Umrüstung von Euro1 nach Euro2-Norm in Berlin

Und außerdem beinhaltet der Einbaupreis in der Werkstatt unter Umständen schon den Preis für die AU, so daß das recht günstig kommen kann.
 
gerne nochmal, für den KLR wird eine neue AU nicht benötigt...
 
Sorry Alex!

Auszug aus den 'Betriebs- und Anwendungsvorschriften' des EGS-Systems von GAT:

"Der Einbau darf nur durch eine Werkstatt, die gem. §47b StvZO zur Durchführung einer Abgasuntersuchung befugt ist (AU), erfolgen. Bei Selbsteinbau ist eine Abnahme durch den TÜV erforderlich."

Es wird darauf hingewiesen, dass der vorhandene Kat nur dann weiter verwendet werden darf, wenn die AU-Messwerte unter den Grenzwerten liegen. Die Messwerte werden auch in der Einbauanleitung eingetragen.

Beste Grüsse

Roland
 
901flpt schrieb:
Es wird darauf hingewiesen, dass der vorhandene Kat nur dann weiter verwendet werden darf, wenn die AU-Messwerte unter den Grenzwerten liegen. Die Messwerte werden auch in der Einbauanleitung eingetragen.

ja, richtig, aber meines erachtens können dafür die werte der letzten noch gültigen AU herangezogen werden...

Gibs eigentlich schon was neues "von der front" ??? ;)
 
Alex P. schrieb:
ja, richtig, aber meines erachtens können dafür die werte der letzten noch gültigen AU herangezogen werden...

Gibs eigentlich schon was neues "von der front" ??? ;)

Na ja, in der Einbauanweisung steht, das die AU mit Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden muss. Es sind Felder für die Messwerte vorgesehen und die endsprechenden Grenzwerte eingetragen. Muss wohl :).

Für diese Front fehlte etwas die Zeit :confused: , aber die kommende Woche siehts besser aus. Ich bin gespannt...
 
Alex P. schrieb:
ja, richtig, aber meines erachtens können dafür die werte der letzten noch gültigen AU herangezogen werden...

so wurde mir das auch beim Einbau erklärt. Vor Einbau muss das Fahrzeug den Serien-Abgaswerten entsprechen, das ist aber mit der gueltigen AU abgekasperst.

/To.
 
targa schrieb:
... In Berlin hat Pinkowski einen Namen ...
DAS ist wohl wahr! Da Du die Feststellung ohne jede qualitative Wertung getroffen hast, wird auch niemand das Gegenteil behaupten wollen. Anderenfalls wäre dies im einen oder anderen Falle wohl sicher der Fall gewesen. :rolleyes:
 
Alsö jetzt hol' ich die Zettel auch gern noch zum dritten mal raus :) :mad: ;) !

Neben den in der Eibauanleitung vorgesehenen, ich denke mal 'Pflichteintragfeldern' der AU-Werte gibt es da noch den Vermerk:
"Zusätzlich zu den im Rahmen der AU zu prüfenden Punkten,
(Komma versteh ich jetzt nicht, aber hier ist jetzt alles Originol:))
sind Messungen der Abgaskonzentration bei erhöhtem Leerlauf von ca. 3500 min-1 und 4500 min-1 durchzuführen. Die zulässigen Grenzwerte sind ebenfalls unter Punkt IV. aufgeführt. Dieser zusätzliche Funktionstest muss durch eine anerkannte AU-Werkstatt durchgeführt werden."

Und weiter aus der Garantieerklärung (zum Glück habe ich eine Lupe zur Hand):

3. Voraussetzung für die Begründung eines Garantieanspruchs sind die Angabe des Einbaudatums, der Firmenstempel der Einbauwerkstatt, so wie dir Unterschriften der Einbauwerkstatt, der AU-Verantwortlichen Person und des Endkunden auf dieser Urkunde."

Sakradonnerwetter, was les' ich da? Aber zum Glück hab' ich's unterschrieben :) !
Aber jetzt mal nur mit schlichter Logik: Kann es sich ein Unternehmen erlauben ( oder darf es sich Erlauben ), ohne bestempelte Prüfung dem Staat Mindereinnahmen zu bescheren?
Da such' ich schon lange nach! Bitte Tipps per PN :D!
Wenn's da jemandem gefällt, euch diesen Umbau auf easy zu verkaufen, könnt ihr schnell die Dummen sein. Bitte Vorsicht dabei!

Beste Grüsse

Roland

P.s. Bei Bedarf kann ich das auch alles einscannen. Aber ich denke, die Aussage ist klar.

Edit:
Hätt ich damals schon die Foren und/oder Klaus gekannt, hätt ich jetzt 'nen Edelkat....
 
901flpt schrieb:
Hätt ich damals schon die Foren und/oder Klaus gekannt, hätt ich jetzt 'nen Edelkat....

was nicht ist, kann ja noch werden... die original-kat's halten ja auch nicht ewig ;)

bin auch gespannt ;) :D
 
Was kann man dazu sagen.... "Im Rahmen der AU" bedeutet u.U. "im Rahmen der regulären AU". Möglicherweise ist das ein Hinweis darauf, wie die (im normalen Turnus) duzuführende EURO2-AU auszuführen ist. Ich hab keine Ahnung.... ;) Mein Strassenverkehrsamt hat's jedenfalls gefressen.

/To
 
targa schrieb:
Mein Strassenverkehrsamt hat's jedenfalls gefressen.


Glück gehabt.
Aber an sich ist die AU obligatorisch.

Beim EURO2-Kat übrigens schon allein aus Garantiegründen.
 
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