Abmeldung und Neuanmeldung HU und AU

Das ist vollkommen korrekt. Ebenso die Ergänzung durch jo.gi.
Dann hab ich das die letzten Jahre also immer falsch gemacht... Ich hab meiner Versicherung noch nie mitgeteilt, dass ich ein Auto abgemeldet habe. Die sind immer zu mir gekommen und haben mir die Beendigung des Vertrages mitgeteilt.
 
Nein, du hast nichts falsch gemacht, behauptet auch keiner. Der entsprechende Sachbearbeiter hat dir nur nicht explizit den Übergang in den ruhenden Versicherungsstand mitgeteilt. Das muß er auch nicht.
Diese Ruhendstellung sorgt übrigens auch dafür, daß du deinen bisher erfahrenen SFR bis zu 7 Jahre behältst, ohne daß ein Fahrzeug auf den jeweiligen Vertrag angemeldet ist.

Ergänzung: Bei Verkauf des abgemeldeten Fahrzeuges verhält es sich etwas anders, obiges gilt für die Abmeldung und Wegstellen des KFZ auf eigenem Grund.
 
Ich hab aber noch nie das selbe Fahrzeug später wieder zugelassen...
Und mir geht es auch nur darum, dass es schlicht falsch ist, dass ich bei meiner Versicherung betteln muss mein Auto abmelden zu dürfen.
Und meine SF Stufe kann ich ja auch behalten, wenn ich anschließend ein anderes Auto bei einer anderen Versicherung versichern will.
 
Daß man bei seiner Versicherung betteln muß, sein Auto abmelden zu dürfen, hat so doch hier hoffentlich keiner behauptet, auch Saabfreund nicht. Dein "neues" KFZ wurde von deiner Versicherung ganz automatisch auf den durch vorherige Abmeldung und/oder Veräußerung des "alten" KFZ freigewordenen ruhenden Vertrag eingetragen (sofern dies innerhalb von bis zu 24 Monaten erfolgte).
Der Vertrag ruhte in der Zwischenzeit, er ist solange beitragsfrei gestellt.
Das An/Abmelden eines Fahrzeuges hat ja immer irgendwelche Gründe, von diesen Gründen hängt das jeweilige Handling deines Versicherungsvertrages durch den Sachbearbeiter deiner Versicherung ab.
Und natürlich kannst du deinen SFR "behalten", die Freigabe deines SFR durch deine "alte" Versicherung an den neuen Versicherer erfolgt automatisch im Hintergrund ohne dein zutun oder dich zu informieren.
 
Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.
Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.
Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)
Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.
Dann ließ diesen Beitrag noch mal in Ruhe durch. "Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag...."
Das klingt für mich nach betteln und ist schlicht falsch.
 
Jetzt hab ich, auf welchen Satz du anspielst:
"Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden."

Falsch ist dieser Satz auf jeden Fall dann, wenn man den Abmeldevorgang beim StVA vom Versicherungsvertrag losgelöst betrachtet, da hast du natürlich recht.
Wenn es um die korrekte und vollständige Beendigung des Versicherungsvertrages (NICHT Ruhendstellung) in Tateinheit mit der Abmeldung des KFZ beim StVA geht, dann sollte man in der Tat vorher mit der Versicherung klären, zu welchem genauen Zeitpunkt sie eine Kündigung des Vertrages akzeptiert. Abmelden kann man das Auto aber natürlich auch so.
In der Regel läuft das auch völlig problemlos und üblicherweise auch unter Beitragsfreistellung ab Datum der Abmeldung beim StVA bis zum tatsächlichen Ende des Vertrages, wie bei der Ruhendstellung auch.
 
Der entsprechende Sachbearbeiter hat dir nur nicht explizit den Übergang in den ruhenden Versicherungsstand mitgeteilt. Das muß er auch nicht.
Diese Ruhendstellung sorgt übrigens auch dafür, daß du deinen bisher erfahrenen SFR bis zu 7 Jahre behältst, ohne daß ein Fahrzeug auf den jeweiligen Vertrag angemeldet ist.

Ergänzung: ....obiges gilt für die Abmeldung und Wegstellen des KFZ auf eigenem Grund.
Genau das habe ich ja vorgehabt bzw. werde ich demnächst so machen, um meinen SFR bis zu 7 Jahre zu behalten und ohne diese Ruheversicherung, meinen 900er abmelden zu können. (die Versicherung ist zum Ende des Jahres gekündigt, da wird er auch abgemeldet und in der Garage eingemottet)
 
Ich hab aber noch nie das selbe Fahrzeug später wieder zugelassen...
.
Aha, aber bei mir verhält es sich genau anders.
Ich möchte später das gleiche Fahrzeug wieder zulassen und das möglichst mit einer günstigeren Versicherung....
Ironie an: Sonst hat sich der ganze "Aufwand" nicht gelohnt. Ironie aus
 
Man hätte die Versicherung ja auch einfach mit Frist 30.11. zum Jahresende kündigen können ... ... ...
 
Hatta doch...deswegen versteh ich das noch viel weniger...
 
NaJa Tobi, manches muss man wohl auch nicht immer verstehen. :rolleyes:
 
Man hätte die Versicherung ja auch einfach mit Frist 30.11. zum Jahresende kündigen können ... ... ...
Rene, das war ja die Frage, ob das geht bei meiner Versicherung und weil wenn nicht, trotz Abmeldung der Versicherungsvertrag in eine "Ruheversicherung" gewandelt worden wäre.

Die Frist zur Kündigung laut AVB liegt (lag) bei 3 Monaten zum regulären Versicherungsende. Das Versicherungsende war auch unklar, da ich die Versicherung letztes Jahr im August gewechselt hatte und der Beginn sich durch eine falsche Aufnahme der VIN durch den Vertreter, bis (wie ich erst kurz vor diesen 3 Monaten erfahren habe) zum Jahresende 2014 verzögert hatte.
Da ich bisher keine Abmeldung meiner bisherigen Fahrzeuge machen musste, war mir der ganze Sachverhalt dazu (wie ich es zur Themeneröffnung gefragt habe) unklar.
 
Zurück
Oben