Abmeldung und Neuanmeldung HU und AU

Nein. Man kann einen SF ungenutzt bis zu 7 Jahren liegen lassen, und dann durch die aktuelle bei der seinerzeitigen Versicherung abrufen lassen. Und zwar komplett im ursprünglichen SF.
Ich weiß nicht bei welchen Versicherungen das gilt - bei mir wurde ich um eine Stufe hochgestuft nach Abstinenz des Drittwagens nach 1 Jahr Abmeldung.... erneute Anmeldung 1 SF höher...
 
Kannst du nicht SF von deinen Motorrad aufs Auto umschichten?

Edit: Ach ne, sehe gerade ist nur mit Versicherungskennzeichen.
 
Ich weiß nicht bei welchen Versicherungen das gilt - bei mir wurde ich um eine Stufe hochgestuft nach Abstinenz des Drittwagens nach 1 Jahr Abmeldung.... erneute Anmeldung 1 SF höher...
Ja, gab oder gibt es wohl tasächlich bei einigen Versicherungen. Diese sollte man dann zum 'Parken' halt meiden.
Ich hatte den Fall bisher allerdings noch nicht. Habe mal, kurz vor Ablauf der 7 Jahre, einen alten SF von Muttern übernommen. Ging problemlos. Und sonst hatte ich auch schön öter eigene SFs, die dann mal ein paar Jahre ungenutzt herum lagen. War auch nie ein Thema.
 
[QUOTE="Saabfreund50]Doch TK ist vorhanden.
......................
Aber vielleicht fällt dem Prüfer der kleine Abplatzer nicht auf, besonders wenn die Scheibe beim Termin verdreckt ist....:rolleyes:[/QUOTE]

Unsichere Sache, Steinschlag in der Scheibe ist ein erheblicher Mangel, auch wenn er ausserhalb des Sichtfeldes ist.
 
Weil es im weiteren Sinne hier rein paßt mal die Regelung für die HU-Vorführung für zugelassene Fahrzeuge bei (weit) überzogenen Termin.
Ich hab`s kaum glauben wollen, aber es ist im Bekanntenkreis jetzt zweimal bestätigt worden.

Fall 1:
Fzg. steht zugelassen, aber mit lang überfälliger HU-Plakette, auf Privatgrund. Das Kennzeichen ist von der Straße leicht zu erkennen. Bis eines Tagen eine Zahlungsaufforderung über 80€ + 1 Flensburger Punkt!!! im Briefkasten liegt wegen abgelaufener HU-Plakette. Das Fahrzeug hätte ja theoretisch bewegt werden können.

Fall 2:
Heute wollte ein Bekannter mit seinem Wagen zur HU (,hier 16 Monate zu spät). Ein Anruf bei der Rennleitung um sich nach dem legalsten Weg zu erkundigen ergab die Bestätigung der 80€ und des Punktes im Fall des Erwischtwerdens. Selbst der Beamte fand dies daneben.
Aber eigentlich wäre nur Trailern oder Abmelden, HU mit entstempelten Kennzeichen (das ist ja wieder zulässig) und anschließendes Wiederanmelden rechtens. :stupid:

(Warum nur kommt mir gerade das Bild eines weißen Pferdes im Kopf das den Bürger auslacht? :hmmmm2:)
 
...

Fall 2:
Heute wollte ein Bekannter mit seinem Wagen zur HU (,hier 16 Monate zu spät). Ein Anruf bei der Rennleitung um sich nach dem legalsten Weg zu erkundigen ergab die Bestätigung der 80€ und des Punktes im Fall des Erwischtwerdens. Selbst der Beamte fand dies daneben.
Aber eigentlich wäre nur Trailern oder Abmelden, HU mit entstempelten Kennzeichen (das ist ja wieder zulässig) und anschließendes Wiederanmelden rechtens. :stupid:

(Warum nur kommt mir gerade das Bild eines weißen Pferdes im Kopf das den Bürger auslacht? :hmmmm2:)

... das sollte durch vorweisen eines TÜV Termin geheilt sein, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
... das sollte du vorweisen eine TÜV Termin geheilt sein, oder?

Tust Du noch ein paar Buchstaben dazutun, bitte. :rolleyes:

Aber wenn es das meint was ich interpretiere, dann Entwarnung.
Der Oldtimer stand die ganze Zeit ungenutzt in der Garage. Alles gut.

Edith:
Ok, dann interpretierte ich es doch falsch.
Ob eine TÜV-Einladung ausgereicht hätte weiß ich leider nicht, aber ich frag mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute konnte ich bei meiner Zulassungsstelle (Stadt Kaiserslautern) nachfragen:
1.Abmeldung erfolgt nicht automatisch, trotz Versicherungskündigung, eher erfolgt dann eine Zwangsabmeldung
2.Eine Abmeldung kostet 5,90 Euro
3.Kennzeichen bleibt für 1 Jahr nach Abmeldung nur für das KFZ erhalten und kann innerhalb dieser Zeit, mit diesem wieder angemeldet werden
4.Eine Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks (hier Stadt Kaiserslautern) nach Abmeldung ist gestattet
5.Um in eine Werkstatt zu fahren und eine HU machen zu lassen, muss man sich eine Ausnahmegenehmigung mit Versicherungsbestätigung nur für diesen einen Tag holen. Also nix mit HU-Termin und fahren zu diesem mit entstempelten (alten) Kennzeichen....

Bei letzterem, würde ich überlegen, ob es nicht kostengünstiger wäre, per Trailer der Werkstatt, in die Werkstatt zum HU-Termin (oder früher wenn Reparaturen anstehen) zu bringen....
 
