@JL900/0
Jain...um das nochmal klarzustellen, bevor es mißverstanden wird:
Nach einem Urteil vom Landgericht Coburg ist zuletzt 2002 nochmal bestätigt worden, dass der Geschädigte bei einem Haftpflichtschaden den entsprechenden Gutachter frei wählen kann. Ich zitiere mal nur so auf die schnelle 1 Link, den ich unter dem Suchbegriff "Gutachterwahl" bei Google unter den ersten 5 Ergebnissen gefunden hab:
ARAG:
http://www.arag.de/de/aktuelles/tipps/sonstiges/01752/
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Geschädigte nach einem Autounfall den bewertenden Gutachter selbst auswählen dürfen. Dabei liegt es nicht im Aufgabenbereich des Verunglückten, ein angemessenes Honorar mit dem Sachverständigen auszuhandeln. In einem konkreten Fall lehnte das beteiligte Versicherungsunternehmen die Übernahme der Gutachterkosten zunächst ab, weil es der Meinung war, das Honorar des selbst gewählten Unabhängigen sei zu hoch gewesen. Die Richter entschieden jedoch zu Gunsten des Geschädigten, woraufhin die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten tragen musste. Erst wenn die Gutachterkosten in einem völlig unangemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen, kann die Zahlung verweigert werden (Landgericht Coburg, AZ: 32 S 61/02).
Das gleiche findest Du unter zahlreichen anderen Ergebnissen.
Üblicherweise rechnet die Versicherung direkt mit dem Gutachter ab. Abwehren kann sie dies in jedem Fall nicht, wenn die Schuldfrage eindeutig ist (und für den geschädigten spricht...)
Beim Kaskoschaden kann die zahlende Versicherung Dir Ihren Gutachter schicken. Ist üblicherweise Vertragsbestandteil der Kaskoversicherungen, die Du ja freiwillig unterschreibst, daher...
P
Edit: man muss natürlich auf den eigenen Gutachter bestehen, das ist richtig. Ist das erste Gutachten (vom Versicherungs-Gutachter) erstmal auf dem Tisch und deren Aufnahme von Dir akzeptiert worden, wirds schwierig anschließend die Kosten für ein eigens beauftragtes ersetzt zu bekommen...