Feinstaubplakette - Vorschriften wegen Platzierung?

Und bei Fahrzeugen, die sogar vor einer Ampel akrobatische Verrenkungen vom Fahrzeugführer verlangen, um nach DIN angebrachte Leuchtzeichen erkennen zu können,

:D :D :D ymmd.
 
Danke für eure Antworten, habe mich jetzt dazu entschlossen, sie garnicht erst festzu kleben. Die versaut ja eh die schöne Optik des 900I.
 
ICh wurde als ich meine bekam darauf hingewiesen das sie in die untere rechte (fahrtrichtugn)ecke muss, damit die Kontrolettis sie vom Fahrbanrand aus sehen können.

Ausgerechnet rechts unten, da wo die Kinder die einem vom Gehweg vors Auto laufen zuerst sichtbar wären !!
 
Na, das nenne ich doch mal Entscheidung!
 
hab als ausländer überhaupt eine andere frage zu eurer tollen plakete:
darf ich mit meinem katlosen 901 noch in eure städte?
soweit ich weiß wäre es kein problem den saab in .de auf old od youngtimer anzumelden, da ich wenn ich den wagen aber in .at als oldtimer anmelden würde den wagen nicht im alltag verwenden dürfte ist er bei mir ganz normal zugelassen.
Nö, nö, so einfach kann man das nicht sehen!

Erstens bekommt hier in D kein 901 ein H-Kennzeichen (und nur für die gibt es Ausnahmegenehmigungen) weil das Auto dafür mindestens 30 Jahre alt sein muss!
Zweitens bekommt hier auch längst nicht jeder über 30 Jahre alte ein H-Kennzeichen, denn dazu muss das Auto beim TÜV erst geprüft werden und zwar nicht als normale HU, sondern hinsichtlich orginalem und erhaltenswerten Zustand!
D.h. mit einem Oldie von z.B. 1972 bekomme ich auch kein H-Kennzeichen und damit keine Ausnahmegenehmigung, wenn der in "verratztem" Zustand ist, in modernem Perlweiß lackiert oder einen anderen Motor und neuere Recaro-Sitze samt Navi eingebaut hat!

Wenn ich nun so einen hätte (der mitunter ja auch sehr edel sein könnte a'la Hot-Rod oder Mannis-Monster-Manta mit Flügeltüren und 72kw-Hifi) und damit nichtmal mehr in die Stadt darf in der ich wohne, sprich gezwungen werde mir einen anderen zu kaufen, würde mir ganz schön die Galle hochkommen wenn dann "Ausländer" mit ihren verrosteten 20 Jahre alten ohne-Kat-Dreckschleudern fröhlich durch die Innenstadt cruisen dürften! (und ein Polizist wäre wohl kaum in der Lage, zu beurteilen, ob das Fahrzeug eine H-Zulassung bekommen würde)

Dass das Gesetz Schwachsinn ist steht wohl außer Frage, aber wenn, dann muß es auch für alle gelten und man bekommt eben auch als Umweltzonen-Einwohner noch lange keine Ausnahmegenehmigung, nur weil das Auto 40 Jahre alt ist!
 
Und die Erbschuld auch.
 
Das die beim TÜV nicht lesen können oder wollen - wenn wundert es?

Was die Position der Plakette angeht kann ich das laut Tüv Aussage nur bestätigen das sie unten rechts angeklebt werden muss.

Behaupten kann jeder alles. Maßgebend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Siehe die weiter oben eingefügte PDF-Datei. Wer nicht suchen will: § 3, Abs. 2, Satz 2.

Und weder ein TÜV-Mensch, noch irgendwelche Landesregelungen können daran drehen.

Daß Umweltschutz hier nur ein willkommenes Verschleierungsgelaber, um bequem Geld zu ziehen, darstellt, ist ja wohl jedem inzwischen klar. Oder?

Ist halt doch immer wieder schön, wieviel gute Gründe zum berechtigen Schimpfen Politiker immer wieder liefern.
Diese Herren müssen mir nicht beweisen, daß sie bescheuert sind! Ich glaube es ihnen auch so!

