Sonstiges - H-Kennzeichen bei Euro2

nochmals:
"nirgendwo niemals" stand jemals in der überarbeiteten Novelle zur Erlangung des H-Status, daß das jeweilige KFZ einem irgendwie definierten "Zustand 2" haben müsse (u.a. weil es auch offiziell (staatlich) so etwas wie Zustandsgrade überhaupt nicht gibt, das ist eine reine (weiche) Klassifikation für Wertgutachten für Versicherungen)
Das ist eine "internet legend", die sich irgendwann in Automobilforen selbständig gemacht hat.
@DSpecial : hast Du denn ein H-Kennzeichen oder hast Deiner "nur" den Status eines H?

wenn ich richtig verstehe, steht die Frage im Raum, ob bei der Zulassung eines H-Autos das Gutachten vorgelegt werden muss! Falls es darum geht -das sind meine Erfahrungen damit (bisher 2-mal): Autos waren auf einen anderen Halter zugelassen (Gutachten in beiden Fällen über 10 Jahre alt). Ich habe die Autos gekauft und auf meinen Namen zugelassen (einmal aus einer ganz anderen Region). In beiden Fällen hat nur der TÜV-Bericht interessiert. Das Gutachten musste ich noch nie vorlegen -auch nicht bei den Versicherungen. Also einmal H, immer H, wenn es nicht im Rahmen einer HU aberkannt werden sollte...
Gruß, Martin

Das ist interessant, wobei es auch eine (lässige) Ausnahme Deiner örtlichen Zulassungsstelle sein kann. Aber steht denn ggf. auf den HU-Berichten ein Hinweis auf den Zustand als "H"?
Das H-Gutachten bei meinem 87er war gleichzeitig die aktuelle HU/AU, also keine getrennten Papiere.
Und Du hast die auch als Oldtimer zugelassen?
 
Ist in dem Fall auch nachvollziehbar da es ja zu einer deutlichen Kostensenkung führt.
 
Zur Frage von ST 2
Nein im HU-Bericht steht keinerlei Hinweis. Es ist lediglich durch das Kennzeichen (H am Ende) zu erkennen, dass es sich um ein H-Fahrzeug handelt und ja, sind beide als Oldtimer zugelassen
Gruß, Martin
 
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