* klugscheissmodus an*
§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-
Material dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und
zwar mindestens
1.ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
2.2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.
(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen
untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme
von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn
sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und
Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das
Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein
muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen
ausreichend schützt.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt
werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur
Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
-----------------> über die DIN
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten#F.C3.BCllungen
*klugscheissmodus aus*
Also von Verfallsdatum steht da nix!! Solange ich so ein Ding mithabe reicht es, egal wie alt. Denke ich!
Hier zum selber lesen:
http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#35h
Was sagt uns das? Wenn mal wieder bezahlt werden soll wegen Verfallsdatum... Einfach mal die Stelle in der STVZO zeigen lassen, wo das steht.