Sonstiges - schlachtfahrzeuge, alte neunhunderter, was aufbewahren?

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Interessant wäre es, wenn jemand dazu entgegengesetzte Erfahrungen gemacht hat.
Ich. Habe auch schon eine Strafe dafür zahlen dürfen, weil ein Schlachtauto zu lange auf meinem Hof gestanden hat...

Schrottfahrzeuge dürfen auch nicht auf Deinem Grundstück stehen, vor allem nicht, wenn öffentlich einsehbar. Aber auch nicht öffentlich einsehbar, denn ein Schrottfahrzeug gilt als Müll bzw. Sondermüll (Umwelt) und darf nicht so in Deinem Garten stehen.

Aber ehe ich hier eine Diskussion vom Zaun breche (was nicht meine Absicht war, ich wollte nur darauf hinweisen, dass man Schrottfahrzeuge eigentlich nicht beliebig auf seinem Grundstück "parken" darf)....

In einer Garage darfst Du auch kein "Lager" errichten. Ist nur zum Abstellen eines Fahrzeugs gedacht....war doch auch so ein Passus im Gesetz...auch wenn es Deine ist. Natürlich wo kein Kläger (oder Zuschauer), da keine Anklage...

Wenn Du anderer Überzeugung bist, ist das völlig ok...
 
Ich. Habe auch schon eine Strafe dafür zahlen dürfen, weil ein Schlachtauto zu lange auf meinem Hof gestanden hat...

Schrottfahrzeuge dürfen auch nicht auf Deinem Grundstück stehen, vor allem nicht, wenn öffentlich einsehbar. Aber auch nicht öffentlich einsehbar, denn ein Schrottfahrzeug gilt als Müll bzw. Sondermüll (Umwelt) und darf nicht so in Deinem Garten stehen.

Aber ehe ich hier eine Diskussion vom Zaun breche (was nicht meine Absicht war, ich wollte nur darauf hinweisen, dass man Schrottfahrzeuge eigentlich nicht beliebig auf seinem Grundstück "parken" darf)....

In einer Garage darfst Du auch kein "Lager" errichten. Ist nur zum Abstellen eines Fahrzeugs gedacht....war doch auch so ein Passus im Gesetz...auch wenn es Deine ist. Natürlich wo kein Kläger (oder Zuschauer), da keine Anklage...

Wenn Du anderer Überzeugung bist, ist das völlig ok...
Wusste ich nicht .... ups.
 

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Wusste ich nicht .... ups.
Ach,

die 50 € Strafe haben mich nicht daran gehindert danach nochmal zu schlachten...:biggrin::hello:

(wobei die deutlich höher sein kann - kann in die Tausende gehen - aber das dann wohl nur, wenn man den Aufforderungen nicht nachkommt und zusätzlich Umweltgefährdung - Öltropfen, die versickern - nachgewiesen werden.. ist natürlich schon vom Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Bei mir war wohl das Pech, dass damals der für meinen Bezirk zuständige Polizist (bzw. beide) im Urlaub waren und eine Vertretung (die dann stur nach Paragraph gehandelt hat) das aufgenommen hat. Hat wohl irgendeinen Spaziergänger gestört:rolleyes:.

Später meinte dann der Polizist (der eigentlich für meinen Bezirk zuständig ist), dass er dann erstmal bei mir vorbei gekommen wäre und mal nachgesehen/gefragt hätte....und dann (nach Schilderung der Sachlage) hätte sich das eh in Wohlgefallen ausgelöst. Aber auch er bestätigte mir, dass strenggenommen nach Gemeindeordnung "richtig" von seinem Kollegen gehandelt wurde.

Zum Glück hat er mir nicht verraten, wer mich da angezeigt hat...:tongue:
 
20210316_200545.jpg

Finde den Schlachtwagen:ciao:

Wenn das Fahrzeug als Müll deklariert wird, ist es auch auf dem Privatgrundstück zu entsorgen. Solange die Fahrzeuge einigermassen komplett sind, wird das wohl nicht geahndet, wenn das Auto jedoch verrottet, wird der Spielraum eng.


