Motor .- Motorschaden beim Aero

An diesem Beispiel kann man zwei Sachen lernen. 1. Augen auf von wem man etwas kauft und genaue Prüfung mit einem Fachkundigen. 2.Nach Kauf gründliche Wartung, nicht gleich mit Vollgas auf die Bahn und Prinzip Hoffnung.
Wenn man sofort das Öl gewechselt und untersucht hätte, dann wären sicher Hinweise zum Zustand verfügbar gewesen.
Ich bleibe dabei, ich würde da nicht weiter irgendwelche unklaren Sachen einbauen, das Investment verdoppeln um am Ende mit dem nächsten Schaden dazustehen.
 
und ich kann nur sagen - nie ein Gebrauchtwagen kaufen ohne Gewährleistung,.......

oder

Mann ist selbst ein KFZ Mechaniker, bekommt gute % beim Kauf von Ersatzteile und kann somit vorhandene Schäden kostengünstig reparieren

im übrigen, falls, der TE das Fahrzeug doch Reparieren will, wünsche viel Glück und hoffentlich

am ende alles läuft wie es sein soll
 
@janira Bei Kauf von Privat gibt es wohl kaum Garantie und Gewährleistung.
Daher liegt das Risiko immer beim Käufer. Sowohl beim Fahrzeugkauf, wie bei gebrauchten Teilen von privater Hand.
 
Nach 3 Tagen schon Motorschaden ist natürlich schon verdächtig, deshalb die Frage nach dem Verkäufertypus. Arglistige Täuschung ist immer möglich.
Nach 3 Monaten sinken natürlich die Chancen. Fahrzeuge in dieser Preisklasse mit Gewährleistung sind selten zu finden.
 
@Marbo Natürlich ist dies sehr verdächtig...wenn nach 3 Tagen das Pleuel nach draussen fliegt.
Kann schon vorgeschädigt gewesen sein...also ein Klappern zu hören gewesen oder zuwenig Öl...aber das muß ein Käufer dann auch hören oder sehen, beim Kauf.
Unwissenheit oder Dummheit...wie ich schon weiter oben erwähnte.
Böswilligkeit würde ich nur unterstellen, wenn ein Verkäufer beruflich mit der Materie zu tun hat (so wie ich).
Oder ein Schaden bekannt war und verschwiegen wurde...und deshalb das Auto verkauft wurde.
Könnte man mal bei der Werkstatt nachfragen, wo das Fahrzeug zuletzt gewartet oder repariert wurde, ob da was bekannt war.
Ansonsten ist es eben Pech. So ein Schaden kann uns alle treffen. Morgen oder auch erst nächstes Jahr.
 
Man kann auch nicht sagen wie der TE mit dem Auto gefahren ist. Klar, normal sollte der Motor das abkönnen aber oft spielen dumme Zufälle einem einen Streich.

Dumm gelaufen :-(
 
Da ich reichlich Erfahrung habe :
.........

......aber allerdings nicht im juristischen Sinne und Bereich - da widerspreche ich dir hiermit deutlich !!

.......
P.S. Ich Persönlich bei so einer Verarsche, gehe ganz anders vor, erscheine einfach mit 3-4 gut Trainierte Kumpels bei der Betrüger aka Verkäufer . JA es gibt Theater auch Polizei kommt vorbei aber am ende habe immer mein Geld zurückbekommen ohne die Strafverfolgungsbehörde mit dem Fall zu beschäftigen, hat's bis jetzt immer geholfen

.......dieser Absatz kann, wenn's hart auf hart kommt als dein Geständnis zu einem Delikt laut StGB gewertet werden.

Denn -

......
Nein, es ist kein Straftat, weder wird jemand zusammengeschlagen noch wird mit so was bedroht ... nur wird ein etwas lautes Gespräch geführt und der Betrüger mit sein Straftat konfrontiert
......

- es ist eine Straftat nach § 240 StGb - und § 253 StGB ist ggf noch anschließend zu prüfen - eine Strafttat, die du scheinbar nicht nur einmal beganngen hast?!

