Von einem der auszog ein Elektroauto zu kaufen

Also 13 kwh/100 km. Für so eine kleine Kiste ganz ordentlich.
 
Alles klar, danke, dann habe ich nun einen Vergleich zur Einordnung...mein Schwager hat seit ca 2 Wochen den e-Niro. Als ich mit dem fahren durfte (durchaus überzeugend übrigens), standen da am Display 18kommairgendwas als Verbrauch, und davor war er ca 70km auf Autobahn und Bundesstraße unterwegs.
 
Die ja bei diesem Verbrauch nicht genutzt werden dürfen.
 
Hmm:hmmmm: die HUK 24 bietet doch nur 18 oder 36 Monate Neuwertentschädigung an.
Bei der Versicherung musst Du den Wagen aber als „Selbständiger / Gewerbetreibender" und nicht als Beamter versichern. Gewerbekundenleasing geht ja nur, wenn man auch ein Gewerbe angemeldet hat. Das ist ja grundsätzlich auch kein Problem. Ich gehe davon aus, dass Du die Kleinunternehmerregelung gewählt und nicht zur Umsatzsteueroptiert hast.

Wie machst Du das mit der 0,25 %-Besteuerung? Ist ja ein „Firmenwagen“, der auch privat genutzt wird.

Hat Deine Wallbox einen eigenen Stromzähler? Die Kosten sind ja absetzbare Betriebskosten für den Wagen.

Die Kosten kannst Du ja dann alle steuerlich über das Gewerbe laufen lassen, es sei denn da sind keine Einnahmen oder die Einnahmen decken nicht die Ausgaben. Dann wird das Finanzamt das als „Liebhaberei“ deklarieren, da keine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen hat.

Ich fahre seit 3 Jahren einen Hybrid und stand auch vor der Frage wie ich das zu Hause mit dem Strom regeln sollte, weil der Hybrid ein Firmenwagen ist. Zudem habe ich auch zweites Gewerbe für dass ich ein Zugfahrzeug benötige. Das habe ich dann über das (Klein)-Gewerbe laufen lassen, was in den ersten beiden Jahren ( durch die Abschreibung ) zu keinem Gewinn geführt hat. Das Finanzamt wollte nach dem zweiten Jahresabschluss eine Erklärung von mir haben.
 
Bin gespannt auf Deine (Langzeit-) Berichte vom Zoe. Den würde ich mir auch gerne mal näher ansehen.
Der BMW i3, (fahre ich seit fast sieben Jahren dienstlich - Privatnutzung erlaubt), kann ich rundum empfehlen.
Für den Service einer gewissen Niederlassung (einziges Ärgernis im Zusammenhang mit dem Wagen) kann das Auto ja nichts.

Der i3 wird die nächsten Tage durch einen iD.3 ersetzt. da bin ich schon gespannt drauf und kann berichten, wenn ihr mögt.
 
Der i3 wird die nächsten Tage durch einen iD.3 ersetzt. da bin ich schon gespannt drauf und kann berichten, wenn ihr mögt.
Da bin ich in der Tat sehr gespannt auf echte Erfahrungen aus der realen Welt. Bisher hört man ja wenig Gutes.
 
Ich werde berichten - übrigens ist das Fahrzeug zwar im Gewerbeleasing und steuerlich im Privatvermögen.
HUK24 musste ich tatsächlich 36 Monate nehmen obwohl ich nur 24 Monate lease
 
Ich werde berichten - übrigens ist das Fahrzeug zwar im Gewerbeleasing und steuerlich im Privatvermögen.
HUK24 musste ich tatsächlich 36 Monate nehmen obwohl ich nur 24 Monate lease
:hmmmm: Hmm, im Leasingvertrag steht doch sicherlich ein Passus, dass der LN versichert, das Fahrzeug überwiegend geschäftlich / beruflich / gewerblich zu nutzen.
Verstehe mich da bitte nicht falsch, aber dann könnte ja jeder einfach ein Gewerbe anmelden und damit auf das Gewerbeleasing ( was oftmals deutlich günstiger ist als das Privatleasing ) Anspruch haben. Das Fahrzeug gewerblich leasen, aber alles privat bezahlen kann man steuerlich durchaus machen, gegenüber dem Leasinggeber halte ich das aber für "Gestaltungsmissbrauch".
 
