Motortuning und Versicherung

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04. Mai 2007
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Danke
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SAAB
900 I
Baujahr
1986
Turbo
Ohne
Moin leute...

Nachdem ich heute das Klappern entfernen lassen habe bat ich um ein Tuningangebot für mein Auto.

Entschieden habe ich mich für ein HOPA-Tuning das meine Saab-Werkstatt anbietet.
Es soll ca.1100€ (unverhandelt) kosten und bringt folgende Werte:

120 Ps --> 143 Ps
280 Nm--> 330 Nm :eek: :biggrin:

Es ist eine Box die zwischen turbo, LMM und Motorsteuergerät geschlossen wird. Sie soll einzig und allein die
Verbrennung im Motor optimieren! Es ist mir sogar bis zu 1L weniger Verbrauch versprochen worden.

Als ich meine Versicherung angerufen habe um nach entstehenden Mehrkosten zu fragen, würde sich mein montl. Beitrag wohl erhöhen. Versichert ist mein Saab bei der DEVK.

Wer von euch ist da auch versichert? Musstet ihr nach dem Tuning auch mehr bezahlen?
 
Vielleicht wäre der erste Schritt, dass Du Erfahrungen mit der o.g. Firma abfragst.

Möglicherweise erübrigt sich dann ja Deine Anfrage bei der Versicherung.
 
Als ich meine Versicherung angerufen habe um nach entstehenden Mehrkosten zu fragen, würde sich mein montl. Beitrag wohl erhöhen. Versichert ist mein Saab bei der DEVK.

Wer von euch ist da auch versichert? Musstet ihr nach dem Tuning auch mehr bezahlen?

Sowohl mein gehirschter 9-3 Anni (150 > 210PS), als auch mein jetziger V70 HJS (300 > 340PS) sind bei der der DEVK versichert. Ich musste keinen Mehrbeitrag zahlen, da dies bis 2.000€ als Zusatzausstattung gilt und inkl. ist.

HOPA-Tuning käme mir, zumal für das Geld, nicht ins Haus. Tipp: http://en.bsr.se/products/t1192/ über firstclass-tuning.de mit TÜV bestellen.
 
@ Klaus

Die Versicherung weiß doch gar nicht welche Firma das tuning vornimmt. Die fragt nur nach der erreichten PS Zahl...



@ Stelo

Hab das mit der 2000€ Grenze angesprochen. Die meinten das das nicht stimmt sondern nach dem Tuning
geschaut wird was Autos mit ähnlicher Fahrleistung kosten :confused:
 
@ Klaus

Die Versicherung weiß doch gar nicht welche Firma das tuning vornimmt. Die fragt nur nach der erreichten PS Zahl...



@ Stelo

Hab das mit der 2000€ Grenze angesprochen. Die meinten das das nicht stimmt sondern nach dem Tuning
geschaut wird was Autos mit ähnlicher Fahrleistung kosten :confused:


Die Vers. interessiert sich i.d.R. NICHT für die erreichte PS Zahl, sondern lediglich für den "Mehrwert" des Wagens, sprich, welchen "Tuningbetrag" die mitversichern sollen.

Die "Dieselbox" halte ich für eine ziemlich unelegante Form des Saab Tunings, da es genug Firmen gibt, die über direkte Modifikation der Steuersoftware die Kennfelder optimieren.

Die Box täuscht dem Motor lediglich mehr Belastung vor, und fordert ihn so zu mehr leistung auf.

BSR PPC kannst Du direkt selber über OBD aufspielen, Hirsch flasht Dir Saab drauf, und über Steuergeräteaustausch gibt es auch noch weitere Firmen für wohlerprobtes und oft bewährtes Tuning Deines Saabs.
 
Die Vers. interessiert sich i.d.R. NICHT für die erreichte PS Zahl, sondern lediglich für den "Mehrwert" des Wagens, sprich, welchen "Tuningbetrag" die mitversichern sollen.


So lange die erreichte PS Zahl und andere, daraus folgende, Änderungen eigetragen wurden ... dann ... ja dann mag`st Du Recht haben!

