Der Dashcam-Thread

Verkabelung ist meistens über Zigarettenanzünder vorgesehen. Unauffällig, da bleibt eigentlich nur die Rückspiegel Variante.
 
Am liebsten wäre ich nur mit einem Akku unterwegs aber die Kapazitäten bei den Geräten, die ich mir angesehen habe, scheinen mehr für die Parküberwachung als für ein paar Stunden fahrt geeignet.
Die Kapazität ist nicht das Problem.
Sondern die Akkus gehen in der Windschutzscheibe wegen der Temperaturschwankungen schlichtweg auch nach kurzer Zeit kaputt. Daher gibt es kaum noch Dashcams die einen Akku haben.

Abgesehen davon ist die Parkraumüberwachung so oder so rechtlich sehr problematisch.


Verkabelung ist meistens über Zigarettenanzünder vorgesehen.
Bei den meisten Dashcams kann man wenn man möchte auch ein Hardwire-Kit kaufen.
 
Ich habe schon seit 5 Jahren eine Möbius C2 hinter dem Innenspiegel vom 9-5er montiert. Dort habe ich 12V Zündung aus dem Bereich der Innenbeleuchtung abgegriffen und mit einem 12V/5V Umwandler ausgestattet so dass dort ein USB-Kabel für die Kamera zur Verfügung steht.

Funktioniert problemlos und zuverlässig.

Gesendet von meinem Samsung Galaxy Tab
 
...Abgesehen davon ist die Parkraumüberwachung so oder so rechtlich sehr problematisch.
...

Inwiefern?

Hintergrund meiner Nachfrage sind die hin und wieder wieder vorkommenden Parkrempler. Vor etwa 2 Jahren hat einer so richtig meinen 900er CC seitlich touchiert. Natürlich ist der weggefahren. Aufgrund der Höhe und Tiefe der Beschädigung war es mit Sicherheit kein Einkaufswagen sondern eher ein SUV oder ähnliches. Wäre da mit einer Dashcam evtl. was zu sehen gewesen?
 
Inwiefern?

Hintergrund meiner Nachfrage sind die hin und wieder wieder vorkommenden Parkrempler. Vor etwa 2 Jahren hat einer so richtig meinen 900er CC seitlich touchiert. Natürlich ist der weggefahren. Aufgrund der Höhe und Tiefe der Beschädigung war es mit Sicherheit kein Einkaufswagen sondern eher ein SUV oder ähnliches. Wäre da mit einer Dashcam evtl. was zu sehen gewesen?
Mit entsprechenden Weitwinkel, ja.
 
Inwiefern?

Hintergrund meiner Nachfrage sind die hin und wieder wieder vorkommenden Parkrempler. Vor etwa 2 Jahren hat einer so richtig meinen 900er CC seitlich touchiert. Natürlich ist der weggefahren. Aufgrund der Höhe und Tiefe der Beschädigung war es mit Sicherheit kein Einkaufswagen sondern eher ein SUV oder ähnliches. Wäre da mit einer Dashcam evtl. was zu sehen gewesen?
Die DSGVO regelt klar was erlaubt ist und was nicht. Die Aufzeichnung von Fahrzeugen inkl. Kennzeichen (über das ja der Halter ermittelt werden könnte) stellt eine Datenverarbeitung (Bezug zu Raum und Zeit) im Sinne der DSGVO dar und Bedarf der Einwilligung des Gefilmten. Da diese mit Sicherheit nicht vorliegt ist das Filmen schlichtweg verboten.
Gilt eigentlich auch während der Fahrt: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
 
Das würde ja bedeuten, dass nahezu jedes Filmen oder Fotografieren im öffentlichen Raum verboten wäre .... oder :confused:
Ja, es gibt Leute die wegen simplen Bildern die auf Facebook gepostet wurden (Foto im Café sitzend mit parkendem Auto im Hintergrund) zu Fußgeldern knapp unterhalb der Vorstrafe (<90 Tagesätze) verurteilt wurden. Weil der Tag/Uhrzeit bekannt war.
(Und ich behaupte 80% der Deutschen haben sowas auf ihren Social Media oder irgendwo gepostet oder in WhatsApp-Chats mal verschickt).

