Neuregelung der Hauptuntersuchung - was kommt da auf uns zu?

Registriert
22. Sep. 2006
Beiträge
2.502
Danke
1.873
SAAB
900 I
Baujahr
1985
Turbo
FPT
Gerade komme ich aus meiner Werkstatt (Saab-Spezialist) um eine Reparatur und die fällige HU machen zu lassen.
Dort erfahre ich, dass wegen der Neuregelung der HU selbst kleinste Mängel (ein defektes Birnchen in der 3. Bremsleuchte, ein nicht mehr ganz neuwertiger Frontscheinwerfer oder ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe) zum Verweigern der Plakette führen und vor einer Nachprüfung behoben werden müssen. :mad:
Ich will mir da einfach mal Luft machen, das kann doch wohl nicht wahr sein!
 
Hm....die Erteilung der Prüfplakette obliegt nach wie vor der persönlichen Beurteilung des Prüfers. Allerdings ist sein Handlungsspielraum....na sagen wir mal: erweitert worde.
Ein geringer Mangel "kann" nun schon zur Verweigerung des Plakette führen. Muss aber nicht. Aber ganz ehrlich: Das war früher auch schon so. Ich erwarte da keine übermäßigen Änderungen im Verhalten der Blaukittel.
 
Es bleibt alles wie es ist oder war. Prüfung wieder alle 2 Jahre. Wie früher!

Wenn man mehr als 2 Monate zu spät kommt, wird wohl der Preis höher, aber dafür schauen`se noch besser nach.:biggrin:

Als erstes drehen`se mal eine Runde mit dem Wagen, wahrscheinlich eine Acht-ung!

Oder,sie machen das wie bisher, fahren die 5 Meter zur Bühne. Das ist die bisherige Probefahrt gewesen.:biggrin:

Bei der neuen Acht, habe ich in Anbedacht der zu erwartenden Verkehrsdichte auf dem Hofe starke bedenken, die zu einem erheblichen Verlust von Prüfern führen wird. Wobei ein Prüfer weniger den Eigenen Arbeitsplatz wesentlich sicherer macht. Oder ich zum Oberprüfer werde, wenn ich den Ober erfolgreich überfahre.:rolleyes::rolleyes:

Das gebabble mit jährlich für richtige Autos war doch hummbuuuch. Wer soll den die richtigen Autos alle prüfen, wenn die jährlich anrücken. Stellt euch mal vor, wir warten noch extra 2 Monate. Werfen noch einen 20,- hinzu und sagen:"Jetzt schauen Sie mal bitte richtig nach."
Bei der Verkehrsdichte & dem einsetzenden Stress auf dem Hof ist ein gewisser Schwund unvermeidlich.
Den Schwund bezeichnet man im Fachgebrauch als Stresslesspeople.:smile:
 
Gerade komme ich aus meiner Werkstatt (Saab-Spezialist) um eine Reparatur und die fällige HU machen zu lassen.
Dort erfahre ich, dass wegen der Neuregelung der HU selbst kleinste Mängel (ein defektes Birnchen in der 3. Bremsleuchte, ein nicht mehr ganz neuwertiger Frontscheinwerfer oder ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe) zum Verweigern der Plakette führen und vor einer Nachprüfung behoben werden müssen. :mad:
Ich will mir da einfach mal Luft machen, das kann doch wohl nicht wahr sein!

wer selbst zur Prüfung fährt, ist selber schuld :smile:
 
wer selbst zur Prüfung fährt, ist selber schuld :smile:

Ein wahres Wort.

Am besten finde ich noch die Aussage, dass im Falle eines überzogenen Prüftermins >2 Monate, dass Fahrzeug einer tiefergehenden Prüfung unterzogen werden soll, die da eine "Knick- und Drehprüfung" sein soll. Sprich: Zum Beispiel Bremsschläuche sollen dann händisch gedreht und geknickt werden um eventuelle Risse oder lose Verbindungen zu erkennen. Wann das so ist, dann müssen sich die Prüforganisationen die Frage gefallen lassen, was ihre "reguläre" Prüfung eigentlich wert ist respektive bisher wert war.

