Sonstiges - StVZO §50 vs. H-Kennzeichen Scheinwerferhöhe

Zitat: "Wenn sich das Fahrwerk nach ein paar Monaten/Jahren gesetzt hat und die 500 mm nicht mehr eingehalten werden, entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Vorgaben der StVZO und ist bei der Hauptuntersuchung mit EM zu bewerten."

Da haben wir mit unseren 900ern ja eigentlich Glück, die senken im Alter doch immer den Hintern und werden Vorne eher höher :biggrin:.

Umso mehr kann man ihn dann tieferlegen....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: KGB
Zurück
Oben