Du darfst ganz streng genommen nichtmal von deiner Frau das Auto hier im Forum posten sofern auch die Tageszeit/Datum daraus hervorgehen könnte. Außer du hast das schriftliche Einverständnis. Da kommt dann sonst nämlich noch das Thema Standortverläufe dazu.

Wenn du da einen motivierten Staatsanwalt hast und Richter die die Gesetze auf die Goldwaage legen darfst du schlichtweg gar nix mehr und kannst für alles verurteilt werden.
Und selbst wenn deine Frau damit einverstanden war wird der Richter sagen... ja aber zum Tatzeitpunkt lag das Einverständnis ja nicht vor.


Darum sind damals ja auch so unglaublich viele Leute auf die Straße gegangen und haben protestiert als es um die DSGVO ging.
Die Altersklasse 35+ hat da aber ja leider nur mit den Schultern gezuckt.

Streng genommen ist das was bei Dashcam verboten ist ganz generell verboten.
Mit jeder Kamera.
Und sei es nur fürs Familienalbum.

Wirklich entstehen tut das eigentliche Problem aber ja nicht bei der Aufnahme selbst.
Sondern wenn die Daten weitergegeben werden. Und da reicht ein simples Foto wie "ich habe gerade hier gefrühstückt, liebe Grüße. Kennzeichen drauf? Gute Nacht.





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Ansonsten ja, hast es sonst richtig erkannt.
Nur weil die Aufnahme rechtlich problematisch ist heißt es nicht, dass es nicht als Beweismittel anerkannt werden kann. Das ist bei Unfällen sehr oft so, dass es sehr wohl akzeptiert wird.
Oft hilft es auch, wenn der Unfallgegner vor Ort schon weiß, dass es Aufnahmen gibt.
Die meisten fangen dann nämlich gar nicht erst an zu lügen.

Aber bei der Parkraumüberwachung ist es sehr schwer "anlassbezogen" aufzuzeichnen.
 
Danke!:smile:

Gibt es Kameras, die bei Erschütterungen anfangen aufzuzeichnen?
Das wäre dann ja "anlassbezogen"
 
Jein.
In der Regel ist die Praxis bei dem was man am Markt kaufen kann folgendermaßen:

Dashcam zeichnet Dauerhaft auf in kurzen Loop-Sequenzen wie 1min.
Wenn die Speicherkarte voll ist fangen die Aufnahmen sich an wieder neu zu überschreiben. Älteste Aufnahme wird immer wieder von der Neusten Aufnahme überschrieben.
Heißt aber auch, meist ist grob die letzten 30-90min immer auf der Speicherkarte noch drauf je nach Kartengröße.

Nicht überschrieben werden die Dateien wenn
a) man löst manuell eine Aufnahme auf
b) der Erschütterungssensor registriert ein ungewöhnliches Ereignis/Aufprall.

Dann werden die Aufnahmen in einem Extra-Ordner abgespeichert und sind schreibgeschützt.
Meist die 20-60sec vor Auslösen der Aufnahme und 20-60sec nach Auslösen der Aufnahme werden gespeichert.


Allerdings muss das dafür schon ordentlich rumpeln. Sonst würde jedes Schlagloch eine Aufnahme triggern.
Was Parkschäden angeht muss es also auf gut Deutsch gesagt ordentlich knallen.


Bei Tesla ist es ja, dass die Aufnahme schon gestartet wird wenn sich rund um das Auto nur irgendwas bewegt.
Es gibt zwar auch Dashcams die das auch können. Rein von rechtlicher Seite ist das aber eher etwas sagen wir... nicht sicher.
Weil beim falschen Anwalt des Gegners kanns dann auch mal so gedreht werden, dass du ja permanent den Verkehrsraum überwacht hast.