Wenn nicht, fährst Du ohne Versicherungsschutz! :cool:
 
@ Ravenous

Falsch: So blöde bin ich ja nun auch wieder nicht! :rolleyes: Bei dem HOPA tuning geht mir die Werksgarantie NICHT verloren!!! Sonst hätte ich mich wohl kaum dafür entschieden :biggrin:
Dann hab ich ja" (unverhandelt)" hintergeschrieben --> also werde ich von den 1100€ sicher ein wenig runter kommen.

@ alle anderen

Danke für die Hinweise von euch... werd gleich am Montag nochmal das Gespräch mit der Versicherung suchen!
 
@ Ravenous

Falsch: So blöde bin ich ja nun auch wieder nicht! :rolleyes: Bei dem HOPA tuning geht mir die Werksgarantie NICHT verloren!!! Sonst hätte ich mich wohl kaum dafür entschieden :biggrin:
Dann hab ich ja" (unverhandelt)" hintergeschrieben --> also werde ich von den 1100€ sicher ein wenig runter kommen.

wie soll DAS gehen ?
:eek:
 
Die Vers. interessiert sich i.d.R. NICHT für die erreichte PS Zahl, sondern lediglich für den "Mehrwert" des Wagens, sprich, welchen "Tuningbetrag" die mitversichern sollen.

So lange die erreichte PS Zahl und andere, daraus folgende, Änderungen eigetragen wurden ... dann ... ja dann mag`st Du Recht haben!

Wenn nicht, fährst Du ohne Versicherungsschutz! :cool:

christian, wie schön öfters: ohne plan unterwegs .. spar dir deine blöden comments.. oder schreib gleich: bla. bla, bla

was saabitis schreibt, entspricht der realität, obs dir passt, oder nicht
 
@ HB-ex

Was meinst du mit wie soll das gehn?

Das HOPA-Tuning verhält sich rechtlich genau wie Hirsch.
-Werksgarantie bleibt erhalten
-HOPA gibt auch 2 Jahre Garantie (und zahlt im Falle eines auftretenden Schadens)

Oder was meinst du?
 
@ HB-ex

Was meinst du mit wie soll das gehn?

Das HOPA-Tuning verhält sich rechtlich genau wie Hirsch.

1. Werksgarantie bleibt erhalten
2. HOPA gibt auch 2 Jahre Garantie (und zahlt im Falle eines auftretenden Schadens)

Oder was meinst du?

1. kann ich mir nicht vorstellen .. wo steht das ? ich kenne nur hirsch ...
2. ist möglich .. aber siehe 1.)
 
christian, wie schön öfters: ohne plan unterwegs .. spar dir deine blöden comments.. oder schreib gleich: bla. bla, bla

was saabitis schreibt, entspricht der realität, obs dir passt, oder nicht
Einspruch!

Wenn ich als Branchenangehöriger mal aufklären darf...

Ihr durchmischt/verwechselt hier Prämienfindung, Versicherungsschutz und Schadenersatzpflicht. Natürlich muss eine Umrüstung dem Versicherer angezeigt werden. Dies geschieht zur Risikobewertung letztlich natürlich auch zur Prämienfindung ... nennen wir dies ruhig mal vorvertragliche Anzeigepflicht. Die erwähnte Mehrwertanrechnung ist eine für den Kasko-Bereich durchaus übliche Methode, jedoch kann ebenso ein Haftpflicht-Zuschlag erhoben werden, da von einem leistungsstärkeren Fahrzeug unstrittig auch ein höheres Haftpflicht-Risiko ausgeht.

So oder so: ein derartiger Einschluss bewirkt erstmal Versicherungsschutz. Dieser beinhaltet die Befriedigung berechtigter und auch Abwehr unberechtigter Ansprüche - sowohl des Versicherungsnehmers als auch gegenüber Dritten! Versicherungsschutz bedeutet also nicht zwangsläufig, dass die Versicherung im Schadenfall auch ersatzpflichtig ist. Wurde eine Veränderung an beispielsweise Fahr- und/oder Triebwerk nicht eingetragen, dann ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen. Das Bewegen solch eines Fahrzeuges ist im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig (Ausnahme: Überprüfungsfahrt mit rotem Dauerkennzeichen). Nun wäre es an den Juristen festzulegen, ob dies noch als grob fahrlässig oder bereits als vorsätzlich angesehen wird ... ein wissentliche Pflichtverletzung ist es allemal und da wird es bereits kompliziert....

