Abmeldung und Neuanmeldung HU und AU

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SAAB
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Ich habe schon lange mich mit An und Abmeldung nicht mehr befasst (bis auf die Anmeldung vor knapp 1 1/2 Jahren) und ich frage mich, wie aktuell die Sache ist bzw. wie man das macht, wenn man seinen PKW zum Ende des Jahres abmeldet und zwar zu dem Zeitpunkt, wo die Versicherung (Haftpflicht und TK mit Kilometerbegrenzung) ausläuft.
Frage1: Muss man vorher (1 Monat vor Auslauf laut AVB) die Versicherung kündigen, damit diese nach der Abmeldung nicht in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt wird?
Frage 2: Was passiert nach der Abmeldung mit Ruheversicherung, wenn ich den PKW (sagen wir mal fast ein Jahr später) wieder anmelden will?
Frage 3: Muss bzw. kann ich dann bei einer Neuanmeldung des gleichen PKWs die Versicherung (Ruheversicherung) der bisherigen Gesellschaft kündigen, um zu einer anderen wechseln zu können?
Frage 4:Wenn nun in der Zwischenzeit die HU/AU abläuft, muss ich die zwingend zu dem Zeitpunkt machen lassen oder kann ich die später vor Neuanmeldung erneuern?
Frage 5:Mit den bisherigen KFZ-Kennzeichen kann ich zur Werkstatt (HU Termin) und zurück fahren, ebenso später zur Zulassungsstelle. Ist das richtig so?
Frage 6: Darf ich mit dem abgemeldeten PKW auf einem privaten Grundstück (vor meiner Garage) hin und herfahren, damit der etwas während der Standzeit bewegt wird?
 
1.) Wenn das mit Frage 3 (andere Versicherung) zu tun hat, ja. Suchmaschine ? Einfach Abmelden reicht nicht um später die Versicherung zu wechseln. Die „reden“ miteinander und die „alte“ Versicherung hat „Bestandsschutz“.
2.) k.A.
3.) s.1.)
4.)Kannst Du vor Neuanmeldung erledigen. Zur Sicherheit kannst Du bei der HU-Prüfgesellschaft einen Termin vereinbaren.
5.) Suchmaschine ? „Profitip“ unten beachten (Versicherung nicht erst ab Zulassungsdatum).
6.)Zulassungs-/Versicherungstechnisch darfst Du das Ding auf privatem Grund bewegen. Kommt aber dann auf die Nachbarn an, es gibt noch `nen Paragraphen über „sinnloses“ Hin- und Herfahren (Lärmbelästigung).
Und wenn es nur ein paar Monate Abmeldung sind, darüber (Überwintern/ Einmotten) ist schon viel geschrieben worden.
Ich würde den Wagen da einfach in Ruhe stehen lassen oder, bei vielen Monaten, zwischendurch ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.
 
In Anbetracht der Tatsache, daß die Fixkosten eines 900 sehr überschaubar sind würde ich mir, wenn es nur um ein paar Monate geht den Streß mit der Ab- und Anmelderei einfach schenken...
 
Oder auf Saisonkennzeichen umstellen. Da hat man ein mal "Arbeit" und jedes Folgejahr ruhe.
 
Zu 2.) sollte der Vertrag zu den Konditionen bei Abmeldung wieder aktiviert werden können, es erfolgt halt keine Weiterstufung der SF-Klasse. Kann auch sein, dass die Versicherung einen neueren Tarif zu Grunde legt, der dann ggf. teurer ist. Die beitragsfreie Ruheversicherung solltest Du ebenfalls abklären, ist meines Wissens nach keine automatische Leistung.

Zu 5.) auch hier unbedingt vorher mit der Versicherung abklären. a) kenne die Reglung nicht alle Sachbearbeiter und b) spart es im Schadensfall unnötigen Stress und Diskussionen. Wenn möglich, würde ich mir sogar was schriftliches geben lassen, falls die Rennleitung Dich anhält.
 
Oder auf Saisonkennzeichen umstellen. Da hat man ein mal "Arbeit" und jedes Folgejahr ruhe.
Das kann ich nicht:
1.Brauche ich den das ganze Jahr über für bestimmte Fahrten, die ich mit dem Zweiradhobel nicht machen kann
2.Wäre sowas wie ein "Gebrauchskennzeichen" für mich "besser", soll heissen:
Für alle Fahrten die ich mit meinem 900er über das Jahr ab und zu mache, bestünde Versicherungsschutz.
Die KFZ-Steuer wäre für das ganze Jahr zu bezahlen. (derzeit 147 Euro) Leider gibt es sowas nicht....
 
In Anbetracht der Tatsache, daß die Fixkosten eines 900 sehr überschaubar sind würde ich mir, wenn es nur um ein paar Monate geht den Streß mit der Ab- und Anmelderei einfach schenken...
Bei mir geht es darum, dass just zum Ende des Jahres meine derzeitige Versicherung ausläuft, der nächste HU/AU Termin im Febr. 2015 ist.
Daher meine Eingangsfragen, wie ich das am besten mache, ohne grosse Kosten und Lauferrei.
Sehe ich das richtig so?:
Zu 1: Ich kündige 1 Monat (Nov.) die bisherige Versicherung. Die läuft am 31.12. aus und automatisch ist die Zulassung weg, sofern ich nicht bis dato eine neue Versicherung (Bestätigung) der Zulassungsstelle vorlege.
Zu 4+5: Entweder ich fahre zum HU/AU Termin im Febr. 2015 dann hin (mit entstempelten Kennzeichen), lasse die HU/AU machen und stelle ihn bei mir in die Garage. Danach kann ich ihn wieder anmelden, wann ich will.
Oder ich lasse ihn in der Garage ohne Zulassung/mit Abmeldung und wenn ich Zeit und Geld habe, fahre ich zur HU/AU (man hat nach Ablauf der HU/AU und Abmeldung 7 Jahre Zeit ohne Komplettabnahme, also nur wieder eine HU/AU)
Bei beiden Varianten bleibt (soweit ich weiss) die bisherige SF-Klasse erhalten bzw. bekomme ich die SF-Klasse nach Ablauf des letzten Versicherungsjahres.
Man darf nur nicht zu lange mit einer Neuanmeldung warten, sonst verfällt die alte SF-Klasse....
 