Generell würde ich persönlich immer dazu raten:
Dashcam ist ein Gewinn wenn es darum geht seine Unschuld zu beweisen. Vor allem bei Unfällen.
Mich hat es bei einem unverschuldeten Unfall auch schon gerettet weil ich beschuldigt wurde (allerdings durch meine eigene Versicherung, Unfall im Ausland wo wohl viel schief gegangen ist beim Datenaustausch).

Aber ich würde die Dashcam immer nur dann einsetzen wenn man anders nicht weiterkommt. Oder die Beweise gegen einen etwas anderes besagen als wirklich passiert ist. Da kanns sehr wertvoll sein und bei Unfällen wird es fast immer als Beweis zugelassen.

Was Parkschäden angeht. Es gibt Leute die haben die Dashcam genutzt und es ist gut ausgegangen. Es kann aber auch Leute geben die haben es genutzt und selbst auf den Deckel bekommen.
Die Chancen auf Verwertbarkeit sind auf jeden Fall schlechter als bei einer anlassbezogenen Aufnahme im fließenden Verkehr.


Generell muss man aber auch sagen, es ist ja wie immer ein sehr großer Bereich von "Es gibt eine Dashcamaufnahme" bis zu "sie muss wirklich eingesetzt werden"
Die Aufnahme braucht es ja meist erst wenn es wirklich vor Gericht geht.

Versicherungen freuen sich darüber auch immer, die Polizei bei der Unfallaufnahme nicht immer aber oft auch.
Und wenn ein Unfallgegner in der Unfallaufnahme schon stehen hat er ist schuld und er weiß... es wäre auch auf Video festgehalten. Das schreckt in der Regel fast alle ab allein den Versuch zu starten sich rauszuwinden.



Finde die Datenschutzlage in Deutschland generell sehr schade was das Thema angeht.
Gut wäre es wenn es prinzipiell erlaubt wäre, aber die Aufnahmen nicht weitergegeben werden dürfen, außer bei Unfällen. Alle würden dabei gewinnen. Außer die Unfallverursacher.

Das würde unsere Versicherungen Milliarden sparen und es würden den Straßenverkehr viel sicherer machen.
Allein deshalb, weil die Aufnahme einen auch selbst belasten kann und man mit Kamera im Auto daher in der Regel selbst auch bedeutend zurückhaltender fährt.



Warum das ganze Thema so heiß ist und alle sich in die Hose machen ist ja leider die Tatsache, dass man befürchtet, dass 1 Million Deutsche zum Knöllchen-Horst und Hilfs-Sherrif werden. Und das wäre in der Tat nicht gut und gehört unterbunden.
 
Das würde ja bedeuten, dass nahezu jedes Filmen oder Fotografieren im öffentlichen Raum verboten wäre .... oder :confused:

Wie geht das alles damit zusammen (von der AXA-Webseite) .... ich bin verwirrt:confused: :

Anhang anzeigen 220020
Das ist eine Seite der Polizei:
https://www.polizei-dein-partner.de...kehr/artikel/dashcams-im-strassenverkehr.html

Alles klar?

:mad::biggrin::smile::tongue::rolleyes::mad::frown::eek::confused:

asdf
Doch alles klar:
Wenn du im Urlaub bspw. die Spanische Treppe fotografierst, dann hast du zwangsläufig Leute mit drauf. Das ist kein Problem, solange du die Aufnahmen für private Zwecke machst und sie nicht veröffentlichst. Solltest du das "Pech" haben eine einzelne Person auf dem Bild zu haben, so müsstest du sie um Erlaubnis fragen.
Macht natürlich keiner und es gilt wo kein Kläger da auch kein Richter.