Genau. Als 'Automatik' funktioniert es anders herum: Bei Abmeldung wird die Versicherung darüber informiert.
Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.
Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.
Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)
Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.
 
Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.
Das kann ja wohl nur ein Witz sein.
Das angemeldete KFZ ist ja zwingende Vertragsgrundlage. Wenn diese durch Abmeldung oder Ummeldung weg fällt, erlischt naturgemäß auch der Vertrag.
Bin zwar kein Jurist, aber sowohl die einfache Logik als auch meine praktische Erfahrung der letzten 25 Jahre mit ja nun doch ein paar Autos sprechen ganz klar dafür.

Gehe zur Zulassungsstelle, oder wohin auch immer (in B z.B. auch zum Bürgeramt), und melde die Kiste ab. Du wirst dann rel. kurze Zeit später von der Versicherung eine entsprechende Abrechnung bekommen. War bei mir bisher immer so.
 
Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.
Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.
Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)
Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.
Hast du schon mal ein Auto abgemeldet? Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. ...
 
Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.
Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.
Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)
Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.


...das wäre ein absolut rechtswiedriges Verhalten der Versicherung !

Fahrzeug auf Amt abmelden....
...dadurch erlischt der Versicherungsvertrag automatisch
....Ausnahmen gibt es bei Oldtimerversicherungen....hier kann der Versicherungsschutz auch in der stillgelegten Zeit gegen Bezahlung erhalten bleiben ! Dies gilt aber nur wenn für das Fahrzeug bestimmte Bedingungen zutreffen:
Wertgutachten
gesicherter Stellplatz (in geschlossenen Räumen !)
auf Fahrzeug-Ident.Nr. bezogener Versicherungsvertrag.....nicht auf KFZ-Kennzeichen !
 
@Saabfreund50 :
Gehe mit Deinen Fahrzeugpapieren und den Nummernschildern zur Meldestelle, zahle die paar Euro (bei uns in HD sind es 10)
Dann erhältst Du die Papiere, eine Quittung und die entstempelten Schilder zurück.

Und die Post von der Versicherung kommt ganz automatisch.

Das ist in KL sicher nicht anders.
 
Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.
Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.
Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)
Genau u.a. deswegen, habe ich diesen Tread eröffnet und weil ich bisher kein KFZ so abmelden musste und wie sich das verhält, ohne unnötige Kosten zu haben.

Das stimmt so im Wesentlichen, die Versicherung ist nicht gekündigt sondern ruht. Wenn das Auto wieder angemeldet wird ist es wieder bei der Ursprungsversicherung, ein Wechsel ist zunächst nicht möglich.
 
Alle mir bekannten KFZ.Versicherungen enthalten (und enthielten immer), neben dem Kennzeichen auch die VIN.
....logisch......und wenn das Fahrzeug nur in ner Sammlung steht oder dauerhaft in nem Museum rumgammelt, dann gibt es kein Kennzeichen....das Fahrzeug kann aber trotzdem versichert sein.

für den Straßenverkehr ist trotzdem das amtliche Kennzeichen bindend in der Versicherung zu vermerken.
...ich hab z.B. ein Motorrad umgemeldet nur weil mein Wunschkennzeichen frei wurde (war vorher an einem meiner Autos !)
Selbst bei dieser "Ummeldung" kam von der Versicherung die obligatorische Stilllegung des Vertrages .....und ich musste danach trotzdem nen komplett neuen Versicherungsvertrag abschließen.......den ich dann übrigens ohne Probleme bei ner anderen Versicherung gemacht habe !!
 
Das stimmt so im Wesentlichen, die Versicherung ist nicht gekündigt sondern ruht. Wenn das Auto wieder angemeldet wird ist es wieder bei der Ursprungsversicherung, ein Wechsel ist zunächst nicht möglich.
Das mag de jure so sein, dass die Ursprungsversicherung ein Recht darauf hat. Allerdings habe ich es de facto bisher nie so erlebt.
Denn wo die Versicherung 'landet', hängt ja zwingend von der (früher) Doppelkarte oder (inzwischen) eVB-Nummer ab. Selbst wenn die Altversicherung es wg. SFR-Mitnahme zwingend 'mitbekommen' mußte, gab es da nie ein Problem.
 
Das stimmt so im Wesentlichen, die Versicherung ist nicht gekündigt sondern ruht. Wenn das Auto wieder angemeldet wird ist es wieder bei der Ursprungsversicherung, ein Wechsel ist zunächst nicht möglich.

Kleine Ergänzung zu Marbos Aussage.
„Wenn das Auto wieder AUF DEN ALTEN HALTER angemeldet wird….“

Aus der Versicherungsnummer kommt man hier nur durch vertragsgerechte Kündigung raus, so wie von Saabfreund50 beschrieben,
oder man muß das Fzg. kurz oder dauerhaft auf eine andere Person zulassen.
 
Hmmm....Ich kenne es (von meiner letzten Versicherung und von der eines Bekannten) anders. Du musst zuerst die Versicherung dazu bringen, dich aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig zu lassen. Erst dann kannst du dein KFZ abmelden.
Passiert das so nicht, bekommt die Versicherung bei Abmeldung durch die Zulassungsstelle eine Info.
Die Versicherung geht dadurch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die du erst dadurch beenden kannst, indem du entweder das KFZ kurz anmeldest, die Versicherung dann kündigst oder in der Zeit sich der Beitrag der regulären Versicherung erhöht oder damit einen Schaden bei der Kurzanmeldung hattest. (es reicht ein Steinspritzer auf die WS der ein Fall für die Kasko ist)


Das ist vollkommen korrekt. Ebenso die Ergänzung durch jo.gi.
 
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