Feinstaubplakette - Vorschriften wegen Platzierung?

... wir wieder kamen hatte wir eine Zettel dran das wir bitte 15€ wegen fehlender Plakette zahlen sollten:confused:. Ok wiederspruch eingelegt mit Photo. Zwei Wochen später. Wiederspruch abgelehnt mit bearbeitungskosten 45€ :eek:. Also wir zum Anwalt und dann irgendwann später ab zum Richter...t


@Eike: Mit welcher Begründung wurde der Widerspruch abgelehnt ? Es ist schon traurig mit welchen eindeutigen Streitfällen sich Richter beschäftigen müssen. Ich glaube da wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Bearbeiter des Widerspruchs angebracht, das war ja sicher nicht billig für den Dienstherren.

Noch mal zum nachlesen aus Post #5, wenn man bedenkt wie oft danach noch "rechts unten" gepostet wurde fragt man sich wieviele Leute eigentlich einen Thread lesen bevor sie selbst schreiben:
http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/KennzVO-35BImSchV.pdf
 
Mal den Begriff "unbestimmter Rechtsbegriff" suchen! Sehr interessant!
 
Die exakte Rechtsgrundlage ist in #32 verlinkt. Ich hätte den Fall gern übernommen und - bei aller anwaltlichen Vorsicht - 100 % Gewinnchance prognostiziert.

Pfeiffendeckel, diese Knollentanten und ihre verlängerten Sesselpupsmarionetten.

Bearbeitungsgebühren werden natürlich nur erhoben, wenn der Widerspruch zurück gewiesen wird. Das ist (fast) immer so. Aber warum kapitulieren? Die meisten Entscheider dieses Kalibers sind ahnungslos und handeln nur so, dass sie den Fall möglichst schnell vom Tisch bekommen. Was ist einfacher als die Zurückweisung? Der nächste Beamte, der damit zu tun hat, ist dann ein anderer, womöglich ein Richter. Aber den bezahlt ja auch das Land, nicht die Kommune.

Ich habe schon ziemlich viele Fälle mit ziemlich eindeutiger Rechtslage bearbeitet, aber die Kommunen haben trotz evidenter Unrichtigkeit ihrer Entscheidung mehrere Gerichtstermine, ja sogar Ortstermine, provoziert. Was das dann gekostet hat, interessiert die nicht die Bohne. Ein Verhalten bar jeder Vernunft, was sich unter Privatpersonen leider kaum jemand leisten kann oder möchte.

Das Problem mit der Sichtbarkeit ist auch im Zusammenhang mit Parkscheinen bereits hinreichend von Gerichten diskutiert worden. Im Unterschied dazu ist hier die Sichtbarmachung ja vergleichsweise eindeutig in einem Verordnungstext geregelt, sodaß für Entscheidungstoleranzen kaum Spielraum besteht. Irgendwo an der Frontscheibenfläche sollte demnach überall "gut sichtbar" sein, sofern zwischen Bapperl und Scheibe nicht noch etwas anders ist (dicker schwarzer Druckrand auf "modernen", geklebten Scheiben etc.)

PS: Meine Plakette klebt in der Mitte oben, wo sie mich (von innen) nicht stört. Soll mir mal einer kommen.
 
@Eike: Mit welcher Begründung wurde der Widerspruch abgelehnt ? Es ist schon traurig mit welchen eindeutigen Streitfällen sich Richter beschäftigen müssen.


Mit der begründung das es ja nicht zu verantworten sei das die Kontroletties die ganz Windschutzscheibe absuchen müßten. Der Zeitaufwand sei zu hoch. Klar wenn man auch Knöllchen im Akord schreiben soll.
 
hier mal an was Altes drangehängt :

http://www.auto.de/blog/showblog/en...fen-kuenftig-nur-neue-Modelle-auf-die-Strasse


attachment.php
 

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Das riecht nach Demonstrationszügen französischer Art.
 
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