Kurzzeitkennzeichen bald nur noch mit TÜV

Kein entsprechendes Zugfahrzeug vorhanden, an dem man nen Autotransporter/Hänger leihweise an den Haken nehmen kann?
Oder is das Objekt der Begierde so ein Trumm?
 
Kein entsprechendes Zugfahrzeug vorhanden, an dem man nen Autotransporter/Hänger leihweise an den Haken nehmen kann?
Oder is das Objekt der Begierde so ein Trumm?

Sowohl als auch, eines davon mit 2500 kg Anhängelast.
Nur ist das nicht praktikabel, ich wollte das Auto auf der RetroClassics verkaufen, die geht vier Tage und wenn es blöd geht will einer testchauffieren, wird schwierig auf dem Hänger.
 
Verständlich - trotzdem ein lustiges Bild; stelle mir gerade vor, wie der Käufer auf dem Hänger Gas gibt und Du...
 
Tritt soweit ich es gelesen habe erst ab 1.April in Kraft.

Wie ist das denn jetzt genau, wenn ich heute, am 31.03. ein 5-Tage-Kennzeichen ausstellen lasse, also mit Aufdruck 04 04 15, ist das jetzt bis zum Ablauf OHNE TÜV gültig oder nur am Ausstellungstag (31.03) und für die vier Folgetage (01.04.-04.04) muss dann eine gültige HU vorgelegt werden ? Ist heute also die letzte Möglichkeit, 5 Tage OHNE gültige HU zu bekommen, oder wäre hierfür der letzte Termin am 27.03 gewesen ? Blicke da nicht ganz durch....
 
Frag doch einfach bei deiner Zulassungsstelle nach, wie sie das handhaben... :rolleyes:

Da die Regelung erst morgen, 1.April in Kraft tritt, dürfte es heute noch ohne TÜV gehen, da der Ausstellungstag nach meinem Verständnis entscheidend ist
 
Laut zuverlässiger Aussage unserer Zulassungsbehörde kriegst du heute noch ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage ohne TÜV.
 
Dann beginnt morgen die Ära des Kennzeichenmißbrauchs... Eine echte Verbesserung. Hut ab vor so viel Weitsicht! :thumpdown:
 
Da bleibt als teure Alternative nur noch der Transport mit einem Anhänger. Glücklich ist der, der noch einen entsprechenden Führerschein und einen zugkräftigen Lastesel besitzt...
 
Guter Plan, aber wer braucht schon zwei gleiche Autos?

Ich denke, es wird sich eine andere Lücke finden, zum Beispiel Versandhandel mit ausländischen Kurzzeitkennzeichen.

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Das wird lustig, Originalpapiere ZB I/II erwünscht.
Bin gespannt, was die sagen, wenn ich für mein Auto mit österreichischen alten Kfz-Papieren und erfolgreicher deutscher TÜV-Prüfung ein Kurzzeitkennzeichen will.
 
Laut zuverlässiger Aussage unserer Zulassungsbehörde kriegst du heute noch ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage ohne TÜV.

Hier in der Zulassungsstelle war nichts von Veränderung zu spüren - durchgängig ca. 15 wartende Besucher am Vormittag, was so mit Höchstauslastung in der hiesigen Zulassungsstelle ist, doch ich war bis zum Mittag dennoch der einzige, der sich bei der Kennzeichenprägefrau ein Kurzzeitkennzeichen geholt hat.
 
Das wird lustig, Originalpapiere ZB I/II erwünscht.
Bin gespannt, was die sagen, wenn ich für mein Auto mit österreichischen alten Kfz-Papieren und erfolgreicher deutscher TÜV-Prüfung ein Kurzzeitkennzeichen will.

Dann wirst Du ja Unterlagen von der VOLLABNAHME haben.

Gruß->
 
Ich habe beim ADAC nachgefragt wie das mit TÜV ausschaut. Laut denen ist es so, wenn ich mit dem Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahre und den bestehe, darf ich die mit Kurzzeitkennzeichen zulässigen Probe- und Überführungsfahrten machen, also auch München-Hamburg.

Nicht festgelegt haben sie sich in der Frage, was ist wenn ich den TÜV mit geringen Mängeln bestehe, also Mängel mit denen ein normal zugelassenes Auto bis zur Nachprüfung fahren darf. Ich denke, diese Frage wird irgendwann bei den Gerichten landen.

Und grundsätzlich verstehe ich den ersten Abschnitt nicht, scheint mir ein Textblock zu sein, der die neue Regelung nicht berücksichtigt.
Quelle: ADAC-Rechtsberatung: #Aktenzeichen: JZE-15-6939# vom 31. März 2015 schrieb:
Hier der Text:
"Da weder eine Typ- oder Einzelgenehmigung noch eine Hauptuntersuchung für die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens vorgeschrieben sind, kommen auch absolut verkehrsunsichere, aber dennoch versicherte Fahrzeuge in Verkehr. Die Überprüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs obliegt allein der Verantwortung des Fahrers.

Wenn die HU positiv abgeschlossen ist, dürfen die Fahrten im Rahmen der Zweckbindung erfolgen. Wer das Kurzzeitkennzeichen für andere Zwecke als Probe- oder Überführungsfahrten verwendet bzw. gegen eingetragene Beschränkungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro.

Ist der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung bereits verstrichen oder liegt dieser vor Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen nur noch Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.


Wurden bei einer bereits durchgeführten Hauptuntersuchung lediglich geringe oder erhebliche Mängel festgestellt, dürfen für die Reparatur dieser Mängel auch Fahrten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden; dies gilt aber dann nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Wer das Kurzzeitkennzeichen für andere Zwecke als Probe- oder Überführungsfahrten verwendet bzw. gegen eingetragene Beschränkungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro."


PS an Saabotör
Dann wirst Du ja Unterlagen von der VOLLABNAHME haben. Gruß->
Für Fahrzeuge aus der EU reicht Datenblatt und HU, sowas hatte ich natürlich.
 
So wie LCV in Post 97 sehe ich das eigentlich auch, ob aber der Werkschutz das auch so sieht...
 
Na, der Text ist aber missverständlich. Demnach kann man es so auslegen:

1. Kennzeichen in Freiburg ausgestellt.
2. Auto in Hamburg abgeholt
3. Fahrt ohne TÜV bis zur Prüfstelle in Freiburg oder in die Werkstatt, wo der TÜV hinkommt.


Wo bitte ist da etwas miss zu verstehen ?

Entweder MIT TÜV wohin Du willst.
oder
OHNE TÜV von wo auch immer ZUM TÜV im Kennzeichenbezirk, und zurück.

Gruß->
 
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