Ist Heim in Tübingen auch zu weit?
 
Oder du lässt den Wagen in München fertig machen und trailerst ihn dann nach Karlsruhe.
 
:confused:

Verstehe ich nicht.

Ich auch nicht.
Aber in München sollte sich professionelle Hilfe finden lassen, um die letzten kritischen Details zu prüfen bzw. reparieren zu lassen.

Dann schafft der 99 die paar km nach KA sicher...
 
OK, dh ihr meint nach 16 Jahren Standzeit steckt der 4h Autobahn weg ohne das man mal das Öl wieder wechselt oder die Ketten prüft?
 
naja, du musst ja nicht gleich mit Vollgas auf die BAB. Und wegen HU wirst du ja auch erst mal ein paar km fahren. Kannst ja danach das Öl wechseln in eine helle, saubere Wanne. Logisch, alles ein wenig Timing notwendig.
 
Wozu willst Du die Kette(n) prüfen?
Grundwartung incl. Zündung- und Ventilspielkontrolle sind natürlich Voraussetzung.
Und dann lasse ihm etwas Zeit...
 
Hier mal ein Eindruck vom Motor.
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
Gibt noch mehr, aber dieses Schnarren macht mir etwas sorgen.
 
Und hier auskuppeln im Leerlauf
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
 
Großer Gang, rechte Spur bei 85 km/h und warten bis man ankommt.
 
Hier mal ein Eindruck vom Motor.
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
Gibt noch mehr, aber dieses Schnarren macht mir etwas sorgen.

Bei der anstehenden Ventilspielkontrolle lässt sich problemlos ein Blick auf die Kette und die Führungen werfen.
 
Zurück
Oben