900 I Cabrios unter 8.000.- !!!

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Hallo!

Lieg im Clinch mit dem Gutachter über den Wiederbeschaffungswert meines verunfallten 91er Cabrios *grrr*

Wer hat in letzter Zeit welche unter 8.000.- besichtigt und kann was dazu schreiben. Derzeit sind ja bei Autoscout & Mobile einige in dieser Preisklasse drinnen, die von der Beschreibung her ja in Ordnung sein sollten!

Ihr würdet mir mit ein paar Berichten dazu sehr helfen!!

Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüsse

Wolfgang
 
Was musst Du wissen? 1a TOP waren die, die ich mir angeschaut habe nicht, vielmehr 2 sehr schöne 89er Turbo Cabrios in schwarz habe ich begutachtet, beide waren technisch i.O. und hatten wenigstens 1 Jahr TÜV, jeder hatte so seine kleinen Macken, aber es waren keine Wanzen, sondern jeweils gepflegte Fahrzeuge aus 2. Hand. Leder, gutes dach, Alus, waren inkl., einer hatte ne neue Runduminspektion inkl. Turbo neu, der andere nen neuen Motor mit nun 80.000km. Roundabout 200000km beide, hätten unter 7000,- gekostet. Gekauft habe ich jedoch letztlich ein 900/2 Cabrio... Aber beide Fahrzeuge sind scheinbar inzwischen verkauft.

Hast Du den Gutachter bestellt oder die gegnerische Versicherung Ihn geschickt? Du hast ein Recht auf freie Gutachterwahl, solltest du unverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, und von diesem Recht sollte man immer gebrauch machen...

P.
 
Hallo!

Bin in Österreich zuhause, die gegnerische Versicherung hat mir nen Gutachter geschickt. Da in Österreich so wenig alte Cabrios zu finden sind wird ein Import aus Deutschland angenommen.
Mein abgeschossener ist ein 91er 900i mit 170 tkm in technisch perfektem Zustand (neuer Kühler, abgedichteter Motor, Bremsen, Fahrwerk etc.), Mike Sanders konserviert mit minimalem Rost an einem Kotflügel und einer Türkante mit 2 Jahre altem Dach und kleinen Lackfehlern (Steinschlag) und etwas zerkratzten Stoßstangen.
Jetzt hat der Gutachter 2-3 Cabrios bei Autoscout gesehen, die zwischen 5.500.- und 7.500.- drinnen stehen und sich ganz gut lesen. Also will er mir einen Wiederbeschaffungswert (!!) von 6.500.- in Deutschland einsetzen.

Meine Argumentation ist natürlich, daß er einen Durchschnittpreis der inserierten Autos (5.500- bis 14.000.-) ansetzen muß und nicht die niedrigsten heranziehen kann, weil das entweder Autos mit verschwiegenen schweren Defiziten, oder absolute Ausnahmen sind.

Gruss

Wolfgang
 
Nunja, das ist nicht viel entspricht nach meiner Beobachtung aber durchaus der Realität, ohne dein Auto degradieren zu wollen. Ich hab wie gesagt 2 Fahrzeuge angeschaut, die zwar in den Anzeigen etwas höher inseriert wurden, tatsächlich aber für jeweils 1000,- weniger abzugeben waren (ohne viel Verhandlungsgeschick). Das musst Du beim durchstöbern der Anzeigen leider auch berücksichtigen. So zum Beispiel ein 900 Turbo in schwarz mit beigem leder, neuem TÜV, 2. Hand, scheckheftgepflegt, annähernd mängel- und rostfrei. 200tkm, 7000,-. Euro.

Im Prinzip musst Du den Preis ansetzen, den die Verkäufer tatsächlich erzielen, nicht, was in den Anzeigen steht. Ein vergleichbarer Wagen kann da zig mal für 12000,- drin stehen, er wird aber auch nicht verkauft...

