Blinken - wie seht ihr das?

Blinken - Forderung oder Bitte?


  • Umfrageteilnehmer
    54
Registriert
24. Sep. 2004
Beiträge
4.871
Danke
400
SAAB
9-3 II
Baujahr
2008
Turbo
FPT
Hallo Gemeinde,

ich streite mich grad mit einem Kollegen ums Thema Blinken.

Er meint: Blinken fordert "Einlass"/Vortritt.

Ich meine: Blinken bittet um "Einlass"/Vortritt.

Wie ist eure Meinung? :cool:
 
Miteinander fahren und nicht gegeneinander. Schlimmer sind die, die den Blinker nur beim TÜV betätigen und ansonsten dieses nützliche technische Einrichtung mit Ignoranz bedenken.
 
Blinken zeigt nur an... mit gutem Willen kann man es in manchen Situationen auch als Bitten interpretieren.
Fordern kann man sicherlich nix.
/To
 
Sehe das genauso:
Das Blinken ist eine "Absichtsbekundung", ein Hinweis an andere Verkehrsteilnehmer, dass ich dieses und jenes gerne tun möchte (wenn möglich).

Als "Forderung" ist Blinken nur bei bestimmten Autofahrern mit bestimmten Autos zu sehen....
 
Hhmm, ich würde sagen es kommt manchmal auch darauf an wo man gerade unterwegs ist oder wie viel Verkehr herrscht. Generell würde ich das Blinken als ein aufmerksam machen des Verkehrs auf meine Absicht ansehen. So oder so ähnlich wird es der Gesetzgeber wohl auch ausdrücken :biggrin:. Allerdings interpretiere ich die Frage auf einen Spurwechsel, bei dem ich natürlich an meinem ersten Satz festhalte. Allerdings mit der Ausnahme, das ich die Ankündigung kurz halte und mir danach sofort den Platz verschaffe, den ich benötige. Denn gerade im Berufsverkehr werden merkwürdiger Weise gerade in dem Moment die Lücken zu gefahren, wenn man den Fahrstreifenwechsel ankündigt.
 
...links blinken, ausbremsen, antäuschen und dann schnell nach rechts ziehen... ätsch, so geht das :cool: (ich fühle mich von den beiden gebotenen Abstimmungs-Varianten nicht angesprochen)
 
Wenn alle immer wenigstens eine der beiden Varianten anwendeten, wäre ich ja schon dankbar! Am schlimmsten sind die Ignoranten, die es nicht einmal für nötig erachten, ihre Umgebung von ihren Vorhaben in Kenntnis zu setzen, weder als Bitte noch als Nötigung.
Nein, keine der beiden angebotenen Abstimmungsvorschläge trifft zu - es ist eine Absichtserklärung, nicht mehr und nicht weniger, damit andere wenigstens die Möglichkeit haben, §1 anzuwenden. Den Rest regeln dann andere Paragraphen.
 
jein ...

Wenn der Bus in der Haltebucht links blinkt, ist dies eine Forderung.
Wenn jemand am 'Reißverschluß' blinkt, ist es ebenfalls eine.
Beides (Bus & Reißverschlußsystem) entsprechend gesetzlich geregelt ...

Wenn ich einfach in der falschen Spur bin, BITTE ich darum, 'eingelassen' zu werden. Und so interpretiere ich dies bei anderen Autofahren auch.
 
Moin,

blinken ist eine Absichtserklärung. ICH muß mich dem jeweiligen Verkehrsfluß anpassen.

Nicht blinken, z.B. beim abbiegen ist schon nervig, aber die Permanent-Blinker sind noch schlimmer. Weil es ja sein kann, das sie nicht abbiegen oder vielleicht doch abbiegen, aber zur anderen Seite :confused:

Im hiesigen Straßenverkehr ist Vorahnung ein super Ratgeber. :cool::cool::cool:
 
Blinken zeigt nur an... mit gutem Willen kann man es in manchen Situationen auch als Bitten interpretieren.
Fordern kann man sicherlich nix.
/To


Seh ich genau so. Man signalisiert nur, dass man abbiegen oder die Spur wechseln will. Wer nicht schaut und es kracht, ist selber schuld.
 
Rene hat Recht, der Bus darf fordern, aber auch nur an der Haltestelle... wie das mit dem Reißverschluß ist, weiss ich nicht..
 
Miteinander fahren.... nicht einfach in eine Lücke knallen und auch nicht die Leute abquetschen...