Wie auch immer: der Versicherer wäre nach altem Recht erstmal leistungsfrei. Nach neuem Versicherungsvertragsgesetz (seit 01.01.2008) gilt jedoch keine generelle Leistungsfreiheit mehr. Stattdessen wird im Sinne des Versicherungsnehmers eine Leistungskürzung im Verhältnis der Schwere seines Verschuldens vorgenommen. Was das in Zahlen bedeutet, kann pauschal nicht gesagt werden.

Was ich damit sagen will: die Anzeige beim Versicherer reicht nicht aus, eine Eintragung ist zwingend erforderlich!
 
@ HB-ex

Was meinst du mit wie soll das gehn?

Das HOPA-Tuning verhält sich rechtlich genau wie Hirsch.
-Werksgarantie bleibt erhalten
-HOPA gibt auch 2 Jahre Garantie (und zahlt im Falle eines auftretenden Schadens)

Oder was meinst du?

Wie soll die Werksgarantie erhalten bleiben, wenn Du Modifikationen am Fahrzeug vornimmst, der der Hersteller ncht zugestimmt hat. Da wird der Fahrzeughersteller erst einmal im Falle z.B. eines Motorschadens die kostenlose Reparatur ablehnen. Selbst wenn der Tuner Garantie gibt, kannst Du Dich im Schadensfall dann ersteinmal darum kümmern, wer die Kosten übernimmt.

Hirsch hat eine Vereinbahrung mit Saab, das die Werksgarantie nicht berührt wird. Im Falle eines Defektes gibt es also 0 Diskusionen.

Das was Hopa anbietet ist eine Zusatzgarantie (Garantieversicherung), die erst einmal nichts mit dem eigentlichen Fahrzeug und seiner Werksgarantie zu tun hat.

Bei Hopa steht:
Welche Garantie habe ich als Kunde?

Die HOPA übernimmt eine Garantieleistung für Motor, Getriebe und Differential für alle Schäden, die innerhalb der Garantiedauer nachweislich durch die digitalDIVO entstanden sind. Es gelten folgende Garantiefristen:

Fahrzeuge mit Erstzulassung nicht älter als 6 Monate -> Garantiedauer 24 Monate ab Einbaudatum
Fahrzeuge mit Erstzulassung älter als 6 Monate -> Garantiedauer 12 Monate ab Einbaudatum


Ich gehe mal davon aus, Dein Auto ist älter als 6 Monate, dann sind es nur 12 Monate auf Motor, Getriebe und Differential. Und Du darfst dann nachweisen, das der Defekt durch Hopa kommt, damit Hopa zahlt.

Viel Spaß dabei :biggrin:

Außerdem wundert mich, warum Du hier wieder über Werksgarantie bei nicht Hirsch Tuning diskutierst. Bereits in dem anderen von Dir zu dem Thema aufgemachten Thread hatte man es Dir doch erklärt.
 
Einspruch!

Was ich damit sagen will: die Anzeige beim Versicherer reicht nicht aus, eine Eintragung ist zwingend erforderlich!

Also ich hab das Ganze von meiner Versicherung sowieso erst bestätigt bekommen, als ich den geänderten Zulassungsteil 1 (oder wie heißt der KFZ-Schein jetzt noch mal?) gefaxt hab.

Das war für mich irgendwie klar:rolleyes:
 
@ Ravenous

Garantie hin Garantie her... Mein werkstattmeister sagte es sei ihm im Prinzip egal was am Auto verändert würde. Der Saab müsse lediglich PENIBEL scheckheftgepflegt sein dann laufen sämtliche Schäden über die Garantie (Ihm ist es letztenendes Egal woher er sein Geld bekommt ob nun von mir oder Saab Deutschland)

Wie du schon sagtest ist das Thema Garantie schon ausführlich besprochen worden. (Und auch gar nicht Hauptthema hier)
Mir geht es ja um die Kfz-Vers. und Aufpreis :smile:

Liebe Grüße
 
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