Es ist immer schwierig zu argumentieren, wenn eben vergleichsweise günstige Fahrzeuge mit identischer Ausstattung auf dem Markt verfügbar sind. Da dürften die Schwierigkeiten mit Versicherungen in Deutschland und Österreich gleich sein. Chancen bestehen aus meiner Sicht nur, wenn dein Fahrzeug offensichtlich einen Raritätsfaktor besitzt, extrem wenig Kilometer, Sondermodell oder seltener Lack etc. . Bei meinem Vater wurde z.B. der verunfallte Citroen CX (seltenere früher Kombi in Topzustand mit Klima) erst sehr niedrig bewertet, auf mein anraten blieb er vor der Versicherung mit seinem eigenen Gutachten stur bis zum angesetzten Gerichtstermin. Dann hat sie gezahlt... Aber da konnte man auch argumentieren. Wir haben der Versicherung z.B. schlicht die Möglichkeit angeboten doch einfach ein Vergleichsfahrzeug mit neuem TÜV, niedriger Laufleistung und Klima zur verfügung zu stellen, Farbe egal. Spätestens dann musste der Sachbearbeiter wohl klein beigeben...
 
Für einen Nicht-Turbo sind 6500 wohl leider ziemlich realistisch. Aber erwartet die Versicherung etwa, dass du selbst nach Deutschland fährst, um einen neuen Wagen zu finden?
 
Meine Einschätzung

Logischer ist die Kilometerleistung noch ein Argument. Cabrios mit ca. 70.000 km habe ich noch nicht unter 12.000 € gesehen, meist ab 92er Modell angeboten.
Fahrzeuge mit Aero Paket geniessen ebenfalls einen Zuschlag, Fahrzeuge mit guter Ausstattung (Leder) ebenfalls.
900i Cabrios rangieren üblicherwiese am unteren Ende der Skala, Turbos sind etwas teuerer.

Bei mit hohen Amplituden ausgestatteten Preisvorstellungen würde ich sagen:

92-Ende 11-14T€ (Max. 150TKM)
88-91 9-11T€ (Max. 150TKM)
Davor 3-8T€ (bis 200 TKM)

Bei den oberen Preisen gehe ich davon aus, das die Fahrzeuge in Ordnung sind, individuelle Umbauten (Euro2, 16" o.ä.) nicht berücksichtigt.

Der Monte genießt wegen seiner Seltenheit eine besondere Wertkurve, auch wenn ich Preis bis 17.000 € selbst für einen Marketing Gag halte.

Wie gesagt, nur eine persönliche Einschätzung.


Grüsse

Thomas
 
olof schrieb:
Aber erwartet die Versicherung etwa, dass du selbst nach Deutschland fährst, um einen neuen Wagen zu finden?

Hallo!

Im Ösiland wird derzeit un 10 k€ nix angeboten, also argumentiert der Gutachter so, auch weil mein voriger ein D- Import war. Er hat was von Internet und Fotos gefaselt, ob er mir Spesen für eine Fahrt, eigentlich müsste das dann eine mehrtätige mit Hotelkosten sein, weil in Süddeutschland gibt auch nix unter 10k, weiß ich jetzt noch nicht, mal schaun.. :shock:

Gruss

W
 
nochn tipp, wenn noch nicht zu spät:
http://www.classic-data.de/Classic-Data/Default.htm

ich bin immer wieder über die preise erstaunt, die ich in der oldtimer-markt "ermittelt von classic data" lese.
vielleicht kannst du den gegnerischen gutachter damit verblüffen. im übrigen hast du wohl anspruch auf einen eigenen gutachter (den du dann allerdings auch selbst bezahlen musst).

good luck
j.
 
Weitergesponnen: Streng genommen müsste Dir der Gesamtbetrag eines Fachbetriebes bezahlt werden, der Dir den Wagen zulassungsfertig für Österreich hinstellt. Du hast imho ein Recht auf einen gleichwertigen Ersatz für dein Dir zerstörtes Fahrzeug. Dass Du Dir hierfür Urlaub nehmen musst und Tage mit der Beschaffung verbringst, kann nicht Dein Problem sein. Ich weiss nich, wie das bei Euch genau rechtlich geregelt ist, aber ich wäre im Zweifelsfall stur...

