Stuttgart (AP) Bei dem Amoklauf in einer Schule im baden-württembergischen Winnendene

Und kurze Zeit später ist die Prügelei online gestellt, aufgenommen aus drei Handykamera-Perspektiven ...

Es gibt kaum noch Scham. Selbstdarstellung ist enorm wichtig geworden. Die Bedeutung des Wortes *Respekt* ist nahezu pervertiert. Grenzen verschwimmen.

Trotzdem: Identität formt sich im Widerstand. Und den müssen wir, die Eltern, leisten. An dieser Stelle dürfen wir uns nicht verweigern / kneifen. Schule weist vielfach die Verantwortung weit von sich, wir dürfen das nicht ebenso tun. An anderer Stelle hier habe ich schonmal was vom Konzept der *niederlagelosen Konfliktlösungsstrategie* geschrieben. Diese Strategie ist anstrengend, fordert Authentizität und hat nichts mit wohlfühlkuscheln gemein. Dran bleiben an den Kindern, wissen, wie sie ticken, wo sie stehen, was von ihren Sorgen mit bekommen ... immer wieder neu. Gelingt nicht immer. Muss immer wieder neu versucht werden.

Heißt es nicht: An ihren Kindern werdet ihr sie erkennen?

Danke !:flowers:
 
Der Bundesgerichtshof hat sich hinter das neue Unterhaltsrecht gestellt, das geschiedene Alleinerziehende wesentlich früher als zuvor zur Wiederaufnahme einer Beschäftigung zwingt.

Nach der seit 2008 geltenden Reform müssen geschiedene Eltern schon ab dem dritten Geburtstag ihres Kindes wieder arbeiten gehen. In welchem Umfang der alleinerziehende Elternteil dann jedoch arbeiten müsse, dürfe aber nicht pauschal beurteilt werden, sondern bedürfe einer Prüfung im Einzelfall, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Gerichts. (Az.: XII ZR 74/08)

Im Kommentar wurde erwähnt - man könne die Kleinen ja in KITAs und Kindergärten geben !

Ich warte dann immer auf eine kindliche Stimme die ruft:

"Der Kaiser ist ja nackt !"

Für denjenigen, der die Erziehungsberechtigung nicht hat, sehe ich da keine Probleme. :biggrin:

Aber dann schon eher bei dem Part, der das Kind zu Hause hat.

.... und ein Kind in einer Kindertagesstätte bespaßen zu lassen, kostet schließlich auch Geld, auch bei Lohnsteuerklasse 1. Da sind die 164 € Kindergeldjedenfalls schnell wieder weg.

Da kann man nur hoffen, dass es gnügend Home Office Jobs gibt.
 
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