Das findet sich so ähnlich übrigens auch in dem Polizeitext: "Wer ausschließlich für den privaten Nutzen eine Fahrt filmt, zum Beispiel zur Dokumentation der landschaftlich schönen Umgebung, verstößt im Regelfall auch dann nicht gegen die Datenschutzrichtlinien, wenn dabei andere Personen ohne deren Wissen oder auch Kfz-Kennzeichen aufgenommen werden.“
Wenn sich dann zufällig ein Unfall ereignet...

Im übrigen gilt nach dem BGH-Urteil, meinem Verständnis nach, das im Falle eines Unfalls zwar die Bilder der Dashcam zur Klärung herangezogen werden können, du dann aber im Umkehrschluss für den Verstoß gegen die DSGVO verfolgt werden kannst. Ob die Polizei das von Amtswegen macht oder auf Veranlassung des Unfallgegners mögen jene berichten, die schon mal in der Situation waren.
 
Streng genommen ist das was bei Dashcam verboten ist ganz generell verboten.
Mit jeder Kamera.
Und sei es nur fürs Familienalbum.
Klarer Widerspruch. Denn Fotos fürs Familienalbum sind privat und nicht öffentlich. Damit Aufnahmen von Motiven erlaubt, solange es keine ungefragten Einzelpersonen sind und diese nicht im Fokus der Aufnahme stehen. Und nein Facebook ist kein Familienalbum. :cool:
 
Im übrigen gilt nach dem BGH-Urteil, meinem Verständnis nach, das im Falle eines Unfalls zwar die Bilder der Dashcam zur Klärung herangezogen werden können, du dann aber im Umkehrschluss für den Verstoß gegen die DSGVO verfolgt werden kannst. Ob die Polizei das von Amtswegen macht oder auf Veranlassung des Unfallgegners mögen jene berichten, die schon mal in der Situation waren.
Aus Erfahrung:

Es kommt drauf an.
Meist geht das vom gegnerischen Anwalt aus.

Von Amtswegen machen sie das nicht. Es gibt aber Polizisten die es aus persönlicher Motivation oder gesetzlichem Pflichtbewusstsein tun.
Die meisten Polizisten sind aber eher froh, dass es Aufnahmen gibt.


Zum Familienalbum.
Wenn das bei Oma Inge aufm Geburtstag dann zwischen 50 Leuten rumgereicht wird... fängts auch schnell wieder an schwieriger zu werden.
 
Doch alles klar:
Wenn du im Urlaub bspw. die Spanische Treppe fotografierst, dann hast du zwangsläufig Leute mit drauf. Das ist kein Problem, solange du die Aufnahmen für private Zwecke machst und sie nicht veröffentlichst. Solltest du das "Pech" haben eine einzelne Person auf dem Bild zu haben, so müsstest du sie um Erlaubnis fragen.
Macht natürlich keiner und es gilt wo kein Kläger da auch kein Richter.

Das findet sich so ähnlich übrigens auch in dem Polizeitext: "Wer ausschließlich für den privaten Nutzen eine Fahrt filmt, zum Beispiel zur Dokumentation der landschaftlich schönen Umgebung, verstößt im Regelfall auch dann nicht gegen die Datenschutzrichtlinien, wenn dabei andere Personen ohne deren Wissen oder auch Kfz-Kennzeichen aufgenommen werden.“
Wenn sich dann zufällig ein Unfall ereignet...

Im übrigen gilt nach dem BGH-Urteil, meinem Verständnis nach, das im Falle eines Unfalls zwar die Bilder der Dashcam zur Klärung herangezogen werden können, du dann aber im Umkehrschluss für den Verstoß gegen die DSGVO verfolgt werden kannst. Ob die Polizei das von Amtswegen macht oder auf Veranlassung des Unfallgegners mögen jene berichten, die schon mal in der Situation waren.

... DSGVO ist in der jetzigen Form sozusagen ein Überschwinger, der sich aber einpendeln wird. Ich denke im Straßenverkehr wird sich in den nächsten Jahren auch in Hinblick auf Autonomes Fahren einiges tun. Denn dort wird es in Zukunft auch Kamera basierte Ansätze geben.
Was ich sehr begrüßen würde. Die Sitten verrohen immer mehr. Bilder helfen. Die Polizei hat auch schon Bodycams.