PS: Den eigenen Gutachter musst du zumindest in -D- nicht bezahlen. Hier herrscht nach wie vor freie Gutachterwahl. Problematisch wirds nur, wenn du den Gutachter der Versicherung bereits akzeptiert hast...
 
Zaix schrieb:
Den eigenen Gutachter musst du zumindest in -D- nicht bezahlen. Hier herrscht nach wie vor freie Gutachterwahl. Problematisch wirds nur, wenn du den Gutachter der Versicherung bereits akzeptiert hast...

leider ein weit verbreiteter irrtum (selbst unter gutachtern!), du musst ihn schon selbst bezahlen, hast aber einen anspruch gegen den unfallverursacher auf ersatz dieser kosten, da sie zum schaden gehören.
die sache mit "freie gutachterwahl" betrifft die wahl von gutachtern für kaskoschäden, hier geht es um einen haftpflichtschaden.
ob die kosten für einen zweiten gutachter von der gegenseite ersetzt werden, hängt von der notwendigkeit dieses gutachtens ab, verstößt die beauftragung eines zweiten gutachters gegen die schadensminderungspflicht, gibts nix.
es ist halt grundsätzlich nicht besonders schlau, die gegnerische versicherung einen gutachter bestimmen zu lassen, der versucht nämlich den möglichen schadensersatz zu drücken, wie man hier sieht.
 
Die Versicherung hat bereits am nächsten Tag den Gutachter zu mir geschickt, ging leider ein wenig schnell das ganze und hat mich am wohl am linken Fuss erwischt, weil beruflich extrem eingespannt *grrr*

Laut Gutachter ist das 900er Cabrio noch in keiner Classic Data List - weiß davon jemand etwas??????

Leider ist die Aussage von den meisten Leuten hier und im alten Forum, daß 6.500.- plus Aufschlag für Hohlraumkonservierung und Hifi - Einbau realistisch sind *heul* und jetzt mit großen Aufwand 1.000.- mehr rausstreiten, dazu sind meine Arbeitszeit und ggf. Rechtsanwaltskosten zu teuer, wenn ich die realistisch ansetze...

Also kommt es jetzt wohl auf die Höhe der Aufwandentschädigung an, ob es erträglich wird!!

Aber bei weniger als 10.000.- alles zusammen akzeptiere ich sicher nicht!!!!!!!

Hab noch keinen Bescheid über den wirklichen Betrag bekommen, mal schauen was da raus kommt ....

Gruss

W
 
@JL900/0

Jain...um das nochmal klarzustellen, bevor es mißverstanden wird:

Nach einem Urteil vom Landgericht Coburg ist zuletzt 2002 nochmal bestätigt worden, dass der Geschädigte bei einem Haftpflichtschaden den entsprechenden Gutachter frei wählen kann. Ich zitiere mal nur so auf die schnelle 1 Link, den ich unter dem Suchbegriff "Gutachterwahl" bei Google unter den ersten 5 Ergebnissen gefunden hab:

ARAG: http://www.arag.de/de/aktuelles/tipps/sonstiges/01752/
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Geschädigte nach einem Autounfall den bewertenden Gutachter selbst auswählen dürfen. Dabei liegt es nicht im Aufgabenbereich des Verunglückten, ein angemessenes Honorar mit dem Sachverständigen auszuhandeln. In einem konkreten Fall lehnte das beteiligte Versicherungsunternehmen die Übernahme der Gutachterkosten zunächst ab, weil es der Meinung war, das Honorar des selbst gewählten Unabhängigen sei zu hoch gewesen. Die Richter entschieden jedoch zu Gunsten des Geschädigten, woraufhin die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten tragen musste. Erst wenn die Gutachterkosten in einem völlig unangemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen, kann die Zahlung verweigert werden (Landgericht Coburg, AZ: 32 S 61/02).

