Wenn man nichts findet, sucht man eben solange bis man was findet......

Die komplette Sammlung bezieht sich auf 900 und 9000. Ist halt eine große pdf-Datei, die bei der normal üblichen Mengenbegrenzung nicht uploadbar ist.
 
Nun doch aber mal eine ganz sachliche Frage: Da im Schein nur noch 'irgend etwas' steht und in vielen Fällen eben gerade dies nicht verbaut sien wird, ist die Geschichte doch wohl ein Standardproblem. Ist hierbei nun seitens des Prüfers (zumindest) die Fahrzeug-ABE mit ihren Freigaben zu beachten, oder muss dabei generell deitens des Halters der Nachweis geführt werden? Ich halte nur Variante 1 für praktikabel, da die Prüforganisationen ja entsprechenden Zugang zu den Unterlagen haben und es sost ja wieder nur Diskusionen um die vorgelegten 'Wurstblätter' geben kann. Bei solchen nachträglichen Freigaben, wie wir sie hier von SAAB kennen, würde ich dann jedoch wieder verstehen, wenn dazu ein Ausdruck selbiger gefordert würde.
 
Ab irgendwann in 2004 ist das CoC Papier Teil der Zulassung bei Neufahrzeugen - da stehen alle Reifenkombis drin.

Für ältere Fahrzeuge mit neuen Zulassungsbescheinigungen gibt entweder der Hersteller oder die Prüforganisation Datenübersichten. Online gegen Kohle, beim "TÜV" selbst, meines Wissens kostenlos.

http://deinfuehrerschein.de/index.php?m=page&idart=88


Ich habe mir, um den Ärger zu umgehen, alle Rad-/Reifenbombinationen in die neuen Papieren eintragen lassen.
 
Ich klinke mich mal in die Frage von Rene ein. Denn ich bin ebenfalls der Meinung, dass das noch lange nicht sein Bier ist, das nach zu weisen. Im Gegenteil, sowohl Polizei und auch der TÜV Mann müssen doch dir beweisen, dass das unzulässig ist, was du für Reifen fährst.
Echt ne Frechheit sowas...

BTW: hast du noch eine originale bedienungsanleitung? Da steht das bei mir hinten als Reifengrösse auch drauf.
 
da freut sich der TÜV Prüfer immer, wenn er mal so'n "Exoten-" Auto prüfen darf :biggrin:

...und ich mich auch, wenn ich dem Prüfer beim Suchen nach der Fahrgestell-Nummer zuschaue, und wie er ratlos den Unterboden inspiziert. Und weil sie die Schwachstellen des 9k nicht kennen (bei meinem können die ohnehin keine finden), kommen die auch ganz schnell wieder unter dem Auto hervor.
Und ganz lustig wirds dann regelmäßig bei der ASU, da musste dann schon mal ein Kollege hinzugezogen werden, und einen dicken Wälzer haben sie auch mal angeschleppt, weil sie bei einem bestimmten Prüfpunkt nicht weiterkamen. Irgendwann geben die dann immer mit einem "Alles in Ordnung, toller Zustand" frustriert auf :biggrin:
Nein, dieses Vergnügen lasse ich mir absolut nicht nehmen, das würde ich am liebsten jedes Jahr machen, wenn´s nicht so teuer wäre:smile:
Wenn ich schon Vergnügungssteuer (=TÜV-Gebühr) zahlen muß, möchte ich auch selber das Vergnügen haben und nicht einer Werkstatt überlassen.
 
Nein, dieses Vergnügen lasse ich mir absolut nicht nehmen, das würde ich am liebsten jedes Jahr machen, wenn´s nicht so teuer wäre:smile:
Wenn ich schon Vergnügungssteuer (=TÜV-Gebühr) zahlen muß, möchte ich auch selber das Vergnügen haben und nicht einer Werkstatt überlassen.

Yipp. Glaube, man kann ganze Romanbände mit den Geschichten von den blauen Heinzelmännchen ohne Zipfelmütze schreiben.

Fahrgestellnummer ist ja schon ganz nett - aber wenn dann von einem Prüfer gesetzeren Alters ein Spruch kommt wie "Irgendwo hier muß doch das grüne Kabel vorbeikommen..." - dann reißt es mir die Socken aus dem Schuh. Kann nur vermuten, er wollte wie zu Kaisers Zeiten gewohnt, ein Signal von der Zündspule und dem Verteiler für seine Abgas-Schätz-Klapperatur anschlauchen - Klar doch. Und der Wischwasserschlauch mimt dann bei der Trionic ersatzweise das fehlende Kabel zur ersten Kerze...
 