Screenshot_20210316-204759_Samsung Internet.jpg
 
Ganz einfach: Das nicht geschützte Gefährt.

Exakt meine Rede :biggrin::tongue:: "Das ist die rein rechtliche Situation. Sicher gibt es da im ein oder anderen Fall objektiv begründete Bedenken an der Verwendungsabsicht des Besitzers. Zudecken ist sicher anzuraten, man schützt dann ja das wertvolle Teil und dokumentiert damit die Verwendungsabsicht. Noch besser ist es natürlich wenn das Fahrzeug nicht einsehbar auf einem abgesperrten Grundstück steht."

@Joschy: Jetzt wird es aber "eng" für den 9-5 :biggrin:

Oder Du machst halt ein Denkmal daraus
biggrin.gif
:
vw-denkmal-in-zuerich-seinen-guten-ruf-hat-der-konzern-bei-den-eidgenossen-zunaechst-verspielt-.jpg


Ist aber auch nicht immer erlaubt
biggrin.gif
:
https://www.odw-journal.de/ende-einer-besonderen-brensbacher-attraktion/
 
Exakt meine Rede :biggrin::tongue:: "Das ist die rein rechtliche Situation. Sicher gibt es da im ein oder anderen Fall objektiv begründete Bedenken an der Verwendungsabsicht des Besitzers. Zudecken ist sicher anzuraten, man schützt dann ja das wertvolle Teil und dokumentiert damit die Verwendungsabsicht. Noch besser ist es natürlich wenn das Fahrzeug nicht einsehbar auf einem abgesperrten Grundstück steht."

@Joschy: Jetzt wird es aber "eng" für den 9-5 :biggrin:

Oder Du machst halt ein Denkmal daraus
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vw-denkmal-in-zuerich-seinen-guten-ruf-hat-der-konzern-bei-den-eidgenossen-zunaechst-verspielt-.jpg


Ist aber auch nicht immer erlaubt
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https://www.odw-journal.de/ende-einer-besonderen-brensbacher-attraktion/
Was das angeht leben wir halt schon lange nicht mehr in eine freien Welt. (haben wir das jemals?)....
 
@Joschy: Jetzt wird es aber "eng" für den 9-5 :biggrin:

Ja leider, aber Verkauf ist auch mit neuem TÜV keine Option, für komplette SAABs gilt das gleiche wie für die Ersatzteile:

Der geneigte Käufer möchte alles geschenkt und dafür noch Garantie.

Deswegen kommt mir auch kein Schlachter auf den Hof.
 
...der haupttenor geht hier zu dem, das alles aufbewahrt werden soll.
kein problem, hab platz genug. dachte halt, da ich grad aufraeum, dass ich manches halt hergeb.
komisch, karosserieteile, die ich ja als wertvoll erachte , werden nicht so erhaltenswert eingestuft?
 
Ja leider, aber Verkauf ist auch mit neuem TÜV keine Option, für komplette SAABs gilt das gleiche wie für die Ersatzteile:

Der geneigte Käufer möchte alles geschenkt und dafür noch Garantie.

Deswegen kommt mir auch kein Schlachter auf den Hof.


Das ist etwas, was ich echt nicht verstehe. Es gibt sie ja in echt, diese Typen, die dir noch jede zusätzliche Schraube mit 2,50 € berechnen wollen. Zum einen bin ich heilfroh, meinen letzten Schlachter umfangreich eingebunkert zu haben, weil ich grad einige Teile brauche, und zum anderen: Wenn ich einen Brocken verkauft hatte und der Abholer hat noch ne Kleinigkeit für sich entdeckt, dann hats das bei mir bislang immer für umme dazu gegeben. Diese (nette) Erfahrung habe ich auch mit einigen Leuten hier aus dem Forum schon gemacht. Die Hälfte meines 9K-Ersatzteillagers ist geschenkt oder getauscht.
 
