Wo bekomme ich einen Verbandskasten her...

Schön zusammengefasst auf http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten

Die Din 13164 ist eine Inhaltsangabe und sagt nichts über Verfallsdaten.

Es ist also zulässig , den Inhalt eines neuen Verbandskastens in einen alten umzupacken, der kein Verfallsdatum aufgedruckt hat.

Oder man stellt sich das Zeug selber zusammen und stopft es in eine Tupperdose, Inhaltsverzeichnis nicht vergessen :biggrin:
 
Ich glaube mir wäre egal ob das Zeug steril ist mit dem mich ein Ersthelfer verbindet, solange er es tut... Zumal ja sowieso jegliches Desinfektionsmittel fehlt. Und wenn die Wunde dreckig ist, nützt auch steriles Verbandszeug nichts...

Wobei es mir nicht darum ging, sondern eher das JEDER der schonmal bei der Polizei bezahlt hat, das sein Verbandskasten abgelaufen ist, wurde einfach nur abgezockt.... Gibt mir zu denken....
 
Ahhh - sehr gut. Wir bewegen uns schon mal in die richtige Richtung :smile:
 
Wundert Dich das?


edit: Mist. Wieder zu langsam.
 
Noch so'n Anarchist :smile:
 
unsteriles Verbandszeug

Ich glaube mir wäre egal ob das Zeug steril ist mit dem mich ein Ersthelfer verbindet, solange er es tut... Zumal ja sowieso jegliches Desinfektionsmittel fehlt. Und wenn die Wunde dreckig ist, nützt auch steriles Verbandszeug nichts...

ist mir zweifelsfrei nicht egal.
Der "Dreck" beim Unfall ist eine Sache,
da ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen,
das eventuell jahrelang lauwarmfeucht gehaltene mikrobiologische Biotop innerhalb von
unsterilen Kompressen und Tüchern jedoch hat eine andere Qualität.

Das ist nun wirklich nicht gleichzusetzen.
 
Es geht hier um Ersthilfe in GOGermany (nicht Amerika) - Würdest du mich nach einer gelungenen Reanimation wegen meiner unsterilen Lunge verklagen?
 
?

Es geht hier um Ersthilfe in GOGermany (nicht Amerika) - Würdest du mich nach einer gelungenen Reanimation wegen meiner unsterilen Lunge verklagen?

natürlich nicht,
ist polemisch,
es würde Dich in meinem Umfeld inkl. meiner selbst auch nach einer MISS"lunge"nen Reanimation niemand verklagen,
aber versyphte Wundauflagen sind ein absolut unnötiger zusätzlicher Risikofaktor.

Wir reden, wie vorhin schon im Thread beschrieben, von einem Wert einer H4-Birne alle 2 Jahre.

Das ist es halt IMO nicht wert, das Risiko einzugehen.
 
Puh, nochmal Glück gehabt bei ATU, würde ich sagen! :eek:

Und da bitte nicht mehr hingehen...
 
Guten Morgen!

Ja, dass ein RTW den Verbandskasten bei der Polizei vorzeigen muß, hab ich selber noch nie erlebt. Scheint so eine "Urban Legend" zu sein.
Hab das auch immer wieder gehört.... Wer weiß.

Ja, aber auf den RTW´s ist ein Verbandskasten...
Mal davon abgesehen, wenn wir zufällig zu einem Verkehrsunfall oder was auch immer für einen Notfall gekommen sind, haben wir logischerweise den Koffer genommen.
Hätten wir den Verbandskasten ausgepackt, dann hätten wir nicht nach Besten Wissen und Gewissen gahandelt, da wir nicht alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft hätten.
Damit hätten wir uns Strafbar gemacht...
Denn, da ja auch in Deutschland gerne geklagt wird, hätte der Richter berechtigte Zweifel an unser Kompetenz festellen können.
Denn als Rettungsassistent hat man eine Art Garantenstellung, und das wäre in dem Fall eine unterlassene Hilfeleistung gewesen, da wir dazu Verpflichtet sind, unsere Kenntnisse in der Notfallmedizin nach vollen Möglichkeiten auszuschöpfen und alle Maßnahmen durchzuführen, zudenen wir fähig sind. Also, wenn da einer im Straßengraben liegt und ich einen schönen Verband anlege, weil ich nur den Verbandskasten nutze und das restliche Equipment im RTW liegt, dann mache ich mich strafbar, weil ich ja mehr Maßnahmen hätte durchführen könnte....

Davon abgesehen, hab ich extrem selten gesehen, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer einen Verbandskasten ausgepackt hat und anfing den Verletzten zu verbinden. Privat kam ich erst einmal in die Situation den Verbandskasten zu gebrauchen. Aber auch nur, weil ich den Verbandskasten zum Unterpolstern bei einem Patienten genommen hatte, der mit seinem Motorrad eine Freiflug gewonne hatte, nachdem eine 80-jährige ihm die Vorfahrt genommen hatte. So konnte ich den Verbandskasten nach der Helmabnahme sinnvoll einsetzen und den Kopf von den Verletzten unterpolstern.

Leider muß ich ja auch gestehen, dass wenn ein Patient von einem Ersthelfer versorgt wurde und tolle Verbände an allen Extremitäten hatte und aussah, als ob er eine Mumie sei, wir die Verbände im RTW eh meist entfernen und gucken was wirklich Tango ist. Da wurde aus der kleinen Schnittwunde von ca zwei Zentimetern, gerne schon mal eine arterielle Schnittwunde, die 5 cm lang und dementsprechend tief war...

