H Kennzeichen - Hilfe bei Umrüstungen

Das wird es nicht geben. Eingetragen ist die Bremse ja schon, es geht um das H-Kennzeichen. Das wird es möglicherweise mit der neuen Bremse nicht geben, zumal auch der Nachweis der besseren Wirkung nicht trivial ist.
 
Er meinte, da ginge es um 2 verschiedene Dinge. Grundsätzliche Eintragungen und Nachweis nach §23 H-Kennzeichen.
Jo. Grundsätzlich ist die Anlage bereits eingetragen und sie widerspricht auch nicht den Anforderungen an die Begutachtung nach §23 (siehe mein Auszug weiter oben aus dem Anforderungskatalog, 3.2.4., "Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig").

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

1. Bei der DEKRA an zentraler Stelle anrufen und sagen, man möchte sein Fahrzeug zur H-Prüfung vorführen. Dann, wenn möglich, den Sachstand erläutern und fragen, ob die Bremsanlage ein Problem darstellen würde. Wenn ja (was absurd wäre), dann 2., sonst mit dem Vorfall konfrontieren.

2. Andere Prüfstelle suchen. Falls Input vonnöten im Münchner Großraum --> PN.
 
Das wird es nicht geben. Eingetragen ist die Bremse ja schon, es geht um das H-Kennzeichen. Das wird es möglicherweise mit der neuen Bremse nicht geben, zumal auch der Nachweis der besseren Wirkung nicht trivial ist.
Aus welchem Grund sollte das nicht gehen?
Die Änderung ist technisch abgenommen und hätte (!!!) innerhalb von 10 Jahren nach EZ erfolgen können.
Also, absolut H fähig.


Und hier, zum x-ten mal der entsprechende Anforderungskatalog des tüv Süd.

https://www.google.de/url?sa=t&sour...b8dED-QI-qZXrFydw&sig2=Q6ymasclm_8OQDs_MNS3Qw
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

hier das Update, wie versprochen. Der Sachverständige hat tatsächlich heute Abend um 18:30 h nochmal angerufen. Dafür schon mal meinen Dank. Aber...

Er meinte, da ginge es um 2 verschiedene Dinge. Grundsätzliche Eintragungen und Nachweis nach §23 H-Kennzeichen.

Hat noch irgend jemand eine konstruktive Idee, außer sich an eine andere Prüfstelle zu wenden?

Ich werde morgen mal beim TÜV Nord anrufen, aber ich fürchte es handelte sich um eine Einzelabnahme. Dann gibt es kein "Mustergutachten".

Danke und Gruß,
Bernd
Ja habe ich !
Er möge bitte Herrn Ralf Renz, von der Dekra in Bremen Habenhausen anrufen.
Besagter Herr war selbst bei Saab-Wagner als Meister angestellt, heute Werner Automobile und kennt sich bestens aus.
Nun ist er bei der Dekra Prüfer für Wertgutachten ect..

Gerade erst ein Wertgutachten bekommen, nebst Simons Auspuffanlage, doppelflutig und in V2A - ohne Beanstandungen.
Die Auspuffanlage läuft unter zeitgemäßen Umbau.
Kann Dir gerne nen Scan aus Mai 2017 zukommen lassen - dann gibts keine Hindernisse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als ich meinen 87er Sedan mit auf 91er Technik umgebaut beim TÜV-Nord zur Vollabnahme vorgestellt hatte, fragte ich den Ing. ob er das auch als H-Kennzeichen abnehmen würde, sagte er mir na klar.
Aus bekannten Gründen lohnt sich finanziell z.Zt. das H-Kennzeichen für mich nicht. Sonst hätte er jetzt eins.

Ist ein möglicher zeitgenössischer Umbau und somit Abnahmefähig.
 
Da scheint sich das Verhältnis der DEKRA in München zu alten Autos in den letzten 25 Jahren nicht geändert zu haben.
Hätte ich damals noch einen Zeugen gehabt, dann hätte der dortige Prüfer sofort eine Anzeige am Hals gehabt. Aber er hatte wohl nicht vertragen, dass ich ihn darauf aufmerksam machte, dass die "Durchrostung" im vorderen Radhaus ein Ablaufloch der Karosserie war.
Ich würde auch als erstes die Prüfstelle für die H-Abnahme wechseln und, nach diesem seltsamen gebaren, die DEKRA in München in Zukunft meiden
 
Hallo Vinario,

könntest Du mir das Wertgutachten bitte, bitte einscannen und mir zukommen lassen? Damit hätte ich etwas in der Hand aus dem eigenen Hause Dekra. Das sollte doch reichen.

