Ich kann hft gut verstehen. Diese Rücksenderei ist auch in meinen Augen ein Instrument, das von Kundenseite oft schamlos und meiner bescheidenen Ansicht nach auch nicht selten betrügerisch ausgenutzt wird (das bezieht sich jetzt ausdrücklich nicht auf dich!)
Andererseits ist es aber auch ein Zugständnis an die Eigenart des Fernhandels, dass der potenzielle Käufer die Ware eben nicht direkt in Augenschein nehmen und Eigenschaften, die sich auf einem Foto nicht gut nachvollziehen lassen, prüfen kann. Dass Kunden sich das aus einer Beschreibung heraus anders vorgestellt haben als es sich dann in der Realität darstellt, liegt dabei in der Natur der Sache, und das Einräumen einer Rückgabemöglichkeit ist halt die Kröte, die der Handel schlucken muss, wenn er Menschen dazu bewegen will, Sachen zu kaufen, die sie noch nicht in der Hand hatten. Im Kaufhaus nimmt man ein Gerät ja auch in die Hand und legt es wieder zurück, wenn es nicht gefällt oder nimmt die Hose nach dem Anprobieren dann doch in einer anderen, passenden Größe.
Dieses Recht ist IMHO also grundsätzlich i.O., und ich nutze es auch, wenn Dinge in ihrer Beschreibung anders erschienen als sie dann in der Realität beschaffen waren.
Von beschädigten oder defekten Dingen rede ich hier nicht - das ist nochmal eine andere Geschichte.
Habe ich aber selbst einen Fehler bei der Bestellung gemacht, behalte ich das Teil üblicherweise und verkaufe es dann ggf. selbst weiter. Da bin ich vielleicht altmodisch - ist halt so.
Erst recht, wenn das Teil schon in irgendeiner Weise benutzt wurde - und da zähle ich auch eine bereits geöffnete OVP dazu.
Denn wenn ich ein bestimmtes Marken(ersatz)teil kaufe, erwarte ich ja auch, dass die Packung original verschlossen und mit dem Herstellersiegel versehen ist und ich sicher sein kann, dass da noch niemand dran rumgefummelt oder es gar ausgetauscht hat. Warum soll also der Händler diese Wertminderung tragen, weil jemand das Teil schon ausgepackt und angeschlossen oder gar schon benutzt hatte?!
Ja, es ehrt dich, dass du die Sachlage ehrlich und zutreffend geschildert hast - die Spuren des Anschließens hätte man aber auch am Stecker gesehen. Dass man das auf diese Weise wertgeminderte Teil nicht wieder zurückehmen will, kann ich trotzdem gut nachvollziehen, selbst wenn die rechtliche Lage da vielleicht sogar anders sein sollte.
Stell die Matte zu einem etwas geringeren Preis hier im Marktplatz ein und sieh die Differenz als Investition in die Fehlersuche, denn nun weißt du zumindest, dass die Heizmatte nicht der Grund ist...
edit
Die Wertminderungsgeschichte von DL_SYS geht ja genau in diese Richtung - sicher wäre auch so eine Einigung möglich. Ein Marktplatzinserat ist aber sicher der unkomplizierte Weg...