Immerhin habe ich die wunderbare :rolleyes: Plakette geschenkt bekommen, als ich wegen meines davongeflogenen Frontgrills beim Freundlichen war.

Oldie
 
Maßgebend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Siehe die weiter oben eingefügte PDF-Datei. Wer nicht suchen will: § 3, Abs. 2, Satz 2.

Und weder ein TÜV-Mensch, noch irgendwelche Landesregelungen können daran drehen. Oldie

jenau. sach' ich auch mal aus anwaltlicher Sicht.
 
Behaupten kann jeder alles. Maßgebend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Siehe die weiter oben eingefügte PDF-Datei. Wer nicht suchen will: § 3, Abs. 2, Satz 2.

Und weder ein TÜV-Mensch, noch irgendwelche Landesregelungen können daran drehen.

Daß Umweltschutz hier nur ein willkommenes Verschleierungsgelaber, um bequem Geld zu ziehen, darstellt, ist ja wohl jedem inzwischen klar. Oder?

Ist halt doch immer wieder schön, wieviel gute Gründe zum berechtigen Schimpfen Politiker immer wieder liefern.
Diese Herren müssen mir nicht beweisen, daß sie bescheuert sind! Ich glaube es ihnen auch so!

Immerhin habe ich die wunderbare :rolleyes: Plakette geschenkt bekommen, als ich wegen meines davongeflogenen Frontgrills beim Freundlichen war.

Oldie

Tja,
komisch, dass wenn man die beim TÜV kauft, keinen Hinweis bekommt, wo die zu kleben hat.....
Mal wieder typisch..:tongue:

Habe sie mir jetzt auch geholt, nachdem die Polizei mich in Oberhausen angehalten hat. Die haben noch ein Auge zugedrückt, wegen dem belg. Nummernschild, meinten aber, dass die eigentlich hätten malen müssen. Das Argument mit LPG hat die einerseits nicht wirklich interessiert (Vorschriften, Plakette muß kleben, egal ob das Auto Feinstaub macht, oder nicht...), andererseits aber sichtlich milder gestimmt...
Klebt jetzt brav bei mir unten links...
 
Lach, ich hab sie noch im Parkscheinhalter ;) konnte mich noch nicht entscheiden, wo ich sie hinkleb...
Von innen nett: direkt hinterm Spiegel
von aussen nett: in irgendeiner Ecke ?!

keine Ahnung, solange ich sie nicht brauche, ist mir das noch egal.
 
Was versteht man eigentlich unter "gut sichtbar" und wieweit darf man das dehnen? Könnt man die untern Blaukeil kleben?
 
Was versteht man eigentlich unter "gut sichtbar" und wieweit darf man das dehnen? Könnt man die untern Blaukeil kleben?

Was "...gut sichtbar ist.." - hierüber eine wirklich wasserfeste rechtsbindende Auskunft zu bekommen - da kann man eigentlich nur jemanden fragen, der sich mit Rechtsdingen auskennt. Einen Richter beispielsweise.

Schickt mir also bitte den EU-Vorschriften-Pupser vorbei, dem wir den Plaketten-Dreck verdanken. Ich sorge dann dafür, daß er dann in Folge nichts grünes, sondern etwas "...gut sichtbares..." blaues geklebt bekommt, daß er als Muster einem Richter vorführen kann. Allerdings wird dies aller Voraussicht nach *nicht* um einen "Blaukeil" handeln...

*on-topic*
Klebt das drecks-verfluchte grüne Gelumps dahin, wo es alle micheldeutschen Lemminge hinkleben. In Fahrtrichtung unten rechts ins Eck - denn der Dreck ist es einfach nicht wert, sich im Falle eines Falles mit irgendeinem Klugscheißer-Hansel von der Rennleitung auf eine Diskussion einzulassen.
 
