Wenn man nichts findet, sucht man eben solange bis man was findet......

Vielleicht hilft Dir das?
 

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[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung:[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. [/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Begründung der Europäischen Kommission:[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Geltungsbereich:[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Konsequenzen für den Fahrzeughalter:[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung aus der Vergangenheit oder in sonstiger Weise (z. B. Betriebsanleitung) empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgut-achten eines Sachverständigen einzuholen. [/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten lässt. Bedeutung für den Reifenhandel: Der Händler ist vor Montage eines nicht empfohlenen Fabrikates nicht mehr verpflichtet, beim Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern. Es wird jedoch in der Regel vom Händler zu erwarten sein, dass er seinen Kunden über die Eignung eines bestimmten Reifenfabrikates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges berät. Verfügt der Händler nicht über die dazu erforderlichen Kenntnisse, wird er in der Regel fahrlässig handeln, wenn er nicht empfohlene Reifen montiert, ohne Erkundigungen über ihre Geeignetheit bei Hersteller eingeholt zu haben.[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Umrüstung auf nicht eingetragene Reifengrößen: [/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Hier gilt weiterhin die bisherige Vorgehensweise: [/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Dimensionsauswahl; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen-Herstellers (Nicht immer nötig); Abnahme durch einen Sachverständigen; Eintragung durch die Zulassungsstelle (falls erforderlich).[/FONT]

Quelle: BMVBW vom 01.03.2000,S 33/37.15.02-11; VFZ
 
vielleicht hilft ja das weiter :


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Vielen herzlichen. Aber so einen Brief/Schein habe ich von meinem 2,3l auch mitgenommen. Hat aber keinen interessiert.

Gruß Udo
 
Nö. Hat sich ebenfalls längst erledigt.
Wohl nicht wirklich... Bin seit dem Kauf meiner Kawasaki Versys öfter im deutschen Versysforum unterwegs und beklagen sich alle wegen den Reifenbindungen.
 
Wohl nicht wirklich... Bin seit dem Kauf meiner Kawasaki Versys öfter im deutschen Versysforum unterwegs und beklagen sich alle wegen den Reifenbindungen.
Dann lass Dir mal sagen, wo das stehen soll.

Zumindest steht hier inzwischen auch genau, weshalb es keine Bindung mehr gibt: #62 & #63
 
Aber schau als Beispiel mal hier: http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_reifen-fabrikatsbindung.htm

Auch der Versys-Forums-Händler (der nun wirklich Bescheid weiss) sagt; die Reifenbindung für Motoräder ist nicht vollständig aufgehoben.
Siehe sein Posting hier: http://www.versysforum.de/viewtopic.php?p=26596#p26596

Gut, mir ist das eh egal... Hier in CH gibt es dies nicht (oder wenn, dann auch nur wieder so auf einem "Geheimpapier" - wie für die Saab Reifengrössen - was nur dem TÜV zur Verfügung steht und sie nicht rausgeben dürfen)
 
Gut, mir ist das eh egal... Hier in CH gibt es dies nicht (oder wenn, dann auch nur wieder so auf einem "Geheimpapier" - wie für die Saab Reifengrössen - was nur dem TÜV zur Verfügung steht und sie nicht rausgeben dürfen)
Am Ende mir auch. In der Zulassung meiner Trude steht sowieso nur "Reifenpaarung nur von einem Hersteller", was ich auf 'nem Moppi eh nicht anders machen würde.
 
:biggrin:

Vielleicht nicht mehr.... In meinem Fahrzeugausweis steht zu den Hirschfelgen:

990: Pneu: 235/40R17 Dunlop SP 9000
Felgen-, Reifenpaarung gemäss Herstellergarantien
Aber ist das hier nicht, da die Hirsch-Felgen Zubehörfelgen waren?
Und 17 Zöller von Saab aus nicht vorgesehen waren?
 
Und 17 Zöller von Saab aus nicht vorgesehen waren?
Richtig: 17er können immer nur per Einzelabnahme an die 9000er und müssen daher dann auch eingetragen werden. Eintragungsfreie ABEs sind mir hierzu nicht bekannt.
 
