Wenn man nichts findet, sucht man eben solange bis man was findet......

Auch Andere (ohne goldenes Stempelkissen) können eintragen, versuche es da mal
 
In diesem Thread geht es ums gleiche Thema:

http://www.saab-cars.de/9000/11845-reifen-felgengroesse-fuer-saab-9000-a.html

Ich bin mir fast sicher, daß in der Grund ABE des 9000ers der letzten Baujahre die 185/65 als WR Größe vorhanden ist.

In der großen PDF steht die Größe für WR ja auch drin, nur stammt diese PDF aus 94 oder 95 und da gab es die neue Gesetzgebung ja noch nicht.
 
In diesem Thread geht es ums gleiche Thema:

http://www.saab-cars.de/9000/11845-reifen-felgengroesse-fuer-saab-9000-a.html

Ich bin mir fast sicher, daß in der Grund ABE des 9000ers der letzten Baujahre die 185/65 als WR Größe vorhanden ist.

In der großen PDF steht die Größe für WR ja auch drin, nur stammt diese PDF aus 94 oder 95 und da gab es die neue Gesetzgebung ja noch nicht.

Der Klarheit halber: Verstehe ich Dich richtig, dass Du meinst, dass Saab die "Grund ABE" auf Nachfrage zusendet und damit die Notwendigkeit der Eintragung entfällt?
 
Eigentlich sollten sie es.

Früher wurde das extern behandelt. Die Homologation wurde von Herrn Erkens betrieben http://www.carservice-erkens.de/homologation.html (Car-Service-Erkens), nach der Zusammenlegung in Rüsselsheim hat sich das aber wieder geändert.

Wie flexibel (und wie kompetent der Bearbeiter/Dienstleister) Saab zur Zeit ist, weiß ich nicht. Erkens war extrem kompetent und sehr schnell.
 
Ja, Erkens war immer hilfsbereit, aber
im o.g. Fall halte ich dergl. für überflüssig: Die Unterlagen sind vorhanden.
 
Kommt mir etwas viel vor, bei meinem 97er 9k wurde das irgendwann im Rahmen der HU nachgetragen...

Yipp. Genau so kenn ich's auch. Mehrfach erlebt. Eintragung erfolgt ausdrücklich für Winterreifen. Nicht nur bei späteren Fahrzeugen, ich erinnere mich sehr deutlich an einen CS MJ94 im Oktober 93 gebaut, mit 94 kW - Wurde als "Berichtigung des Eintragungsumfanges" verbucht - und war somit Gratis. Ging damals aber noch auf auf die konventionellen Papier-Fahrzeugscheine alter Machart.

Falle es wen interessiert - Der offizielle Wortlaut muß dann heißen: "...OD 185/65R15 87Q M+S A.FELGE 6JX15H2 OD 5 1/2JX15H2..."

Ansonsten sind, wenn ich mich recht entsinne, wie immer die üblichen jahreszeitunabhängigen Dimensionen 195/65R15 91H sowie 205/60R15 91H auf 6JX15H2 oder 7JX15H2 ab Werk vorgesehen, zusätzlich noch 205/50R16 86H oder 205/55R16 88H auf 6 1/2JX16H2 und 175/70R15 86Q M+S auf 6JX15H2 oder 5 1/2JX15H2

Hoffe, es hilft Euch.
 
In diesem Thread geht es ums gleiche Thema:

http://www.saab-cars.de/9000/11845-reifen-felgengroesse-fuer-saab-9000-a.html

Ich bin mir fast sicher, daß in der Grund ABE des 9000ers der letzten Baujahre die 185/65 als WR Größe vorhanden ist.

In der großen PDF steht die Größe für WR ja auch drin, nur stammt diese PDF aus 94 oder 95 und da gab es die neue Gesetzgebung ja noch nicht.


Wo kriege ich denn die Grund ABE her?

Ich habe jetzt die richtigen Reifen montiert, damit die arme Seele ihre Ruhe hat. Dennoch sehe ich nicht ein, warum ich für etwas bezahlen soll, das wie Josef geschrieben hat, kostenlos ist.
 
Aber für mich ist die Frage immer noch nicht vollständig geklärt:
In den, seit Jahren bei mir im PC gespeicherten, Original-Saab/TüV-Unterlagen der Saabfreunde steht sinngemäß:
Bei * Eintrag nicht nötig, wenn in Papieren enthalten (Vermerk also Blödsinn, ist doch dann schon ein Eintrag)
ansonsten *** Sachverständiger und Eintrag erforderlich, wenn nicht schon in den Papieren vermerkt (trotz Zulässigkeit nach Saabtabelle mit passenden Felgen).
Bei meinem Anni stehen z.B. auch die 185er weder als Sommer- noch als Winterreifen, nicht in den (gottseidank alten) Papieren und auch nicht im ABE-Nachtrag von 1994.
Stehen Sie dann in der mir nicht vorliegenden Ur-ABE, die doch in der TÜV oder KBA-Datenbank sein müßte und damit in den "Papieren", oder nicht, und ich müßte sie, wovon alle Welt Udo überzeugen will, eintragen lassen.
Das wiederum bedeutet neue Papiere (Zulassungsbescheinigung 1, 2 oder 00 fürs WC) und damit das Risiko, daß die recht selbstherrliche Zulassungsstelle in LEO, dann zwar diese 185er nach Tüv-Reibachabnahme, aber nicht alle anderen Reifengrössen einträgt. Und damit finge die lästige Behörden(unwissenheits)diskussion schon dort oder bei der Trachtengruppe wieder an.