Ihr glücklichen ..... :rolleyes:

wenn wir hier im Süden ein Rostlöchlein im Kotflügel haben, gibts garantiert kein Pickerl (=TÜV-Plakette)

falls aber nach der TÜV-Untersuchung von der Rennleitung ein solches entdeckt wird, ist das Kennzeichen weg ....

anschließend ist dann penible Untersuchung bei den BEAMTEN der Prüstelle der jew. Landesregierung zwingend vorgeschrieben.

(Erfolgsaussichten sehr bescheiden, auch bei guter Technik, wenn man unbedingt will findet man immer irgendwas)

was ich aber trotzdem herbeisehne, ist ein vorgeschriebener Prüftermin, den bekommt man bei uns ab einem Fzg.alter von 10 Jahren zugelost ....

das herbeisehnen deswegen, da ich bei den 9000ern sicher bin, daß auch ein noch so genauer Prüfer nix finden würde :rolleyes:....hoffentlich. :cool:

Ich vermute aber, daß da zuerst die anderen Fabrikate verlost werden, ich war jedenfalls in all den Jahren noch nie dabei. :redface:
 
Danke René, das ist der "Katalog".
Ist eben wegen der 16 MB ein wenig "unhandlich".
Vielleicht geht es aber, den in die Knowledgebase einzubinden?
 
Ich war jetzt vorher noch mal mit dem Ausdruck beim Hans, nicht beim Hänschen.

Der Chef war sehr freundlich, hat mir aber erklärt, daß nach § 19 II eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist. Das steht auch so in dieser Datei drin.

Dies bedeutet ich bin bisher unwissentlich jeden Winter ohne Versicherungsschutz rumgefahren. Bei meinem anderen 9000 stehen diese Reifen im Brief drin. Warum Saab das so unterschiedlich gehandhabt hat ist mir auch nicht klar.

Jetzt werde ich mich zähneknirschend eben ans ummontieren machen.


Gruß Udo
 
Soll so ungefähr 50 Euronen kosten.

Edit: plus die Taler für die Zulassungsstelle
 
Kommt mir etwas viel vor, bei meinem 97er 9k wurde das irgendwann im Rahmen der HU nachgetragen...
 
Soll so ungefähr 50 Euronen kosten. Edit: plus die Taler für die Zulassungsstelle

Und fuer die ca. 50 EUR willst du nach Hause fahren, Reifen umstecken, und die ggfs. guten 185er entsorgen, weil du sonst kommenden Winter wieder - diesmal dann wissentlich - ohne Versicherungsschutz unterwegs bist?
 
Bei den Zulassungsbescheinigungen (also den aktuellen Papieren, nicht Schein und Brief) müssen die Reifen nicht eingetragen werden, wenn sie von Saab homologisiert wurden.

Solltest Du die neuen Papiere schon haben, würde ich mich an Saab wenden, mit dem Hinweis, der TÜV mache Ärger.
 
Nö, die kommen dann auf den anderen im Herbst drauf.

Ich habe ja noch einen Satz passende Felgen/Reifen rumliegen, das sind aber häßliche Stahlfelgen und keine Alus.
 
Bei den Zulassungsbescheinigungen (also den aktuellen Papieren, nicht Schein und Brief) müssen die Reifen nicht eingetragen werden, wenn sie von Saab homologisiert wurden.

Solltest Du die neuen Papiere schon haben, würde ich mich an Saab wenden, mit dem Hinweis, der TÜV mache Ärger.

Ich habe noch die alten Papiere.
 
Bei den Zulassungsbescheinigungen (also den aktuellen Papieren, nicht Schein und Brief) müssen die Reifen nicht eingetragen werden, wenn sie von Saab homologisiert wurden.

Solltest Du die neuen Papiere schon haben, würde ich mich an Saab wenden, mit dem Hinweis, der TÜV mache Ärger.

Und dann passiert was? Gibt es die Bestätigung von Saab und die Eintragungspflicht entfällt? Oder ...?
 
Bei den Zulassungsbescheinigungen (also den aktuellen Papieren, nicht Schein und Brief) müssen die Reifen nicht eingetragen werden, wenn sie von Saab homologisiert wurden.

Solltest Du die neuen Papiere schon haben, würde ich mich an Saab wenden, mit dem Hinweis, der TÜV mache Ärger.
Das erklär mal der Rennleitung bei einer Kontrolle,jede Wette das ich weiß wie das ausgeht..............eingetragen und ruhe ist............
Gruß,Thomas
 
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