Einfamilienhaus 1951

Könnte bei der Steuererklärung trotzdem durchgehen, wenn auch formal nicht richtig. Man braucht ja heutzutage das Privatperson die Belege nur noch auf Nachfrage beifügen. Bei so einem kleinen Betrag wird vermutlich keine Rückfrage kommen.

Viele Grüsse
Frank
 
Warum ist die Rechnung aber nicht für steuerliche Absetzung geeignet? Arbeitskosten sind doch separat aufgeschlüsselt... was muss noch?
Nö, das ist doch alles in der Pauschale vermengt. "Dachflächenöffnung" ist Arbeitsleistung - "fehlende Dänmung ersetzt" impliziert, dass dafür (neues) Material erforderlich war. Es sei denn, er hätte vorhandenes (Rest-)Material von dir als Auftraggeber verarbeitet. Was dann aber auch so auf der Rechnung stehen sollte.
Ob man das so beim Finanzamt durchkriegt, weil man die Belege nicht mehr dazu einreichen muss, steht auf einem anderen Blatt - ggf. müsste man die Rechnung auf Verlangen ja aber nachreichen, und da hätte ich gerne was Korrektes in der Hand. Zumindest würde ich aus dem genannten Grund damit rechnen, dass das Amt die Absetzung ggf. kürzt.

Was mich wundert ist, dass das 1996 mit Pappdocken gebaut wurde. Das muss ja ein sehr alteingesessener Betrieb gewesen sein, denn bei allen Häuser aus der Zeit, die ich kenne, wurde (schon) mit Unterspannbahnen gearbeitet. Einen breiten Überblick hab ich da zugegeben aber nicht.
 
Naja, der Betrag für die Arbeitsleistung ist ziemlich genau der zweite Posten plus Mehrwertsteuer. Ob denn zweiten Posten ist aber auch Material drin. Von daher könnte das fragen aufwerfen. Kann sich korrekt sein, lässt sich mit diese Rechnung aber nicht nachvollziehen.
Deine Adresse und die Steuernummer der Firma stehen aber drauf?
 
Moin,
ja Adresse und Steuernummer sind vorhanden. Die Berechnung der netto/brutto-Preise ist aber tatsächlich nicht ganz akkurat, das stimmt.
 
Moin Andreas, die zentralen Eckdaten hattet Ihr ja geklärt, bzw. sind bekannt - 55 €, 3x3 Std. Arbeit, ggfs. eine weitere für die Besorgungen, ggfs. Baustelleneinrichtung. Macht 550€ + evtl. 100 € Baustelleneinrichtung= 650 €, zzgl. MwSt, wenn die o.g. 55 € netto waren - habt ihr vermutlich nicht explizit besprochen. Sind 773,50 €. Das würde ich überweisen und etwaig in von Dir bezahlter Arbeitszeit beschafftes Material gegen Nachweis ebenfalls. Und dass dann einer versucht, die 250 € restlichen Euros vor Gericht erstreitet, halte ich für eher unwahrscheinlich...
 
Ich würde bei solchen Unklarheiten das Gespräch mit dem Handwerksbetrieb suchen und erst dann Weiteres entscheiden.
 
Und dass dann einer versucht, die 250 € restlichen Euros vor Gericht erstreitet, halte ich für eher unwahrscheinlich...
Naja, das ist mit ein paar Mausklicks heute erledigt und selbst irgendein Wald- und Wiesenanwalt wäre billiger als den Verlust abzuschreiben. Solange kein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegt, ist der Dachdecker formal im Recht, solange es kein Wucherpreis ist. Warum wird nicht einfach dort mal nachgefragt, warum der Preis vom vorher genannten abweicht?
 
Mit Teilzahlung erkennt man die Rechnung an. Da müsste man "unter Vorbehalt"
dazu schreiben.
 
ja, Telefonat war ja in Arbeit, er war schlecht zu erreichen und nun hatte er mal zurück gerufen und wir haben kurz reden können. Zusammenfassung: auf dem Rapport der Monteure stehen 3,5h ... er rechnet dann immer auf volle Stunden hoch ... also 4h ... mal 3 Leute ... mal 55,-€ ... sind 660,- ... auf die Frage dass das ja nicht mit den auf der Rechnung genannten 810,- übereinstimmt folgte die Aussage, dass ja noch die Fahrten dazu kommen ... also An- und Abfahrt plus die Materialbeschaffungszeit für das Holen der Pappdocken ... Auf den Hinweis das zumindest die Materialbeschaffung ja in den berechneten 4h schon drin sind fing er dann an "abzulenken", dass er sich ja Mühe gegeben hat dass Problem überhaupt noch dieses Jahr zu beseitigen, uns zwischen geschoben hat und ja hoffentlich auch gute Arbeit geleistet wurde usw. ... sprich zwischen den Zeilen höre ich da raus ich solle doch froh sein dass er überhaupt da war ... ich habe dann Frohes Fest gewünscht und das Gespräch beendet. :frown:
Man fühlt sich am Ende schon irgendwie "ausgequetscht" ... ich denke alles was ich noch tun kann ist, dass der Kollege in Zukunft keinen weiteren Auftrag von mir bekommt.
 
