Wo klagt man gegen die Nichtzuteilung einer Umweltplakette? Schlüsselnummernproblem

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Danke
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SAAB
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LPT
Hallo.

Es geht nicht um Saab sondern um mein Zweitauto. Ich hab`s noch mit alten VW-Bussen T3.

Ich habe einen VW-Transporter gekauft mit diesen Daten:
Syncro/Allradantrieb, EZ 86, MV-Motor mit G-Kat, 2100 ccm, eingetragen als "selbstfahrendes Arbeitsmittel", Schlüssel 18. Das Auto hat eine Grüne Umweltplakette. Vor der Eintragung als SfAM war das Ding ein PKW mit Schlüsselnummer 03.

Den wollte ich heute beim TÜV zurückstufen zum PKW da ich nicht die Voraussetzungen für SfAM erfülle. Laut TÜV würde ich dadurch Schlüssel 03 kriegen und überhaupt keine Plakette.

Das heißt, als Arbeitsgerät darf das Ding in Umweltzonen fahren und als PKW mit exakt dem gleichen Schadstoffausstoß nicht.

Zur Ergänzung, ich besitze noch einen weiteren VW-Bus mit identischem Motor, allerdings EZ 91, der kriegt die Grüne Plakette problemlos.

Das kann doch wohl nicht war sein. Ich bin ja schon für Umweltschutz, aber doch nicht so.

An wen muß ich mich wenden wenn ich dagegen klagen will? Ich frage hier, weil ich denke, hier gibt es ein paar sachkundige Leute.

Danke und Grüßle
Ralf
 
Na das hört sich spannend an. Ich kann dir leider nicht helfen, aber das Ergebnis interessiert mich brennend
 
Also wenn's gegen den TÜV ginge, dann wäre das wohl das Verwaltungsgericht, da die Überwachungsorganisationen zwar "private" Unternehmen sind, aber trotzdem sogenannte "Beliehene", also Hoheitsgewalt ausüben. D.h., (Nicht-)Zuteilung wäre ein Verwaltungsakt und damit Zuständigkeit Verwaltungsgericht. Jetzt kann der TÜV ja aber gar nichts dafür, da gibt's ja wohl ein Gesetz, das hinter dem ganzen Plakettenkram steht und diese seltsamen Dinge vorschreibt. Also müsstest Du dagegen vorgehen... Usw. .. Das Ganze könnte relativ schwierig werden, wenn Du das mit Erfolg machen willst, dann brauchst Du eh einen Anwalt. Würde als Erstes mal nach dem Umfang einer etwaig vorhandenen Rechtsschutzversicherung schauen!!

Und bevor hier irgendwelche User mit dem "Hammer" Karlsruhe, also BVerfG kommen: Die meisten Verfassungsbeschwerden werden noch nicht einmal angenommen! DIE Hürde ist riesen-groß!
 
Das klingt in der Tat sehr spannend.
...und mir kommt da ein teuflischer Gedanke mit geringfügiger Neigung zu krimineller Energie:

Wenn du einen Bus hast, der die grüne Plakette schon hat, baue bei beiden die Frontscheibe aus und tausche sie gegeneinander.
Um dann noch die Kennzeichen passend zu machen: beide Busse abmelden, die Kennzeichen auf Deine Person (nicht auf's Fahrzeug!!!!) reservieren, schon nach 5-8 Tagen sind diese neuerdings wieder freigegeben, und dann lässt du beide Fahrzeuge umkennzeichnen.... :biggrin: :cool:

Und schon hast Du auf dem 86'iger die grüne Plakette mit dem korrekten Kennzeichen:tongue: !!!!!!!

Für den anderen dann wieder eine neue Plakette zu bekommen sollte dann ja das kleinste Problem sein.......

Jajaja... so sind wir Fahrlehrer - stehen immer mit guten Ideen hilfreich zu Seite:rolleyes: !
 
Hallo.

