Fahrzeug auf Anhänger gezogen von gleichem Typ?! Anhängelast

MG8

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...hier wollte mich doch tatsächlich wieder eine tieffliegende Saab überholen :cool:
 

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und hielt immer den gleichen abstand, gell ?
dann war er auf nem trailer oder du auf 'm karusell :biggrin::biggrin:
 
ok ok - so sah das ganze von außen aus :rolleyes:
 

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danke - aber die trachtentruppe hätten dich nicht anhalten dürfen ...

901 mit AHK -- grenzwertig, oder :thefinger:
 
:) Hatte der 40 Zoll Bereifung drauf ??
 
nunja der Tank war trocken und der Hänger wog sicher nicht mehr als 200Kg :cool:
 
danke - aber die trachtentruppe hätten dich nicht anhalten dürfen ...

Eine Faustregel besagt, dass das Zugfahrzeug eine Nummer grösser sein sollte wie das auf dem Trailer.
Grün-Weiss kennt diese Regel bestimmt.
 
@farbenstern - wessen Reifen meinst du?

@kuchen - ich find er sieht in grün schon etwas größer aus ;-D
 
war doch kein Motor drin ;)
 
Eine Faustregel besagt, dass das Zugfahrzeug eine Nummer grösser sein sollte wie das auf dem Trailer.
Grün-Weiss kennt diese Regel bestimmt.

Anscheinend kennt Grün-Weiss die Regel nicht. Ich bin noch nie angehalten worden, außer 1 mal und da ging es nur um eine Kontrolle, ob der 9000er auf dem Hänger nicht gestohlen war (Kripo)

Und mit dem 9000er zumindest geht das, da man da bis 1900 kg (je nach Eintragung) ziehen darf...Also ohne Probleme gleiches Auto...
 
Aberbeim 900 gehts legal halt nicht. Der Hänger wiegt immer 5-600 kg und ziehen darf er 1200, evtl.mit Erlaubnis 1500 kg. Passt nicht.
 
Aberbeim 900 gehts legal halt nicht. Der Hänger wiegt immer 5-600 kg und ziehen darf er 1200, evtl.mit Erlaubnis 1500 kg. Passt nicht.

Ja, kann ja sein (habe ja auch den 9000er erwähnt, da ich die Daten des 900 nicht kenne). Ging aber um die Generelle Faustregel "Auto darf gleiches nicht auf einem Hänger haben", die angeblich von grün weiss gesehen wird....
 
Ja klar, das geht. Die Faustregel habe ich auch nie gehört. Mir ist gestern Jeep Cherokee von Jeep Cherokee auf Hänger gezogen begegnet. Sah eindrucksvoll aus.
 
Ja klar, das geht. Die Faustregel habe ich auch nie gehört. Mir ist gestern Jeep Cherokee von Jeep Cherokee auf Hänger gezogen begegnet. Sah eindrucksvoll aus.

Ein Gespann mit einem großen Impuls.....wenn es soweit kommt...:biggrin:
 
das zul. Gesamtgewicht ist höher als das Leergewicht. Je nach Anhänger könnte das gehen, muss aber nicht... auf jeden Fall ist die Faustregel nicht die schlechteste.

m.E. steht auf dem Typenschild eines jeden Fahrzeuges noch ein Wert für das max. Zuggewicht, der nicht überschritten werden darf.

/To

StVZO §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
 
...was willst Du uns sagen ?
 
...was willst Du uns sagen ?

Das war mir auch zu lang....

Anhängergewicht (max. Zuglast oder wie auch immer das heißt) ist im Fahrzeugbrief eingetragen. Da brauchts nichts anderes...
 
Als Fahrlehrer mische ich mich da jetzt nicht ein...... :rolleyes:
Auch ich habe Fotos, auf denen als Zugfahrzeug mein 901 mit Trailer zu sehen ist. Darauf dann noch ein 901.....
Selbst mit dem 9-3 als Zugfahrzeug mit einem 900 Turbo 16s hinten drauf war es schon sehr, sehr grenzwertig. Beim Auffahren des Wagens häte ich an der Hinterachse meines 9-3 gleich die Räder wechseln können - hingen so schöööön frei! :biggrin:
Naja und der Transport war im Dunkeln, Fahrschulwerbung beim Zugfahrzeug wurde entfernt, waren auch "nur" 150 Kilometer und auf der Autobahn auch nie schenller als...... na lassen wir das:tongue: .......

Normalerweise ziehe ich nur meinen 96er, 95er /sogar bis nach Essen 2005) oder die Sonett spazieren - und das passt gut!
 
Als Fahrlehrer mische ich mich da jetzt nicht ein...... :rolleyes:

Auch ich habe Fotos, auf denen als Zugfahrzeug mein 901 mit Trailer zu sehen ist. Darauf dann noch ein 901.....
Selbst mit dem 9-3 als Zugfahrzeug mit einem 900 Turbo 16s hinten drauf war es schon sehr, sehr grenzwertig. ...


Und diese Angelegenheit ist schon verjährt ?
:biggrin:
 
Ich hatte neulich auch einen Fahrlehrer vor mir, der nacheinander 3rote Ampeln überfuhr, bis ich ihn dann aus den Augen verloren, an der Tankstelle aber wiedergetroffen und aus Neugier angesprochen habe...
 
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