Das gleiche findest Du unter zahlreichen anderen Ergebnissen.

Üblicherweise rechnet die Versicherung direkt mit dem Gutachter ab. Abwehren kann sie dies in jedem Fall nicht, wenn die Schuldfrage eindeutig ist (und für den geschädigten spricht...)

Beim Kaskoschaden kann die zahlende Versicherung Dir Ihren Gutachter schicken. Ist üblicherweise Vertragsbestandteil der Kaskoversicherungen, die Du ja freiwillig unterschreibst, daher...

P

Edit: man muss natürlich auf den eigenen Gutachter bestehen, das ist richtig. Ist das erste Gutachten (vom Versicherungs-Gutachter) erstmal auf dem Tisch und deren Aufnahme von Dir akzeptiert worden, wirds schwierig anschließend die Kosten für ein eigens beauftragtes ersetzt zu bekommen...
 
@wolfiösi: also, ich hab jetzt noch mal die oldtimermarkt 9/2003 hervorgekramt, da ist ein auszug aus der tabelle von classic data drin, ich zitiere: 900i 16 cabrio note 2 - 8.100,00 eur (nicht nach baujahren differenziert, das bekommst du u.u. direkt von den classic data leuten, frag mal nach!)

@zaix: "arag experten ..." - wie schön, zufällig verdien ich u.a. mit der regulierung von verkehrsunfällen mein täglich brot. trotzdem vielen dank für die hinweise ;)
 
Du hast völlig recht mit Deiner Forderung, Du bist ja der Geschädigte. Aber mach Dich nicht unglücklich mit Deiner 10k-Forderung. Vieles von den Dingen, die Du mit Recht in einem Ersatzfahrzeug wieder haben willst, ist schliesslich auch Unterhalt und damit nicht wertsteigernd. Sonst würde ein 56er Rolls bereits eine halbe Million kosten...
 
@JL900/0

Ich wollte Dir natürlich nicht auf den Schlips treten, aber Deine Aussagen waren nunmal wirklich sehr mißverständlich...und wenn Du mit dem Zusatz "ARAG" Probleme hast, Besuch die Webseite vom Landgericht Coburg, die Seiten vom AvD etc. pp.

Aber insbesondere deine Aussage, dass man im Falle eines Kaskoschaden freie Gutachterwahl hat, ist oberflächlich betrachtet sehr Mißverständlich, den gerade hier kann Dir die Versicherung einen Gutachter aufzwängen. Nimmst Du Dir dann einen eigenen Gutachter (was eben dein Recht ist, das ist richtig) und es kommt wegen unterschiedlichen Ergebnissen zu Streitigkeiten, entscheidet ein sogenannter Obergutachter über die Sache. Fällt das Ergebnis dann zugunster des Versicherungsgutachters aus, bleibts Du selbst auf Deinen Gutachterkosten sitzen...

.. aber das weisst Du natürlich alles, wenn Du beruflich damit zu tun hast ;-)

Gruß
P.
 
Guten Abend,

bringt es in diesem Zusammenhang eigentlich was, vom (unversehrten) Fahrzeug ein Classic Data Gutachten machen zu lassen, um im Falles eines (Un-)Falles bessere Karten zu haben. Mein Cabrio ist nämlich eins von denen mit 60tkm.

Gruß, Martin
 
...da brauchst du kein CDG zu machen, schließlich betrachtest du deinen Youngtimer nicht als Wertanlage, oder? Bei mir reichte nach vollendeter Restaurierung eine "Vorstellung" des Fahrzeugs auf dem Hof meiner Versicherung, um den damaligen Listenwert "anzugleichen", der lag ´97 bei etwa 14.000.- DM und mir wurde damals ein Wiederbeschaffungswert (Teilkasko) von 26.000.- DM bescheinigt. Es geht also, wenn man den gewünschten WW nicht ins Reich der Phantasie setzt...
 
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