AU nicht bestanden

Registriert
04. März 2016
Beiträge
89
Danke
13
SAAB
9-3 I
Baujahr
2002
Turbo
T...Turbolinchen
Ich bin heute mit meinem 9-3er 2.0t durch die AU gefallen. CO im erhöhten Leerlauf war bei 0,25 anstatt erlaubten 0,20. Vermutung TÜV: Kaputter Kat.
Was denkt Ihr? Gibt es evtl die Möglichkeit einfach einen anderen großzügigeren TÜV anzufahren? Ein neuer Kat mit Montage liegt bestimmt bei 1.000 Euro, was ich unverhältnismäßig finde.
 
Was denkt Ihr? Gibt es evtl die Möglichkeit einfach einen anderen großzügigeren TÜV anzufahren?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht! Man muss doch sicherlich zu einer Nachprüfung, bei der der Prüfer die Werte erneut überprüft. Daher denke und hoffe ich, dass keiner das einfach so durch gehen lässt!
 
Nö, so teuer ist der Kat nicht.
 
CO im erhöhten Leerlauf war bei 0,25 anstatt erlaubten 0,20.

Mein 2.0 HPT hat Sollwerte 0.00 - 0.3 %vol CO, seit 2012 werden aber immer 0.0 gemessen.
Hast du mal mit den alten Messungen verglichen?
Evtl. wurden die falschen Daten angezogen.
 
Die Frage ist: Wie die Ursache finden? Könnte ja auch die Lambdasonde sein, oder?
 
Mein 2.0 HPT hat Sollwerte 0.00 - 0.3 %vol CO, seit 2012 werden aber immer 0.0 gemessen.
Hast du mal mit den alten Messungen verglichen?
Evtl. wurden die falschen Daten angezogen.
Skandal! Hab im alten Bericht gelesen, dass da noch 0,3 zugelassen waren. Wie kann das sein? 2017 war ich beim TÜV Rheinland. Heute bei TÜV Süd. Haben sich die Grenzwerte geändert?
 
Lambdasonde könnte vielleicht auch noch schuld sein. Aber eher Kat.

Ich mußte an meinem 9-3 Viggen letztes Jahr den Kat tauschen, da die Reinigungswirkung zu gering war. AU hat er damit aber noch bestanden.
Da ein neuer Original-Kat über 1000€ kostet und ich den Nachbauten nicht traue, habe ich mir einfach einen gebrauchten aus einem Schlachtauto gekauft. Lag bei ca. 150€, Einbau habe ich selbst gemacht. Seitdem wieder alles gut.
 
Gib mal deine Aurodatten bei Autoteile 24 ein.
Für meinen 2.0 mit 150 PS kostet der Kat zwischen 300 und 400 Euro. so ca. Werte.
 
Skandal! Hab im alten Bericht gelesen, dass da noch 0,3 zugelassen waren. Wie kann das sein? 2017 war ich beim TÜV Rheinland. Heute bei TÜV Süd. Haben sich die Grenzwerte geändert?

Die Grenzwerte haben sich sicher nicht geändert und eigentlich sollte der Wagen CE melden wenn der Kat seiner Funktion nicht mehr hinreichend nachkommt. Also spricht doch einiges dafür, dass bei Deinem alles so ist wie es sein sollte.
 
Also, ich war nochmal beim TÜV. Angeblich wegen der D4-Norm würde ein Wert von 0,2 % gelten. Er kann da nix machen, ist so in der SW hinterlegt. Ist doch zum Kotzen oder?
 
Motor warmfahren und nochmals AU versuchen.
 
Und die AU in einer zertifizierten AU-Werkstatt machen lassen (bei mir: Tz aus der Hilfeliste PLZ 7, der hat auch MI und Fr gleich den TÜV Süd bei sich), damit in der üblichen TÜV-Wartezeit der Motor und vor allem Kat nicht wieder auskühlt! Und mit dem Zettel gleich beim Tüv zur Nachprüfung, wenn Du nicht, wie ich (teurer aber sicherer,bequemer, dann gleich ne neue HU auch gleich beim Werkstattbesuch machen läßt. Erst danach über Lambada oder Kats nachdenken!

Wiki behauptet übrigens (korrekt?, aktuell ??):
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
  • Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
  • Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %.
  • Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit OBD (On-Board-Diagnose)
  • Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
  • Messung bei Leerlaufdrehzahl: Hier muss nur die Drehzahl eingehalten werden, eine Messung der Abgase findet nicht statt.
  • Beim Regelsondentest wird die Funktion der Sauerstoffsonden geprüft.
Bei Fahrzeugen mit Otto-OBD, die erstmals ab 2002 (Datum?) in Verkehr gekommen sind, wird hingegen über den OBD-Diagnosestecker lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen und geprüft, ob alle Readiness-Codes gesetzt sind (also die Selbstüberwachung des Systems einwandfrei funktioniert). Trat bis zum Untersuchungszeitpunkt kein Fehler auf, ist die „AU“ somit bestanden. Trat hingegen bereits sporadisch ein Fehler auf, der jedoch mittlerweile schon wieder gelöscht wurde, wird die konventionelle AU durchgeführt, wie oben beschrieben. Ist jedoch aktuell ein Fehler im Speicher abgelegt, gilt die „Abgasuntersuchung“ damit als „nicht bestanden“.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Fahrzeugen mit Otto-OBD, die erstmals ab 2002 (Datum?) in Verkehr gekommen sind, wird hingegen über den OBD-Diagnosestecker lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen und geprüft, ob alle Readiness-Codes gesetzt sind (also die Selbstüberwachung des Systems einwandfrei funktioniert). Trat bis zum Untersuchungszeitpunkt kein Fehler auf, ist die „AU“ somit bestanden.
Das ist doch nicht richtig. Seit 2018 wird bei allen Fahrzeugen - bei den von Dir genannten ZUSÄTZLICH - die Messung am Endrohr durchgeführt.

Die entsprechende Quelle wurde sogar zwei Beiträge über Deinem verlinkt.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht! Man muss doch sicherlich zu einer Nachprüfung, bei der der Prüfer die Werte erneut überprüft. Daher denke und hoffe ich, dass keiner das einfach so durch gehen lässt!
Auf dieser Welt geht alles. Wenn ein Auto nicht durch die AU kommt, nimmt man ein anderes Auto was die AU besteht und hängt es an den Tester um einen ordentlichen Ausdruck zu bekommen. Wer jetzt meint, das sei Betrug, ist ja ein Ding, was für eine schlechte Welt es doch ist.
 
Auf dieser Welt geht alles. Wenn ein Auto nicht durch die AU kommt, nimmt man ein anderes Auto was die AU besteht und hängt es an den Tester um einen ordentlichen Ausdruck zu bekommen. Wer jetzt meint, das sei Betrug, ist ja ein Ding, was für eine schlechte Welt es doch ist.
Das machen wirklich viele.
 
Ich will ja gar nicht schummeln. Aber warum können hier mal einfach die Anforderungen geändert werden? Ist das rechtlich zulässig????
 
Der Wagen hat D4, über OBD war die Abgasmessung nie möglich, die wurde schon immer am Endrohr gemessen.
An unseren Neuwagen wird mitllerweile auch wieder am Endrohr geschnüffelt.

Das sich die Werte ändern ist nicht nachvollziehbar! Aber auch mein 95er 902 mit Euro 2 darf nur 0.3 %/Vol
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben