Änderung Kurzzeitkennzeichen - wohnortbezogen!

Wie würde ich das dann künftig anstellen? Ich kann mich online innerhalb 30 sekunden eine Anmeldebestätigung holen und Ausdrucken (Ja, in S ist sowas kein thema).

Aber dann will die deutsche Behörde dass sicherlich auch amtlich übersetzt haben ... und irgendwelche Stempel sehen (Die kann man noch Organisieren)
Exportkennzeichen is oft keine alternative da man dann Tüv braucht und den Wagen vorführen muss beim Amt.

Damit werden in de Praxis viele ausländische Gebrauchtwagenkäufer künftig auch ausgeschlossen sein diese Variante zu Nutzen.

Schau an, dann werden wohl - wie politisch gewünscht, da wirtschaftlich bestellt - Gebrauchtfahrzeuge in Germanistan für ausländische Käufer recht unattraktiv werden - und können, um den Markt für Neuverkäufe zu bereinigen, statt dessen erfolgreich auf kürzestem Wege einer sortenrein getrennten Endlagereung im "Verwertungs"-Betrieb zugeführt werden, statt wie bisher noch ein paar Jährchen als Exportfahrzeug einen Teil der bei ihrem Bau in ihnen gebundenen Ressourcen sinnvoll zu nutzen.
 
Ich empfehle an dieser Stelle statt Republik-Gemotze, Lynchwahn und ewiger Meckerei gegen wahrhaft dumme Menschen einfach den Einsatz von Intelligenz und Phantasie um bestehende Fehlstrukturen und Entwicklungen zu unterwandern. Und zwar unter Ausnutzung der Lücken, von denen man eigentlich immer eine findet. Komisch, mir fallen auf Anhieb zwei Möglichkeiten ein, gelbe Nummern für das zu nutzen, was ich vorhabe. Merke: wenn man das kleine rote Heftchen erstmal hat, kann man auf der Rückseite eintragen, was man will :smile: Welchen Zweck man bei der telefonischen Beantragung seiner (!) Versicherung erzählt hat, interessiert dann niemanden mehr. Noch einfacher, wenn man ein Saisonfahrzeug am laufen hat... Und für den Notfall gibt es vor Ort oder in der Nähe bestimmt den einen oder anderen Händler... Das sind die, die die gelben Schilder täglich immer im Dutzend aus den Zulassungsstellen tragen... Mit dem richtigen Tonfall sind die nicht nur ihren Landsleuten gegenüber sehr hilfsbereit :smile:
 
..............Komisch, mir fallen auf Anhieb zwei Möglichkeiten ein, gelbe Nummern für das zu nutzen, was ich vorhabe. Merke: wenn man das kleine rote Heftchen erstmal hat, kann man auf der Rückseite eintragen, was man will :smile: Welchen Zweck man bei der telefonischen Beantragung seiner (!) Versicherung erzählt hat, interessiert dann niemanden mehr. Noch einfacher, wenn man ein Saisonfahrzeug am laufen hat... Und für den Notfall gibt es vor Ort oder in der Nähe bestimmt den einen oder anderen Händler... Das sind die, die die gelben Schilder täglich immer im Dutzend aus den Zulassungsstellen tragen... Mit dem richtigen Tonfall sind die nicht nur ihren Landsleuten gegenüber sehr hilfsbereit :smile:

@KGB

Igendwie erschließen sich mir Deine Tipps nicht :confused:

Es geht doch hier ursprünglich um die erschwerte Beschaffung der Kurzzeitkennzeichen "vor Ort".
Die von Dir aufgewiesenen Möglichkeiten bezüglich der ortsansässigen Händler und Saisonkennzeichen
finde ich "halbseiden".

Gruß->
 
(...) Igendwie erschließen sich mir Deine Tipps nicht (...) finde ich "halbseiden".