1. Im Klartext - § 240 Nötigung und § 253 Erpressung

2. kleine juristische Nachhilfe für dich nun vorab - bevor du weiterhin hier meinst, anderen Menschen so weiterhin zu begegnen!
Wäre dann eine Fortsetzung der Nötigung und Wiederholung.

3. Die Nötigung wird begangen in der Form einer Drohung durch dich @janira - auch das ist als Gewalt zu werten -
denn du brauchst nicht zwingend jemanden zusammen schlagen - wie du es hier nennst!

Begründung:

a)
Definition: Drohung
Unter Drohung ist dabei das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt
und welches eintreten soll, wenn sich der Bedrohte nicht dem Willen des Drohenden fügt.

b)
Von der Gewalt unterscheidet sich die Drohung dadurch, dass bei Letzterer ein künftiges Übel in Aussicht gestellt wird, die Gewalt jedoch ein gegenwärtiges Übel darstellt.
Von der strafrechtlich bedeutungslosen Warnung unterscheidet sich die Drohung dadurch,
dass bei der Warnung auf Gefahren eines bestimmten Verhaltens hingewiesen wird,
auf dessen Eintritt der Täter allerdings keinen Einfluss hat oder zu haben vorgibt

c)
Ob der Täter tatsächlich Einfluss auf die Verwirklichung des angedrohten Übels hat, ist irrelevant.
Relevant ist ausschließlich, dass für das Opfer der Anschein der Ernstlichkeit erweckt wird und das Opfer die Verwirklichung wenigstens für möglich hält.

juristisches Examen-Beispiel - sehr ähnlich wie du hier es schilderst - aber für dich ausreichend zu verstehend, das du kurz vor einer Strafanzeige stehst!

Beispiel:

B schuldet A 50 000 €, deren Rückzahlung er jedoch verweigert.
A sucht B auf und droht ihm, dass er eine russische Schlägertruppe engagieren werde,
falls B das Geld nicht bis zum Ende der Woche zahlen werde. Tatsächlich hat A keine Ahnung,
wie er an eine solche russische Schlägertruppe herankommen soll.
Er hat lediglich im Fernsehen gehört, dass es derartige Schlägertrupps geben soll.

Hier ist, sofern B sich dem Willen des A beugt, und ihm die Summe am Ende der Woche auszahlt,
eine vollendete Nötigung gegeben, da das in Aussichtstellen des Herbeirufens einer Schlägertruppe die Drohung
mit einem empfindlichen Übel ist.

Dass A tatsächlich nicht über eine solche Schlägertruppe verfügt, ist irrelevant, wenn B seine Warnung ernst nimmt.

- Die Drohung ist nur dann strafbar, wenn ein empfindliches Übel in Aussicht gestellt wird.

Du hast diese Drohung nicht nur verbal ausgesprochen, wie im o.g. Beispiel - sondern bist mit 3-4 gut trainierten Kumpels - die optisch diese Gewalt
dargestellt haben - dort bei den Bürgern aufgetreten.

Wärst du mir oder einem meiner Freunde oder Bekannten vorstellig geworden - wüsstest du nun wie deine Nötigung ausgegangen wäre
- vorm örtlichen zuständigen Amtgericht, wo du gedroht hast.

....und übrigens -

§ 240 StGb Nötigung

(3) Der Versuch ist strafbar.

Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt.


......
2. Dann neben der Starfanzeuge eine Klage bei deiner Amtsgericht - die gewinnst du 100% also kosten werden erstattet
......

......und auch hier erkenne ich deine juristischen Schwächen - denn wenn es um die Erstattung oder Rückzahlungen geht - dann
erfolgt es über ein gerichtliches Mahnverfahren und keinesfalls über eine Strafanzeige, die jeder Bürger beim zuständigen Mahngericht einreichen kann.
 