Besten Dank.
 
Kommentar zu Beginn war, wir haben ein Problem, "Saab" gibt es nicht mehr.

Spätestens nach dieser Aussage ist klar, dass der Mann keinen Bock hat, sich mit der Thematik auseinander zu setzen.
Ich würde an deiner Stelle hier abbrechen und mir einen anderen Prüfer suchen.

Die neue Achse mit der geänderten Bremsanlage ist Teil der ABE des Fahrzeugs und hat den Prüfer m.E. gar nicht zu interessieren, da der Umbau locker innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ hätte erfolgen können.
Das ist für eine Paragraph 23 Abnahme somit kein Ausschlusskriterium.
Hier handelt es sich schlicht um Unwillen resp. Unvermögen.
 
...könntest Du mir das Wertgutachten ... zukommen lassen? ... Das sollte doch reichen.

Kaum.
Zum einen ist dies eine völlig andere Art von Gutachten, zum anderen ist das fragliche Auto vom Vinario bis auf das erlaubt spätere Radio und eben die zeitgenössische Zubehör-Auspuffanlage gänzlich im Originalzustand.
Es entspricht damit der ABE des Herstellers für diesen Fahrzeugtyp von 1984/MJ1985.
Dein Auto hat diese Hersteller-ABE (hier vom Typ des Jahres 1987) seit der Umrüstung auf "neue Achse" und Bremsanlage nicht mehr. Es wurde statt derer später mit der beschriebenen Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine Einzel-Betriebserlaubnis erworben, die nur für dieses Fahrzeug gilt.
Das ist eine Änderung einer oder mehrerer Hauptbaugruppen und damit ein Auschlusskriterium für eine H-Abnahme.
Völlig egal ist dabei, ob das damals oder später eine "übliche Änderung/Verbesserung" war und auch späterer Serienstand wurde. Es bleibt ein Umbau von Hauptbaugruppen mit Verlust der originalen ABE. Jedenfalls sieht dies dein Prüfer so. Und hat damit wohl Recht. Schade, dass er keinen Spielraum sieht.
Ich selbst habe inzwischen ein wenig Erfahrung in der Einzelabnahme von älteren Autos gesammelt. Die Lesart der Vorschriften für die Prüfer ist klar eine andere als die für uns Laien.
Mein Rat wäre, die Prozedur bei diesem Prüfer abzubrechen und das Problem einer anderen Prüfstelle mit Erläuterung deines Falles VOR der eigentlichen Prüfung erneut vorzulegen. In der Hoffnung auf den fraglichen Ermessensspielraum.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!
 
Kaum.
Zum einen ist dies eine völlig andere Art von Gutachten, zum anderen ist das fragliche Auto vom Vinario bis auf das erlaubt spätere Radio und eben die zeitgenössische Zubehör-Auspuffanlage gänzlich im Originalzustand.
Es entspricht damit der ABE des Herstellers für diesen Fahrzeugtyp von 1984/MJ1985.
Dein Auto hat diese Hersteller-ABE (hier vom Typ des Jahres 1987) seit der Umrüstung auf "neue Achse" und Bremsanlage nicht mehr. Es wurde statt derer später mit der beschriebenen Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine Einzel-Betriebserlaubnis erworben, die nur für dieses Fahrzeug gilt.
Das ist eine Änderung einer oder mehrerer Hauptbaugruppen und damit ein Auschlusskriterium für eine H-Abnahme.
Völlig egal ist dabei, ob das damals oder später eine "übliche Änderung/Verbesserung" war und auch späterer Serienstand wurde. Es bleibt ein Umbau von Hauptbaugruppen mit Verlust der originalen ABE. Jedenfalls sieht dies dein Prüfer so. Und hat damit wohl Recht. Schade, dass er keinen Spielraum sieht.
Ich selbst habe inzwischen ein wenig Erfahrung in der Einzelabnahme von älteren Autos gesammelt. Die Lesart der Vorschriften für die Prüfer ist klar eine andere als die für uns Laien.
Mein Rat wäre, die Prozedur bei diesem Prüfer abzubrechen und das Problem einer anderen Prüfstelle mit Erläuterung deines Falles VOR der eigentlichen Prüfung erneut vorzulegen. In der Hoffnung auf den fraglichen Ermessensspielraum.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!