Ich werde dazu auch nichts weiter schreiben, weil das eine Sache der persönlichen Phantasie ist :smile: Gesetzeslücken sind bei Ausnutzung schließlich nichts Unerlaubtes. Andererseits habe ich einem Forumsmitglied für den Import eines Wagens nach Norwegen mal einen "Tip" gegeben, wie man ganz legal die dortige Luxussteuer umgehen kann. Hat er nur leider nicht begriffen, und hinterher hier im Forum öffentlich gesagt, ich hätte ihn zum Steuerbetrug anstiften wollen :mad: Von daher... Mir geht nur das ewige und immergleiche Gemotze der Phantasielosen auf die Nerven. Das ist ein Punkt, wo uns andere Kulturen weit überlegen sind...
 
Ich werde dazu auch nichts weiter schreiben, weil das eine Sache der persönlichen Phantasie ist :smile: Gesetzeslücken sind bei Ausnutzung schließlich nichts Unerlaubtes. Andererseits habe ich einem Forumsmitglied für den Import eines Wagens nach Norwegen mal einen "Tip" gegeben, wie man ganz legal die dortige Luxussteuer umgehen kann. Hat er nur leider nicht begriffen, und hinterher hier im Forum öffentlich gesagt, ich hätte ihn zum Steuerbetrug anstiften wollen :mad: Von daher... Mir geht nur das ewige und immergleiche Gemotze der Phantasielosen auf die Nerven. Das ist ein Punkt, wo uns andere Kulturen weit überlegen sind...

@KGB

Nun magst Du phantasiebgagter sein :smile:, der vorliegende Gesetzestext läßt allerdings m.E. keinen
"realen" Spielraum.

Wildeshausen/Landkreis Seit 1. November ist eine erneute Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. Darauf weist das Kreis-Straßenverkehrsamt hin. Kurzzeit-Kennzeichen dürfen jetzt nur noch durch die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden erteilt werden. Damit endet die bisherige Regelung, nach der Kurzzeitkennzeichen bei jeder deutschen Zulassungsbehörde beantragt werden konnten. Bisher konnte beispielsweise ein Autohändler aus Oldenburg auch in Wildeshausen ein Kurzzeit-Kennzeichen zugeteilt bekommen.

Die Einwohner im Landkreis Oldenburg können nunmehr nur noch ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle im Kreishaus in Wildeshausen oder deren Außenstellen in den Gemeinden Ganderkesee, Großenkneten, Hude und Wardenburg beantragen. Gleichzeitig dürfen Kurzzeit-Kennzeichen künftig nur noch für den eigenen Bedarf des Antragstellers verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden. Mit dieser Neuregelung will der Gesetzgeber der missbräuchlichen Verwendung von Kurzzeit-Kennzeichen vorbeugen und die polizeiliche Überwachung erleichtern.

Eine weitere Änderung der Zulassungsverordnung betrifft Rückfahrten nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeugs. Künftig sind Rückfahrten am Tag der Abmeldung bis 24:00 Uhr erlaubt, wenn das Fahrzeug über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Damit entfällt die bisherige Einschränkung, dass Rückfahrten nur im Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden dürfen.
  Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle im Kreishaus unter Telefon 04431/85-698



Gruß->
 
Ich werde dazu auch nichts weiter schreiben, weil das eine Sache der persönlichen Phantasie ist :smile: Gesetzeslücken sind bei Ausnutzung schließlich nichts Unerlaubtes. Andererseits habe ich einem Forumsmitglied für den Import eines Wagens nach Norwegen mal einen "Tip" gegeben, wie man ganz legal die dortige Luxussteuer umgehen kann. Hat er nur leider nicht begriffen, und hinterher hier im Forum öffentlich gesagt, ich hätte ihn zum Steuerbetrug anstiften wollen :mad: Von daher... Mir geht nur das ewige und immergleiche Gemotze der Phantasielosen auf die Nerven. Das ist ein Punkt, wo uns andere Kulturen weit überlegen sind...