So sieht das wohl aus. Auch wenn ärgerlich ist, darum einen Streit anfangen lohnt wohl nicht. Zumindest wenn die Arbeit ansonsten korrekt ausgeführt wurde.
 
... ich denke alles was ich noch tun kann ist, dass der Kollege in Zukunft keinen weiteren Auftrag von mir bekommt.
...wenn du nach deinem Anruf nun dort nicht eh schon auf einer "schwarzen Liste" gelandet bist... :cool: :redface:
 
ja, vermutlich ... und viel schlimmer ist, dass man ja nicht viele Alternativen hat, sodass man notgedrungen vielleicht doch wieder bei ihm landet ... :eek:
 
ja, Telefonat war ja in Arbeit, er war schlecht zu erreichen und nun hatte er mal zurück gerufen und wir haben kurz reden können. Zusammenfassung: auf dem Rapport der Monteure stehen 3,5h ... er rechnet dann immer auf volle Stunden hoch ... also 4h ... mal 3 Leute ... mal 55,-€ ... sind 660,- ... auf die Frage dass das ja nicht mit den auf der Rechnung genannten 810,- übereinstimmt folgte die Aussage, dass ja noch die Fahrten dazu kommen ... also An- und Abfahrt plus die Materialbeschaffungszeit für das Holen der Pappdocken ... Auf den Hinweis das zumindest die Materialbeschaffung ja in den berechneten 4h schon drin sind fing er dann an "abzulenken", dass er sich ja Mühe gegeben hat dass Problem überhaupt noch dieses Jahr zu beseitigen, uns zwischen geschoben hat und ja hoffentlich auch gute Arbeit geleistet wurde usw. ... sprich zwischen den Zeilen höre ich da raus ich solle doch froh sein dass er überhaupt da war ... ich habe dann Frohes Fest gewünscht und das Gespräch beendet. :frown:
Man fühlt sich am Ende schon irgendwie "ausgequetscht" ... ich denke alles was ich noch tun kann ist, dass der Kollege in Zukunft keinen weiteren Auftrag von mir bekommt.

Schon lustig - ob seine Mitarbeiter auch aufrunden dürfen, wenn sie ihre Stunden aufschreiben? :rolleyes: Wüsste nicht, was dagegen spricht, ne nette Mail zu schreiben und zu erklären, dass und warum und in welchem Umfang man die Rechnung kürzt - und den entsprechenden Betrag zu überweisen...
 
Leute, wenn die überall zu dritt Papdocken einkaufen, wundert mich der Fachkräftemangel aber nicht mehr.
Wahrscheinlich haben wir eher einen Organisationsmangel?
 
Es lohnt nicht, hier nun einen Streit heraufzubeschwören. Dafür ist der Differenzbetrag
zwischen berechnet und gefühlt angemessen zu gering. Auch dass es relativ wenige
Handwerker gibt, die beim nächsten Mal gerufen werden könnten, ist ein Punkt. Wer
weiß, ob die nicht auch untereinander sprechen und man im Ernstfall im Regen steht.

Aber was lernt man daraus? Vorher Kostenvoranschlag einholen, schriftlich fixieren,
dass bei Überschreitung Rücksprache gehalten wird.

Ich mache das bei Reparaturen am Auto sowie genaue schriftliche Anweisung, was gemacht
werden soll und falls etwas anderes entdeckt wird, anrufen und darüber sprechen. Das erspart
einem Diskussionen. Eine Rechnung hinterher zu bemängeln, ist schwierig und kostet womöglich
auch noch einen Anwalt.

Bei krassen Fällen kann man auch zu einer Schiedsstelle gehen.
 
Aber was lernt man daraus? Vorher Kostenvoranschlag einholen, schriftlich fixieren,
dass bei Überschreitung Rücksprache gehalten wird.
Mir hat immer wieder noch was anderes geholfen. Bei Kollegen und Freunden fragen wen sie denn für eine bestimmte Arbeit beauftragen und welche Erfahrungen sie gemacht haben. Mitunter kommt dann eine Empfehlung mit Einschränkung (aber achte auf ...). Hat bisher recht gut funktioniert.
 
Mein Fred, nein, der wurde nicht gekapert.
Ich finde das als selbst Handwerksmeister, schlicht frech!
Solch Rechnung, stellt man nachdem vorher gesprochen wurde, Stück Reparatur.
Das mit Vertrauen auf die Firma, nein, auf eine Person.
So wie hier ein NoGo!
Meine Meinung!
Mal sehen, ob die Ausführung dauerhaft ist?!
 
@hanseat
Ist der fragliche Betrieb Mitglied der Innung? Dann würde ich vielleicht mal die Zeit in einen freundlichen Anruf bei der Innung investieren.
Wenn der Betrieb nicht Mitglied der Innung ist, evtl. Handwerkskammer informieren (Da muß der Betrieb Mitglied sein da Pflichtmitgliedschaft).
Die meisten Innungen und viele Kammern kennen ihre "Pappenheimer" ...
Könnte evtl. hilfreich sein.
Viel Erfolg,
Gruss CC??
 
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