Diese Intention impliziert doch, dass die bisherigen Verfahren noch wesentlich oberflächlicher sind und waren, als man es zugeben will.
Am Ende haben sich die zuständigen Instanzen mit dieser Richtline selber disqualifiziert und zugegeben, dass sie eigentlich nur Humbug gemacht haben.

Meine Reaktion wäre bei einer Vorführung zur HU folgende: Wenn ich innerhalb der Prüffrist erscheine und den Wagen vorführe, und dabei erlebe, wie der Blaukittel meine Bremsleitungen dieser besagten "Knick- und Drehprüfung" unterzieht, dann würde ich ihn gehörig ins Achtung stellen, was er sich anmaßt, eine tiefergehende Untersuchung durchzuführen, die nur bei einem Überschreiten des Prüftermins > 2 Monate vorgesehen ist. Schließlich gibt es dafür keinerlei Veranlassung!
 
Gerade komme ich aus meiner Werkstatt (Saab-Spezialist) um eine Reparatur und die fällige HU machen zu lassen.
Dort erfahre ich, dass wegen der Neuregelung der HU selbst kleinste Mängel (ein defektes Birnchen in der 3. Bremsleuchte, ein nicht mehr ganz neuwertiger Frontscheinwerfer oder ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe) zum Verweigern der Plakette führen und vor einer Nachprüfung behoben werden müssen. :mad:
Ich will mir da einfach mal Luft machen, das kann doch wohl nicht wahr sein!


Tja, Freunde - So ist das halt... - ...wenn sich in einem sich auf Verschuldung und zwangsweisem Wirtschaftswachstum gestützten "Wirtschafts"-System dei Konsumverweigerung etabliert. Da sind sich Automobilindustrie und Prüfvereine mal wieder einig, weil übereinstimmendes Interesse vorhanden ist. Leider kann zudem gerade das erbärmlich hässliche FDJ-Lieschen im Kanzleramt - zumindest diesmal nicht - mit einer Schlachtprämie zum Ankurbeln des Neuwagenverkaufes aushelfen, schließlich ist sie ja in Vollzeit mit der flächendeckenden Gesamt-Volksenteignung zwecks Weiterführung des europäischen Banken-Klimbims zu Gunsten angloamerikanischer Interessen beschäftigt. Wallstreet und CityOfLondon dürfen schließlich nicht untergehen... - Das *müsst* Ihr einfach verstehen.

Ach ja, falls es noch jemanden interessiert - Mehrere deutsche Automobilhersteller bereiten sich gerade heftigst auf ein neues Kurzarbeits-Programm vor, die nächste Welle einer fast schon ruinösen Rabattschlacht ist bereits in den Schubladen fix und fertig zum Einsatz. Ihr sollt gefälligst neue Autos kaufen - Habt Ihr das immer noch nicht kapiert...? - Weil - Wenn Ihr weiterhin den ollen Krempel repariert und damit weiterfahrt, bricht das Schuldsystem zur Entreicherung systemhöriger Zins- und Zinseszins-Sklaven zusammen - Und das wollen wir doch wohl hoffentlich nicht, gelle...?!?
 
Als ich beim Onkel Tüv war habe ich nach der Erteilung der Plakette gefragt, ob mein Auto sicher ist.
Er bejahte die Frage,dann habe ich nach der Überprüfung der Airbags gefragt......
Grüße vom
landschleicher
 
,dann habe ich nach der Überprüfung der Airbags gefragt......
Da hat mir aber in der Tat so ein Blaukittel mal den Bäpper verweigert, weil das Kontrolllämpli nicht brannte beim Einschalten der Zündung!