Am Ende mir auch. In der Zulassung meiner Trude steht sowieso nur "Reifenpaarung nur von einem Hersteller", was ich auf 'nem Moppi eh nicht anders machen würde.

Den Punkt "Allgemeines" in dem PDF aus #62 hast du gelesen?
 
Den Punkt "Allgemeines" in dem PDF aus #62 hast du gelesen?
Klar.
Das heißt, 'anders' wäre im Falle meiner Zulassung, wenn ich einen 'Herstellermix' würde fahren wollen. Will ich aber nicht. :smile:

So ein Gewese, wie bei Hayabusa & Co. ist doch bei meiner Hütte mit ihren untermotorisierten 61 PS aus 1,4 Litern ohnehin nicht erforderlich. Die Karre ist doch nur was, wenn man Zeit hat. Für 'heute eilig' gibt es doch 'nen AERO.
 
Reifenfabrikatsbindung für Motorräder gibt´s noch. Erst ab 2010 wurde der Text "Reifenfabrikatsbindung laut ABE beachten" weg gelassen. Für "Altmaschinen" ist diese aber noch gültig.

Bei PKW´s hatte es zwei Gründe für die Fabrikatsbindung:
1. Die Reifenfreigängigkeit ( Im Radhaus ) am Fahrzeug wurde nur mit den eingetragenen Marken geprüft. Super zu sehen bei meinen R900 wo die 245/35 ZR 17 Dunlop Sommerreifen genau so breit sind, wie die billigen 205/50 R 16 Barum Winterreifen - beides auf 7,5 Zoll Felge!

2. Traglasten über den gesamten Geschwindigkeitsbereich wurde nur mit den Marken erreicht. = nicht selten haben die Reifenhersteller nur für ein bestimmtes Modell extra Reifen hergestellt. Bei den aktuellen AMG Modellen die bei 300 ( ! ) abgeregelt sind, passt es mit den Traglasten/Freigaben nur bei Continental - bis auf letzte Kílo! Das betrifft jetzt nicht so Saabs und den Porsche 944 - weil es im Verhältnis leichte Fahrzeuge sind, die nicht soooo schnell werden. MERKE ein Reifen mit der Kennung W oder Y ist nicht voll belastbar vom Gewicht her bis Top Speed. Des weiteren testet Porsche als einer der wenigen Fahrzeughersteller auch aktuelle Profile auf den alten Fahrzeugen und geben diese per "N" Kennung dann frei.
 
So kleines Update:

Wie es aussieht, kriege ich die 185er nur per Einzelabnahme eingetragen. Habe über Saab/Erkens ein CoC bekommenn (was aber nichts anderes als mein Brief beinhaltet) und das nützt mir natürlich nicht wirklich viel. Eine tel. Rücksprache mit H. Erkens ergab, daß für dieses Fahrzeug nur diese Reifenkombi freigegeben ist, also keine allgemeine ABE oder ähnliches.
 
Ich möchte jetzt nich nochmals alles durchforsten und erlaube mir deshalb nachzufragen:

Hast das o.g. Blatt von Saab ?
(mit dem bei MEINEM 97er CS z.B. die 185er eingetragen wurden...)
 
Eintragung erfolgt ausdrücklich für Winterreifen...
Ansonsten sind, wenn ich mich recht entsinne, wie immer die üblichen jahreszeitunabhängigen Dimensionen .

Wie es aussieht, kriege ich die 185er nur per Einzelabnahme eingetragen.
Tja, da ist es mir kürzlich bei der Ummeldung meines 900II genau anders herum ergangen: in meinem neuen Fahrzeugschein Teil 1 stehen nur noch die 185er (ohne M+S-Vermerk) eingetragen, die 195er und 205er, wie sie noch in der alten Zulassung standen, sind einfach weggefallen. :frown: Ich fahre also nur noch mit nichteingetragenen Reifen durch die Gegend... :rolleyes:
Deswegen aber nochmal Geld zu bezahlen, um da irgendwas nachtragen zu lassen, sehe ich nun wirklich nicht ein. Werde also die alte Zulassung immer dazulegen. Mal sehen, was die Jungs dazu so sagen... :redface:
 
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