Zu 1: Ich kündige 1 Monat (Nov.) die bisherige Versicherung. Die läuft am 31.12. aus und automatisch ist die Zulassung weg, sofern ich nicht bis dato eine neue Versicherung (Bestätigung) der Zulassungsstelle vorlege.
Nein, es bringt bestenfalls eine Zwangsstillegung mit sich. Du mußt die Kiste schon in der Zulassungsstelle oder beim Bürgeramt abmelden.

Ich habe aber, da Du den 900er offenbar "... ganze Jahr über für bestimmte Fahrten, die ich mit dem Zweiradhobel nicht machen kann ..." brauchst, noch immer nicht verstanden, wieso Du ihn jetzt abmelden willst. Oder brauchst Du ihn jetzt doch für ca. 1 Jahr nicht?
 
Ich verstehe das Problem nicht..... :dontknow:.
 
Die bisherige Versicherung wird wahrscheinlich teuerer, trotz SF-Klasse eine Stufe höher. (scheint Versicherungsintern eine Umstufung/Typklassifizierung des 901er neu gegeben haben?)
Den gleichen Betrag darf ich vermutlich für HU/AU und vorheriger Rep. (Bremsen, Stellmotor SW rechts evtl. Windschutzscheibe wechseln) aufbringen.
Also lieber abmelden und warten, bis das finanzielle Polster vorhanden ist, um die HU/AU und die Wiederanmeldung (mit neuer, günstigerer Versicherung) zu machen.
Auf die Benutzung muss ich derweil verzichten und auf meinen Zweiradhobel mit Versicherungskennzeichen umsteigen.....
 
Na, dann also ganz normal die Versicherung kündigen und die Karre nach Kündigung abmelden. Dann sollte der Drops, meines Erachtens, gelutscht sein.
Wenn es mit der Vesicherungskündigung inzwischen irgendwelche Probleme wg. abgelaufener Fristen geben sollten, meldet die Kiste beim nächsten mal eben Mutter, Bruder, Frau, Freundin, oder wer auch immer an.

Windschutzscheibe: Keine TK? Wenn doch, dann sollte die Reparatur natürlich jetzt noch schnell erfolgen.
 
Ok, so ist die Situation etwas klarer.
Aber es dürfte zu der „normalen“, wie von René beschriebenen, Vorgehensweise keine Alternativen geben die weniger Kosten oder Laufereien bescheren.
Was die SF-Einstufung angeht, bei einer Wiederzulassung innerhalb von 6 Monaten geht alles weiter als wäre nichts gewesen. Soll heißen bei Schadensfreiheit wird man im Folgejahr eine Klasse hochgestuft. Innerhalb 7-12 Monaten bleibt man bei seiner Einstufung und erst danach verliert man seinen SF-Rabatt peu à peu.
Zumindest war dies bei meiner alten Versicherung der Fall. Ob es bei Versicherungswechsel genauso aussieht müßtest Du aber mit Deinem Versicherungsvertreter klären.
 
... erst danach verliert man seinen SF-Rabatt peu à peu.
Nein. Man kann einen SF ungenutzt bis zu 7 Jahren liegen lassen, und dann durch die aktuelle bei der seinerzeitigen Versicherung abrufen lassen. Und zwar komplett im ursprünglichen SF.
 
Richtig Rene so kannte/kenne ich das auch. Mir ging die bisherige SF 2010 flöten, weil ich bis dato keinen PKW angemeldet hatte.:mad:
 
Windschutzscheibe: Keine TK? Wenn doch, dann sollte die Reparatur natürlich jetzt noch schnell erfolgen.
Doch TK ist vorhanden.
Nur: Der Steinspritzerschaden war schon beim Kauf des Wagens vorhanden und trat erst 1 Jahr nach dem Kauf hervor, sodass ich den Verkäufer (ein Händler) nicht mehr haftbar machen kann und selbst wenn, ein grosser Aufwand wäre dem nachzuweisen, dass der kleine Abplatzer im Sichtbereich ihm hätte auffallen müssen.
Die TK jetzt damit zu belasten, würde mir nur eine andere Einstufung bei der SF der TK einhandeln und da ich eine fast neue Windschutzscheibe beiseite gelegt habe, ist der Einbau ohne Belastung der TK besser und günstiger.
Aber vielleicht fällt dem Prüfer der kleine Abplatzer nicht auf, besonders wenn die Scheibe beim Termin verdreckt ist....:rolleyes:
 
In der TK gibt es keine SF, sondenr nur in der Haftpflicht und der VK.
Es würde Dich also nur die SB kosten. Und manchmal erlassen die Werkstätten am Ende auch diese (was gegenüber der Versicherung etwas fragwürdig ist).

Aber ok, Deine Ehrlichkeit ehrt Dich natürlich.
 
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