Okay.... dann weiß ich ja, an wen ich mich in Zukunft wenden kann, wenn ich mal eine Frage habe. @icesaab scheint ja aus dem Bereich zu kommen.
Ich bin normaler Ing. von der FH und das juristische ist mir teilweise sehr suspekt und für normale Bürger nicht zu verstehen. Egal ich melde mich :biggrin:
 
......aber allerdings nicht im juristischen Sinne und Bereich - da widerspreche ich dir hiermit deutlich !!



.......dieser Absatz kann, wenn's hart auf hart kommt als dein Geständnis zu einem Delikt laut StGB gewertet werden.

Denn -



- es ist eine Straftat nach § 240 StGb - und § 253 StGB ist ggf noch anschließend zu prüfen - eine Strafttat, die du scheinbar nicht nur einmal beganngen hast?!

1. Im Klartext - § 240 Nötigung und § 253 Erpressung

2. kleine juristische Nachhilfe für dich nun vorab - bevor du weiterhin hier meinst, anderen Menschen so weiterhin zu begegnen!
Wäre dann eine Fortsetzung der Nötigung und Wiederholung.

3. Die Nötigung wird begangen in der Form einer Drohung durch dich @janira - auch das ist als Gewalt zu werten -
denn du brauchst nicht zwingend jemanden zusammen schlagen - wie du es hier nennst!

Begründung:

a)
Definition: Drohung
Unter Drohung ist dabei das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt
und welches eintreten soll, wenn sich der Bedrohte nicht dem Willen des Drohenden fügt.

b)
Von der Gewalt unterscheidet sich die Drohung dadurch, dass bei Letzterer ein künftiges Übel in Aussicht gestellt wird, die Gewalt jedoch ein gegenwärtiges Übel darstellt.
Von der strafrechtlich bedeutungslosen Warnung unterscheidet sich die Drohung dadurch,
dass bei der Warnung auf Gefahren eines bestimmten Verhaltens hingewiesen wird,
auf dessen Eintritt der Täter allerdings keinen Einfluss hat oder zu haben vorgibt

c)
Ob der Täter tatsächlich Einfluss auf die Verwirklichung des angedrohten Übels hat, ist irrelevant.
Relevant ist ausschließlich, dass für das Opfer der Anschein der Ernstlichkeit erweckt wird und das Opfer die Verwirklichung wenigstens für möglich hält.

juristisches Examen-Beispiel - sehr ähnlich wie du hier es schilderst - aber für dich ausreichend zu verstehend, das du kurz vor einer Strafanzeige stehst!

Beispiel:

B schuldet A 50 000 €, deren Rückzahlung er jedoch verweigert.
A sucht B auf und droht ihm, dass er eine russische Schlägertruppe engagieren werde,
falls B das Geld nicht bis zum Ende der Woche zahlen werde. Tatsächlich hat A keine Ahnung,
wie er an eine solche russische Schlägertruppe herankommen soll.
Er hat lediglich im Fernsehen gehört, dass es derartige Schlägertrupps geben soll.

Hier ist, sofern B sich dem Willen des A beugt, und ihm die Summe am Ende der Woche auszahlt,
eine vollendete Nötigung gegeben, da das in Aussichtstellen des Herbeirufens einer Schlägertruppe die Drohung
mit einem empfindlichen Übel ist.

Dass A tatsächlich nicht über eine solche Schlägertruppe verfügt, ist irrelevant, wenn B seine Warnung ernst nimmt.

- Die Drohung ist nur dann strafbar, wenn ein empfindliches Übel in Aussicht gestellt wird.

Du hast diese Drohung nicht nur verbal ausgesprochen, wie im o.g. Beispiel - sondern bist mit 3-4 gut trainierten Kumpels - die optisch diese Gewalt
dargestellt haben - dort bei den Bürgern aufgetreten.

Wärst du mir oder einem meiner Freunde oder Bekannten vorstellig geworden - wüsstest du nun wie deine Nötigung ausgegangen wäre
- vorm örtlichen zuständigen Amtgericht, wo du gedroht hast.

....und übrigens -

§ 240 StGb Nötigung

(3) Der Versuch ist strafbar.

Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt.