Zum Inhalt des Verbandkasten: Soweit ich mich erinner ist es ziemlich egal in was für eine Behältnis ich die Materialien mitführe. Es müssen aber alle in der Din-Liste aufgeführten Materialien vorhanden sein.

Privat hatte ich nie eine Notfallkoffer oder ähnliches in meinem Auto mitgeführt. Wozu auch? Erstens hab ich Probleme die Sachen richtig zu lagern. Was bringt mir im Winter eine Infusion, wenn die in meinem Auto eingefroren ist, oder die Materialien abgelaufen sind.
Außerdem kann ich ja nicht mein ganze Auto für einen eventuellen Notfall vollpacken. Wenn ich nur eine Infusion habe, aber privat zu einen Notfall komme, wo zwei Verletzte sind, stehe ich eh vor der Frage, wem ich die Infusion anlegen sollte... Also ich hab mich darauf beschränkt,zu meinem Verbandskasten ein paar extra Handschuhe und eine Beatmungsmaske mitzuführen. Damit kann ich, wenn es denn so sein sollte, ganz gut helfen. So, ist jedenfalls meine Meinung.
 
  • Danke
Reaktionen: KGB
...Dummerweise war das Ablaufdatum Oktober 2000 ... Der freundliche Ordnungshüter beschränkte sich aber auf eine edukative Maßnahme und lässt mich mit einem neuen Verbandskasten bei der Dienststelle meiner Wahl vorstellig werden. ...

Die letzten beiden Male habe ich erfolgreich "zurückedukiert": Zu Protokoll gegeben

1. mein Verbandskasten entspricht DIN 13164 aktuelle Ausgabe
2. in dieser DIN ist keine Rede von einem Ablaufdatum
3. daher komme ich der Mitführungspflicht §35h nach
4. Der Bussgeldbescheid entbehrt somit jeder Rechtsgrundlage
5. nein, ich werde ganz bestimmt nicht wegen dieser Sache vorstellig, es sei denn jemand bezahlt mir die Fahrtkosten & Verdienstausfall.

Entweder haben die den Fetzen schon in der Minna zerrissen oder spätestens auf dem Revier, gekommen ist nie was.
 
  • Danke
Reaktionen: KGB
Fieser Schwaben-Tipp: Am Computer einen "Haltbarkeitsdatums-Aufkleber" mit sinnvoll in der Zukunft liegendem Datum ausdrucken und aufkleben. Natürlich nur im Falle "neuer Inhalt im alten Kasten". Das hält einem die Gesslerhut-Grußkontrolle vom Hals (wie diesen Id***** vom T**, den meine mords-riefige hintere Bremsscheibe weniger interessierte als das Datum des Verbandskastens).

Wichtiger als nagelneues Verbandsmaterial spazierenfahren finde ich, regelmäßig zum Erste-Hilfe- oder Sofortmaßnahmen am Unfallort-Kurs zu gehen. Mit den nach einem Sommer im Kofferraum vollig unbrauchbaren Pflästerchen kommt bei einem nennenwerten Unfall doch genau gar nirgends hin.
 
Wichtiger als nagelneues Verbandsmaterial spazierenfahren finde ich, regelmäßig zum Erste-Hilfe- oder Sofortmaßnahmen am Unfallort-Kurs zu gehen. Mit den nach einem Sommer im Kofferraum vollig unbrauchbaren Pflästerchen kommt bei einem nennenwerten Unfall doch genau gar nirgends hin.

also ich fühle mich jetzt echt schlecht.

erstens habe ich meinen verbandskasten zum letzten mal gesehen, als ich ihn im CC unter die kofferraumbodenklappe versenkt habe (dezember 2003).

zweitens weiß ich, dass es der verbandskasten ist, den ich 1985 für meine erste ente gekauft habe. das zeuch da drin ist zweifellos noch originalverschweißt, aber sicherlich zu staub zerfallen. (auf den zettel schreiben: neuen verbandskasten kaufen!)

drittens fällt mir eben auf, dass ich nach dem rückkauf des CV wohl zwei monate ganz ohne kasten (und ohne warndreieck) rumgefahren bin - das zeuch haben die vorbesitzer behalten, nehme ich an... (auf den zettel schreiben: zweiten verbandskasten und warndreieck fürs CV kaufen!)

und viertens finde ich vor allem hardys anregung wichtig: sollten wir nicht mal einen SAABfahrer-erste-hilfe-kurs organisieren? mich jedenfalls hat zuletzt vor meiner führerscheinprüfung 1985 einer unterwiesen, wie man jedenfalls nicht alles falsch macht an der unfallstelle...
 
Dafür! Und dann gleich noch einen freiwilligen Sehtest, da bin ich mal gespannt.
 
Bei Wiki heist es dazu:

Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt, hier wird der Begriff „Erste-Hilfe-Material“ genannt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B DIN 13164 festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher entbehren alle Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen jeglicher Rechtsgrundlage.
Langsam wirds interessant, da ich dazu auch schon mein Verwarngeld bekommen habe. Leider kann man ja nach Zahlung nicht mehr anfechten:mad:
 
Zurück
Oben