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EU-Uebereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller. Verzollen muss ich den Wagen aber nicht? Meine das mal gelesen zu haben wenn ich den Wagen quasi als einen Teil meines 'Hausstandes' mit in die Schweiz mitnehme.
EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibts für einen 8V 901er ohnehin nicht (erst ab 1993), du musst nachweisen, dass das Fahrzeug die bei der Erstzulassung in der Schweiz gültigen Normen erfüllt hat. Dazu hilft ein Zertifikat von Saab - welches man zB über "Carservice Erkens
Tel.: +492151/ 6546425, saab@carservice-erkens.de" beziehen kann - das ist die Saab Homologationsstelle in Deutschland, das geht recht zügig und ist, soweit ich weiss, kostenlos.
Was man detailliert braucht, teilt einem die jeweils zuständige MFK-Stelle, mehr oder minder, bereitwillig mit.
Verzollen musst du ihn nicht, wenn du ihn bereits 12 Monate auf dich zugelassen hast, dann gehört er zum Hausstand, welcher zollfrei beim Umzug mit herübergenommen werden kann. Anmelden musst du ihn aber trotzdem beim Zoll, sonst gibts nicht das für die Anmeldung nötige Einfuhrformular.
Klingt komplex, ist es auch, aber beherrschbar.
Dafür gibts hier keine Umweltzonen und auch kein wirkliches Problem mit katlosen 8Vlern...
Ansonsten - herzlich willkommen hier...