Für mich sind, im Gegensatz zu Udo, die 185er rein hpothetisch, bei mir gibts dank ABE-Nachtrag mit 205/50 dann kein Problem, wenn ich statt der sonst ausreichendenden V- Reifen, dann eben ZR oder W fahre (und schon wird das Auto im Stand viel schneller !).
Und dieses Problem kennen dann auch die 9-3 Fahrer, selbst die ohne Turbo.
 
Das mit den Geschwindigkeiten und Traglasten ist Schnee von gestern. Was dort zählt sind die tatsächlich benötigten Werte (also durch Berechnung) und das kann man fahren ohne irgend etwas einzutragen oder eintragen zu müssen.
 
So, jetzt habe ich mal an Saab geschrieben. Bin gespannt, ob und wann Antwort kommt.
 
In den, seit Jahren bei mir im PC gespeicherten, Original-Saab/TüV-Unterlagen der Saabfreunde steht sinngemäß:
Bei * Eintrag nicht nötig, wenn in Papieren enthalten (Vermerk also Blödsinn, ist doch dann schon ein Eintrag)
ansonsten *** Sachverständiger und Eintrag erforderlich, wenn nicht schon in den Papieren vermerkt (trotz Zulässigkeit nach Saabtabelle mit passenden Felgen).
Ja, aber das ist doch alles aus Zeiten, in welchen alles was an das Auto geschraubt wurde, auch eingetragen sein mußte.
Ich denke mal, dass Udos Problem eigentlich nur mit den alten Papieren auftreten kann. Denn bei den neuen bleibt dem Prüfer nur a) ungeprüft durchwinken oder b) Datenbank abfragen, sofern nicht zufällig die einzig eingetragene Größe verbaut ist.
 
Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis.
Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es...
 
Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis.
Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es...
In dem Punkt haben die Deutschen einfach einen Knall. Anders kann man das nicht sagen.

Beim TÜV in Belgien ist für jeden Fahrzeugtyp eine Liste vom Hersteller hinterlegt, welche Felgen zugelassen sind. Die Originalfelgen sind alle dabei. Da schauen die nur, ob es die richtigen sind. Da muß nichts eingetragen werden.
 
Was ihr in D habt verstehe ich sowieso nicht, warum müssen Original Felgen / grössen eingetragen werden? Also in der schweiz hat es keine Grösse im Fahrzeugausweis.
Fragte letztens meinen Freundlichen welche reifen ich zu mondieren hätte um das Auto vorzuführen. Seine Antwort: Lass die drauf ich hatte noch nie Problemme mit Reifen/Felgen auf der Kontrolle... Und so war es...
Es sind in der Schweiz zwar keine zulässigen Grössen im Fahrzeugausweis eingetragen, aber mir hat letzthin jemand erzählt, dass sehr wohl eine typengeprüfte Bereifung vorgescheiben sei. Wenn die Bereifung davon abweiche (obschon sie auf die entsprechende und auch zugelassene Felge passt), dann sei kein Druchkommen bei der Prüfung möglich. Danach auf dem Stassenverkehrsamt nachgefragt und tatsächlich gibt es diese Listen mit den jeweilig möglichen Felgengrössen und den dazu vorgeschriebenen Reifen. (Habe die Daten für den 9-3I)

Die Frage wäre nun, wird das bei unserer MFK (TÜV) in der Regel nicht geprüft, ausser die Felgen sehen gleich schon viel zu breit aus?
Oder ist das womöglich von Kanton zu Kanton unterschiedlich??
 
Oder ist das womöglich von Kanton zu Kanton unterschiedlich??


Kantöndligeischt lässt grüssen....

Fals ein Auto in der Schweiz kaum vorzuführen ist, kann man in den Kanton Wallis... (fast alles möglich)
Kenne jemand der hat ein Viertel-meilen Wagen da Prüfen können.... :redface:
 
Tja was das Eintragen betrifft, sind wir hier in AT wohl der Spitzenreiter - bei meinem Mopped (Honda Transalp) sind im Typenschein und im Zulassungsschein sogar die Fabrikate und Modelle an Reifen taxativ aufgelistet, die montiert werden dürfen - hab mal vor ein paar Jahren die aktuelle Freigabeliste von Honda nachtragen lassen (nachdem ich 3 Monate auf einen Termin bei der Landesprüfstelle warten mußte, in der ich nur einen Käsezettel mit Termin in Händen hielt) Allerdings haben die Reifen noch nie jemanden interessiert - max. die Profiltiefe. jetzt fahre ich halt mit 2 A4 Blättern im Zulassungsschein herum an Zusatzeinträgen...
 
... bei meinem Mopped (Honda Transalp) ...
Was Du nicht sagst! Wäre bei Deinem Nick sicher niemand drauf gekommen. :smile:

Bis vor ein paar Jahren gab es in D für Moppis meines Wissens auch teilweise Reifenbindungen, welche aber wohl mal komplett aufgehoben wurden.
 
Bis vor ein paar Jahren gab es in D für Moppis meines Wissens auch teilweise Reifenbindungen, welche aber wohl mal komplett aufgehoben wurden.
Ne, die gibt es in D immer noch. (für Motorräder)
 
Für Autos gibt es m.W. keine Reifenbindung mehr in D.
(Porsche 944 lässt grüßen)
 
vielleicht hilft ja das weiter :


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