Wenn einerseits alltägliche Dinge - wie das legale Zulassen eines Fahrzeuges zwecks Überführung - zum schikanösen Spießrutenlauf durch die Verwaltungsinstanzen werden und andererseits das undurchschaubare Vorschriftengestrüpp dennoch immernoch Lücken lässt, welche es ermöglichen, gesamten Irrsinn auf halbseidene Weise zu umgehen - dann gehören die Verzapfer dieses indirekt quasi wirkungslosen und damit überflüssigen weil schlampig zusammengeschluderten Pamphletes nicht nur auf ihren Geisteszustand geprüft, sondern sollten zusätzlich einen nassen Waschlappen um die Ohren geschlagen bekommen. Das erfrischt und erleichtert die Verwaltungsarbeit.

Es kann nicht angehen, daß Richtlinien mit monströsem Aufwand erlassen werden - nur um sie dann letztlich umgehen zu müssen, falls man ihre Inhalte zielgerichtet anwenden möchte. Eher scheint es so zu sein, daß nicht nur Dummheit und Unfähigkeit die Ursache dieses Irrsins sind, sondern vorsätzliche Schikane der Bevölkerung in Verbindung mit hinreichender Beschäftigungstherapie in Vollzeit für die Insassen behördlicher Psychopaten-Endlager beabsichtigt sind - denn normal gedreht kann wohl kein Mensch sein, der sich dies hauptberuflich antut und dabei auch noch daran glaubt.
 
Ganz so neu ist es ja nun nicht. Vor der Einführung des Kurzzeitkennzeichens, also als es nur die "roten Nummern" gab (die es jetzt nur noch als 06er und 07er), war es auch so, dass man diese Dinger nur am Wohnort bekam.

Die Kurzzeitkennzeichen sind leider inflationär von einigen wenigen beantragt und verteilt worden. Deswegen wurde jetzt wohl wieder zurückgerudert. Ist schade und irgendwie werden jetzt die vielen bestraft, die nichts "böses" wollte.
 
Brauch einer nen Passierschein A38?!? :marchmellow::marchmellow:
 
nur als Gallier...

Schickt einfach bei Zulassungsproblemen Obelix ins Landratsamt.
Sagt ihm aber vorher, daß *geschlossene* Türen außerhalb der Geschäftszeiten auch *geschossen* bleiben sollten...

Falls irgendwelche Unklarheiten zu klären sind, soll er sie "wie üblich" lösen.
Ich komm dann nach einer Weile mit der Leiter, damit die nutzlose Verwaltungsbande die Nacht nicht zusammen mit den Römern auf den Bäumen verbringen muß.
 
was heißt hier "unfähige Regierungen" ??

die sorgen doch nur dafür, dass wir uns den Rücken nicht krumm schuften müssen ...... :cool:

107521-aenderung-kurzzeitkennzeichen-wohnortbezogen-l-uft-doch.jpg


http://www.wienerzeitung.at/nachric.../505282_Rekordarbeitslosigkeit-in-der-EU.html
 

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was heißt hier "unfähige Regierungen" ??

die sorgen doch nur dafür, dass wir uns den Rücken nicht krumm schuften müssen ...... :cool:

107521-aenderung-kurzzeitkennzeichen-wohnortbezogen-l-uft-doch.jpg


http://www.wienerzeitung.at/nachric.../505282_Rekordarbeitslosigkeit-in-der-EU.html

Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - Update - Gültig ab Jahr 10 nach Peter Hartz:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar, solange sich der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz befindet. Für Arbeitssuchende gilt die Agentur für Arbeit als Arbeitgeber. Durch einen Arbeitsvertrag oder ersatzweise Eingliederungsvertrag ist den Arbeitnehmer verpflichtet, außerhalb der Arbeitszeiten telefonisch erreichbar zu sein. Der Ort, an dem der Arbeitnehmer telefonisch erreichbar ist, ist sein Arbeitsplatz."
 
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