Rechtsschutzversicherung habe ich nur für Immoblien.

Und eigentlich müßte ich ja nicht gegen ein Gesetz klagen, sondern für die Erweiterung eines Gesetzes. Wäre schön gewesen, wenn die Hersteller dieses Gesetzes etwas weiter gedacht hätten und wie beabsichtigt, alle Fahrzeuge mit G-Kat erfaßt hätten.

Zu einer grünen Plakette komme ich auch ohne Ausbau der Frontscheibe. Zulassung auf SfAM, dann grüne Plakette, danach Ummeldung, das geht schon.

Ich wollte aber die Plakette nicht erschleichen, sondern regulär erhalten. Ich möchte das Auto nämlich im Sommer wieder verkaufen.

Ich bemühe jetzt mal Bundesregierung, Fahrzeughersteller, ADAC.

Ich meine immer, am besten wäre es, die Menschen würden die gemachten Gesetze einsehen können.

Grüßle
Ralf
 
Ich meine immer, am besten wäre es, die Menschen würden die gemachten Gesetze einsehen können.

Kann man das nicht? Internet? Sobald veröffentlicht im Bundesanzeiger..? Oder versteh ich das "einsehen" grad anders, als Du's meinst?
 
Kann man das nicht? Internet? Sobald veröffentlicht im Bundesanzeiger..? Oder versteh ich das "einsehen" grad anders, als Du's meinst?

Sorry, war doppeldeutig, ich meinte "nachvollziehen können", den Sinn erkennen und sagen, das ist okay so.

Ralf
 
Sorry, war doppeldeutig, ich meinte "nachvollziehen können", den Sinn erkennen und sagen, das ist okay so.

Ralf

Nach dem tieferen Sinn darf man bei vielen Dingen besser nicht fragen, die unsere hohen Herren (und Damen) Ihren Hirnwindungen so entlockt haben....
 
Sorry, war doppeldeutig, ich meinte "nachvollziehen können", den Sinn erkennen und sagen, das ist okay so.

Ohje, mal ganz ehrlich: Meinst Du, die Parlamentarier selbst würden alles verstehen, was sie verabschieden? Und wie unsinnig manches ist, das hat man ja anfangs bei den Plaketten an den Kämpfen für Ausnahmen für Oldtimer gesehen! Völlig schwachsinnig! Und wenn man sich den Prozentanteil der alten Autos an den Emmissionen anschaut, dann würde man am liebsten das komplette Gesetz in die Tonne treten, weil's nicht wirklich zu einer spürbaren Verbesserung beiträgt.. Aber bevor man gar nichts tut, mal lieber in den 0,..%-Bereichen rumregeln..

Und selbst wenn der Gesetzgeber für Dich völlig nachvollziehbare Gesetze verabschieden würde, dann gäbe es Tausende andere mit anderen Hobbies und Lebenswünschen, für die es wieder nicht nachvollziehbar wäre..

Ich wünsche Dir, dass das mit dem T3 klappt (ADAC ist wohl die beste Variante!)! Weil nachvollziehbar ist das nicht, wenn sich doch nur die Erstzulassung unterscheidet.. Was ist eigentlich mit Kaltlaufregelsystem? "Unser" T3 hat G-Kat und dank diesem System (das zum Glück keinerlei Probleme macht, Bus läuft immer noch prima) die grüne Plakette.
Bus ist übrigens von '87, ebenfalls 2100 ccm..
 
Wenn schon unsere Politiker auf Grund der hirnfrei versemmelten Texte ihrer fremdgesteuerten Fachreferenten Gesetze beschließen, deren Sinn weder für sie - noch für die letztlich betroffenen - nachvollziehbar ist, dann empfehle ich dem Pack als nächstes Projekt einen EinEuroJob - als Kuhfladensammler in Pakistan.
 