Keine Sorge alles i.O.
 
@Hutzelwicht Interessiert das den Leasinggeber tatsächlich wie das Fahrzeug im Endeffekt genutzt wird? Kenne zwar Klauseln, die bestimmte Gewerbeformen ausschließen oder bestimmte Bedingungen vorgeben (zb. Mindestumsatz, Mindestbestandszeit des Gewerbes), aber davon hab ich noch nicht gehört. Bzw. frage ich mich wer das überprüft (und vor allem wie)?
 
naja, dieser aufwand fuer 6000 km im jahr (lt#39),
das waere ja pro jahr nur ein bissle ueber 1000 km pro saab bei Dir.............aber das nennt sich ja jetzt fortschritt,
vielfalt, gruen und alte zoepfe abgeschnitten...........
was passiert mit der batterie nach dem leasing?
 
Viel wichtiger ist doch, wie wird am Ende abgerechnet?

Beim Leasing wird doch ein Restwert kalkuliert, der bei Ende der
Laufzeit irgendwie vorhanden sein muss. Ich habe schon öfters
gehört, dass man dann u.U. für jeden Kratzer usw. draufzahlt.
Es wird mit niedrigen Raten gelockt, aber das dicke Ende kann
noch kommen. Deshalb sollte man das Kleingedruckte genauestens
studieren.
 
Normaler Verschleiß ist in wohl Ordnung, dazu können auch kleinere Kratzer gehören. Gibt da glaube mittlerweile auch richtig konkrete Kataloge was akzeptabler Verschleiß ist, und was nicht. Aber klar Geld für die ein oder andere Instandsetzungsarbeit (vor Rückgabe) sollte sicherlich vorhanden sein. Für alles größere, was passieren kann, sollte man sich mit einer zusätzlichen Versicherung absichern.
 
Vor allem weiß man noch nicht genau, wie sich der Wertverlust
der E-Autos tatsächlich entwickelt.
 
@Hutzelwicht Interessiert das den Leasinggeber tatsächlich wie das Fahrzeug im Endeffekt genutzt wird? Kenne zwar Klauseln, die bestimmte Gewerbeformen ausschließen oder bestimmte Bedingungen vorgeben (zb. Mindestumsatz, Mindestbestandszeit des Gewerbes), aber davon hab ich noch nicht gehört. Bzw. frage ich mich wer das überprüft (und vor allem wie)?
Nun, ich will das mal so sagen: Was interessiert es der Versicherung wenn man 9.000 km Jahresfahrleistung angibt aber tatsächlich 30.000 km in Jahr fährt. Solange nichts passiert ist alles schick.

Der Leasinggeber hat sich sicherlich etwas dabei gedacht warum er privat und gewerblich / geschäftlich anders tarifiert. Und das findet man im Zweifel immer in Kleingedruckten.
Wenn ich als Gewerbetreibender lease haben hierbei zwei "Unternehmer" miteinander zu tun. Wenn zwei Unternehmer ein Geschäft abschließen, dann gilt der im Gesetz verankerte Verbraucherschutz nicht mehr und das Widerrufsrecht z. B. kann nicht in Anspruch genommen werden. Wer unternehmerisch handelt, muss geschlossene Verträge einhalten. Dazu zählen alle natürlichen und juristischen Personen, die ein Geschäft als gewerblich oder selbstständig beruflich Tätiger abschließen.
Eine Rückabwicklung des Geschäfts ist damit ausgeschlossen..............
 
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