Viele Grüsse
Frank
 
Also ich habe schon über 2 Jahre eine Dashcam an Bord. Erst hatte ich eine Apeman mini Dashcam ((
APEMAN Mini Dashcam mit verstecktem Design 1080P Full HD DVR Autokamera, 170° Weitwinke, Loop-Aufnahme, Auto-Videorecorder mit G-Sensor, Bewegungserkennung, Parküberwachung ))
Wobei bei dieser die Parkraumüberwachung nur dann funktioniert, wenn sie fest ans Bordnetzt geschlossen wird. Die Cam hat keinen Akku. Die Aufnahmen waren immer sehr gut.

Mir fehlte aber immer irgenwie eine Aufnahme nach hinten und seit etwa 1,5 Jahren habe ich nun eine
((
APEMAN 7 Zoll IPS Touchscreen, Spiegel Dashcam mit 1080p (Full HD) wasserdichte Rückfahrkamera, Front- und Rückkamera mit 170° Weitwinkelobjektiv, integrierte Parkhilfe, WDR Loop Aufnahme, G-Sensor ))
Verbaut. Diese hat zusätzlich eine Rückfahrkamera welche auch im Loop aufnimmt und bei einlegen des Rückwärtsgangs das Kamerabild auf dem Spiegel anzeigt, wenn man das möchte. Es ist ein sehr langes Kabel dabei was gut versteckt werden kann und ich habe die Heckkamera im Auto, also nicht aussen verbaut.
Der Akku im Spiegel (bei Bewegung wird der Parkraum vorne und hinten überwacht) hält bisher durch. Die Überwachung finde ich hier als Baumparker in der City schon praktisch. Nach dem Wochenende im Winter meldet die Kamera manchmal Montag morgens das der Akku fast leer sein. Also Wochenlang hält er im Stand nicht.
Der G-Sensor ist recht empfindlich, ich habe ihn auf mittlerer Stufe und alle 2-3 Monate bekomme ich die Meldung das die Speicherkarte voll ist. Also soviele Aufnahmen gespeichert sind, das kein Loop mehr funktioniert und zuviele Aufnahmen automatisch gespeichert wurden. Ich möchte den Sensor aber nicht noch unempfindlicher einstellen, da dann evtl. keine Parkrempler mehr aufgezeichnet werden.

Da mein 9-5 eine automatische Abblendung am Spiegel vornimmt hatte ich erst ein bisschen Bedenken ob der Spiegel evtl. blenden könne, dies ist aber nicht der Fall, da er von Haus aus angenehm dunkel ist.

Ich hatte mich damals für eine Dashcam entschieden weil ich finde das viele immer Rücksichtsloser und oft auch einfach unwissend fahren. Seit ich die Kamera habe hatte ich keinen Parkrempler mehr... zumindest keinen mit sichtbaren Schäden. Wenn die reine Anwehsenheit schon gereicht hat... alles gut!

P.S. die Links sollten keine Links sein, die Produkte gibt es auf Amazon nicht mehr... aber gleichwertige mit anderem Namen.
 
stehen die Haken für die Gummibänder wirklich so merkwürdig über wie auf den Bildern auf der Webseite des Herstellers?
Ein klares Jain... meine sehen noch etwas anders aus aber durch die Spannung der Gummibänder ziehen sich die Haken nach hinten und sind nicht mehr so sichtbar. Ich mache die Tage gerne mal ein Foto im eingebautem Zustand.
 
Ja, das wäre nett. Denn die Bilder bei denen sind ja keine echten Photos sonder zusammengephotoshopt. Ansonsten finde ich die Idee nicht verkehrt. Auch wie das dann von vorne aussieht mit der Kamera an der Seite vorbei.
 
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