......und auch hier erkenne ich deine juristischen Schwächen - denn wenn es um die Erstattung oder Rückzahlungen geht - dann
erfolgt es über ein gerichtliches Mahnverfahren und keinesfalls über eine Strafanzeige, die jeder Bürger beim zuständigen Mahngericht einreichen kann.
Uff. Yep. Tut mir leid mit Deinem Aero.
Ich würde zu Elferink oder Aeroworld und einen Gebrauchtmotor einbauen lassen. Dann kannst Du wieder fahren. Beim nächsten 9-5 wird wieder irgendwas sein - und der Motor kann Dich da auch verlassen. Auch wenn 2-3 tEuro für ein neues Autoherz viel Geld sind - welches Auto würdest Du sonst kaufen. Und der 9-5 Aero ist nun mal Premiumklasse ... gewesen .... und technisch auch nicht anspruchslos. Solche Autos haben immer höhere Folgekosten als ein einfacherer Saugmotor wie ein älterer 900/I 16V 2.0 (um bei Saab zu bleiben).

PS: ich habe einen Aeromotor stehen den ich mal für 300 Euro gekauft habe. Keine Ahnung was der kann .... wenn Du ihn haben möchtest und es ohne Schlagstöcke ginge wäre das ok. Aber sicher bist Du mit Elferink und Co.
 
Zuletzt bearbeitet:

@icesaab hat viel im Internet oder entsprechende Literatur gelesen und hat keine Ahnung wie Tatsächlich Strafrecht praktiziert wird.
Genau so haben viele gelesen wie eine Leistungssteigerung funktioniert... wie das umzusetzen ist da haben sie aber keine Ahnung.
Falls irgend jemand, beim lesen von icessab posting der meinung gewonen hat andere zu Betrügen und da passiert nichts, sondern wird Jahre lang prozessiert und am ende melde er Privatinsolvenz, muss ich enttäschen ... Realität sieht oft anders aus
 
@Priich95 Du schreibst, daß Du Dir einen kleinen Traum erfüllt hast > ok, der 9-5er ist also für Dich nicht "nur ein Auto".
> Du hast einen Kumpel (der offenbar Ahnung vom Schrauben hat?!) > gut
> die Kiste steht schon irgendwo seit 3 Monaten und frist Dir dort nicht die Haare vom Kopf > auch gut
> dort, wo die Kiste jetzt steht, ist alles bereit zum Motortausch? > Werkzeug,Kran, am besten Bühne? > noch besser
> das Angebot von @HAGMAN hast Du mitbekommen?
> ich an Deiner Stelle würde das sehr freundliche Angebot annehmen, den Motor je nach Budget bei einer sachkundigen Werkstatt überholen lassen und dann einbauen
> da Du noch neu im Forum bist: es gibt hier auch eine Rubrik "Forentaxi", mit der auch Motoren bei Bedarf quer durch die Republik transportiert werden
Zur Lektüre sei Dir auch noch dieses Thema empfohlen:
https://www.saab-cars.de/threads/9-...er-motorrevision-bei-wem-machen-lassen.63901/
Du bist also wahrlich nicht der erste, den es unverhofft trifft, und es ist daher auch mehr als müßig (von Dritten hier) zu spekulieren, ob der Vorbesitzer etwas hätte wissen können.

Viel Erfolg beim Treffen Deiner Entscheidung(en).
 