Ich weiß nicht wo du deine Informationen her nimmst... stimmen tun sie jedenfalls nicht. Siehe Link aus #23
 
Kaum.
Zum einen ist dies eine völlig andere Art von Gutachten, zum anderen ist das fragliche Auto vom Vinario bis auf das erlaubt spätere Radio und eben die zeitgenössische Zubehör-Auspuffanlage gänzlich im Originalzustand.
Es entspricht damit der ABE des Herstellers für diesen Fahrzeugtyp von 1984/MJ1985.
Dein Auto hat diese Hersteller-ABE (hier vom Typ des Jahres 1987) seit der Umrüstung auf "neue Achse" und Bremsanlage nicht mehr. Es wurde statt derer später mit der beschriebenen Eintragung in die Fahrzeugpapiere eine Einzel-Betriebserlaubnis erworben, die nur für dieses Fahrzeug gilt.
Das ist eine Änderung einer oder mehrerer Hauptbaugruppen und damit ein Auschlusskriterium für eine H-Abnahme.
Völlig egal ist dabei, ob das damals oder später eine "übliche Änderung/Verbesserung" war und auch späterer Serienstand wurde. Es bleibt ein Umbau von Hauptbaugruppen mit Verlust der originalen ABE. Jedenfalls sieht dies dein Prüfer so. Und hat damit wohl Recht. Schade, dass er keinen Spielraum sieht.
Ich selbst habe inzwischen ein wenig Erfahrung in der Einzelabnahme von älteren Autos gesammelt. Die Lesart der Vorschriften für die Prüfer ist klar eine andere als die für uns Laien.
Mein Rat wäre, die Prozedur bei diesem Prüfer abzubrechen und das Problem einer anderen Prüfstelle mit Erläuterung deines Falles VOR der eigentlichen Prüfung erneut vorzulegen. In der Hoffnung auf den fraglichen Ermessensspielraum.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!
Bis auf die Empfehlung, den Prüfer zu wechseln muss ich deiner Aussage komplett widersprechen.
Die neue Achse IST Teil der ABE, da die 900 er ja genau SO von 1988-1994 gebaut uns ausgeliefert wurden.
Das ist wie mit dem Wechsel von 8V auf 16V alles mit der ABE abgedeckt.
 
Es ist halt bei den Prüfinstitutionen wie überall, es gibt "Problemsucher" und es gibt Leute, die lösungsorientiert arbeiten. Und dann gibt es noch solche, die sich einen Spaß daraus machen, Leute zu schikanieren.
Von daher sollte man mehr Mühe und Zeit aufwenden, den richtigen Prüfer zu finden, als sich an der Suche nach Dokumenten und Unterlagen abzuarbeiten...
 
  • Danke
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Ich weiß nicht wo du deine Informationen her nimmst... stimmen tun sie jedenfalls nicht. Siehe Link aus #23

Das hatten wir alles schon mal.
Ich habe versucht, die Bewertung des Prüfers nachzuvollziehen:
1) Es gibt zu jedem Modelljahr des 900 ein Datenblatt, das die ABE dieser Baureihe beschreibt. Das ist im MJ1987 anders als ein Jahr später.
2) Das Auto vom TE hat gar keine ALLGEMEINE-BE des Herstellers mehr, sondern seit legalem Umbau eine Einzelbetriebserlaubnis.
Darauf wird sich der Prüfer beziehen in seinem Urteil.
Ich vertrete hier übrigens nicht den TÜV, sondern gebe meine eigene Erfahrung der Sichtweise der Prüfstellen bei der Abnahme in zwei vergleichbaren Fällen wieder.
 