...und war da nicht was, dass bei der Neuregelung der HU nun auch der Fehlerspeicher ausgelesen werden soll? (Kam zumindst mal da, was Josef nicht hat, weiß aber nichtmehr ob das nur geplant oder schon beschlossen war als es kam?)

So oder so ist aber offensichtlich, dass es bei der ganzen Änderung nicht um Sicherheit geht, sondern um Gebühren, die Steuern der Werkstätten und Neuwagenabsatz, oder kann mir irgendjemand plausibel erklären, warum ein 15 Jahre altes Fahrzeug 2 Monate nach HU-Ablauf gründlicher untersucht werden muss als zuvor?
 
Dazu kann ich nichts sagen, da ich nicht bei der gesamten Prüfung dabei war.
Grüße
landschleicher
 
Wenn ich mir das hier alles so durchlese, bin ich froh darüber, dass ich das Thema TÜV :eek: schon seit über 15 Jahren den Werkstätten überlasse :smile:.
LG KonradZ
 
Die Prüfer sind alles nette Zeitgenossen. Haben für vieles Verständnis, babben den freundlichen Farbteufel auf, solange es vertretbar ist.

Ab und zu nörgeln Sie auch mal, naja, dann bessert man halt nach. Schon kommt der Farbteufel drauf.

Für so seltsame Eintragungen wie extreme Felgen mit abnormen Reifenmaßen oder anderen Fatz & Schnösel der unnutz ist, kann ich ja kaum Verständnis aufbringen. Aber wer es braucht. Der muss sich halt mit dem Prüfer herumschlagen.
 
Ja ja, das ist vom Tisch.

Sonst kommt es wohl zu meinem beschriebenen Zenario.:biggrin:
 
d.h. die Überlegung eines jährlichen TÜVs bei "alten" PKWs ab 7 Jahre ist vom Tisch????

Da wurd nur *mal-wieder* (TM) zur Ablenkung des Stimmviehs ein parlamenthintersesselfurzender Pupsmeier vorgeschickt, um öffentliche Entrüstung und Aufruhr in Bezug auf dieses Thema zu schüren, damit ohne Beachtung der hierdurch abgelenkten Öffentlichkeit die wirklich wichtigen Dinge, also alternativlose Beschlüsse finanzenteignender Art - durch die Instanzen gewunken werden konnten.

Bin mir aber sicher, daß die diesbezügliche Regelung auf "gesamteuropäischer" Rechtsbasis früher oder später kommen wird. Die grundlegende Rechtsbasis ist bereits vorhanden, nur noch nicht einheitlich geregelt und somit nicht auf Ebene der jeweils einzelstaatlichen Parlamente umsetzbar - also noch nicht ratifizierbar.
 
Regelung auf "gesamteuropäischer" Rechtsbasis

Das ist genau der Punkt, was jetzt die EU auf den Tisch gebracht hat: Aktuell wird darüber nachgedacht, "einheitlich" einen jährlichen TÜV zu verordnen - die Entscheidung soll im Juli fallen!!!
 
Wird auch nichts!

Ach jaaaa...? - Wirklich...?!?
Wart's mal ab.

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten garnicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Angeblich von - Jean-Claude Juncker, Premierminister von Luxemburg, "Mitgestalter" des Vertrages von Maastricht, Vorsitzender der "Euro-Gruppe", dem informellen Gremium der europäischen Finanzminister, vehementer Befürworter von Steueroasen im europäischen Raum sowie Mitinitiator der "Euro-Bonds-Strategie".


Ach, ja - Kleiner Nachtrag:
Für diejenigen, denen es noch nicht aufgefallen sein sollte:
Das Wort "Steuer" besteht zu 83,3% aus der Buchstabenfolge "teuer"
 
wer selbst zur Prüfung fährt, ist selber schuld :smile:

Danke!!

Ich gehe zur Werksatt meines Vertrauens. Da sind Nickeligkeiten Fehlanzeige und Alltagsneurosen nur auf den Besitzer des Wagens reduziert.
 
Zurück
Oben