Ach,

die 50 € Strafe haben mich nicht daran gehindert danach nochmal zu schlachten...:biggrin::hello:

(wobei die deutlich höher sein kann - kann in die Tausende gehen - aber das dann wohl nur, wenn man den Aufforderungen nicht nachkommt und zusätzlich Umweltgefährdung - Öltropfen, die versickern - nachgewiesen werden.. ist natürlich schon vom Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Bei mir war wohl das Pech, dass damals der für meinen Bezirk zuständige Polizist (bzw. beide) im Urlaub waren und eine Vertretung (die dann stur nach Paragraph gehandelt hat) das aufgenommen hat. Hat wohl irgendeinen Spaziergänger gestört:rolleyes:.

Später meinte dann der Polizist (der eigentlich für meinen Bezirk zuständig ist), dass er dann erstmal bei mir vorbei gekommen wäre und mal nachgesehen/gefragt hätte....und dann (nach Schilderung der Sachlage) hätte sich das eh in Wohlgefallen ausgelöst. Aber auch er bestätigte mir, dass strenggenommen nach Gemeindeordnung "richtig" von seinem Kollegen gehandelt wurde.

Zum Glück hat er mir nicht verraten, wer mich da angezeigt hat...:tongue:


Meine Erfahrung ist ähnlich. Unser Ordnungshipo weist z.B. fröhlich darauf hin, den bzw. die Hänger auf der Straße nach 14 Tagen mal ein bisschen zu verschieben, wenn man sie 6 Wochen lang nicht braucht. Zu dem Schlachter vor der Garage meinte er: Wenn sie den abdecken, dann weist das auf einen Wert der Sache für sie hin - z.B. zur Ersatzteilgewinnung. Lobend hat er meine 1*1m Katzenstreuwanne erwähnt, die sich jeweils unter den Delinquenten befindet.
Anders stünde es um ein Schrottauto, dass auf ner Wiese steht und um das die Brombeeren ranken.

Er ist da wirklich zugewandt und entspannt, da gibts sicher auch andere Kaliber. Aber so völlig schutzlos ausgeliefert ist man der 'Abfalldeklaration' nu auch wieder nicht. Immerhin ist die Begrifflichkeit 'Erhaltung automobilen Kulturguts' ja auch in der deutschen Behördendenke verankert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anders stünde es um ein Schrottauto, dass auf ner Wiese steht und um das die Brombeeren ranken.
Da würde ich mir doch gerne den 99 turbo CC in den Garten stellen, der gerade in einem anderen Thread diskutiert wird und das ganze als künstlerisch wertvolle Skulptur deklarieren :smile:.
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Nun die ersten Erfahrungen mit meiner aktuellen Anzeige "Saab 900 Ersatzteile abzugeben".
Wie erwartet werden nach rund 50 Anfragen besonders gesucht:
  • gut erhaltene Ledersitze
  • Chrom-Kühlergrill
  • Aero-Kit
  • rissfreies Armaturenbrett
  • originale Zusatzinstrumente
  • "Einbausatz" Tempomat
  • "Einbausatz" LPT zu FPT
  • Holzdekor
  • Leder- und Holzlenkrad
  • Cabrio-Teile wie Teppich, Seitenfenster, Sonnenblenden
und das alles nur in sehr gutem Zustand. Auffällig dabei ist, dass es sich ausnahmslos um Teile zur Optimierung handelt und nicht um Teile, die zum Erhalt der Fahrbereitschaft nötig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sammlung des Herrn ?, der teils richtig edle Teile im Wald auf seinem Grundstück skulptural verrotten liess, haben sie vor ein paar Jahren ja tatsächlich über das ganze Grundstück von Amts wegen geräumt - als illegaler Abfall. DAs war imho auch einige Zeit vor Gericht. Ich such jetzt mal nicht danach, weil der nächste der's es aus dem Stehgreif genauer weis, sicher gleich aufpoppt - oder auch nich ;)
 
......ich glaub Du meinst die karren vom michael lustig , oder so, der hatte die mal auch in seinem wald dem irdischen uebergeben,meine irgendwo bei duesseldorf.......
 
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Wundert dich das?

Die Rosinen aus dem Kuchen am Besten zum Mehl-Preis...:tongue:

Ich bräuchte eine Zierleiste (Fensterschacht) Fahrertüre (3 Türer) :smile:
 
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