Das hatten wir alles schon mal.
Ich habe versucht, die Bewertung des Prüfers nachzuvollziehen:
1) Es gibt zu jedem Modelljahr des 900 ein Datenblatt, das die ABE dieser Baureihe beschreibt. Das ist im MJ1987 anders als ein Jahr später.
2) Das Auto vom TE hat gar keine ALLGEMEINE-BE des Herstellers mehr, sondern seit legalem Umbau eine Einzelbetriebserlaubnis.
Darauf wird sich der Prüfer beziehen in seinem Urteil.
Ich vertrete hier übrigens nicht den TÜV, sondern gebe meine eigene Erfahrung der Sichtweise der Prüfstellen bei der Abnahme in zwei vergleichbaren Fällen wieder.


Das ist ja soweit richtig, spielt für die Bewertung ob H-Kennzeichen oder nicht aber keinerlei Rolle. Die gemachten Umbauten sind gemäß des Anforderungskatalog (aus verschiedenen Gründen) ausdrücklich H-fähig.
 
Das ist ja soweit richtig, spielt für die Bewertung ob H-Kennzeichen oder nicht aber keinerlei Rolle. Die gemachten Umbauten sind gemäß des Anforderungskatalog (aus verschiedenen Gründen) ausdrücklich H-fähig.

Eben dies sieht der Prüfer offensichtlich nicht so, sonst gäbe es diesen und andere Threads ja nicht.
Wunschdenken und scheinbares "Rechthaben" führt hier nicht zum Ziel.
Es sollte ein Prüfer gefunden werden, der, vielleicht selbst Enthusiast, für eine "Interpretation" des Regelwerks offen ist.
Nach meiner Erfahrung geht das am besten mit einem Gespräch vor dem eigentlichen Prüfungsszenario.
 
Eben dies sieht der Prüfer offensichtlich nicht so, sonst gäbe es diesen und andere Threads ja nicht.
Wunschdenken und scheinbares "Rechthaben" führt hier nicht zum Ziel.
Es sollte ein Prüfer gefunden werden, der, vielleicht selbst Enthusiast, für eine "Interpretation" des Regelwerks offen ist.
Nach meiner Erfahrung geht das am besten mit einem Gespräch vor dem eigentlichen Prüfungsszenario.

Ja, das ein anderer Prüfer offensichtlich von nöten ist steht anscheinend ausser Frage, aber nicht um einen zufinden der "lockerer" ist, sondern einen der seinen Job versteht...Die Anweisungen sind in dem Fall eindeutig niedergeschrieben. Wenn man deinem Beispiel nämlich folgen würde dürfte es auch kein H-Kennzeichen für Fahrzeuge geben die z.B. mit Weber-Vergasern umgerüstet wurden.
 
... Wenn man deinem Beispiel nämlich folgen würde...dürfte es auch kein H-Kennzeichen für Fahrzeuge geben die z.B. mit Weber-Vergasern umgerüstet wurden.

Ist nicht mein "Beispiel" (leider) und ein Vergaser ist keine Hauptbaugruppe. Das Fahrwerk und die komplette Bremsanlage schon.
 
Lesen mag den Katalog ja offensichtlich niemand, daher zitiere ich mal zu einer der von dir genannten "Hauptgruppen" daraus:

3.2.4. Bremsanlage ● Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

An welcher Stelle siehst du da zu dem hier genannten Problem Interpretationsspielraum?
 
Kleiner Zwischenstand. Über einen Kontakt beim TÜV liegen mir die Original ABEs E329 (aus dem Fahrzeugschein) zum HSN 9107 TSN 332 vor. Die erste ist vom November 1986. Dazu gibt es einen Nachtrag vom Juli 1987.

In der ersten Fassung ist die alte Bremsanlage beschrieben und im Nachtrag die neu mit Feststellbremsanlage auf Achse 2. Da die TSN identisch ist, kann es sich ja wohl nur um die gleiche Baureihe handeln. Daher tendiere ich - entgegen des Sachverständigen - zum letzten Beitrag von ssason.

Mein Bekannter vom TÜV versteht auch den ganzen Stress gar nicht. Er hat selbst auch mehrere Oldtimer und kennt sich schon gut aus mit der Materie.

Ich werde einen letzten Anruf beim SV starten und je nach Reaktion dann weitersehen.
 
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