Ich wünsche Dir, dass das mit dem T3 klappt (ADAC ist wohl die beste Variante!)! Weil nachvollziehbar ist das nicht, wenn sich doch nur die Erstzulassung unterscheidet.. Was ist eigentlich mit Kaltlaufregelsystem? "Unser" T3 hat G-Kat und dank diesem System (das zum Glück keinerlei Probleme macht, Bus läuft immer noch prima) die grüne Plakette.
Bus ist übrigens von '87, ebenfalls 2100 ccm..


Hallo Amazone.

Lassen wir die politische Diskussion.

KLR ist leider keine Lösung.
Voraussetzung für die Einstufung in Euro2 mittels KLR ist ein Baujahr ab 1987 und eine Schlüsselnummer 01.

http://www.classic-parts-online.de/technik/pdf/euro2wbx.pdf
Siehe Seite 6

Mit 01 würde ich aber die Grüne Plakette so oder so kriegen. KLR führt lediglich zusätzlich zu einer Steuerersparnis.

Gleicher Fall wie bei meinem 90er Cabrio. Das kriegt ohne KLR grün.

Bin erstaunt, wie viele Leute Saab und T3 fahren. Vielleicht sollten wir mal ein Mischtreffen machen.

Grüßle
Ralf
 
...beide Busse abmelden, die Kennzeichen auf Deine Person (nicht auf's Fahrzeug!!!!) reservieren, schon nach 5-8 Tagen sind diese neuerdings wieder freigegeben, und dann lässt du beide Fahrzeuge umkennzeichnen.... :biggrin: :cool:
demnächst werden auf ebay Frontscheiben mit passenden Kennzeichen gehandelt... spätestens, wenn die Ortsbezeichnungen nichtmehr draufkommen, sind wir soweit.

/To
 
Ja, kannst Du denn bei VW keine Umschlüsselung bekommen?
Bei SAAB hats geklappt; ich hatte 03er Nr. und G-Kat eingetragen und jetzt habe ich einen Nachweis, daß 03 in 01 umwandelbar (vgl. entspr. 8V-Plaketten-Thread hier).
Plakette habe ich mir aber noch keine besorgt.
Auf jeden Fall mal den ADAC um Rat fragen, die sollen uns doch auch vertreten.

Martinez.
 
Also wenn's gegen den TÜV ginge, dann wäre das wohl das Verwaltungsgericht, da die Überwachungsorganisationen zwar "private" Unternehmen sind, aber trotzdem sogenannte "Beliehene", also Hoheitsgewalt ausüben. D.h., (Nicht-)Zuteilung wäre ein Verwaltungsakt und damit Zuständigkeit Verwaltungsgericht.

Im Prinzip richtig, zuvor wäre dann allerdings noch ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Wenn die Ablehnung als rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt vorliegt, müßte sich das (und die Frist) auch aus der Rechtsmittelbelehrung ergeben. Und aus dem Widerspruchsbescheid ergäbe sich dann eben solches für die Frist und die Zuständigkeit des betreffenden Verwaltungsgerichts.
Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage würde ich allerdings äußerst zurückhaltend beurteilen... :frown:
 
Ja, kannst Du denn bei VW keine Umschlüsselung bekommen?
Bei SAAB hats geklappt; ich hatte 03er Nr. und G-Kat eingetragen und jetzt habe ich einen Nachweis, daß 03 in 01 umwandelbar (vgl. entspr. 8V-Plaketten-Thread hier).
Plakette habe ich mir aber noch keine besorgt.
Auf jeden Fall mal den ADAC um Rat fragen, die sollen uns doch auch vertreten.

Martinez.

Der Brief an VW ist unterwegs. Bei denen ist die Nachkaufbetreuung aber inzwischen nicht mehr so doll. Kostet halt Geld und ihre eigenen Geschichte wissen die bei VW auch nicht zu schätzen. Saab muß ich bezüglich der Umschlüsselung sehr loben. Bin gespannt, wie VW reagiert.

Ralf
 
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