Schickt mir also bitte den EU-Vorschriften-Pupser vorbei, dem wir den Plaketten-Dreck verdanken. Ich sorge dann dafür, daß er dann in Folge nichts grünes, sondern etwas "...gut sichtbares..." blaues geklebt bekommt, daß er als Muster einem Richter vorführen kann. Allerdings wird dies aller Voraussicht nach *nicht* um einen "Blaukeil" handeln...
Sehr sympathisch:biggrin:


Klebt das drecks-verfluchte grüne Gelumps dahin, wo es alle micheldeutschen Lemminge hinkleben. In Fahrtrichtung unten rechts ins Eck - denn der Dreck ist es einfach nicht wert, sich im Falle eines Falles mit irgendeinem Klugscheißer-Hansel von der Rennleitung auf eine Diskussion einzulassen.

Momentan klebt da noch gar nix, die grüne Farbe würde massiv mein Karma stören. Ich hoffe der idiotische Feinstaubwahnsinnmitplakette geht an den mittleren Städten vorüber :mad:
 
:mad::mad::mad::mad:

Was mich wundert.....

Wenn ich mit dem Fahrrad durchdie City presche.... und ein alter Saab fährt an mir vorbei...rieche ich nichts und muß auch nicht Husten....

Fährt aber irgendein DRECKSDIESEL der neuen Generation an mir vorbei, könnte ich fast kotzen....

Also Vater Staat wieso 302 Euro Steuern????

Warum?
 
Also,die grüne klebrige Ding darf in der Windschutzscheibe(im weiteren WSS) überall dahin geklebt werden wo es die Sicht des Fahrers nicht behindert.
Woher ich weiß. (Anwalt in der Familie und Fall ausprobiert)
Ein sehr guter Freund hatte dieses Drecksding(meine klebt übrigens unten rechts in der WSS:biggrin: ) oben rechts angebracht weil er unten schon etwas anderes kleben hatte. IN Köln schön rungewandert als wir wieder kamen hatte wir eine Zettel dran das wir bitte 15€ wegen fehlender Plakette zahlen sollten:confused:. Ok wiederspruch eingelegt mit Photo. Zwei Wochen später. Wiederspruch abgelehnt mit bearbeitungskosten 45€ :eek:. Also wir zum Anwalt und dann irgendwann später ab zum Richter. UNd siehe da es gibt keine genaue Vorschrift wo sie hin soll, sondern nur das sie sichtbar sein muss. Gut war auch der der Richter meinte das den Damen und Herren des kontrolierenden Gewerbes es durchaus zuzumuten sei die ganze WSS abzusuchen und nicht nur der bequemlichkeit halber nach unten rechts zu schauen.
Soviel zum Anbringungsort
 
Aber... Josef hat recht... das ist den Hazzle nicht wert...

Trotz allem werd ich meine hinterm Spiegel befestigen... :biggrin:
 
IN Köln schön rungewandert als wir wieder kamen hatte wir eine Zettel dran das wir bitte 15€ wegen fehlender Plakette zahlen sollten:confused:. Ok wiederspruch eingelegt mit Photo. Zwei Wochen später. Wiederspruch abgelehnt mit bearbeitungskosten 45€ :eek:. Also wir zum Anwalt und dann irgendwann später ab zum Richter. UNd siehe da es gibt keine genaue Vorschrift wo sie hin soll, sondern nur das sie sichtbar sein muss. Gut war auch der der Richter meinte das den Damen und Herren des kontrolierenden Gewerbes es durchaus zuzumuten sei die ganze WSS abzusuchen und nicht nur der bequemlichkeit halber nach unten rechts zu schauen.
Soviel zum Anbringungsort

Mutig.
Ich hatte letztens auch so einen Fall und habe dann nach den zusätzlichen Bearbeitungskosten kapituliert. Aber das ist ja wohl auch so gewollt, wenn auch unverständlich, weil es sich ja um einen rechtlich korrekten Widerspruch handelt, der mit der Bearbeitungsgebühr bestraft wird.

Leider hatte ich meine Rechtschutz einige Monate vorher in einem anderen Fall bemühen müssen und wollte nicht riskieren aus der Versicherung zu fliegen. Man denke da an die am Datenschutzgesetz vorbeirauschende Datenbank der Versicherer in Berlin. Wenn da zu viel drinsteht, kommt man in keine andere Versicherung mehr rein.
 
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