Ich merke es ist schwer das ein alter Saab unlädiert bleibt...

mir ist doch glatt einer hinten drauf weill ich nicht losgebügelt bin wie ein Irrer.
 
Der Bus ist ein dummes Beispiel. Denn wer in Fahrschule aufgepaßt hat, der weiß das ein sich den laufenden Verkehr einfädelnder Bus Vorfahrt hat. Mit anderen Worten man ist verpflichtet den blinkenden Bus Vorfahrt zu gewähren.
 
Auwei, die meisten gehen wohl mal ganz flink zur Nachschulung!

Empfohlene Lektüre:
§§ 7 Abs. 5, 10, 20 StVO
 
Blinken

Hallo zusammen!

Hmmm... interessantes Thema.... Auch ich denke, das beide Antworten richtig sind.

Mal eine Geschichte zu dem Thema: Vor Jahren hat sich bei mir im Ort ein schwere Unfall ereignet. Eine Frau wollte mit ihrem Auto von einer Seitenstrasse nach Links auf die gut befahrene B1 einbiegen. Rechst war alles frei, von Links kam ein PKW, welcher den Blinker gesetzt hatte und augenscheinlich in die Strasse einbiegen wollte aus der die Frau ausfahren wollte. Die Dame ist dann in der Annahme, das der entgegenkommende PKW wirklich abbiegen will einfach losgefahren. Leider war das eine Fehleinschätzung. Der Fahrer des anderen PKW's war Ortsfremd und hat es sich im letzten Moment anders überlegt und ist weiter gerade aus gefahren, genau in die Fahrertür der Dame
Trauriges Ende, die Frau ist noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen erlegen. Die Familie der Verstorbenen hat geklagt und verlohren. Gerichtsurteil von damals: Blinken verpflichte nicht abzubiegen. Die Frau war schuld, da sie sich die Vorfahrt erzwingen wollte....

Wie gesagt, das ist schon Jahre her, meine war Anfang der 90. Keine Ahung ob es da vielleicht schon andere Urteile zu gibt. Bie uns in der Region hat das damals für ziemlichen Wirbel gesorgt und ging lange durch die Presse.
 
Der Bus ist ein dummes Beispiel.
NeeNee, der ist schon ein prima Beispiel. Denn dies sollte ja zeigen, daß die Frage oben schlicht falsch (bzw. zu wenig konkret) gestellt ist und Blinken je nach Situation sehrwohl Forderung ODER Bitte sein kann.
Während sich beim Buß die 'Forderung' direkt aus dem Blinken ergibt, stellt das Blinken beim Reißverschluß eher ein Unterstreichen der Forderung nach Nutzung des ohnehin bestehenden Rechtes (und der Pflicht) aus §7 Abs. 4 (... unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen ...) dar. (Da sich immer wieder haufenweise Dösel 1km vorher einfädeln und die 'Vorbeifahrer' dann vorn nicht rein lassen wollen, muß man hier gelegendlich wirklich fast 'auf Kontakt' fahren. Besonders 'debsch' sind da (immer noch!) viele Ossi's ... (ich darf ja meckern, da selbst einer)
 
... das ich die Ankündigung kurz halte und mir danach sofort den Platz verschaffe, den ich benötige. Denn gerade im Berufsverkehr werden merkwürdiger Weise gerade in dem Moment die Lücken zu gefahren, wenn man den Fahrstreifenwechsel ankündigt.
Schön, das auch die Freunde des brutalstmöglichen und rücksichtslosen Vorwärtskommens zu Wort kommen.
Ich zitiere dazu mal §7 Abs 5.
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Ich kann mir schon vorstellen, wie Du das machst. Wieviele Anzeigen gibts denn so pro Woche?
 
Das ist zu eher gängige Praxis, als das es da Anzeigen hageln würde...
 
Hallo Gemeinde,
ich streite mich grad mit einem Kollegen ums Thema Blinken.
Er meint: Blinken fordert "Einlass"/Vortritt.
Ich meine: Blinken bittet um "Einlass"/Vortritt.
Wie ist eure Meinung? :cool:
Die Eingangsfrage ist schon irreführend. Blinken signalisiert nur, es gibt Regeln zum Fahrstreifenwechsel, zum Abbiegen oder für den Bus und diese Regeln weisen dann vielleicht Rechte zu. Und es gibt in diesen Regeln halt auch Feststellungen, wann zu blinken ist.
Also: Blinken bittet nicht und fordert nicht sondern zeigt eine Absicht an.
Und es gibt immer auch den §1.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
Zurück
Oben