@Priich95 Du schreibst, daß Du Dir einen kleinen Traum erfüllt hast > ok, der 9-5er ist also für Dich nicht "nur ein Auto".
> Du hast einen Kumpel (der offenbar Ahnung vom Schrauben hat?!) > gut
> die Kiste steht schon irgendwo seit 3 Monaten und frist Dir dort nicht die Haare vom Kopf > auch gut
> dort, wo die Kiste jetzt steht, ist alles bereit zum Motortausch? > Werkzeug,Kran, am besten Bühne? > noch besser
> das Angebot von @HAGMAN hast Du mitbekommen?
> ich an Deiner Stelle würde das sehr freundliche Angebot annehmen, den Motor je nach Budget bei einer sachkundigen Werkstatt überholen lassen und dann einbauen
> da Du noch neu im Forum bist: es gibt hier auch eine Rubrik "Forentaxi", mit der auch Motoren bei Bedarf quer durch die Republik transportiert werden
Zur Lektüre sei Dir auch noch dieses Thema empfohlen:
https://www.saab-cars.de/threads/9-...er-motorrevision-bei-wem-machen-lassen.63901/
Du bist also wahrlich nicht der erste, den es unverhofft trifft, und es ist daher auch mehr als müßig (von Dritten hier) zu spekulieren, ob der Vorbesitzer etwas hätte wissen können.

Viel Erfolg beim Treffen Deiner Entscheidung(en).
Ich habe irgendwie zu viele Motoren. Es geht einfach nie einer kaputt .... (doch, 1x ist beim gleichen Saab 900 Turbo gleich 2x Getriebe und 2 x der Motor verreckt. .... aber das war die „3/4 Rot Epoche /// längst vorbei) :biggrin:
Der 9-5 Aero Motor passt gut in den Kofferraum ... ich würde einen von Elferink nehmen incl. Einbau.
 

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der ganze Thread ist sowieso sinnlos

wozu weitere 1600-1700€ im Sand zu setzen, statt der Überreste einfach weiter Verkaufen, Mann bekommt bestimmt noch 600-700€ dafür

dann zusammen mit sowieso anfällige Betrag, zum anständige Händler gehen und sich ein Fahrzeug mit Garantie / Gewährleistung kaufen

spart jede menge Ärger und Zeit

hier z.B. steht ein gutes Exemplar, mit etwas Glück auch für 2500€ zu bekommen

warum dort Kaufen ? Ganz einfach, weil der Händler hat viel zu verlieren und Verkauft ganz bestimmt kein Müll

allein wenn ich der Porsche Cabrio für über 40.000€ und die Lamborghini für 90.000€ sehe, dann bin mir sicher das ich dort nicht über den Tische gezogen werde, mit 2.500€ wischen sich solche Händler nach dem Frühstück den A... ab

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/...searchId=7463a8a7-6264-dac5-3587-786800fd5fdd
 
Ich kenne den Händler nicht, aber wegen ein paar teueren Autos ist man noch nicht sicher ob er ehrlich ist.

Viele der angebotenen Autos sind im unteren Preissegment angesiedelt.

Mancher Händler verkauft "günstige" Autos auch als Bastlerfahrzeuge um die Gewährleistung auszuschließen.

Ob ein Angebot gut ist und die Ehrlichkeit der Verkäufer kann man erst vor Ort feststellen Bzw erahnen...
 
Ich sehe da die üblichen Angebote, so wie sie bei jedem Kiesplatz-Verkäufer stehen können.
 
Weshalb sollte man da kaufen? Das ist ein Kiesplatzhändler wie jeder andere auch. Nur weil der mal zwei höherpreisige Karren stehen hat? Ansonsten kompletter Gemischtwarenladen wie tausende andere auch.
Aber vielleicht hat der keine "gut durchtrainierte Kumpels" um seine Ansprüche/Gewährleistungen durchsetzen zu müssen :biggrin:

Ansonsten finde ich es ja bemerkenswert, dass hier seitenweise dem TE sein Auto madig gemacht wird ohne das jemand es gesehen hat.
Konstruktive Hilfe ist leider noch nicht viel gekommen...

Sinnvoll wäre es z:B. zu erfahren wo den der TE herkommt und einer der erfahrenen User (nicht Trump, dessen Kompetenzen liegen woanders :cool:) sich mal den 9-5 anschaut. Einfach um mal einzuschätzen wie es um den Rest bestellt ist...

Lohnen tut sich bei Autos ohnehin nichts, außer einer "Ranzbimmel" für ein paar Euros mit Resttüv zum runterfahren. Alles Andere ist Luxus (mM), aber manchmal leider G...
 
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